Peter Wintruff
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Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Bildungspolitik ist wohl immer ein Abbild der Gesellschaft der jeweiligen Zeit. Bildungspolitik hat sich über Jahrhunderte verändert und wird sich auch immer wieder verändern müssen.
Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, der zunächst eine auch nach unserer Meinung sehr richtige Analyse unseres dreigliedrigen Schulsystems trifft, nämlich dass dieses dreigliedrige Schulsystem mit seinem hoch selektiven Charakter, nach der vierten Klasse alle Schüler zu sortieren, einem anderen Jahrhundert angehört. Es gibt bessere Konzepte in dieser Welt.
Diese besseren Konzepte beruhen in erster Linie auf dem Prinzip des längeren gemeinsamen Lernens, bei dem insbesondere die Schwächeren mitgenommen werden, die Schwächeren nicht verloren und aufgegeben werden und trotzdem Leistung in hohem Maße, wie es in den nordischen Staaten Finnland, Schweden und anderen möglich ist, nicht abhanden kommt.
Weil wir das so wollen, haben wir viel über die Ganztagsschule geredet.
Ich glaube, hier haben wir letztendlich auch in der Zeit, in der ich im Landtag bin, einen Erfolg errungen. Der Zug zur Ganztagsschule ist abgefahren.
Alle diejenigen, die es schwer hatten, noch aufzuspringen, nachdem wir den Zug unter Dampf gesetzt hatten, heißen wir inzwischen bei dieser Fahrt in die Zukunft herzlich willkommen. Und denjenigen, die jetzt noch ein wenig hinterherrennen, um aufzuspringen,
werden wir helfen, dass sie diesen Zug
nicht noch versäumen.
Und weil wir Sozialdemokraten uns um die Zukunft des Bildungssystems viele Gedanken gemacht haben, sind wir zu einem etwas anderen Konzept als dem gelangt, das in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen wird. Die Position der SPD ist: Wir möchten – vor allem, um der frühen Selektion entgegenzuwirken, die nach der vierten Grundschulklasse stattfindet – anschließend an das bewährte und schon erprobte Konzept einer sechsjährigen Grund
schule ein Zweisäulenmodell. Dieses so genannte Zweisäulenmodell würde die Haupt- und Realschule in einer vierjährigen Schule einschließen und dazu das sechsjährige Gymnasium, in diesem Fall G 8, daneben stellen.
Wir meinen, dieses Konzept ist realisierbar. Es ist bei denen, die wir auf diesem Weg mitnehmen müssen, den Eltern, den Schülern und der gesamten Gesellschaft, besser umsetzbar als das Konzept, das jetzt hier als Gesetzentwurf zur Abstimmung steht. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Unsere andere Konzeption, meine Damen und Herren, lege ich nach 22 Jahren Tätigkeit in diesem Landtag
in Ihre Hände.
Ich bin guten Mutes, dass insgesamt in der nächsten Zeit auch dieser Zug in die richtige Richtung fahren wird. Ich habe Bildungspolitik stets mit dem Herzen gemacht. Ich hoffe, Sie haben das auch gespürt. Deswegen kann ich diesen Landtag mit Ruhe und einem guten Gefühl verlassen. Ich wünsche Ihnen alles Gute
und dass Sie auch in meinem Sinne in der Zukunft Bildungspolitik so machen, wie ich sie mir 22 Jahre lang vorgestellt und vieles dabei erreicht habe. Ich wünsche Ihnen allen alles Gute.
Vielen Dank.
Herr Minister, es geht uns wirklich darum, sachlich zu bleiben.
Ministerpräsident Oettinger hat auf seiner Regionalbereisung in Karlsruhe davon gesprochen, dass man auch die Ideologie ändern müsse, und er hat dann ausgeführt: „Ich werde in meiner Partei dieses dicke Brett durchbohren – gegen alle Machos.“
Wen hat er denn gemeint?
Wen in Ihrer Partei, bitte schön, wenn nicht beispielsweise Herrn Müller, kann er denn gemeint haben? Bitte geben Sie uns eine Antwort.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass nach einem 17-jährigen Versuch Ihrerseits die Werkrealschule erst in der großen Koalition mit unserer Hilfe und unserer Forderung flächendeckend eingeführt wurde?
Wenn sich alle beruhigt haben.
Lieber Herr Kollege, da es doch im Wesentlichen um die Akzeptanz der Hauptschule geht, …
… möchte ich Sie gern fragen, wie Sie es sich erklären können, dass von allen Landtagsabgeordneten hier im Saal kein einziger und keine einzige ihr Kind oder ihre Kinder freiwillig in die weiterführende Hauptschule geschickt haben.
Warum eigentlich?
Keiner. Oder kennen Sie jemanden? Ich kenne niemanden.
Vielleicht ein Jahr lang.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Gelten diese Kriterien auch für andere Schularten außerhalb der Hauptschule, und in welcher Größenordnung würden diesen Schularten dann zusätzliche Stunden zugeteilt?
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie und den Rest der Landesregierung fragen, ob Sie hier im Dissens mit unserem jetzigen Ministerpräsidenten stehen.
Herr Kollege, ich möchte Sie fragen, ob nicht der Beweis für diese ungerechte Verteilung bereits damit geführt ist, dass der Regierungsbezirk Karlsruhe mit 9,4 % der Mittel abgespeist wurde, obwohl ihm im Verhältnis zu seiner Größe 23,2 % zustünden.
Der Bürgermeister von Eberbach – er gehört übrigens der CDU an – hat dann auch wie folgt argumentiert
Herr Kollege, ich zitiere – –
Ja. – Ich zitiere den Bürgermeister von Eberbach:
Tatsächlich sieht es eher danach aus, dass dadurch insbesondere die nordbadischen Städte und Gemeinden systematisch benachteiligt wurden.
Was sagen Sie dazu, Herr Kollege?
Herr Minister, habe ich das eben richtig verstanden, dass Sie es rechtfertigen, dass in Mannheimer Diskotheken von den Türstehern dunkelhäutige junge Leute abgewiesen und nicht reingelassen werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich beginne mit einem Zitat:
Deutschlands Unternehmen brauchen viele gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Nur mit kompetenten, leistungsfähigen Mitarbeitern können Unternehmen neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln und im Wettbewerb bestehen.
Diese klare Zielvorgabe stammt von Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt anlässlich der Eröffnung der Bildungsmesse „didacta“ vor wenigen Wochen.
Unüberhörbar war anschließend jedoch auch seine Kritik an einer Schule, die viel zu viele in eine Berufsausbildung entlässt, die nicht ausbildungsreif sind. Nun mag man mit dieser Kritik ja umgehen, wie man will, aber sie wird letzten Endes auch durch die Ergebnisse der PISA-Studie belegt. Danach haben auch in Baden-Württemberg 20 % der 15Jährigen nur die Lesekompetenz eines Grundschülers. Damit sind sie nicht für eine Berufsausbildung geeignet. Der Arbeitgeberpräsident sagt dazu, jeder Fünfte könne nicht richtig lesen, schreiben oder rechnen. Das läuft im Prinzip auf das Gleiche hinaus.
