(Abg. Wieser CDU: Er hat vermutlich den Polizisten eingestellt! – Gegenruf des Abg. Hauk CDU: Per- sönlich! – Abg. Wieser CDU: Oder sein Staatsse- kretär! – Abg. Dr. Lasotta CDU: Auf jeden Fall ist er informiert!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig – wir haben das in diesem hohen Hause auch schon öfter gesagt –: Die Integration gehört zu den wichtigsten Aufgaben. Frau Kollegin Utzt, Frau Kollegin Bauer, ich bin gerne bereit, mit Ihnen zusammenzuarbeiten, wenn dies ohne Polemik geschieht. Dies ist angesichts der Bedeutung der Aufgabe, aber auch angesichts der Schwierigkeit, die mit dieser Aufgabe verbunden ist, nur gut. Wenn ich Ihre Worte so verstehen darf, dass Sie dabei konstruktiv mitarbeiten wollen, nehme ich dies gerne auf.
Möglicherweise haben wir da und dort unterschiedliche Vorstellungen. Aber auch bei früheren Debatten im Landtag hat sich herauskristallisiert: Wir sind uns auch nach Veränderungen Ihrer Meinungen inzwischen darüber einig, dass Integration nur vorangebracht werden kann, wenn wir auf der einen Seite Unterstützung bieten, aber auf der anderen Seite dies alles keine Einbahnstraße darstellt. Neben unseren Hilfen ist vor allem entscheidend, dass bei Ausländern wie bei Aussiedlern der Wille zur Integration vorhanden ist. Sonst ist alles verlorene Liebesmühe.
Ich will jetzt das Selbstlob nicht überhöhen, aber doch darauf hinweisen, dass wir nicht nur als erstes Bundesland ein Integrationsgesetz vorgelegt haben, sondern seinerzeit auch eine Bestimmung vorgesehen hatten, die die Ausländer zur Integration verpflichten sollte. Dabei wurden auch Konsequenzen daran geknüpft, wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt wird. Das ist damals im Bundesrat mit der – heute Gott sei Dank nicht mehr vorhandenen – Mehrheit von Rot-Grün abgelehnt worden. Später hat dann bezüglich dieser Passage – der Verpflichtung und der Verhängung von Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtung – Nordrhein-Westfalen bemerkenswerterweise einen fast identi
schen Gesetzentwurf vorgelegt. Es hat also ein Umdenken in unsere Richtung stattgefunden. Dafür bin ich dankbar, aber zweimal zwei ist auch vier.
Wir haben aber nicht nur damals ein Integrationsgesetz vorgelegt, sondern wir haben auch als erstes Bundesland in Deutschland mit Integrationskursen begonnen. Wir sind also als erstes Bundesland vom Wort zur Tat geschritten. Auch dies darf nicht ganz vergessen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Frau Kollegin Utzt, wir haben in der letzten Sitzung des Innenausschusses des Landtags über einen anderen Antrag von Ihrer Seite beraten. Ich habe damals, Sie haben es vorhin erwähnt, ganz offen gesagt – ich finde Offenheit und Ehrlichkeit immer am besten –: Wir haben – das haben Sie mit Recht gesagt – vor der Bundestagswahl seitens BadenWürttemberg und übrigens auch anderer so genannter B-Länder keine Mitarbeit bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes geleistet. Seit der Bundestagswahl – und die hat ja eine Entscheidung gebracht, deren Auswirkungen wir jetzt tagaus, tagein in Deutschland feststellen; Sie werden sehen, was morgen in der Presse zu den rückläufigen Steuereinnahmen geschrieben stehen wird – arbeiten wir mit.
Jetzt kommt aber eines hinzu – das hat der Kollege Glück vorhin mit Recht erwähnt –: Wir stehen auch kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat ja, wenn ich es richtig im Kopf habe, sinngemäß erklärt, es wolle auf jeden Fall rechtzeitig entscheiden. Wenn das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, dann kann man „rechtzeitig“ ja wohl nur so interpretieren, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr, also vor dem 1. Januar 2003, entscheiden wird. Insider gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht Mitte Dezember entscheiden wird.
Das wird natürlich für den Fortgang unserer Überlegungen eine zentrale Rolle spielen. Deswegen passt übrigens auch unsere Verabredung im letzten Innenausschuss gut, dass wir das Thema dieses Antrags in der Innenausschusssitzung am 18. Dezember noch einmal aufgreifen wollen. Das passt ideal, weil bis dahin aller Voraussicht nach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegen wird.
