Deshalb kann für diesen rein vorsorglich gedachten Fall, den ich gerade juristisch erwähnt habe, auch hier die Ausnahmegenehmigung sehr wohl erteilt werden.
Herr Kollege Oelmayer, erlauben Sie mir eine Frage – das, was Sie hier gesagt haben, wirft ein deutliches Bild auf Sie selbst zurück –: Welchen Eindruck von der richterlichen Unabhängigkeit haben Sie eigentlich? Richter entscheiden unabhängig, und Gerichtsentscheidungen sind wieder gerichtlich überprüfbar.
Herr Kollege Birzele, Sie haben heute Morgen gesagt, Sie seien, als Sie Minister geworden seien, aus Ihrer Anwaltskanzlei ausgestiegen. Sie haben damit das Parlament getäuscht. Sie haben damit den Eindruck vermittelt, Sie hätten Ihre Anwaltszulassung zurückgegeben.
(Lebhafte Zurufe von der SPD, u. a.: Ungeheuer- lich! – Unverschämtheit! – Verleumder! – Abg. Bebber SPD: Das ist ja unglaublich! – Glocke der Präsidentin)
Herr Kollege Birzele, Sie haben vielleicht noch die Möglichkeit, das aufzuklären: Wie verträgt sich Ihre Aussage von heute Morgen mit der Tatsache,...
nicht derjenige, der schreit, hat Recht, meine Damen und Herren; vielleicht klärt sich die Frage ja auf, wenn Sie mich zum Ende kommen lassen – etwa ein Jahr nach Ihrer Berufung zum Innenminister – und das ist der Verfassungsminister in unserem Land –
Sie haben heute Morgen den Eindruck erweckt, Sie hätten das gänzlich anders gemacht. Ich habe diesen Eindruck nicht, aber eines weiß ich: Die Regelung, die für unsere neue Justizministerin getroffen wurde, ist rechtlich einwandfrei.
(Lachen bei der SPD – Lebhafte Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Carla Bregenzer: Das war Latri- nenqualität!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, rechtlich ist die getroffene Lösung einwandfrei. Wir bitten um Zustimmung zu dieser Lösung.
(Abg. Blenke CDU zu Abg. Dr. Klunzinger CDU: War nicht dein bester Schüler, oder? – Abg. Sei- metz CDU zu Abg. Dr. Klunzinger CDU: Hat er das bei dir gelernt? – Abg. Fleischer CDU zu Abg. Dr. Klunzinger CDU: Eugen, du darfst dir jetzt dei- ne Studenten selbst auswählen! – Zurufe von der SPD)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Auslegung von Landesverfassung und Ministergesetz kann man mit guten Gründen zu dem Ergebnis kommen, dass bei der beabsichtigten berufsrechtlichen Re
(Beifall des Abg. Fleischer CDU sowie der Abg. Kleinmann und Theurer FDP/DVP – Abg. Oelmay- er GRÜNE: Weil es gar keine geben kann!)
Das heißt, ich glaube, wir handeln hier eher aus Gründen der Vorsicht nach dem Motto: Wenn man die Ausnahme beantragt, ist man rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite bei der Prüfung, ob eine Genehmigung erteilt werden kann.
Aber nochmals: Man kann mit guten Gründen zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechtskonstruktion, die Frau Werwigk-Hertneck ab 1. Januar einzugehen beabsichtigt,
Wir beraten diese Ausnahmegenehmigung auch aus Achtung vor dem Parlament und in aller Offenheit, damit das, was beabsichtigt ist, hier auch öffentlich beraten und dargelegt werden kann.
Zweitens: Wir befinden uns in der Auslegung eines Artikels und eines Paragraphen, die nicht jeden Tag zur Anwendung kommen. Deswegen ist die Betrachtung der Frage „Was tun andere bei gleichen Regeln?“ mit Sicherheit nicht ganz unangebracht. Die Bundesregierung hat in Artikel 66 des Grundgesetzes genau den gleichen Tatbestand. Bei dem Abgeordneten und Rechtsanwalt Rezzo Schlauch wird eine Praxis angewandt, die im Deutschen Bundestag von der Christlich-Demokratischen Union nicht kritisiert worden ist,
sondern die genau dem entspricht, was heute hier beantragt worden ist und von Ihnen schärfstens kritisiert wird. Ich glaube, das Wort „doppelte Moral“ ist hier nicht ganz falsch angebracht.
Im deutschen Gesellschaftsrecht haben wir bei vielen Gesellschaften eine Zwei- oder Dreistufigkeit. In der Rechtsform der GmbH gibt es Gesellschafter und Geschäftsführer. Bei der Aktiengesellschaft gibt es die Aktionärsversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Auch bei der KG gibt es Komplementäre und Kommandi