Für diese Schattenseite unserer Bildungspolitik tragen natürlich Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Verantwortung, weil Sie hier seit Jahrzehnten den Kultusminister stellen
und diese Politik vertreten.
Dieses Problem, von dem ich gesprochen habe, gilt natürlich insbesondere für die Berufsausbildung. Denn gerade dort sollen ja die 15-Jährigen, die nur mit dem Hauptschulabschluss in eine duale Ausbildung aufgenommen werden, noch eine Chance für ihre Zukunft bekommen. Eine gute Ausbildung verlangt eben beides: Theorie und Praxis.
Sie verlangt an einer Schule die Rahmenbedingungen, die für die Ausbildung dieser Schüler vonnöten sind.
Der Lernort berufliche Schule ist etwas, wofür das Land die alleinige Verantwortung hat. Wir wissen, wie komplex diese Schule ist, wie heterogen die Schülerschaft dort ist und welche hohen Anforderungen an die Lehrer gestellt werden. Dort sind 44,4 % der Schülerinnen und Schüler inzwischen Vollzeitschüler. Ein Drittel der Abiturienten in BadenWürttemberg kommen aus den beruflichen Gymnasien. Die TOSCA-Studie hat letztendlich bewiesen, welche hohe Qualität in diesen Schulen abgeliefert wird. Das hat auch Professor Baumert vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung festgestellt. Er sieht darin einen bedeutenden Beitrag zur Durchlässigkeit des baden-württembergischen Schulsystems.
Meine Damen und Herren, dieses Licht, das in dieser Hinsicht auf die Berufsschulen fällt, will ich doch als Allerletzter abmindern.
Doch jetzt komme ich einmal zu den Mängeln und Problemen, die es in dieser Schule auch gibt, vor denen Sie vielleicht die Augen schließen. Wenn Sie sie nicht aufmachen, muss ich sie Ihnen öffnen. Das geht nicht anders.
Ich sage Ihnen einmal, welche Probleme es gibt. Ich weiß schließlich, wovon ich spreche. In diesen Schulen gibt es Problemgruppen. Da gibt es Jugendliche, die es vom Lernen her immer am schwersten hatten. Sie kommen aus sozialen Umfeldern, die ihnen im Leben nicht viel geholfen haben.
Das sind aber leider eben auch die Jugendlichen, denen Sie bisher am wenigsten geholfen haben.
Hören Sie jetzt gut zu: 17 000 Jugendliche besuchen das BVJ. Wozu soll das da sein? Es soll ihnen den Einstieg in die Berufsausbildung eröffnen.
Die Zahlen, die es gibt, liebe Frau Gurr-Hirsch, sehen in der Realität eben so aus,
dass 80 % der Jugendlichen in diesem BVJ keinen Anschluss an diese Ausbildung finden.
Die lassen Sie im Stich. Ihnen reicht das mit den 20 %.
Das nehme ich zur Kenntnis.
Ich rede von den 13 600 Schülern in der einjährigen Berufsfachschule, denen ein Jahr auf die Berufsausbildung angerechnet werden könnte. Aber, meine Damen und Herren, von denen hat kaum einer einen Vorvertrag. Ist das denn ein Zustand, dass diese jungen Leute ein ganzes Jahr darum zittern müssen, wie es hinterher überhaupt weitergehen soll?
Ich rede von den 200 000 Teilzeitberufsschülern. Ist es denn ein Zustand, dass sie ständig um die Erfüllung ihres Stundenplans kämpfen müssen? Was ist denn mit der 13. Stunde?
Erstens bekommen die Hälfte dieser Jugendlichen noch nicht einmal 12 Stunden Unterricht. Und wenn Sie meinen, die 13 Stunden seien ausgerechnet für diese Schüler zu viel, dann habe ich dafür kein Verständnis. Wollen Sie denn die 13. Stunde abschaffen?
Wollen Sie erklären, Religion sei für Berufsschüler nicht nötig?
Das hätte ich von Ihnen nicht erwartet.
Ich muss Ihnen anhand dieser Zahlen sagen: Die beruflichen Schulen werden am stärksten benachteiligt. Ich übertreibe auch gar nicht, da ich die Zahlen benutze, die aus dem Kultusministerium kommen.
Überlegen Sie einmal, welche Zahlen beim Defizit vorlägen, wenn die 420 Deputate, die durch die Deputatserhöhung zusätzliche Lehrer bringen, nicht vom Ministerium hätten eingerechnet werden können! Diese Zahlen sind schon eingerechnet.
Nun mögen Sie sagen: Unterricht fällt überall einmal ein bisschen aus. Aber von diesem Unterricht rede ich ja gar nicht. Ich rede vom Ausfall des Unterrichts, der von Anfang an gar nicht stattfindet.
Erst danach kommt ja der Unterrichtsausfall durch Krankheit und aus anderen Gründen noch hinzu. Das Ministerium sagt doch,
da fehlten 20 000 Stunden. Das bedeutet, dass Sie den Schulen von vornherein 800 Lehrer nicht geben – von Krankheitsvertretungen gar nicht zu sprechen.
Der Verband der Berufsschullehrer hat auf unsere Anfrage hin kommentiert: „Wir bräuchten nicht 800, sondern sogar 1 100 zusätzliche Lehrer, weil es schließlich auch noch sehr viele Lehrer gibt, die Überstunden machen und vorarbeiten.“
Meine Damen und Herren, diese Zahlen und der daraus ermittelte Durchschnittswert von 5,3 % Unterrichtsausfall spiegeln doch gar nicht die wahren Verhältnisse wider. Ich kann es nur als wirklich skandalös bezeichnen, dass im Landkreis Calw und im Enzkreis der Ausfall das Dreifache dieses Durchschnittswerts beträgt. Beim Landkreis Calw hätte ich das überhaupt nicht erwartet; ich hätte erwartet, dass die Vizepräsidentin des Landtags, die dort ihren Wahlkreis hat, etwas gegen diese Zustände tut.
Oder, meine Damen und Herren, ich spreche einmal Herrn Abg. Schneider an. 14 % des Unterrichts, Herr Kollege, fallen bei Ihnen im Kreis Biberach aus.
Sie sitzen hier im Landtag. Sie sind auch Landrat, und der Kreis hat gerade für 26 Millionen € sein Berufsschulzentrum ausgebaut
für 27 Millionen € –, aber Sie sorgen nicht dafür, dass die 6 000 Schüler, die es bei Ihnen an den beruflichen Schulen gibt, auch genügend Unterricht bekommen.
Was nützt es denn, wenn Sie dort die Schule ausbauen, aber anschließend die Klassenräume leer stehen, weil es keine Lehrer gibt?
Man hätte doch erwarten können, dass Sie hier im Landtag etwas dagegen tun. Aber Sie tun ja nichts.
Nein, anschließend.
Jetzt führe ich meine Rede erst einmal zu Ende.
