Zum Schluss möchte ich noch einen anderen Punkt aufgreifen, nämlich die geplante Neuregelung im Finanzausgleichsgesetz, zu der wir ebenfalls einen Änderungsvorschlag eingebracht haben. Mir geht es um die Orientierung künftiger Zuschüsse an den Beträgen, die im Jahr 2002 ausgezahlt wurden. Das bedeutet, dass Einrichtungsträger, die im Jahr 2003 neue Kindergärten oder neue Gruppen eröffnen und ihre Betreuungsangebote erweitern, bei dieser Zuschussregelung für die Gemeinden nicht mehr berücksichtigt werden und somit ganz klare finanzielle Nachteile erleiden. Aus unserer Sicht ist es unbedingt notwendig, den Zuschuss nicht auf Basis des Jahres 2002, sondern des aktuellen Kindergartenjahres zu berechnen.
Ich möchte die Argumentation der Landesregierung, wie sie der Sozialminister im Sozialausschuss vorgetragen hat, zitieren:
Wäre stattdessen das Jahr 2003 zugrunde gelegt worden, hätten möglicherweise viele Kommunen noch die Gelegenheit genutzt, hohe Ausgaben zu tätigen, um somit den ihnen gewährten Fördersatz anzuheben.
Ich frage Sie: Wer hat denn da ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Kommunen, die Landesregierung oder wir?
(Beifall bei den Grünen – Abg. Alfred Haas CDU: Nein! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das hat sich mir jetzt nicht erschlossen! – Zuruf des Abg. Dr. Lasot- ta CDU)
Wir stehen einer Kommunalisierung der Kindergartenförderung nicht prinzipiell negativ gegenüber, wenn die Rahmenbedingungen für die Kommunen stimmen. Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gesetzten Rahmenbedingungen stimmen aber nicht.
Weil Sie vorher auch nach Praxisbeispielen gefragt haben, zitiere ich aus einem Brief der Gemeinde Ehrenkirchen:
Da auch die Finanzen unserer Kommunen sehr knapp bemessen sind, können wir, wenn diese geplante Zuschussregelung durchgesetzt wird, die von der Landesregierung gewünschte Verbesserung der Betreuungsformen in unserer Gemeinde aus Kostengründen nicht mehr anbieten.
Durch die neue Zuschussregelung auf der Basis des Jahres 2002 anstatt des Jahres 2003 würden dieser Kommune 80 000 € pro Jahr verloren gehen. Für mich bedeutet das, dass dieser Gesetzentwurf nicht das erfüllt, was wir uns unter einem kinder- und familienfreundlichen Baden-Württemberg vorstellen.
Die Zielsetzungen – ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungseinrichtungen, eine pädagogische Qualität, die in Mindeststandards festgelegt ist, und die Stärkung des Bildungsauftrags – sind durch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf nicht gewährleistet. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Kleinmann FDP/ DVP: Das ist schade! – Abg. Seimetz CDU: Dann gehen wir ins Wasser! – Abg. Alfred Haas CDU: Wieso haben wir den Brief aus Ehrenkirchen nicht gekriegt?)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Meilenstein für den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Land.
Er gründet auf einem Konsens von Land, Kommunen, Kirchen und anderen freien Trägern. Dies ist doch eine gute und verlässliche Grundlage.
Alle Beteiligten – und ich betone ausdrücklich: alle – stehen zu diesem Konsens. Sie werden ihr weiteres Handeln danach ausrichten. Übrigens gilt das auch für die Berechnungsbasis 2002. Alle Beteiligten, auch die Träger, haben dies so gewünscht.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung spiegelt diese Übereinkunft wider. Es war daher richtig und zielführend, dieses Gesamtpaket in den Beratungen nicht mehr aufzuschnüren, denn alle Argumente, die in den vergangenen Wochen in den parlamentarischen Beratungen eine Rolle gespielt haben, sind in gemeinsamen Arbeitsgruppen, die für die Kinderbetreuung im Land Baden-Württemberg verantwortlich sind, eingehend erörtert worden. Die parlamentarischen Beratungen haben aber auch gezeigt, dass der Entwurf die richtigen Inhalte und Akzente setzt.
Welches sind die Kernelemente? Erstens: Wir erweitern das Kindergartengesetz um die Angebote in der Kleinkindbetreuung.
Wir haben im Gesetzentwurf, aber auch im Haushalt ganz bewusst einen Akzent gesetzt. Unser Ziel ist es, den Ausbau
Deshalb stellen wir ab 2003 für den Ausbau der Kleinkindbetreuung zusätzliche Mittel in Höhe von 7 Millionen € zur Verfügung.
Natürlich kenne ich den Wunsch von Ihnen und von den Kommunen, noch mehr zur Verfügung zu stellen. Aber wir wollen nur einen Anreiz geben, dort weiterzuarbeiten.
Im Übrigen möchte ich eines hier noch einmal ganz klar festhalten: Wenn hier in diesem Hause jemand beratungsresistent ist, dann sind Sie das, Frau Wonnay,
die immer gleichen alten Zahlen falsch in den Raum stellen, wie viele Kinder im Alter bis zu drei Jahren betreut werden. Wir haben es anhand von Statistiken wiederholt nachgewiesen, aber Sie nehmen es immer noch nicht zur Kenntnis, und auch heute noch, nach vielen Monaten, nennen Sie falsche Zahlen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Marianne Wonnay SPD: Das wird nicht dadurch richtiger, dass Sie das behaupten!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die von der SPDFraktion im Sozialausschuss beantragte zusätzliche Bereitstellung von 90 Millionen € für den Ausbau der Kinderbetreuung ist finanzpolitisch unseriös. Das ist nichts anderes als ein ungedeckter Scheck auf die Zukunft unserer Kinder.
Der Antrag knüpft im Grundsatz an den Gesetzentwurf der SPD an. Aber die SPD-Fraktion hat diesen Entwurf – wie ich meine, zu Recht – zurückgezogen. Denn er verkennt nicht nur die finanzpolitischen Realitäten, er verkennt auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen bei der Kinderbetreuung.
Herr Minister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass – wie ich bereits in der ersten Lesung ausgeführt habe – wir unseren Gesetzentwurf deshalb zurückgenommen haben, weil er vom dualen Finanzierungssystem ausging und wir die neue finanzielle Grundlage akzeptieren, dass wir aber die Inhalte unseres Gesetzentwurfs – wie ich auch in meiner Rede skizziert habe – nach wie vor aufrechterhalten, weil sie wirklich die zentralen Antworten auf die Zukunftsaufgaben geben?