anstatt dass Sie endlich einmal, wie andere Länder auch, dazu kommen, Großschutzgebiete in unserem Land einzurichten, die auch von der Bevölkerung akzeptiert und frequentiert werden und bei denen dann auch eine gewisse Wertschöpfung stattfinden kann.
Notwendig wäre, meine Damen und Herren, endlich die Naturschutzkategorien „Biosphärenreservat“ und „Entwicklung von Nationalparks“ nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 des neuen Bundesnaturschutzgesetzes in unserem Landesnaturschutzgesetz zu verankern.
Ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass Sie den EU-Pflichten bei der Ausweisung von FFH-Gebieten unzureichend nachgekommen sind und womöglich eine Strafe zu erwarten haben, wenn Sie jetzt nicht bald dieser Aufgabe nachkommen.
Nun noch ein Wort zur naturnahen Waldbewirtschaftung, die im Umweltplan auch angesprochen worden ist. Meine Damen und Herren, die Landesforstverwaltung hat bisher umfassende Zuständigkeiten für die Pflege und Erhaltung unserer Wälder. Sie nimmt damit auf etwa 38 % der Landesfläche besonders wichtige Aufgaben für den Natur- und Umweltschutz wahr. Dabei hat sie in der Vergangenheit hervorragende Arbeit geleistet. Ich nenne zum Beispiel die Erfolge bei der naturnahen Waldwirtschaft, die stark am Gemeinwohl und an ökologischen Zielen orientiert ist. Aber durch die Auflösung der Forstämter und die Übertragung ihrer Aufgaben an die Stadt- und Landkreisverwaltungen sind die Pflege und die Erhaltung des Waldes nach einheitlichen, landesweit gültigen ökologischen Kriterien nicht mehr gewährleistet.
Es ist auch zu befürchten, dass lokale Wirtschaftsinteressen künftig die Waldbehandlung bestimmen werden.
Zu beachten ist, dass durch die Reform insbesondere die Verwaltung des Staatswaldes, der etwa ein Viertel der Waldfläche des Landes umfasst, auf die Kreise übergeht.
Sie besitzen – sieht man von wenigen Stadtkreisen ab – keinen eigenen Wald und verfügen über keine Erfahrungen in der Pflege und der Bewirtschaftung von Wäldern.
Warum nun gerade die großen, bürokratisch aufgebauten Kreisbehörden in der Lage sein sollen, den Staatswald, das bei weitem bedeutendste und wertvollste Vermögensobjekt des Landes, besser zu verwalten als die vor Ort tätigen Staatlichen Forstämter, müssen Sie uns einmal erklären, meine Damen und Herren.
Viertes Beispiel: Grundwasserschutz. Meine Damen und Herren, wir haben im Land 8 500 Quadratkilometer an Wasserschutzgebieten. In diesen Wasserschutzgebieten befinden sich 341 Problemgebiete und 169 Sanierungsgebiete. Jetzt muss ich sagen, was ein solches Sanierungsgebiet ist: Da liegt der Nitratgehalt bei über 50 Milligramm pro Liter.
drei weitere sind in Vorbereitung. Das ist eine Schande. Das hat mit der flächendeckenden Sicherung einer hohen Grundwasserqualität überhaupt nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, wir fordern eine Entbürokratisierung beim Grundwasserschutz sowie eine Regionalisierung und Konzentration der Maßnahmen in den Problemund Sanierungsgebieten.
Es gibt einige wenige Positivpunkte, zum Beispiel das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“. Ich habe aber gesagt, dass dieses Programm unterfinanziert ist. Es gibt einen Energie-Spar-Check, den auch wir begrüßen. Es gibt einen Hochwasserschutz, der zumindest – wenn auch zu langsam – vorangetrieben wird. Und es gibt eine gesunde Entwicklung des ÖPNV.
Trotzdem betreibt die Landesregierung eine stark defizitäre Umweltpolitik. Das ist die Bilanz von zwei Jahren Umweltplan.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das kostet zu viel Geld! Da haben Sie Recht! – Gegenruf des Abg. Walter GRÜNE)
Die Ziele des Umweltplans, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP, können so nicht erreicht werden. Eine Kursänderung ist dringend erforderlich. In unserem Land fehlt es nicht an Plänen, Planungen und Analysen. Dringend
nötig sind ein hoch entwickeltes Umweltbewusstsein und die konsequente Verwirklichung der Ziele, die im Umweltplan verankert sind.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Baden-Württemberg war das erste Bundesland mit einem dezidierten Umweltplan. Nachdem gut zwei Jahre vergangen waren, stand es gut an, die Nachfrage zu stellen: Was hat sich getan?
Die Antwort der Regierung gibt einen hervorragenden Überblick über die gesamte Umweltpolitik. Ich möchte für die Fraktion der FDP/DVP einige Schwerpunkte herausgreifen.
Zu loben ist erstens der große Erfolg bei der Abwasserbeseitigung. Baden-Württemberg ist europaweit führend. 98 % der Abwässer sind bis zur dritten Stufe gereinigt. Eine Frage, die sich am Rande stellen muss, ist, ob wir für die restlichen 2 % tatsächlich überdimensional viel Geld aufwenden wollen, um auch sie noch zu klären, oder ob dieses Geld nicht sinnvoller an anderer Stelle für die Umwelt eingesetzt würde.
Zum Hochwasserschutz: Trotz der schwierigen Haushaltslage gibt es enorme Anstrengungen, um die Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen und zur Bewältigung von Hochwassern auf hohem Niveau zu halten.
Aber auch hier geht es nicht nur um Geld. Ich bin deshalb sehr zufrieden, dass inzwischen auch das Thema Hochwasser-Partnerschaften, bei dem die Menschen gefragt sind und nicht nur der Geldeinsatz und bei dem man sich Gedanken macht, wie man Hochwasserschutz vernünftig regeln kann, einen größeren Stellenwert einnimmt und dass die erste Hochwasser-Partnerschaft bereits geschlossen wurde.
Der Landesentwicklungsplan gibt wichtige Anstöße zur Verringerung des Landverbrauchs. Aber im Moment ist der „gnadenlose Flächenfraß“, so „Sonntag Aktuell“ vor kurzem, leider noch nicht gestoppt.
Bei Wasser und Abwasser haben die Verbraucherinnen und Verbraucher Spitzenpreise zu zahlen. Auch da ist manches zu hinterfragen, ebenso beim Abfall, wo der in der Zeit der großen Koalition geschlossene Hamburg-Vertrag 2 bis 3 Millionen € Pönale jährlich erfordert.
Aber dies ist eine Zwischenbilanz, und wir sollten den Blick nach vorne richten. Wir müssen bei der Entwicklung von Maßnahmen zusammenwirken und uns zum Beispiel fragen: Wie können wir dem dramatischen Landverbrauch entgegenwirken? Wir müssen verstärkte Aktivitäten auch in internationalen Arbeitsgruppen entwickeln. Wir müssen vor allem von der Neubauförderung wegkommen und zu mehr Altbauförderung übergehen, was auch auf unser Handwerk einen sehr positiven Einfluss hätte.
Wir brauchen eine Neuregelung im Grundwasserschutz und im Bodenschutz. Die SchALVO muss novelliert werden, und wir meinen auch: Auf mittlere, aber vor allem auf lange Sicht muss der Wasserpfennig, der, wie sich gezeigt hat, hinsichtlich der Nitratbelastung keine Wirkung gezeigt hat, weiterentwickelt werden, hin zu einer direkten Kooperation zwischen Landwirten und der Wasserversorgung.