Meine Damen und Herren, es gibt an den beruflichen Schulen auch das große Problem, dass wir bis in die Jahre 2009/ 2010 noch wachsende Schülerzahlen haben. Innerhalb der darauf folgenden zehn Jahre werden diese Zahlen so langsam absinken, dass wir erst nach deren Ablauf den Stand von heute werden erreicht haben. Wir haben also zusätzlich noch einen dramatischen Lehrermangel in diesen beruflichen Schulen. Im Grunde genommen sind letzten Endes Sie dafür verantwortlich; denn wir haben schon seit Jahrzehnten darauf hingewiesen, dass dieser Zustand eintreten wird. Mit Notprogrammen und anderem haben Sie aber nichts am Hut gehabt. Sie haben nicht genügend Planstellen zur Verfügung gestellt.
Besonders an den gewerblichen Berufsschulen herrscht dieser große Mangel. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Die Universitäten Stuttgart und Karlsruhe liefern keine Absolventen der Lehramtsstudiengänge mehr. Es kommen gerade einmal 20 Absolventen pro Jahr; an gewerblichen Schulen werden jedoch 370 pro Jahr gebraucht. Das Referendariat an Berufsschulen ist nicht attraktiv, weil Sie seit 2003 unsere Forderung, den Referendaren in beruflichen Schulen endlich einmal einen Anwärterzuschlag zu geben, abgelehnt haben. Das machen Sie nicht. Im Gegenteil: Sie machen das Referendariat noch unattraktiver, indem Sie diese Referendare nach dem Abschluss zunächst entlassen – die gehen dann nach Rheinland-Pfalz oder sonst wo hin – und zwei Monate später dann wieder einstellen wollen.
Das alles haben Sie sich selbst zuzuschreiben.
Deswegen möchte ich Ihnen zum Abschluss sagen: Sie müssen unserer Forderung nachkommen, einen Zeitplan zum Abbau des strukturellen Defizits im beruflichen Schulwesen vorzulegen. Da besteht weiterhin ein großer Nachholbedarf. Die Pensionierungswelle kommt. Wir erkennen an, dass die beruflichen Schulen aufgrund unserer Forderungen endlich im Schuljahr 2005/2006 ein paar Lehrer mehr bekommen. Das ist auch dringend erforderlich, und das sehen wir als unseren Erfolg an.
Das war aufgrund Ihrer Versäumnisse erforderlich. Aber ich sage Ihnen auch, Herr Rückert: Wenn Ihr Kind in die Berufsschule gehen würde, würden Sie nicht so lachen.
Ich fühle mich ja durch Sie regelrecht diskriminiert.
Frau Ministerin, räumen Sie mir ein, dass die Statistik dann richtig wird,
wenn wir sagen, dass 5,4 % Unterrichtsausfall ein Durchschnittswert für Teilzeitschule und berufliche Vollzeitschule sind? Wenn Sie allerdings nur den Ausfall in der Teilzeitschule messen wollen, müssen Sie zugeben – und darum bitte ich Sie –,
dass das strukturelle Defizit dann nicht 5,4 %, sondern das Doppelte beträgt, und das ist noch relativ gut gerechnet, Frau Ministerin.
Frau Ministerin, nach Ihren eigenen Berechnungen werden bisher 406 Vorhaben in BadenWürttemberg nach dem IZBB-Investitionsprogramm gefördert. Können Sie mir sagen, wie viele dieser 406 Vorhaben in der von Ihnen genannten Zahl von 504 landesgeförderten Ganztagsschulen enthalten sind? Denn logischerweise müsste man sonst diese 406 Vorhaben den 504 von Ihnen genannten Ganztagsschulen noch hinzuzählen. Sie haben mich hoffentlich verstanden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Analyse und Bewertung des Lehrstellenmarktes ist gegenüber den Vorjahren nun noch komplizierter und undurchschaubarer geworden, nachdem Wirtschaft und Politik den so genannten Ausbildungspakt geschlossen haben, dessen Ziel die Schließung der in den vergangenen Jahren immer größer gewordenen Ausbildungsplatzlücke ist.
Meine Damen und Herren, wenn schon der Übergang von der Schule in die Berufsbildung für viele junge Menschen eine große Hürde darstellt, besonders wenn sie zu den 20 % eines Jahrganges in Baden-Württemberg gehören, die nicht oder nur bedingt ausbildungsfähig sind, wird die Lage für sie bei fehlenden Ausbildungsplätzen dann natürlich fast völlig hoffnungslos.
Wenn aber junge Menschen in unserer Gesellschaft nicht ausgebildet werden, ist nicht nur ihre eigene Zukunft chancenlos, sondern ist darüber hinaus die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft infrage gestellt.
Nun zur Lehrstellensituation, Stand 30. September dieses Jahres. Lassen Sie mich zusammenfassend zunächst sagen:
Erstens: Wenn die Initialzündung des Ausbildungspaktes, wie die Zahlen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern aussagen, bisher zu einem Zuwachs von 3 % bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen gegenüber dem Vorjahr geführt hat, ist das sehr erfreulich.
Zweitens: Ob die Erfüllung der vereinbarten neu eingeworbenen Lehrstellen ein voller Erfolg ist, wie die Wirtschaft sagt, muss jedoch anhand der Größenordnung des Zuwachses und seiner Relation zu den Bewerberzahlen hinterfragt werden.
Drittens: Während sich insbesondere bei der Bereitstellung von Praktikumsplätzen zur Einstiegsqualifikation die Kammern hervorgetan haben, haben die Wirtschaftsverbände insgesamt zu wenig oder gar nichts getan und sich somit von den Vereinbarungen des Ausbildungspaktes verabschiedet.
Viertens: Die von allen Seiten bestätigte noch bestehende Lehrstellenlücke zeigt, dass wir auch in diesem Herbst nicht jedem Jugendlichen, der sich beworben hat, einen Ausbildungsplatz anbieten konnten, weil es eben davon auch diesmal zu wenig gegeben hat.
Und nun die Zahlen zu Baden-Württemberg etwas genauer, Herr Kollege. Wenn die Wirtschaft die Zahl der vereinbar
ten 3 800 neu eingeworbenen Ausbildungsplätze sogar übertroffen hat, so besagt das eigentlich fast gar nichts. Die Zahl bezieht sich ja erstens auf das ganze Jahr 2004 – der Ausbildungspakt kam aber erst im Juni – und müsste zweitens mit der Zahl der im gleichen Zeitraum weggefallenen Ausbildungsplätze verglichen werden. Diese Zahlen gibt es aber nicht.
Auslöser des Ausbildungspakts war der stetige Rückgang der real neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Der Rückgang von 77 700 im Jahr 2000 auf 71 700 im Jahr 2003 entsprach einem Minus von 7,7 %. Selbst wenn bis jetzt, wie Sie dargelegt haben, im Land 3 % mehr Verträge abgeschlossen wurden, wird damit der Abbau, der in den vergangenen Jahren stattgefunden hat, nicht aufgeholt. Für unsere Jugendlichen ist damit also die Lehrstellenlücke größer als im Vorjahr.
