Deswegen haben wir Herrn Donderer eingeladen, mit uns ein Gespräch zu führen, damit wir vielleicht doch noch auf den – aus seiner Sicht – Pfad der Tugend geführt werden können, damit wir also – ich will es nicht zu ironisch machen – ein größeres Problembewusstsein entwickeln.
Schon allein das sollten wir einmal abwarten, bevor wir dem Bund endgültig antworten. Deswegen dauert die Antwort etwas, und deswegen ist es schlicht ein Witz, von Donnerstag auf Freitag oder von Freitag auf Montag eingeladen zu werden. Wir wollen eine sorgfältige Antwort geben, und wenn es jemanden gibt, der Zweifel äußert, dann hätte ich diese Zweifel gern einmal im O-Ton gehört. Deswegen bitten wir Herrn Donderer, mit uns zu sprechen, und anschließend werden wir dies auf uns wirken lassen und dem Bund eine entsprechende Antwort geben. Deswegen dauert es.
Wie gesagt: Wenn es anschließend Gesprächsbedarf gibt, dann stehen wir auch dem Bundesumweltministerium wie in der Vergangenheit in ganz normalem Umfang und auf der Grundlage ganz normalen Umgangs miteinander zur Verfügung.
Und damit es auch darüber keinen Zweifel gibt: Nicht Herr Trittin hat mich vorgeladen, wie das vielleicht in den Medien immer so erscheint – das wird ja da immer so als „Kampf der Giganten“ dargestellt –, sondern es erfolgte ganz normal
auf Beamtenebene. Die Absage ist allerdings mit meiner vollen Zustimmung erfolgt – aus den vorhin genannten Gründen.
Herr Minister, ist die Schlussfolgerung richtig, dass Voraussetzung für Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Betreibers durch das Ministerium ist, dass der Betreiber selbst an seiner Zuverlässigkeit zweifelt? Ich darf den Satz aus dem vorgenannten Bericht zitieren, der da lautet:
Auch die Verstöße gegen Betriebsvorschriften waren nicht so schwerwiegend, dass sich die Frage der Zuverlässigkeit des Betreibers gestellt hätte, da dieser seinen eigenen Angaben zufolge beim Anfahren zwar von den Betriebsvorschriften abgewichen ist, sich jedoch stets des sicheren Zustands der Anlage gewiss war.
Wir beurteilen die Zuverlässigkeitsfrage selbstverständlich unabhängig von der Selbsteinschätzung des Betreibers.
Im Übrigen ist es so: Die relevanten Informationen lagen den vorhin genannten Institutionen BMU, RSK, GRS und BfS vor, und bis dato hat keiner einen Zweifel an der Zuverlässigkeit geäußert, und seit Montag ist das sogar offizielle Politik des Bundesumweltministers.
Herr Minister, wäre es angesichts der Erfahrungen, die Sie mit Philippsburg gemacht haben – wo Ihnen bei einem aufsichtsrechtlichen Gespräch klar gemacht wurde, dass die Pannen ernsthafter Natur sind – und die immerhin zu einem Untersuchungsausschuss geführt haben, nicht angebracht gewesen, etwas vorsichtiger zu sein mit der vordergründigen Ablehnung solcher Besprechungen im Bundesumweltministerium? Finden Sie nicht, dass Sie da ein bisschen zu forsch aufgetreten sind?
Wir haben im Übrigen gehandelt. Ich sage ja nicht, dass nichts gewesen wäre. Keine Frage. Der Füllstand ist gleich
erhöht worden, wir haben die Betriebshandbücher korrigiert, und es ist dann zu der automatischen Zuschaltung gekommen. Ich will nicht sagen, dass nichts gewesen wäre. Aber bei der Verneinung der Zuverlässigkeit muss schon verdammt viel vorliegen. Denn das hat ja immerhin die Folge, dass dann abgeschaltet wird. Und insofern muss ich sagen: Das hat längst nicht die Größenordnung etwa der Ereignisse, die es in Philippsburg gegeben hat. Dort hat sich die Zuverlässigkeitsfrage in der Tat schon sehr viel stärker gestellt; darauf wird man ja auch noch im Untersuchungsausschuss zu sprechen kommen. Aber bei diesem Ereignis muss ich sagen: Das war eingrenzbar, und alle Beteiligten haben dies bis vor einer Woche genauso gesehen. Und jetzt sehen sie es auch wieder so.
Also, wir hatten für einige Tage eine gewisse Turbulenz, und diese Turbulenz ist politisch entschieden worden.
Da war irgendetwas. – Es war eine politische Auseinandersetzung, und diese Frage ist instrumentalisiert worden.
Ich kann nur noch einmal wiederholen: Wir orientieren uns an den Sachfragen, befassen uns mit großer Sorgfalt und mit großer Genauigkeit damit. Da gilt nicht das Prinzip „Augen zu und durch“ oder irgendwie „blindes Vertrauen“ oder was auch immer, da gibt es auch kritische Anmerkungen, und da muss man sich natürlich die Frage stellen, warum das so installiert, aber nicht erkannt worden ist. Das ist eine berechtigte Frage. Das nehme ich als Anmerkung alles an. Aber die Zuverlässigkeitsfrage – – Also, wie gesagt, mittlerweile sind wir uns ja wieder alle einig.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J ü r g e n W a l t e r G R Ü N E – H o c h w a s s e r s c h u t z
a) Wie hoch ist nach Auffassung der Landesregierung der Finanzbedarf in den nächsten zehn Jahren, um in BadenWürttemberg einen effektiven Hochwasserschutz zu garantieren?
b) Wie möchte die Landesregierung diese Gelder finanzieren, nachdem der Ministerpräsident eine Erhöhung des Wassercents abgelehnt hat?