Niemand hat heute – und dafür bin ich dankbar – Spekulationen darüber angestellt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Ich will dies auch nicht tun. Allerdings muss man noch einen Zusammenhang sehen. Die Bundesregierung hat inzwischen vor kurzem die vier Verordnungen, die für die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes notwendig sind, im Kabinett verabschiedet. Es ist vorgesehen, dass – so jedenfalls der bisherige Stand – diese vier Verordnungen, von denen zwei im Bundesrat zustimmungspflichtig sind, am 29. November im Bundesrat behandelt werden. Die CDU/CSU-FDP-Seite – so will ich das einmal in toto formulieren – hält von diesem Prozedere nichts. Wir halten es nicht für glücklich, dass unmittelbar vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die auf jeden Fall für die
eine oder andere Seite sehr eng werden wird, diese Verordnungen noch im Bundesrat behandelt werden sollen. Als Alternativtermin wäre dann, glaube ich, noch die letzte Bundesratssitzung im Dezember denkbar, die dann nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts läge.
Langer Rede kurzer Sinn: Es zeichnet sich ab, das kann ich schon heute in dieser Plenarsitzung sagen, dass die notwendigen Maßnahmen – und zwar völlig unabhängig von unserer Einstellung und unserem Verhalten zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes; selbst wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungsgemäß zustande gekommen halten würde; wenn nicht, ist sowieso alles Geschwätz, dann gehen die Verhandlungen wieder los – vor dem 1. Januar 2003 realiter wohl nicht zu schultern sein werden. Deswegen sind es ja – ich erinnere an die Leiterin der Stuttgarter Ausländerbehörde – immer mehr Städte und Gemeinden, die sagen, man müsse sich dann gegebenenfalls Gedanken machen, ob das Gesetz in praxi mit Jahresbeginn umgesetzt werden könne. Dies wird aber, Frau Kollegin Utzt, dann noch einmal Gegenstand unser weiteren Beratungen im Innenausschuss sein.
Ich will es so zusammenfassen: Auch wenn das Gesetz scheitern sollte, werden wir genauso wie bisher mit dem Thema Integration ringen müssen und Schritt für Schritt vorankommen. Wenn dies sachorientiert und ohne Polemik geschieht, dann, glaube ich, entsprechen wir am besten dieser Aufgabe.
Herr Minister, ich hatte ganz bewusst das Zuwanderungsgesetz aus meinen Ausführungen herausgehalten, weil das Thema unseres Antrags die Integration von Migrantinnen und Migranten in Baden-Württemberg war. Ich habe originäre landespolitische Themen angesprochen. Ich will das jetzt nicht wiederholen; Sie können das ja dann dem Protokoll entnehmen. Dabei geht es um Projekte, die ohne das Zuwanderungsgesetz im Land umgesetzt werden können, die außerhalb des Zuwanderungsgesetzes liegen. Ich meine, darauf sollten Sie uns schnellstens eine Antwort geben.
Ich habe die interkulturelle Kompetenz in der Landesverwaltung angesprochen, ich habe den Bereich Schulen angesprochen. Ich denke, das sind Themen, die vom Zuwanderungsgesetz nicht betroffen sind. Darauf erwarten wir eine Antwort. Sie sollten uns auch zu diesem Themenbereich spätestens bis zur Dezembersitzung des Innenausschusses etwas sagen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute Abend wurde gesagt, die Opposition im Deutschen Bundestag lasse ein Gesamtkonzept zur Integration vermissen. Ich behaupte, Sie verfügen selbst nicht über ein solches Konzept. Wir müssen es gesamtgesellschaftlich erarbeiten. Es gibt viele gute Ansätze, die die Landesregierung hierzu schon auf den Weg gebracht hat. Es gibt auch gute Ansätze vonseiten der Opposition hier.
Eines hat mir in der Diskussion heute Abend allerdings gefehlt: Die Regierung und vor allem die Öffentlichkeit müssen wissen, dass die Integrationsleistung in diesem Land von den Menschen erbracht werden muss. Das ist eine Frage des bürgerschaftlichen Engagements. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Menschen sagen: „Uns hat man gar nicht gefragt, ob die Zuwanderer hierher kommen sollen. Wir wollen das eigentlich nicht.“ Denn eines ist doch klar: Integration ist anstrengend. Wenn ein Zugewanderter, ein Migrant, nach der Arbeit nach Hause kommt, möchte er gern seine Muttersprache pflegen. Das ist völlig normal. Auch wir würden das tun, wenn wir im Ausland wären. Integration erfordert große Anstrengungen von allen Beteiligten.
Eines kommt, wie ich finde, in allen Debatten zu kurz: Wir können diese Aufgabe als Staat nicht allein bewältigen. Es muss darum gehen, die Menschen für diese Aufgabe zu gewinnen. Das sollten wir in den Vordergrund unseres Handelns stellen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der unter Punkt 7 aufgeführten Initiativen.
Der Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/432, soll zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden. – Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Große Anfrage der Fraktion GRÜNE – Gesamtkonzept der Integrationspolitik in BadenWürttemberg –, Drucksache 13/1030, ist mit der Aussprache erledigt. – Es ist so beschlossen.