Hinzu kommt, dass wir auch eine größere Zahl von Bewerbern haben; denn gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Bewerber nochmals um 6,2 % gestiegen.
Deshalb gab es eben Anfang September bei den Agenturen Baden-Württembergs noch 20 000 unvermittelte Bewerber auf lediglich 6 700 unbesetzte Ausbildungsstellen. Die Bilanz der Landesagentur weist nun zum Ende des Ausbildungsjahres, also 30. September, nur drei, vier Wochen später, die aktuellen Zahlen aus. Im Zeitraum von Anfang September bis Ende September wurden aber plötzlich aus den 20 000 unversorgten Bewerbern um einen Ausbildungsplatz nur noch – man wundere sich – 3 400.
Tausende Jugendlicher, meine Damen und Herren, sind nicht etwa vermittelt worden, sondern sind in Alternativen jenseits der dualen Ausbildung ausgewichen. Diese Bilanzmanipulation ist jedoch – das gebe ich zu – staatlich legitimiert und führt dann noch zu dem Effekt, dass Baden-Württemberg in der Statistik bei der Angebot-Nachfrage-Relation sogar im positiven Bereich liegt.
Das Ausbildungsjahr endete also am 30. September. Nach Einschätzung der Wirtschaft wird sich an der Bilanz bis zum Jahresende nicht mehr viel ändern, Herr Schuhmacher. Weil die Betriebe nämlich für ihre Entscheidung ein Jahr Zeit hatten, wird es für das abgelaufene Ausbildungsjahr auch nicht mehr viele neue Lehrstellen geben.
Andersherum: Man muss sich anstrengen, dass die 2 000 Plätze, die noch offen sind, vermittelt und weitere Praktikumsplätze geschaffen werden.
Die Ausbildungssituation 2004 zeigt, dass trotz Ausbildungspakt auch in Baden-Württemberg nicht allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen eine Vermittlung in das duale Ausbildungssystem angeboten werden konnte.
Das ist die Realität. Wenn nur 15 % der Unternehmen im kommenden Jahr ihre Ausbildungsbereitschaft steigern wollen, wie die IHK mitteilt, wird das auch im kommenden Jahr die Lage nicht verbessern.
Die Landesregierung hat somit ihre im Ausbildungspakt unterschriebene, als verbindlich bezeichnete Verpflichtung,
allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung im dualen System zu unterbreiten, nicht erfüllt, Herr Wirtschaftsminister. Sie trägt schwer an dieser Verantwortung, weil sie sich in den vergangenen Jahren eben leider damit begnügt hat, die geschönten Bilanzen der Statistik als Erfolg zu verkaufen. Sie hat dem kontinuierlichen Abwärtstrend bei der Zahl der Ausbildungsplätze tatenlos zugesehen.
Trotz der wachsenden Zahl der Schulabgänger, die zu versorgen waren, hat sie weiter nichts getan.
Die Landesregierung hat auch, wie das Ergebnis der eingeführten Kompetenzchecks bei den Kammern zeigt, nichts gegen die große Zahl der nicht vermittelbaren Jugendlichen getan. Wenn 20 % der Jugendlichen eines Jahrgangs aufgrund mangelnder Berufsvorbereitung den theoretischen Anforderungen anerkannter Ausbildungsberufe im dualen System nicht mehr gewachsen sind, muss sich doch die Frau Kultusministerin, die die Verantwortung im Bildungssystem trägt, hinterfragen lassen und die von der OECD getroffene Kritik einstecken.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren, in unserem Bildungssystem stimmt doch etwas nicht mehr, wenn ein Hauptschüler heute kaum noch seinen Traumberuf des KfzMechanikers erlernen kann, weil die gewachsenen Anforderungen den Abschluss der mittleren Reife fast unabdingbar für diesen Beruf machen. Somit muss sich aber doch die Kultusministerin die Kritik an einem veralteten, selektiven Dreiklassenschulsystem gefallen lassen.
Das Handwerk braucht eben auch ausbildungsfähige Bewerber mit einer guten schulischen Grundlage und hat die Politik schon mehrfach aufgefordert, zu reagieren. Die Verweigerungshaltung der Bildungspolitik in diesem Land
bleibt damit aber leider weiterhin eine der Ursachen dieser Ausbildungsplatzmisere.
Meine Damen und Herren, im Interesse unserer Jugend und ihrer Chancengerechtigkeit muss sich bald einiges ändern, auch in Baden-Württemberg.
Herr Minister, bevor Sie sich weiter in falsche Zahlen hineinknien:
Es ist doch leicht nachvollziehbar. Ich habe Ihnen gesagt, dass es Anfang September 20 000 unversorgte junge Menschen gab und diese Zahl bis Ende September auf die auch von Ihnen genannte Zahl 3 500 reduziert worden ist. Ich frage Sie: Wo sind die übrigen 16 500 Jugendlichen geblieben? Marlene Dietrich würde singen: „Wo sind sie geblieben?“ Geben Sie eine Antwort darauf. Wo sind sie geblieben?
Herr Hofer, nach Ihrer Darstellung des Netzwerks möchte ich Sie doch fragen, inwieweit Sie die Verantwortung des Ministerpräsidenten in diesem Netzwerk sehen. Der Ministerpräsident hat bei einer Veranstaltung der IHK in Karlsruhe, bei der ich ebenfalls anwesend war, vorgerechnet, dass Karlsruhe die geforderten 20 % bekomme. Er hat dies ausdrücklich unter Einbeziehung des Betrags der EnBW zusammengerechnet. Weil das in aller Öffentlichkeit vollzogen wurde, bitte ich Sie, das doch einmal zu beurteilen. Meine Frage ist, wie die Verantwortung des Ministerpräsidenten diesen Fakten gerecht wird und ob nicht die Verantwortung des Ministerpräsidenten dem Motto folgen müsste: Ein Mann, ein Wort, ein Ministerpräsident.
Meine Damen und Herren, auch ich gehöre zu den Betroffenen. Ich habe dem Antrag zugestimmt. Ich habe ihm zugestimmt, weil ich mich fragen
muss, was für einen Bestand das Wort des Ministerpräsidenten vor der gesamten Region Karlsruhe eigentlich hat. Er hat dort ein Versprechen abgegeben, dass die Finanzierung mit dem EnBW-Anteil erfolgen wird
und dass die Region mit diesem Betrag rechnen kann.
Ich war bei dieser Versammlung der IHK anwesend und habe dort dem Ministerpräsidenten geglaubt. In der Zwischenzeit kann ich dem Wort des Ministerpräsidenten kein Vertrauen mehr entgegenbringen.
Herr Dr. Scheffold, zu diesem Punkt würde ich gerne eine Frage an Sie richten: Befinden sich die 300 Deputate für die beruflichen Schulen, die es ab dem nächsten Schuljahr zusätzlich geben soll, innerhalb der 5 500 zusätzlichen Lehrerstellen,
oder machen Sie daraus jetzt 5 800 Stellen?
