Protokoll der Sitzung vom 30.10.2003

Drittens: Gewünschte Flüge, zum Beispiel nach Fernost, werden von Lahr nicht angeboten werden können. Derartige Flüge finden nur von so genannten Hubs, zum Beispiel Frankfurt und München, aus statt. Lahr könnte insoweit lediglich eine Zubringerfunktion erfüllen.

Viertens: Die gewünschten Flüge teilen sich auf eine Vielzahl von Destinationen auf. Mehrere Destinationen wurden von nur einem oder zwei Unternehmen angegeben. Auch die Anzahl der Flüge pro Jahr ist zum großen Teil sehr gering; zum Beispiel einmal Göteborg, zweimal Nizza, einmal Amman, einmal Catania, um nur einige zu nennen. Derartige Flugverbindungen werden ab Lahr aus Gründen der Wirtschaftlichkeit mit großer Wahrscheinlichkeit nicht angeboten werden können.

Um überhaupt eine sinnvolle Aussage treffen zu können, müssen die genannten 2 800 internationalen Flüge auf relativ wenige Hub-Ziele reduziert werden; also zum Beispiel Frankfurt, München und Zürich, von denen aus dann die eigentlichen Ziele angeflogen werden könnten. Für die 3 200 innerdeutschen Flüge wird dies allerdings nicht praktikabel sein.

Die Gesamtbetrachtung der eingegangenen Schreiben zeigt, dass nach den Vorstellungen der Wirtschaftsunternehmen eine Vielzahl von unterschiedlichen Destinationen im Inund Ausland angeflogen werden sollten. Die entscheidende Frage ist freilich: Gibt es Destinationen, die von ihrer Frequenz her die Einrichtung einer Linienverbindung wirtschaftlich machen? Dies soll in den nächsten Tagen noch weiter geprüft werden, wobei einerseits sicher ein deutlicher Zuschlag für diejenigen Unternehmen vorzunehmen ist, die nicht oder nur allgemein antworteten, andererseits aber auch ein Abzug für jene Flüge, welche von anderen Flughäfen der Region schon derzeit abgewickelt werden.

In diversen Angaben von Unternehmen wird auf den letztgenannten Tatbestand ausdrücklich hingewiesen, wobei zum Teil auch die Hoffnung geäußert wird, dass Flüge ab Lahr billiger angeboten werden würden, als dies von den bisher genutzten Flughäfen wie zum Beispiel Basel/Mulhouse der Fall ist.

Von einzelnen Unternehmen wurde im Übrigen angemerkt, dass große Passagierflugzeuge bereits bisher ab Lahr bzw. nach Lahr geflogen seien. Dazu ist anzumerken, dass es nach der geltenden Rechtslage die Möglichkeit gibt, in begründeten Einzelfällen große Passagierflugzeuge in Lahr starten und landen zu lassen. Dies war zum Beispiel im Mai 2002 der Fall, als die deutsche Fußballnationalmannschaft in Südbaden weilte. Entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt das Regierungspräsidium Freiburg.

Zu Frage b: Die Umfrage wird vom Regierungspräsidium Freiburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in die Entscheidung einzubeziehen sein.

(Abg. Seimetz CDU: Gute Rede!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Caroli.

Herr Staatssekretär, im Interesse des betriebswirtschaftlichen Jahresergebnisses des privaten In

vestors am Lahrer Flugplatz sollte nach der öffentlichen Anhörung eine schnelle Entscheidung über die Vergabe der Lizenz herbeigeführt werden. Warum soll darüber erst im Frühjahr entschieden werden? Worauf wartet man eigentlich?

Darf ich eine zweite Zusatzfrage gleich anfügen, Herr Präsident?

Bitte sehr.

Wäre eine Marktabschottung durch Nichtgewährung der Lizenz und gleichzeitigen Protektionismus an anderer Stelle mit EU-Recht vereinbar?

(Abg. Zeller SPD: Eine schwere Frage!)

Herr Staatssekretär.

Zu Frage 1: Die Entscheidung wird unverzüglich und so bald wie möglich getroffen.

(Abg. Dr. Caroli SPD: Was heißt das?)

Zu Frage 2: Zur EU-rechtlichen Fragestellung haben wir eine Expertise angefordert, die in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen wird.

(Abg. Zeller SPD: Das ist ungenau!)

Herr Abg. Wintruff.

Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie diese jüngsten Erkenntnisse im Hinblick auf die Entwicklung des Flugplatzes Söllingen?

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Welche Er- kenntnisse? – Abg. Pfister FDP/DVP: Was für Er- kenntnisse?)

Die Umfrage, die wir gemacht haben, bezog sich auf die gewünschten Flugdestinationen in Südbaden. Aus der Fragestellung an die Wirtschaftsunternehmen, welche Flüge sie von Lahr aus gerne hätten, ist nicht unbedingt zwingend die Möglichkeit gegeben, direkte Schlüsse auf Söllingen zu ziehen. Ich möchte dies an dieser Stelle auch nicht tun, weil ich dem Verfahren den ganz normalen Verlauf ermöglichen möchte. Dafür bitte ich um Verständnis.

Zusatzfrage, Herr Abg. Palmer.