Ja, ich bin extra von der Verkehrsministerkonferenz dageblieben, damit ich hier etwas dazu beitragen kann.
Eine im Frühjahr dieses Jahres durchgeführte landesweite Erhebung hat ergeben, dass die ca. 200 begonnenen und geplanten Hochwasserschutzprojekte an Gewässern I. Ordnung und Bundeswasserstraßen Investitionen von insgesamt rund 800 Millionen € erfordern. Unter Berücksichtigung der Beteiligung Dritter, nämlich des Anteils des Bundes am Integrierten Rheinprogramm und der kommunalen Beteiligung am Hochwasserschutz an Gewässern I. Ordnung sowie EU-Förderungen, entfällt hiervon ein Anteil von ungefähr 570 Millionen € auf das Land. Eine auf die Landkreise bezogene Aufstellung des Investitionsbedarfs enthält die kürzlich vorgestellte Broschüre „Hochwasserschutz in Baden-Württemberg – Bilanz und Ausblick“, die zur Verfügung steht und auch im Internet eingesehen werden kann.
Das Ministerium für Umwelt und Verkehr strebt an, diese Maßnahmen in einem Zeitraum von 15 Jahren durchzuführen. Hieraus ergibt sich ein Finanzmittelbedarf des Landes von 40 Millionen € pro Jahr. 600 Millionen € dividiert durch 15 Jahre ergibt, grob gesagt, 40 Millionen € pro Jahr.
Die Landesregierung misst der Verbesserung des Hochwasserschutzes im Land hohe Priorität bei. Verschiedene Möglichkeiten der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz werden derzeit diskutiert. Dabei werden auch die Vorschläge der Haushaltsstrukturkommission zu beachten sein. Eine Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts wird zurzeit nicht in Erwägung gezogen.
Ich will dabei noch eines bemerken: Wenn wir von Hochwasserschutz sprechen, dann sprechen wir von Gewässern I. Ordnung – das war das, worüber ich jetzt gerade sprach – und von Gewässern II. Ordnung. Letzte sind die kleineren, und die befinden sich in der Baulast der Kommunen. Hier ist die Finanzsituation sehr viel besser. Nachdem wir die Mittel dafür in den letzten Jahren kräftig erhöht haben, stehen allein für die Gewässer II. Ordnung pro Jahr 25 Millionen € zur Verfügung. Das reicht nach allem, was wir heute wissen – und sollte es nicht reichen, würden wir die Mittel innerhalb des KUF zusätzlich erhöhen –, um alle Anträge des kommunalen Hochwasserschutzes sofort abzuwickeln, sodass wir auf diesem Gebiet kein Finanzierungsproblem haben.
Eine zweite Randbemerkung will ich auch noch machen, vielleicht gerade im Hinblick auf das Elbe-Hochwasser.
Wir können hier deswegen so klare Angaben machen, weil wir in Bezug auf die Erforschung der Hochwassergefahren, die Konzeptionen, die notwendigen Schritte, was wir an welcher Stelle zu tun haben, die Hochwasservorhersage und viele andere Komponenten im Bundesvergleich sehr, sehr weit sind. Das heißt, wir kennen den Umfang der Hochwassergefahren sehr exakt und können deswegen sozusagen maßnahmenscharf, auf 100 000 € genau, beschreiben, was zum Hochwasserschutz im Einzelnen zu geschehen hat, um bestimmte Zielgrößen – 50-jähriger, 100-jähriger oder, am Rhein, 200-jähriger Hochwasserschutz – zu erreichen. Diese konzeptionelle Stärke, über die wir hier verfügen, führt nicht nur dazu, dass wir wissen, was wir zu tun haben, sondern lässt uns auch den Finanzbedarf so exakt beschreiben.
Herr Minister, hat der Ministerpräsident, nachdem er Ihren ursprünglichen Vorschlag abgelehnt hatte, Ihnen eine Zusage gegeben, dass die von Ihnen auch im Vorfeld der Diskussion dringend angemahnten Mittel auch finanziert werden? Oder sind Sie ohne Zusage aus dem Gespräch gegangen, und besteht dadurch die Gefahr, dass diese Mittel in den nächsten Jahren nicht in den Haushalt eingestellt werden?
Ich kann dazu auf zwei Dinge verweisen. Das erste ist die Pressekonferenz des Ministerpräsidenten am Dienstag vor einer Woche. Oder war es vor zwei Wochen?
Wegen der Chinareise des Ausschusses komme ich jetzt ein bisschen durcheinander. Jedenfalls muss die Pressekonferenz um den 8. Oktober herum stattgefunden haben. In dieser Pressekonferenz hat der Herr Ministerpräsident selbst davon gesprochen, dass beim Hochwasserschutz deutliche Verbesserungen stattfinden müssen und damit auch höhere Finanzmittel bereitgestellt werden müssen und dass die Frage, wo und wie das geschieht, im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission bzw. des nächsten Nachtragshaushalts für das Jahr 2003 zu klären ist. Ich gehe davon aus, dass wir deutlich mehr Geld zur Verfügung haben werden als in der Vergangenheit.