Herr Kleinmann,
ich möchte Sie gern fragen: Wie bewerten Sie denn dann, dass die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg seit 20 Jahren eine Umlage erhebt und in ihrem neuesten Jahreswirtschaftsbericht davon spricht, dass sie sehr erfolgreich darin war, mit dieser Umlage die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhalten?
Auch das baden-württembergische Handwerk erhebt über seine Innungen eine Umlage.
Nach dem, was ich eben von Ihnen gehört habe, müsste das ja völlig kontraproduktiv sein. Bitte, beurteilen Sie das einmal. Das war meine Frage.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Ersten Beratung der beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Schulgesetzes in der Plenarsitzung am 4. Februar 2004 und der Überweisung dieser Initiativen zur federführenden Beratung an den Schulausschuss sowie zur Mitberatung an den Ständigen Ausschuss fand am 12. März 2004 eine gemeinsame öffentliche Anhörung beider Ausschüsse statt.
Mit der Anhörung von vier Verfassungsrechtlern, einer Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin muslimischen Glaubens, einem Vertreter aus der Lehrerschaft und einem Vertreter der Kirchen hatten die Abgeordneten eine gute Gelegenheit, sich in der hochkomplexen Materie weiter sachkundig zu machen und sich eine Meinung zu bilden.
Dabei dürfte für alle eines ziemlich klar geworden sein: Den Streit um die Bewertung des Kopftuchs einer muslimischen Lehrerin im öffentlichen Schuldienst wird es in unserer Gesellschaft weiterhin geben. Diese gesellschaftspolitische Auseinandersetzung gab es auch unter den bei der Anhörung anwesenden sechs Juristen; sie war nicht auflösbar. Deshalb ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Entscheidung so oder so noch einmal überprüfen wird.
In dem Abwägungsprozess zwischen der staatlichen Neutralitätspflicht von Lehrerinnen und Lehrern und ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit blieb es auch bei den Verfassungsjuristen bei unterschiedlichen Bewertungen der Gesetzentwürfe. Auch eine eigene Formulierung eines Gesetzestextes mit der Gewähr einer Verfassungsfestigkeit bei einer zu erwartenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht konnte letztlich keiner der Verfassungsexperten abgeben.
Dennoch spielte die Formulierung von § 38 Abs. 2 Satz 3 im Regierungsentwurf immer wieder eine hervorgehobene Rolle, weil der entsprechenden Aussage von Kritikern eine nicht erlaubte Privilegierung des Christentums unterstellt wurde. Obwohl von zwei Verfassungsexperten die Verfassungswidrigkeit von Satz 3 verneint wurde, hielt man eine Präzisierung und Neuformulierung dieses Satzes für angebracht und hilfreich.
Dem Formulierungsvorschlag des Landtagsvizepräsidenten Frieder Birzele in der Anhörung mit einem eindeutigeren Bezug des Erziehungsauftrags auf die Landesverfassung folgten beide Landtagsausschüsse mehrheitlich durch Zustimmung zu einem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, FDP/DVP und SPD sowie dem nun vorliegenden angepassten Gesetzentwurf der Landesregierung.
Eindringlich wurde den Abgeordneten nochmals die Ausgangslage erläutert, nach der das Land nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts frei entscheiden kann, ob es überhaupt ein Kopftuchverbot will oder nicht.
Wenn man sich, wie hier im vorliegenden Fall des Landes Baden-Württemberg, entscheidet, das Problem zu regeln, dann verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzesregelung des Parlaments. An dessen Stelle können weder
die Exekutive noch Gremien wie beispielsweise eine Schulkonferenz treten. Dem Parlament eines jeden Landes wird abverlangt, die inhaltlichen Fragen zu entscheiden und klare Werteentscheidungen zu treffen. Diese inhaltlich wertenden Entscheidungen erfordern von jedem Parlamentarier ein eindeutiges Bekenntnis zu dem Ergebnis, zu dem er selbst im Abwägungsprozess gekommen ist. Wir glauben, dass diese geforderte eindeutige Willensbekundung am besten im vorliegenden Regierungsentwurf zum Ausdruck kommt.
Deshalb halten wir auch die von Professor Jestaedt angedachte Einzelfallentscheidung mit einer Ausnahmeregelung, also ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, weder für praktikabel noch für gerechter in seiner Auswirkung. Dies käme in vielen Fällen trotz Verbots einer Zulassung durch die Hintertür gleich.
Das ist auch der Grund, weshalb wir die von den Grünen angedachte Verständigung auf einen gemeinsamen Gesetesvorschlag für einen Scheinkompromiss halten und ihm nicht zustimmen.
Wenn im Falle des Erlaubnisvorbehalts eine Behörde über die Ausnahmeregelung zu einer Zulassung kommen würde, wäre der wesentliche Inhalt des Gesetzestexts einer gewissen Beliebigkeit unterworfen, und die mit Sicherheit sich anschließenden Probleme wären auch nicht gelöst. Mit welchen Vorgaben sollte etwa der Beweis der Störung des Schulfriedens geführt werden? Welche Gleichbehandlung wäre noch gegeben, wenn es in verschiedenen Schulen zu völlig unterschiedlichen Polarisierungen käme und es dadurch möglich würde, dass dieselbe Lehrerin in der einen Schule mit Kopftuch unterrichten darf und in der anderen nicht?
Probleme und Unsicherheiten – und selbst Professor Jestaedt hat diese Unsicherheiten ausdrücklich eingeräumt – können so unseres Erachtens nicht vernünftig und gerecht gelöst werden. Konflikte würden den Schulfrieden auf Dauer stören und gefährden.
Deshalb soll es dabei bleiben: In einer demokratischen Schule muss durch eine Amtswalterin die Neutralitätspflicht zweifelsfrei gewahrt bleiben,
eine mögliche pädagogische Beeinflussung muss ausgeschlossen bleiben, und die gesellschaftliche und die soziale Integration der Kinder müssen Vorrang behalten.
Frau Rechtsanwältin Ates hat in der Anhörung noch einmal eindringlich auf die gespaltene Symbolik des Tragens eines Kopftuchs hingewiesen. Auch nach ihrer Meinung kann nicht objektiv herausgefunden werden, ob die Trägerin nur ihre religiöse Überzeugung praktiziert oder ob sie sich dem Druck islamistischer Gruppen und dem von ihnen propagierten menschenverachtenden Frauenbild unterwirft. Wir teilen ihre Meinung, dass eine jahrzehntelange falsche Integrationspolitik in Deutschland zu einer Parallelgesellschaft geführt hat, die anstelle von Integration den Rückzug aus der Gesellschaft und eine stärker werdende Abgrenzung Realität hat werden lassen.
Immer mehr kopftuchtragende Mädchen und Frauen in Schulen und in der Öffentlichkeit sind ein Zeichen dafür, dass das Kopftuch in den letzten Jahren weitaus mehr als politisches Symbol eingesetzt wird, weniger als religiöses Symbol. So Frau Ates sinngemäß in der Anhörung.
