Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

(Zurufe von der SPD)

Deshalb kann für diesen rein vorsorglich gedachten Fall, den ich gerade juristisch erwähnt habe, auch hier die Ausnahmegenehmigung sehr wohl erteilt werden.

Herr Kollege Oelmayer, erlauben Sie mir eine Frage – das, was Sie hier gesagt haben, wirft ein deutliches Bild auf Sie selbst zurück –: Welchen Eindruck von der richterlichen Unabhängigkeit haben Sie eigentlich? Richter entscheiden unabhängig, und Gerichtsentscheidungen sind wieder gerichtlich überprüfbar.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Eine Interessenkollision kann ich nicht erkennen,

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

und Ihre generelle Misstrauensäußerung verstehe ich nicht.

(Zuruf des Abg. Kretschmann GRÜNE)

Herr Kollege Birzele, Sie haben heute Morgen gesagt, Sie seien, als Sie Minister geworden seien, aus Ihrer Anwaltskanzlei ausgestiegen. Sie haben damit das Parlament getäuscht. Sie haben damit den Eindruck vermittelt, Sie hätten Ihre Anwaltszulassung zurückgegeben.

(Abg. Birzele SPD: Was? Absurd! – Abg. Drexler SPD: Das hat er nicht gesagt!)

Wie verträgt sich Ihre Aussage, Sie seien aus der Anwaltskanzlei ausgestiegen, mit – –

(Lebhafte Zurufe von der SPD, u. a.: Ungeheuer- lich! – Unverschämtheit! – Verleumder! – Abg. Bebber SPD: Das ist ja unglaublich! – Glocke der Präsidentin)

Herr Abg. Theurer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Birzele?

(Anhaltende Zurufe von der SPD)

Ich möchte meine Ausführungen zu Ende bringen.

Herr Kollege Birzele, Sie haben vielleicht noch die Möglichkeit, das aufzuklären: Wie verträgt sich Ihre Aussage von heute Morgen mit der Tatsache,...

(Anhaltende Zurufe von der SPD – Glocke der Prä- sidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

(Anhaltende Zurufe von der SPD)

... dass Sie zumindest dem Vernehmen nach

(Anhaltende Zurufe von der SPD)

nicht derjenige, der schreit, hat Recht, meine Damen und Herren; vielleicht klärt sich die Frage ja auf, wenn Sie mich zum Ende kommen lassen – etwa ein Jahr nach Ihrer Berufung zum Innenminister – und das ist der Verfassungsminister in unserem Land –

(Abg. Fischer SPD: Das wissen wir!)

noch namentlich auf dem Briefkopf einer Kanzlei, nämlich der Kanzlei Ihrer Frau, aufgetaucht sind?

Sie haben heute Morgen den Eindruck erweckt, Sie hätten das gänzlich anders gemacht. Ich habe diesen Eindruck nicht, aber eines weiß ich: Die Regelung, die für unsere neue Justizministerin getroffen wurde, ist rechtlich einwandfrei.

(Abg. Drexler SPD: Sagen Sie einmal, wo Sie das Vernehmen herhaben!)

Das habe ich über Latrinenparolen gehört.

(Lachen bei der SPD – Lebhafte Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Carla Bregenzer: Das war Latri- nenqualität!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, rechtlich ist die getroffene Lösung einwandfrei. Wir bitten um Zustimmung zu dieser Lösung.

(Anhaltende lebhafte Unruhe – Glocke der Präsi- dentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

(Abg. Blenke CDU zu Abg. Dr. Klunzinger CDU: War nicht dein bester Schüler, oder? – Abg. Sei- metz CDU zu Abg. Dr. Klunzinger CDU: Hat er das bei dir gelernt? – Abg. Fleischer CDU zu Abg. Dr. Klunzinger CDU: Eugen, du darfst dir jetzt dei- ne Studenten selbst auswählen! – Zurufe von der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oettinger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Auslegung von Landesverfassung und Ministergesetz kann man mit guten Gründen zu dem Ergebnis kommen, dass bei der beabsichtigten berufsrechtlichen Re

gelung eine Ausnahmegenehmigung gar nicht beantragt und gar nicht gegeben werden muss.

(Beifall des Abg. Fleischer CDU sowie der Abg. Kleinmann und Theurer FDP/DVP – Abg. Oelmay- er GRÜNE: Weil es gar keine geben kann!)

Das heißt, ich glaube, wir handeln hier eher aus Gründen der Vorsicht nach dem Motto: Wenn man die Ausnahme beantragt, ist man rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite bei der Prüfung, ob eine Genehmigung erteilt werden kann.

Aber nochmals: Man kann mit guten Gründen zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechtskonstruktion, die Frau Werwigk-Hertneck ab 1. Januar einzugehen beabsichtigt,

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Konstruktion, ja, das ist das richtige Wort!)

erst gar nicht durch einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bewilligt werden muss.

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Dann lassen Sie es bleiben!)

Wir beraten diese Ausnahmegenehmigung auch aus Achtung vor dem Parlament und in aller Offenheit, damit das, was beabsichtigt ist, hier auch öffentlich beraten und dargelegt werden kann.

(Abg. Bebber SPD: Sie verlassen den politischen Konsens!)

Zweitens: Wir befinden uns in der Auslegung eines Artikels und eines Paragraphen, die nicht jeden Tag zur Anwendung kommen. Deswegen ist die Betrachtung der Frage „Was tun andere bei gleichen Regeln?“ mit Sicherheit nicht ganz unangebracht. Die Bundesregierung hat in Artikel 66 des Grundgesetzes genau den gleichen Tatbestand. Bei dem Abgeordneten und Rechtsanwalt Rezzo Schlauch wird eine Praxis angewandt, die im Deutschen Bundestag von der Christlich-Demokratischen Union nicht kritisiert worden ist,

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

sondern die genau dem entspricht, was heute hier beantragt worden ist und von Ihnen schärfstens kritisiert wird. Ich glaube, das Wort „doppelte Moral“ ist hier nicht ganz falsch angebracht.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Glocke der Präsidentin)

Herr Abg. Oettinger, gestatten Sie eine Zwischenfrage – –

(Abg. Drexler SPD: Entschuldigung! Jetzt habe ich eine Wortmeldung!)

Im deutschen Gesellschaftsrecht haben wir bei vielen Gesellschaften eine Zwei- oder Dreistufigkeit. In der Rechtsform der GmbH gibt es Gesellschafter und Geschäftsführer. Bei der Aktiengesellschaft gibt es die Aktionärsversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Auch bei der KG gibt es Komplementäre und Kommandi