geregelt, dass in einem solchen Fall 25 % eines später eintretenden Barwertvorteils wieder dem Land zugute kommen müssen. Insofern ist diese Regelung klar, und ich denke, man wird auch bei anderen Zuschüssen an Kommunen überlegen müssen, ob wir eine solche Bestimmung mit aufnehmen.
Ich habe am Anfang gesagt, dass diese Cross-Border-Leasing-Geschäfte seit mehr als zehn Jahren eigentlich auch bei uns üblich sind, und ich will am Ende sagen: Ich meine, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten sind und damit das Risiko minimiert wird, kann man generell auch nichts gegen diese Geschäfte sagen.
Meine Damen und Herren, unter unseren Gästen auf der Zuhörertribüne gilt mein besonderer Gruß dem Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen, Herrn Hans-Heinrich Ehlen.
Herr Minister Ehlen hält sich auf Einladung seines Amtskollegen, Herrn Stächele, hier zu einem eintägigen Besuch auf.
Herr Minister Ehlen, ich darf Sie hier im Plenum des Landtags von Baden-Württemberg herzlich willkommen heißen und Ihnen einen guten und informativen Aufenthalt in Baden-Württemberg und in Stuttgart wünschen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Oelmayer, das Erste in diesem Zusammenhang wäre ja wohl, bei den Grünen einmal eine einheitliche Haltung herbeizuführen. Es waren die nordrhein-westfälischen Grünen, die als erste im November 2002 eine große Informationsveranstaltung durchgeführt und sich mit dem Für und Wider auseinander gesetzt haben. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in Kenntnis aller Risiken derartige Geschäfte unter kommunalen Gesichtspunkten gerechtfertigt seien.
Das nächste Thema: Auch die Stadt Stuttgart hat mit ihrem zuständigen Bürgermeister und den Mitgliedern der Gemeinderatsfraktion – –
Langsam. Da kann man dann als Erstes einmal antreten und all das vortragen, was hier war. Das fällt uns schon auf, weil man nicht einerseits auf der örtlichen Ebene sagen kann: „Wir sind dafür und wollen das“, und andererseits auf der überörtlichen Ebene sagen kann: „Das müssen wir generell untersagen.“ Das fällt mir auf.
Wir haben aus der Anhörung der nordrhein-westfälischen Grünen im November 2002 jedenfalls einiges gelernt, weil dort die Risiken sachgerecht dargestellt worden sind und das Für und Wider abgewogen wurde. Auch dort war schon das zentrale Thema: Wie ist es mit der kommunalen Selbstverwaltung?
Ich könnte jetzt 20 Gründe dafür aufzählen, warum die USCross-Border-Leasing-Geschäfte unter steuerlichen, juristischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten mit Risiken verbunden sind. Wir selbst haben aber am 26. Mai dieses Jahres mit Befürwortern und Gegnern, mit Banken und mit Vertretern des Innenministeriums auch eine umfangreiche Anhörung gemacht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht gerechtfertigt ist, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen, weil wir ganz unterschiedliche Geschäfte mit unterschiedlichen Risiken haben. Es gibt allerdings grundlegende Spielregeln, die dabei beachtet werden müssen.
Das heißt, wir werden Ihren Gesetzentwurf im Innenausschuss vertieft diskutieren. Ich merke nur an: Auch handwerklich ist dieser Gesetzentwurf unzulänglich, weil an mehreren Stellen unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet worden sind, die sich nicht aus sich heraus definieren lassen. Was ist denn etwa ein „normales“ Geschäft? Was ist ein „risikobehaftetes“ Geschäft?
Da hätten Sie schon sagen müssen, wo die Grenzen sind, weil bei jedem Cross-Border-Leasing-Geschäft die Unterschiede deutlich wahrzunehmen sind, wenn man sich damit einmal auseinander setzt.
Das Nächste ist, dass wir ursprünglich wirklich auch auf die bayerische Regelung gesetzt hatten. Wir haben das hier thematisiert, als dort ein Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet war, haben dann aber die Argumente des Bayerischen Städtetags nachvollzogen und aufgenommen, was dazu führte, dass dieser Gesetzentwurf nicht ins Parlament eingebracht worden ist, und zwar aus nachvollziehbaren und guten Gründen.
Es gibt Risiken bei einem solchen Thema, die jeder einzelne Gemeinderat vor Augen haben muss. Das sind die steuerlichen Risiken, die Bonitätsrisiken, die Anlagerisiken
und das Risiko, die gesellschaftsrechtliche und operative Flexibilität zu verlieren. Diese Risiken können allerdings dann aufgefangen werden, wenn eine entsprechende Transaktion sorgfältig vorbereitet, verhandelt und abgestimmt worden ist. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Kommune auch während der Vertragsanbahnungsphase ohne Zusatzkosten aussteigen kann. Da haben gewisse Gemeinden schon unangenehme Erfahrungen gemacht. Mittlerweile ist in allen Vorgesprächen sicherzustellen, dass bei Abbruch der Verhandlungen keinerlei Kosten für die Kommune entstehen. Das lässt sich erreichen.