Ich glaube, dass die Frauenrechtlerin Ates aufgrund ihrer jahrzehntelangen eigenen Erfahrungen weiß, wovon sie spricht, wenn sie das Kopftuch als viel mehr als nur als ein Stück Stoff bezeichnet. Im Islam gibt es keine Religionsfreiheit. Das Kopftuch stehe für die Geschlechtertrennung, es diene der Unterordnung der Frau unter die Männer und stehe für die Ungleichbehandlung von Mann und Frau.
Bis heute unterliegen Kinder noch immer einer wachsenden Beeinflussung und Indoktrination, die in Koranschulen, Privatschulen und Moscheen an sie weitergegeben wird. Noch gibt es eine überwiegende Zahl von muslimischen Eltern, die das Kopftuch ablehnen. Wenn aber in der Schule eine Lehrerin mit Kopftuch vor ihnen steht, dann werden sie eine Verbindung zwischen dem Kopftuch und dieser Frau herstellen und ihren Einfluss verspüren. Lehrerinnen haben eine Vorbildfunktion, die selbst von betroffenen Eltern nicht kontrolliert und überwacht werden kann, wie es eine Abgeordnete und junge Mutter während der Anhörung sinngemäß ausdrückte.
Wir haben uns in den Schulen in den letzten Jahren leider blind verhalten und nichts dagegen unternommen, wenn muslimische Kinder von Klassenfahrten, dem Sport- und Schwimmunterricht oder Klassenpartys ferngehalten wurden. Doch nun würde sich diese Frage erst recht stellen, da wir nicht wissen, wie eine Lehrerin mit Kopftuch darüber denkt und welchen Einfluss sie zusätzlich auf die Kinder und Eltern ausübt.
Der pädagogische Erziehungsauftrag und das Neutralitätsgebot, der Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes und die allgemeinen Menschenrechte fordern von uns, alles aus unseren Schulen herauszuhalten, was als Ausdruck von Intoleranz und Frauenfeindlichkeit gewertet werden muss. Das Kopftuch der Frauen steht im Islam als Symbol einer religiösen Haltung mit politischer Intention.
Demgegenüber Toleranz zu zeigen hieße, Intoleranz zu fördern. Nach unserer Landesverfassung haben wir die Verpflichtung, in unseren Schulen unsere Jugend zur Friedensliebe, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit sowie zu freiheitlich-demokratischer Gesinnung zu erziehen. Meine Damen und Herren, deshalb halten wir im Sinne des Gesetzentwurfs der Landesregierung das Tragen eines Kopftuchs mit der Ausübung des Lehrerberufs an öffentlichen Schulen für unvereinbar.
Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Kleinmann, können Sie mir erklären, warum Sie es vertreten können und für gerechtfertigt halten, dass den beruflichen Schulen nicht ihr voller Gewinn aus der Deputatserhöhung belassen wurde? Sie wissen, auch dort wurde ein Teil des Stundengewinns vonseiten des Finanzministers weggenommen.
Richtig. – Sie wissen doch, dass es bei den beruflichen Schulen ein strukturelles Defizit von 1 000 Deputaten gibt. Wie können Sie dann diese Wegnahme rechtfertigen? Das bitte ich Sie zu erklären.
Herr Staatssekretär, da Sie aber trotz dieser misslichen Lage einen Teil der mühsam erarbeiteten Überstunden dem Herrn Finanzminister geschenkt haben,
obwohl doch diese Stunden dringend für die beruflichen Schulen gebraucht worden wären, möchte ich Sie fragen: Können Sie mir sagen, ob der Herr Finanzminister wenigstens ein schlechtes Gewissen gehabt hat?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mehrheit der Abgeordneten dieses Parlaments hätte sich sicherlich gewünscht, dass der Kelch einer maßgeblichen Regelung in dem seit Jahren schwelenden so genannten Kopftuchstreit an ihnen vorübergeht. Doch seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im September 2003 haben wir als Gesetzgeber gewusst, dass die Pflicht zu einer eindeutigen Entscheidung zu erfüllen ist, deren hochkomplizierte Materie selbst die Verfassungsrichter entzweite.
Unter diesen Vorgaben werden wir nun damit leben müssen, dass es weiterhin unterschiedliche Landesregelungen geben wird, ebenso unterschiedliche politische und juristische Bewertungen. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003 wird uns ausdrücklich das Recht eingeräumt, gesetzgeberisch tätig zu werden. Die SPD-Landtagsfraktion hat daraufhin die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich einen geeigneten Gesetzentwurf vorzulegen.
Für geeignet halten wir einen Gesetzentwurf, der Lehrkräften an öffentlichen Schulen zielführend das Tragen eines Kopftuchs untersagt.
Trotz der hochkomplexen Abwägung zwischen staatlicher Neutralitätspflicht und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit kommen wir damit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach, eine klare Entscheidung der Politik herbeizuführen. Wir befürworten einen Gesetzentwurf zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität an unseren Schulen, der den staatlichen Erziehungsauftrag mit dem elterlichen Erziehungsrecht und der negativen Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler in Einklang bringt.
Wir haben die Landesregierung aufgefordert, dazu die im Schulwesen unseres Landes gegebene Gestaltungsfreiheit zu nutzen und unsere politische Willensbekundung im rechtlichen Raum mithilfe von Experten juristisch einwandfrei abzusichern.
Nach unserer Landesverfassung haben wir in unseren Schulen die Verpflichtung, unsere Jugend zur Friedensliebe, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit sowie zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. Alles, was diesem Auftrag entgegensteht, muss hinterfragt und darf nicht als Zeichen falsch verstandener Toleranz geduldet werden.
Deshalb halten wir den Passus der Gesetzesnovellierung, wonach Lehrkräfte an öffentlichen Schulen keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben dürfen, die den Schulfrieden gefährden könnten, für eine selbstverständliche Einfügung. Da man in einen Menschen aber nicht hineinsehen kann, folgt dem im Gesetz die Präzisierung, dass auch ein falscher Eindruck verhindert werden muss, der von einer Lehrkraft in Ausübung ihres Amtes durch ihre äußere Bekundung ausgehen könnte.
Das Kopftuch steht an dieser Stelle als Symbol äußerer Bekundung im Zentrum der Diskussion. Wer wollte das bestreiten? Dabei wäre es natürlich kein Problem, wenn das Kopftuch für seine Trägerin nur als individuelles religiöses Zeichen ihrer inneren Überzeugung stünde. Aber wer wollte in Abrede stellen, dass das Tragen des Kopftuchs mit sehr konkreten politischen Einstellungen in Verbindung steht, die in einer Schule nicht geduldet werden können? Wer wollte bestreiten, dass das Kopftuch Symbol der Anhänger islamistischer Bewegungen ist? In den von ihnen geführten islamistischen Gesellschaften werden Millionen Frauen in eine rechtlich minderwertige Stellung gegenüber dem Mann versetzt, werden Toleranz und Pluralismus ausgeklammert.