Herr Staatssekretär, sind die Ergebnisse der Unternehmensumfrage so gewichtig – und zwar positiv gewichtig – für den Flughafen Lahr, dass das Umweltministerium von seiner bisherigen skeptischen Haltung gegenüber einer Passagierfluglizenz abrücken muss?

Herr Abg. Palmer, wenn ich Ihnen die Antwort geben würde, die Sie gerne hätten, dann würde ich dem Verfahren vorgreifen. Genau dies werde ich nicht tun. Deshalb bitte ich um Nachsicht, wenn ich Ihnen keine konkrete Antwort gebe.

(Abg. Seimetz CDU: Sehr gut! – Zuruf von der SPD)

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 4, die Fragestunde, erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung der Landesakademie für Lehrkräftefortbildung – Drucksache 13/2430

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport – Drucksache 13/2494

Berichterstatter: Abg. Röhm

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Frau Abg. Vossschulte, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die vier Staatlichen Akademien für Lehrerfortbildung in einer Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als rechtsfähiger Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefasst werden. Ich glaube, über die Namensänderung sind wir uns alle einig. Da gibt es keine Probleme. Ich darf diesen Namen hier also schon einmal vorab verwenden.

Die Vorteile dieser neuen Form liegen auf der Hand. Zum einen sind es die Vorteile, die an der Akademie Calw, die als GmbH geführt wird, bereits ersichtlich sind: Die Anstalt ist selbstständig in der Erstellung ihres Wirtschaftsplans und kann unternehmerisch tätig werden. Ebenso kann sie Drittgeschäfte abschließen. Außerdem erhält sie die Personalhoheit über Angestellte und Arbeiter. Das erhöht die Flexibilität. Schließlich werden die kaufmännische Buchführung und die Kosten- und Leistungsrechnung wie in einer GmbH geführt.

Anders als bei einer GmbH kommen die Gewinne jedoch unmittelbar der Aufgabe der Lehrerfortbildung zugute, und das pädagogische Personal kann als Akademiereferenten abgeordnet werden, was die Flexibilität hinsichtlich der vielfältigen Aufgaben dieser Akademie erhöht. Aus der geänderten Struktur, deren Kernpunkt die Bündelung ist, darf man Synergieeffekte, Kosteneinsparungen und eine erhebliche Effizienzsteigerung erwarten.

Die Kursplanung und Kursausschreibung wird vom Ministerium auf eine Ebene verlagert, die sehr viel näher an den Schulen ist und durch die Zusammenfassung flexibler auf die Bedürfnisse der Schulen reagieren kann. Dies ist nötig, weil die großen Schulreformen im Land eine andere Art von Fortbildung benötigen als bisher.

Wir brauchen eine Multiplikatorenschulung für landesweite Projekte und landesweite Innovationen. Wir brauchen die Fortbildung von ganzen Schulkollegien oder von Fachgruppen, um dem Bedarf an Fortbildung an unseren Schulen gerecht zu werden. Dazu müssen wir auch die Möglichkeit haben, diese Wünsche bei der Akademie vorzubringen. Das

heißt, Frau Rastätter: Hier ist ein Einfluss der Schulen auf die Gestaltung durchaus gegeben.

Schließlich brauchen wir die Qualifizierung von verschiedenen Gruppen wie Beratungspersonal, Leitungspersonal oder auch der Schulverwaltung. Das heißt, auch hierzu müssen Konzeptionen darüber entwickelt werden, was diese Akademie übernehmen soll. All dies muss aus einem Guss sein. Es muss auch über die Schularten hinweg koordiniert und abgestimmt sein. Dazu benötigt diese Akademie aber Gestaltungsspielraum. Diesen Gestaltungsspielraum schafft der vorliegende Gesetzentwurf.

Der Änderungsvorschlag der SPD, meine Damen und Herren, bezieht sich lediglich auf die Ausweitung der Gremien Aufsichtsrat und Kuratorium. Lehrerfortbildung im weitesten Sinne sollte man den Fachleuten überlassen. Ich sehe keinen Sinn darin, den Landtag hierin einzubinden.

(Beifall der Abg. Herrmann und Seimetz CDU so- wie Kleinmann FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/ DVP: So ist es richtig!)

Die Anbindung an das Ministerium ist konsequent, denn das Ministerium ist auch verantwortlich für die Fortbildung.

(Abg. Zeller SPD: Spricht jetzt gerade eine Nicht- Fachfrau?)

Wenn wir die politischen Gremien in diese Landesakademie einbinden und eine Ausweitung in alle möglichen Bereiche vornehmen würden, müssten wir dies auch bei anderen Institutionen tun, die vom Ministerium geleitet werden oder dem Ministerium unterstehen, zum Beispiel beim Landesinstitut für Schulsport in Ludwigsburg, beim Landesinstitut für Erziehung und Unterricht und womöglich auch noch bei den Seminaren. All diese Einrichtungen müssten wir mit politisch besetzten Gremien versehen. Meine Damen und Herren, das kann nicht Sinn der Sache sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Ich bin überzeugt, dass die neue Landesakademie ihre Aufgaben auch ohne unsere Beteiligung in den Gremien hervorragend erledigen wird. Ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)