Der finanzielle Ertrag – der Barwertvorteil – muss in einem angemessenen Verhältnis zu den übernommenen Risiken stehen. Dafür ist eine sorgfältige Risikoabwägung erforderlich. Das Geschäft muss den Prinzipien ordnungsgemäßer Haushaltsführung entsprechen. Zu prüfen, ob das Geschäft ordnungsgemäßer Haushaltsführung entspricht, ist auch wieder etwas, was dann in der Verantwortung der Kommunalaufsicht liegt.
Unter Berücksichtigung der langfristigen Bindung ist die Auswahl des Wirtschaftsguts sehr gründlich vorzunehmen. Nicht alles, was im Gemeindebestand ist, eignet sich für ein derartiges Geschäft. Es kommt darauf an, dass es langfristig auch das eigene Bedürfnis gibt, derartige Einrichtungen in Funktion zu erhalten.
Es ist dringend zu empfehlen, einen unabhängigen Berater hinzuzuziehen, der aus der Fachkompetenz heraus auch auf Risiken und Probleme hinweist. Das ist besonders eindeutig, wenn man weiß, dass 1 000-seitige Verträge in englischer Sprache mit einem amerikanischen Gerichtsstand amerikanisches Recht wiedergeben. Da ist natürlich klar, dass eine mittlere oder kleine Gemeinde, die meint, sie könne sich selbst verantwortlich damit auseinander setzen, hoffnungslos aufgeschmissen ist.
Nach unserer Meinung ist vor Abschluss der Transaktion auch die Rechtsaufsichtsbehörde zu beteiligen. In Abstimmung mit ihr sind einzelne Schritte bis zum Abschluss des Vertrags durchzuführen.
Das beinahe Wichtigste ist dann, dass ab dem Abschluss des Vertrags über die gesamte Vertragslaufzeit ein Risikomanagement eingerichtet wird, weil Dinge betroffen sind, bei denen immer wieder aufs Neue nachgedacht werden muss, wie sich das Geschäft entwickelt.
Selbstverständlich ist die Rechtslage bei der Frage der Einbindung des Barwertvorteils in den Gebührenhaushalt unsicher. Da tendieren auch wir zu der Ansicht, dass der Barwertvorteil selbstverständlich wieder in den Gebührenhaushalt eingebracht werden soll, was dann das Interesse an derartigen Geschäften nachhaltig reduzieren könnte. Wir sind auch der Meinung, dass Förderbeträge zumindest zu erheblichen Anteilen zurückverlangt werden müssen und dass das mit Blick auf künftige Geschäfte selbstverständlich auch in die Förderbescheide aufgenommen werden soll.
Im Hinblick auf die derzeit unsichere Rechtslage empfehlen wir, derartige Einnahmen von vornherein auch in den Gebührenhaushalten zu berücksichtigen. Wir werden, Herr Kollege Oelmayer, auch besprechen müssen, dass seit dem 26. August 2003 in Sachsen eine Verwaltungsvorschrift, die vom Innenministerium und vom Finanzministerium gemeinsam erarbeitet worden ist, Vorgaben für die kommunale Rechtsaufsicht gibt und regelt, was bei derartigen Geschäften zu beachten ist. Ich glaube, dass auch im Land BadenWürttemberg über derartige Vorgaben miteinander diskutiert werden müsste.
Ihren Gesetzentwurf können wir in der Form, in der er gegenwärtig auf dem Tisch liegt, nicht unterstützen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Zwischenzeit gibt es mehr als 150 Kommunen und Zweckverbände, die Cross-BorderLeasing-Verträge abgeschlossen haben. In der Stadt Stuttgart betrifft das allein drei Kläranlagen. Auch die gesamte Bodenseewasserversorgung hat einen solchen Vertrag abgeschlossen und konnte ihren Wasserpreis immerhin um 7 % reduzieren. Im Augenblick liegen noch viele Prüfungen vor, ob es für Kommunen sinnvoll ist, so etwas zu machen.
Meine Damen und Herren, wir haben da von unserer Fraktion her wenig Emotionen. Diese Verträge können erhebliche Vorteile für die Kommunen bringen, zumindest solange die amerikanische Steuergesetzgebung so bleibt, wie sie im Augenblick ist.
Es ist ganz selbstverständlich, dass auch Nachteile und Risiken damit verbunden sind. Zunächst einmal – darauf wurde schon hingewiesen –, Herr Oelmayer, sind das Vertragswerke mit 1 000, 1 200 oder noch mehr Seiten.
Die basieren auf amerikanischem Recht. Darüber hinaus besteht sicherlich auch ein Währungsrisiko. Aufgrund der langen Vertragsdauer ist es auch durchaus möglich, dass sich während der Laufzeit die Rahmenbedingungen ändern.
Meine Damen und Herren, ich will es kurz machen. Unsere Fraktion vertritt folgende Position: Haushaltspolitisch sollte man nicht mehr Geld ausgeben, als man zur Verfügung hat. Man sollte das Cross-Border-Leasing nicht nur als Einnahmequelle für das schnelle Geld sehen und damit die Probleme von jetzt auf spätere Zeiten verschieben. Wir sind der Meinung, dass die Gebühren für den Bürger entsprechend gesenkt werden müssen, wenn solche Verträge abgeschlossen werden.