Der Zwang zur Verhüllung, dem Millionen muslimischer Frauen ausgesetzt sind, das Züchtigungsrecht des Ehemanns und das Recht, die Ehefrau zu verstoßen, sind für islamistische Fanatiker erstrebenswerte Ziele ihres missionarischen Tuns auch bei uns.
Diesen fundamentalistischen islamischen Kräften, für die das Kopftuch in der Tat ein Symbol zur Durchsetzung eines mit unserem Grundgesetz unvereinbaren Frauenbilds ist, gegenüber Toleranz zu üben, meine Damen und Herren, wäre falsch.
Wir sind ohnehin erschreckt über die schleichende Islamisierung an unseren Schulen. Uns wird berichtet, dass zunehmend türkische Familien Druck auf ihre Kinder zum Tragen des Kopftuchs ausüben. Mädchen dürfen nicht mit auf Klassenfahrten, weil sie dort mit Jungen in Kontakt kommen oder islamische Speisevorschriften verletzen könnten. Mädchen werden im Namen der „Natur der Frau“ vom Sportunterricht abgemeldet oder dürfen kein Berufspraktikum machen. Die Zahl rechtswidriger Zwangsheiraten nimmt auch bei uns wieder zu.
Gerade uns Sozialdemokraten, die seit Jahrzehnten für eine Integration unter Wahrung der eigenen Identität unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger eintreten, erschreckt diese Entwicklung gewaltig. Wir, die wir uns für islamischen Religionsunterricht einsetzen, um die Schülerinnen und Schüler nicht den Koranschulen auszusetzen und eben für alle Religionen eine Gleichheit herbeizuführen, wir, die wir uns unermüdlich für den Spracherwerb einsetzen, müssen auch den Schülerinnen Hilfe leisten, die sich gegen die Indoktrinierung und Beeinflussung durch Fundamentalisten nicht wehren können. Wir sind aufgerufen, auch die Schülerinnen zu unterstützen, die kein Kopftuch tragen wollen.
Aus diesen Gründen sind wir uns auch mit dem Landeselternbeirat einig in der Auffassung, dass Lehrkräfte faktisch eine Vorbildfunktion haben. Der Landeselternbeirat sagt, eine „Lehrerin mit Kopftuch würde die Entscheidung muslimischer Schülerinnen für das Kopftuch wesentlich beeinflussen“.
Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung oder Zuschreibung einer politischen Dimension von äußeren Bekundungen halten wir das Gleichsetzen von Kopftuch und Kreuz für nicht zulässig.
Gleichwohl gilt die Neutralitätspflicht des Staates in religiösen und weltanschaulichen Fragen für alle Religionen. Die Gleichbehandlung der Religionen ist zentraler Inhalt der im Grundgesetz garantierten Glaubensfreiheit. Aber die Ausübung der Religionsfreiheit findet insbesondere in unseren Schulen ihre verfassungsrechtlichen Grenzen, wo durch demonstrative Kundgabe von religiösen oder politischen Überzeugungen die verfassungsrechtliche Wertsetzung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und des Schulgesetzes untergraben wird. Es ist dokumentiert, dass sich viele vom islamischen Recht der Scharia geprägte Staaten zur Unterordnung und Unterdrückung der Frau, zu einem Gottesstaat und zum Fundamentalismus bekennen und dafür als äußeres Symbol den Zwang zur Verhüllung gewählt haben.
Anders als das Kopftuch gehört das Kreuz zum abendländischen Kulturkreis, zu unserer Tradition
und hat dort einen hohen Rang als religiöses Zeugnis für Nächstenliebe, Toleranz und Wahrung der unantastbaren Menschenwürde.
Die Bewahrung jahrhundertealter Traditionen und einer historisch gewachsenen Identität ist für uns Sozialdemokraten selbstverständlich. Wir bekennen uns zum Auftrag unserer Landesverfassung, unsere Kinder auf der Grundlage christlicher und abendländischer Kulturwerte zu erziehen. Die an unseren Schulen gebotene staatliche Neutralität darf – anders als in einem laizistischen Staat – sehr wohl religiöse Äußerungen dulden, aber eben nur solche, die den im Grundgesetz festgelegten Menschenrechten nicht widersprechen.
Das Kreuz als Symbol des Christentums hat – zumindest heute – jede Bedeutung als politisches Zeichen verloren. Das haben meiner Meinung nach auch die Verfassungsrichter in ihrem Urteil berücksichtigt und die Einbeziehung christlicher Traditionen über ihre Symbole für zulässig erklärt.
Meine Damen und Herren, das mit knapper Mehrheit zustande gekommene Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist teilweise auf Unverständnis gestoßen. Für viele ist es nur schwer nachvollziehbar, warum die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter bei einer derart brisanten und komplexen Auseinandersetzung vor einer wirklichen Entscheidung zurückschreckten und damit letztendlich provozierten, dass es demnächst in 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben kann.
Die SPD-Landtagsfraktion hält die Vorstellung der Fraktion GRÜNE und ihres vorliegenden Gesetzentwurfs, die Entscheidung im Konfliktfall der Schule bzw. ihren Gremien aufzubürden, für falsch.
Zunächst soll nach diesem Gesetzentwurf die Bekundung eines religiösen, weltanschaulichen oder politischen Bekenntnisses allgemein erlaubt werden. Im Falle der Störung des Schulfriedens soll dann ein gestuftes Verfahren zur Konfliktlösung in Gang gesetzt werden, welches gegebenenfalls zu einem Verbot führen kann – Ihrer Meinung nach. Interessanterweise wird bei diesem Vorgang im Zenit des Verfahrens die Verantwortung bzw. der schwarze Peter dann an die Schulaufsichtsbehörde weitergereicht,
die Sie vor acht Tagen im Rahmen der Haushaltsberatungen noch abschaffen wollten.
Aber selbst die Schulaufsichtsbehörde wäre im Entscheidungsfall gar nicht in der Lage, eine Zwangsmaßnahme durchzusetzen, weil ihr an dieser Stelle die Rechtsgrundlage dafür fehlen würde.
Es ist wohl unser Verdienst, dass wir in jahrelangen Bemühungen eine Stärkung der Eigenverantwortung der Schule bis zum heutigen Tag zumindest auf den Weg gebracht haben. Autonomie der Schule statt Gängelung durch Schulaufsichtsbehörden ist für uns Voraussetzung für jede erfolgreiche Arbeit an unseren Schulen. Doch der Vorschlag der Grünen ist an dieser Stelle kontraproduktiv und führt zu unlösbaren Konflikten vor Ort sowie zur Störung des Schulfriedens, wie uns auch aus Schulgremien vorausgesagt wurde.
