Herr Präsident, wir beantragen zu Artikel 2, Aufhebung von § 49 Abs. 5 der Gemeindeordnung – „Lex Föll“ –, namentliche Abstimmung.
Hier wird permanent von einer „Lex Föll“ gesprochen. Aber dem müsste das Präsidium meines Erachtens widersprechen.
(Abg. Drexler SPD: Wo kommen wir denn da hin? Ein Liberaler will uns den Mund verbieten! Ist er in der Deutschen Volkspartei oder in der FDP? – Abg. Stickelberger SPD: Zensur!)
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/1894. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/2075, die ich artikelweise aufrufe – mit der Ankündigung, dass wir zu Artikel 2 eine namentliche Abstimmung durchführen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Ich darf Frau Schriftführerin Gurr-Hirsch bitten, den Namensaufruf langsam vorzunehmen. Sie, meine Damen und Herren, darf ich bitten, Ruhe zu bewahren, sodass man die Antworten verstehen kann.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung über Artikel 2 bekannt:
Mit Ja haben 64 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 39 Abgeordnete gestimmt. 9 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.
Behringer, Heiderose Berroth, Dr. Birk, Blenke, Dr. Carmina Brenner, Elke Brunnemer, Döpper, Drautz, Beate Fauser, Dr. Inge Gräßle, Friedlinde Gurr-Hirsch, Alfred Haas, Hauk, Heinz, Herrmann, Hillebrand, Hofer, Hoffmann, Kiefl, Kleinmann, Klenk, Dr. Klunzinger, Dr. Lasotta, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, Mack, Mappus, Müller, Veronika Netzhammer, Dr. Noll, Oettinger, Dr. Christoph Palmer, Pauli, Pfister, Pfisterer, Rau, Rech, Reichardt, Dr. Reinhart, Dr. Repnik, Röhm, Rückert, Rüeck, Dr. Schäuble, Schebesta, Scheuermann, Schneider, Dr. Schüle, Schuhmacher, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr. Steim, Dr. Monika Stolz, Stratthaus, Straub, Theurer, Traub, Dr. Vetter, Christa Vossschulte, Wacker, Wieser, Clemens Winckler, Zimmermann.
Katrin Altpeter, Bayer, Birzele, Carla Bregenzer, Capezzuto, Dr. Caroli, Drexler, Fischer, Gall, Gaßmann, Göschel, Gustav-Adolf Haas, Haller, Rita Haller-Haid, Rudolf Hausmann, Ursula Haußmann, Junginger, Käppeler, Kaufmann, Birgit Kipfer, Maurer, Moser, Margot Queitsch, Rivoir, Christine Rudolf, Rust, Schmid, Regina SchmidtKühner, Schmiedel, Seltenreich, Staiger, Stickelberger, Teßmer, Inge Utzt, Ruth Weckenmann, Alfred Winkler, Wintruff, Marianne Wonnay, Zeller.
Theresia Bauer, Heike Dederer, Kretschmann, Brigitte Lösch, Oelmayer, Boris Palmer, Edith Sitzmann, Walter, Dr. Witzel.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen ist auch Artikel 3 mehrheitlich angenommen.
lautet: „Gesetz zur Änderung der Amtszeit der Gemeinderäte, der Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart und zur Änderung der Gemeindeordnung“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Ich gebe jetzt Herrn Abg. Oelmayer das Wort, der eine Erklärung zur Abstimmung abgeben möchte. – Bitte schön, Herr Oelmayer.
Meine Damen und Herren! Sie wissen ja, dass wir in diesem Haus nicht die Enthalter sind. Wir haben uns aber bei der namentlichen Abstimmung über Artikel 2 dieses Gesetzentwurfs der Stimme enthalten, und zwar deswegen, weil es sich um einen klassischen Fall der Enthaltung handelt: Wir sind gegen das Verfahren, das die Mehrheitsfraktionen hier eingeleitet und jetzt durchgesetzt haben, aber in der Sache tragen wir die Aufhebung des § 49 Abs. 5 der Gemeindeordnung mit. Insofern blieb uns keine andere Wahl als die Enthaltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir mussten den Artikel 2 ablehnen, weil wir das Verfahren kritisieren, und wir mussten den Gesetzentwurf insgesamt ablehnen, weil über diese Änderung in der sachlich gebotenen Weise beraten und entschieden werden muss. Gegen die Regelungen zur Europawahl und insbesondere die Veränderung der Amtszeiten der Gemeinde- und Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart haben wir natürlich nichts einzuwenden.