Protokoll der Sitzung vom 14.11.2002

Da war ich noch nicht dabei, Herr Kollege Palmer. Sonst wäre es vielleicht besser geworden.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Wieser CDU: Oi! Das ist dieses gesun- de Selbstvertrauen!)

Es bleibt nur zu hoffen und zu wünschen, dass dem, was wir heute wenigstens mehrheitlich beschließen, eine längere Dauer beschieden ist als der letzten Reform aus dem Jahre 1987.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/ DVP – Abg. Wieser CDU: Bravo!)

Das Wort erhält Herr Abg. Göschel.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat geht ein jahrelanges Tauziehen um die Straßenbauverwaltung und die richtige Organisation dieser Verwaltung heute zu Ende. Ich will das Gute zuerst nennen: Wir begrüßen die Zusammenlegung der allgemeinen Straßenbauverwaltung mit der Autobahnverwaltung. Diese Einzügigkeit, die außer in Bayern in allen anderen Bundesländern vorherrscht, ist der richtige Weg. Das haben nicht nur seit vielen Jahren die Fachpolitiker hier im Hause betont, sondern das hat auch Mummert + Partner in seinem Gutachten von 1995 festgestellt. So weit, so gut.

Auch die Lösung mit den integrierten Ämtern und die Reduzierung der Gesamtzahl der Ämter auf 18 ist nach unserer Auffassung geglückt. Wir unterstützen dies. Wenn ich sa

ge, die Reduzierung auf 18 Ämter sei geglückt, dann beantwortet das auch das Begehren der Landkreise auf Eingliederung. Wir wollen nicht, dass diese Ämter wieder in 35 plus 9 Teile aufgeteilt werden müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn diese Integration nun auch bei der Mittelinstanz, bei den höheren Straßenbaubehörden, stattgefunden hätte, wie man das aus dem Gutachten von Mummert + Partner eigentlich herauslesen müsste, dann würde ich jetzt ein fröhliches „ganbei“ ausbringen

(Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen)

und zwei oder meinetwegen auch drei Gläser auf das Wohl des Ministers trinken – leer trinken, wie das in China üblich ist. Aber leider ist dem nicht so, denn der integrierte Ansatz, der auf der unteren Ebene geglückt ist, wird zunichte gemacht. Die Effizienzgewinne und Synergien werden zunichte gemacht, indem man die Kompetenz für das Autobahnwesen, die im Landesamt für Straßenwesen gebündelt ist, vierteilt oder, wenn man die Landesstelle für Straßentechnik hinzunimmt, sogar in fünf Teile zerlegt und damit nicht sachgerecht handelt.

Die Frage ist: Warum wird diese Fachkompetenz auseinander genommen, anstatt sie zu bündeln, wie man das aus dem Gutachten von Mummert + Partner herauslesen kann und wie es in allen anderen Bundesländern außer in Bayern auch geschieht? Dort werden nämlich in einem integrierten Landesamt für Straßenwesen Autobahnkompetenz und allgemeine Straßenbaukompetenz gebündelt in einer höheren Straßenbaubehörde des Landes – dies noch dazu verschlankt, indem möglichst viele Kompetenzen nach unten, auf die Ebene der Ämter, verlagert werden. Warum machen wir das nicht so, obwohl hier im Hause eigentlich eine Mehrheit dafür vorhanden sein müsste? Denn eine Minderheit in der CDU-Fraktion und auch die Fraktion der FDP/ DVP würden dies lieber sehen und als den besseren Weg erachten. Die Antwort ist klar: Die Mehrheit in der CDUFraktion hat sich durchgesetzt, und die FDP/DVP hat ihre besseren Ansichten wieder einmal auf dem Altar der Koalitionsräson opfern müssen,

(Abg. Hauk CDU: Sind Sie jetzt dafür, oder sind Sie dagegen?)

weil krampfhaft an der Fiktion der Unverzichtbarkeit der Regierungspräsidien festgehalten werden soll.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das war es nicht!)

Deswegen wurden sachgerechtere Entscheidungen blockiert.

(Beifall bei der SPD – Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP: Aus dem falschen Kaffeesatz gelesen!)

Wir machen das nicht mit. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf rundherum ab, in Gänze. Wir haben allerdings darauf verzichtet, Änderungsanträge zu stellen, denn ein Gesetz, das durchweg nicht in Ordnung ist, ist auch nicht verbesserungsfähig – dann müsste man ein ganz anderes Gesetz machen. Aber gegen Windmühlenflügel anzurennen

hat keinen Zweck. Deswegen haben wir aus arbeitsökonomischen Gründen darauf verzichtet.

(Heiterkeit – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Klingt gut! – Abg. Hauk CDU: Faulheit! – Abg. Alfred Haas CDU: Eine schöne Umschreibung für Faulheit!)

Meine Damen und Herren, Sie wissen, die Vierteilung ist im Mittelalter eine Höchststrafe gewesen. Wenn nun die Kompetenz des Landesamts für Straßenwesen gevierteilt werden soll, dann sollte das nicht auch noch zur Strafe für die dortigen Mitarbeiter ausarten,

(Abg. Hauk CDU: Die vierteilen wir ja auch nicht! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Das weiß man bei Ihnen nie!)

sondern wir sollten versuchen – das ist unsere Forderung an die Landesregierung –, unverzüglich – ich betone: unverzüglich – diese Umsetzungen – das ist ein schlimmes Wort –, diese Veränderung der Dienststellen mit den Beschäftigten auf eine Weise durchzuführen, die einigermaßen verträglich, sozialverträglich ist, soweit dies irgend geht. Es sollte auch Klarheit für die Beschäftigten geschaffen werden, denn die Verunsicherung dient nicht der Motivation.

Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Scheuermann, bin ich sehr wohl der Auffassung, dass gerade im Bereich des Autobahnbaus – auch wenn es nur Ausbaumaßnahmen sind – in den nächsten Jahren erheblicher Planungs- und Baubetreuungsaufwand auf uns zukommt, weil das AntiStau-Programm Gott sei Dank für einen Ausbau sorgen wird. Wenn es dann durch diese Neuorganisation Reibungsverluste geben würde, wäre das verheerend. Wir fordern die Landesregierung auf, wenigstens in diesem Bereich das Mögliche zu tun, damit es nicht zu weiteren Verschlimmerungen kommt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Ziel der Neuordnung der Straßenbauverwaltung ist der Aufbau einer effizienteren Straßenbauverwaltung. Die bisherige Trennung zwischen Autobahnverwaltung und Bundes- und Landesstraßenverwaltung wird aufgehoben. Für Insider: Wir halten es für gut, dass Blau und Gelb jetzt auch hier in einer Hand sind.

Das Ganze hat eine lange Historie. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es intensive Diskussionen zwischen den Koalitionären über die Schaffung einer einzügigen Straßenbauverwaltung. Klar war, dass die bisherige Struktur – Fachaufsicht im Ministerium für Umwelt und Verkehr, Dienstaufsicht im Innenministerium – unglücklich ist und deswegen möglichst verändert werden muss.

Wir hatten eine Vielzahl von Gesprächen, auch mit Personalvertretungen, und danken ausdrücklich für die allseits konstruktive Zusammenarbeit.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf entspricht dem Ergebnis intensiver – manche sagen auch: zäher – Verhandlungen sowohl zwischen CDU und FDP/DVP einerseits als auch zwischen Ministerium für Umwelt und Verkehr und Innenministerium andererseits.

Herr Göschel hat eben angedeutet, dass wir den sparsamen Umgang mit Steuergeldern und ihren effektiven Einsatz eigentlich in einer noch konsequenteren Straffung für richtig gehalten hätten. Aber das war nicht umsetzbar. Letztlich ist das Ergebnis ein Kompromiss, der alle Belange, und zwar sowohl die fachlichen als auch die personellen Gesichtspunkte, so weit wie möglich berücksichtigt.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Sie stimmen also erneut zu! – Abg. Schmid SPD: Sie haben vorhin gedroht, es sei das letzte Mal, dass Sie zustimmen!)

Wir halten das Ergebnis für einen Erfolg. Es handelt sich ja um Effizienz und eine Verbesserung und nicht um den Aufbau von neuer Bürokratie. Ich glaube, Sie sollten genau hinsehen.

(Zurufe der Abg. Boris Palmer GRÜNE und Dr. Ca- roli SPD)

Wir halten es für einen Erfolg, dass die weitgehende Konzentration der Fach- und Dienstaufsicht im Ministerium für Umwelt und Verkehr gelungen ist. Das war uns ein wichtiges Anliegen.

Es ist richtig, dass nun eine Stärkung der Zuständigkeiten und der Kompetenz bei den Behörden vor Ort erfolgt, weil das einfach ein rationelleres Arbeiten bei gleichzeitiger Kostenreduzierung ermöglicht. Das war auch ein wesentliches Anliegen unseres Ministers für Umwelt und Verkehr.

Wir haben die Zusage des Ministeriums, dass eventuell notwendige Umsetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamts für Straßenwesen neben fachlichen auch persönliche Gesichtspunkte der Betroffenen berücksichtigen. Unter diesen Aspekten trägt die FDP/DVP-Fraktion den Gesetzentwurf vollinhaltlich mit.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Ich erteile das Wort Herrn Abg. Palmer.

(Abg. Blenke CDU: Schon wieder? Sind dieses Mal mehr Grüne da? Vorhin waren es nur zwei! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Jetzt würde ich gar nicht anfangen!)

Bei uns ist es halt so, Herr Kollege: Qualität vor Quantität.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das spricht für die Anwe- senden!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben gehört, dass der vorliegende Gesetzentwurf dem Abbau von Bürokratie dienen soll. Er soll den Abbau von Parallelstrukturen bewirken und damit einen Effizienzgewinn in der Landesverwaltung erreichen. Wir haben heute Vormittag sehr

lange über die finanzielle Situation des Bundes und des Landes diskutiert. Da ist es doch nahe liegend, dass man sich, wenn ein Gesetz vorgelegt wird, das solche Versprechungen macht, auf die Suche nach den Einsparungen macht, die sich aus dem Effizienzgewinn ergeben.

In der Begründung des Gesetzentwurfs liest sich das auch sehr schön. Da heißt es unter III – Finanzielle Auswirkungen –: „Die Landesstraßenbauverwaltung wird in die Lage versetzt, wirtschaftlicher und rationeller zu arbeiten.“ Leider wird das nicht quantifiziert.

Deswegen sieht man bei IV – Personalbedarf – nach. Dort steht:

Zusätzlicher Bedarf entsteht daher nicht. Die in der Vergangenheit in der gesamten Landesstraßenbauverwaltung erbrachten Personaleinsparungen bleiben unberührt.

Verzeihung, Herr Minister, meine Damen und Herren! Ich finde, das ist etwas erstaunlich. Wir sprechen über Effizienzgewinne, und die einzige Auskunft über Einsparungen lautet: Es wird kein zusätzlicher Personalbedarf entstehen.