Jährlich wechselnde Zusammensetzungen der Schul- und Klassenlehrerkonferenzen sowie eine unterschiedlich zusammengesetzte Elternschaft würden doch zu völlig unübersichtlichen und unterschiedlichen Verhältnissen in unmittelbarer Nachbarschaft von Schulen führen. Die Rechtssicherheit, die eine Schule auf dem Weg zu mehr Autonomie braucht, wäre nicht mehr gegeben. Das von Ihnen angestrebte Ziel der Verhältnismäßigkeit könnte im Chaos unterschiedlicher Detailregelungen zu einer Flut von juristischen Einsprüchen führen. Die Verantwortung nach unten durchzureichen und sich ihrer zu entziehen zeigt unserer Ansicht nach keine Stärke von Parlamentariern und dient nicht dem Wohlgefallen der dann damit zu „Beglückenden“.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber – ob wir nun darüber glücklich sind oder nicht – den Auftrag erteilt, ein klares politisches Votum abzugeben. Die Landesregierung trägt in erster Linie die Verantwortung dafür, dass der Gesetzestext auch einer Überprüfung auf seine Verfassungsmäßigkeit standhält. Wir hätten uns gewünscht, dass der dabei zu berücksichtigende Spielraum, den das Verfassungsgericht nun einmal offen gelassen hat, auch von der Frau Justizministerin in konstruktiver Weise behandelt worden wäre. Es ist leider umgekehrt der Fall gewesen.
Im Gegensatz zur FDP/DVP, deren schillerndes Bild dieser dem Parlament auferlegten großen Aufgabe bisher mehr geschadet als genützt hat, entziehen wir Sozialdemokraten uns nicht unserer klaren Verantwortung. Wir wissen, dass wir mit unserer Zustimmung
zum Gesetzentwurf der Landesregierung – auch in unseren eigenen Reihen – nicht nur Freunde finden. Aber aus unserer selbst auferlegten Gesamtverantwortung für das Schulwesen in Baden-Württemberg heraus haben wir uns so und nicht anders entschieden.
Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie diese jüngsten Erkenntnisse im Hinblick auf die Entwicklung des Flugplatzes Söllingen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ausbleibende Reformen in weiten Bereichen der dualen Ausbildung und die über Jahrzehnte abnehmende Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft führten notwendigerweise in ganz Deutschland zu einer Verlagerung von Bildungsressourcen für die berufsschulpflichtigen Jugendlichen hin zu staatlichen Angeboten. Ein Mangel an Ausbildungsplätzen in den zurückliegenden Jahrzehnten führte zum Ausbau von beruflichen Vollzeitschulen. Es ist letztlich ein Skandal, dass in Baden-Württemberg nur noch 23 % aller Betriebe überhaupt ausbilden.
Aus dieser Entwicklung heraus und in der Verantwortung für die beruflichen Zukunftschancen unserer Jugendlichen hätte die Landesregierung diesen Ausbau fortsetzen und das System der beruflichen Vollzeitschulen in das duale System der Berufsausbildung vernetzen müssen. Was ist in diesem Falle geschehen? Das Gegenteil bzw. nichts!
Seit Monaten drängen nun Schülerinnen und Schüler in einem bisher nicht da gewesenen Ausmaß an die beruflichen Vollzeitschulen, insbesondere an berufliche Gymnasien und Berufskollegs. Eine Erhebung zu dem vorliegenden Antrag ergab – das müssen Sie sich einmal vorstellen –, dass sich über 60 000 Bewerber auf die 31 000 Plätze, die in diesen beiden Schularten zur Verfügung stehen, bewerben. Selbst unter Einbeziehung der üblichen 10 bis 20 % Doppelbewerbungen ist das Angebot von 20 zusätzlichen Poolklassen – das ergibt gerade mal 600 Plätze –, das Sie bisher gemacht haben, eben nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Während sich beispielsweise in Schorndorf 125 Bewerber mit guten Notendurchschnitten Sorgen um ihre Aufnahme in das Berufskolleg „Technik und Medien“ machen, streicht ihnen das Kultusministerium ohne jeden Skrupel noch eine
der beiden bestehenden Klassen bzw. verlagert sie nach Stuttgart, um dort ein noch größeres Loch zu stopfen.
Der sich nun abzeichnende Kollaps an den beruflichen Schulen ist das Ergebnis einer Verweigerungshaltung des Kultusministeriums auf die jahrzehntelang währenden Aufforderungen von Gewerkschaften, von Lehrerverbänden und letztendlich auch von uns, von der Opposition, mehr Bildungsinvestitionen in die berufliche Bildung zu lenken.
Der Ausbau des beruflichen Vollzeitschulwesens wurde von der Regierung gestoppt. Die Zahl der Klassen und damit die Aufnahmekapazität der beruflichen Vollzeitschulen wurde gedeckelt.
Während nach Meinung des VLW, also des Verbandes der Lehrer an Wirtschaftsschulen, kaufmännische Vollzeitschulen zu einer eigenen Qualifikation führen, die als notwendige Grundlage einer Ausbildung insgesamt wichtig ist, macht sich das Kultusministerium die irrige Meinung zu Eigen, dass berufliche Vollzeitschulen trotz ihrer Attraktivität einen unverwünschten Nebeneffekt auf die Berufswahlentscheidung der Jugendlichen haben.
Ich zitiere einmal aus der Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zu dem neuesten Antrag von Herrn Wacker, Drucksache 13/1878. Da heißt es:
Das Kultusministerium versucht durch eine zurückhaltende Genehmigungspraxis für neue Klassen gegenzusteuern.
Sehen Sie! Also trotz starker Schülerjahrgänge hat sich das Verhältnis auch an den allgemein bildenden Gymnasien im Vergleich zu den beruflichen Gymnasien in zehn Jahren lediglich um lächerliche 1,5 % verbessert, und selbst das nur deshalb – das sage ich Ihnen –, weil die Klassen bis zur Obergrenze aufgefüllt wurden und durch Substitution und Kapazitätsumschichtung zwischen den Fachrichtungen die Deckelung aufrechterhalten wurde.
Analysen der OECD mit der Aufforderung nach einer Erhöhung des Anteils Jugendlicher mit Hochschulabschlüssen und unsere immerwährende Forderung nach Ausbau der beruflichen Gymnasien scheitern wie immer an der bornierten Ideologie der Ministerin und ihrer Beamten.
Dazu liefere ich Ihnen einmal den Originalton des Kultusministeriums.
Ich zitiere aus der Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag Drucksache 13/333:
Im Übrigen erfolgt die Einrichtung vollzeitschulischer Bildungsgänge weiterhin grundsätzlich ressourcenneutral im Wege der Substitution mit anderen Vollzeitangeboten bzw. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtressourcen für die beruflichen Schulen.
So die Ministerin wörtlich.
Diese eigenen Versäumnisse und die, wie zu erwarten, schlechte Unterrichtsversorgung an beruflichen Schulen nun, wie Sie es versuchen, allein den negativen Auswirkungen der schlechten Konjunktur und der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung anzulasten,
das klingt zwar nicht neu, aber eben auch ziemlich banal und enthebt die Landesregierung natürlich nicht ihrer eigenen Verantwortung.