(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Seimetz CDU: Das Ross von hin- ten aufgezäumt! Die regulierungswütigen Sozialde- mokraten!)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Verständnis, dass das Interesse an der Debatte gerade nicht mehr sehr groß ist, zumal bei einem Gesetz, das in die zweite Lesung geht, das offensichtlich unstrittig ist. Dies war übrigens, wenn man die Historie betrachtet, keineswegs immer so. Unsere Position war immer: Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, wir brauchen keinen Flickenteppich. Das hat hier im Land Baden-Württemberg auch einmal ein bisschen anders geklungen. Insofern sind wir froh, dass wir die landesgesetzliche Regelung, die aus dem Bundesgesetz folgt, jetzt verabschieden können.
Ich denke, wir sind uns alle einig – die Vorrednerinnen und Vorredner haben dies gesagt –, dass wir insbesondere bei dem erkennbaren Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen im Bereich Altenpflege die immer wieder zitierten Rahmenbedingungen in jeder Hinsicht verbessern müssen.
Lassen Sie mich nicht alles wiederholen, was gesagt worden ist, sondern nur einzelne Punkte herausgreifen, vielleicht auch die ein bisschen strittigen Punkte.
Ein Thema ist: Wie hoch darf die Zugangsvoraussetzung für diese Berufe sein? Da kann man natürlich sehr wohl sagen: Wir müssen darauf achten, dass die Qualifikation nicht zu hoch angesetzt wird, um nicht den Zugang junger Menschen zu diesen Berufen zu gefährden. Allerdings hat die Zugangsvoraussetzung natürlich auch etwas – ich sage das ausdrücklich – mit dem Image, mit dem Ansehen, mit der Wertschätzung dieser Berufe zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bitte nicht das eine gegen das andere ausspielen.
Lassen Sie mich einmal die Qualifikation ansprechen. Es ist – das kenne ich aus dem privaten Umfeld von Betroffenen – eigentlich bedauerlich – da möchte ich Frau Altpeter unterstützen –, dass jemand, der sich in den Pflegewissenschaften profilieren, weiterbilden will, im Hochschulbereich weiterarbeiten möchte, im Wesentlichen darauf angewiesen ist, zum Beispiel in die Schweiz, nach Holland oder in die angloamerikanischen Gebiete auszuweichen.
Das heißt auf der anderen Seite aber nicht – deswegen bin ich sehr froh, dass wir heute nicht nur das Ausführungsgesetz zum Altenpflegegesetz behandeln, sondern auch das Landespflegegesetz für die Pflegehilfsberufe novellieren –, dass wir die Durchlässigkeit für diejenigen, die den Zugang aufgrund geringerer Primärqualifikationen schwerer schaffen, vernachlässigten. Wir müssen für sie Perspektiven schaffen. Damit sind wir eigentlich bei dem Thema, das wir heute Morgen diskutiert haben.
Ich möchte mit dieser Rede versuchen, einen Impuls in folgende Richtung zu geben: Wenn wir über Arbeitsplätze für junge Menschen reden, sollten wir nicht immer nur auf die traditionellen Bereiche schauen, über die heute Morgen geredet worden ist – das Handwerk, die Industrie –, sondern wir sollten jungen Menschen klar machen, dass es durchaus eine sehr, sehr befriedigende Tätigkeit sein kann, sich im Beruf mit Menschen zu beschäftigen, dass diese Berufe eine Perspektive haben.
Allein die Zahlen zeigen uns: Während anderswo Arbeitsplätze abgebaut werden, haben wir es hier mit einem Bereich zu tun, in dem es auf lange Zeit mit Sicherheit Wachstum geben wird, und es lohnt sich, diese Berufe wirklich in die engere Berufswahl einzubeziehen. Meines Erachtens hat auch die Arbeitsverwaltung ein Stück weit die Aufgabe, hier ein kleines bisschen umzudenken.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Ursula Hauß- mann SPD: Sagen Sie das auch Ihrem Minister, Herr Kollege Noll!)
Ich komme zu dem zweiten Punkt, den ich hervorheben wollte – Frau Haußmann, da waren wir uns völlig einig, auch in den Beratungen im Sozialausschuss –, nämlich zur Frage – da ist Baden-Württemberg wirklich vorbildlich – der generalistischeren Ausbildung in der Grundstufe, um Wechsel innerhalb der verschiedenen Berufsspektren möglich zu machen und damit jungen Menschen auch die Perspektive zu geben, dass sie sich nicht schon am Beginn des Berufseinstiegs ein für alle Mal festlegen müssen. Das begrüßen wir sehr. Da wünsche ich mir sehr, dass wir aus Modellvorhaben die Konsequenz ziehen und eine solche generalistische Ausbildung möglichst flächendeckend anbieten.
Zum Schluss muss ich doch noch auf das von Ihnen, Frau Altpeter, eingebrachte Argument mit der Ausbildungsumlage kommen. Dazu darf ich einfach sagen: Im Gesetz steht ja, wenn ein Mangel an Ausbildungsplätzen drohe, solle man möglicherweise über eine Umlage nachdenken. Aber man kann sie nicht auf der einen Seite für einen bestimmten Bereich der beruflichen Ausbildung als unsinniges Instrument ablehnen – wie heute Morgen – und sie auf der anderen Seite bei etwas, was im Grunde genommen in den gleichen Kontext gehört, befürworten. Denn ich glaube, dass es im ureigensten Interesse der Institutionen, die Pflege leisten, liegen muss, für ausreichenden qualifizierten Nachwuchs zu sorgen. Ich glaube, es ist nicht zwingend notwen
Lassen Sie mich abschließend auch von meiner Seite aus betonen, dass ich all denen, die schon bisher in den Pflegeberufen Hervorragendes geleistet haben, danken möchte, dass ich junge Menschen motivieren möchte, diesen Weg bei der Berufswahl zumindest mit ins Auge zu fassen. Ich darf Ihnen versichern: Alle, die aus diesen Berufen – Medizin, pflegerische Berufe – kommen, können bestätigen, dass es häufig – Gott sei Dank ist es immer noch so – mehr als ein Beruf ist, dass es eine Berufung ist.
In diesem Sinne wünsche ich, dass diese beiden Gesetzesänderungen, denen wir selbstverständlich zustimmen, dazu beitragen, mehr junge Menschen für diese Berufe zu gewinnen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf des Gesetzes zur Ausführung des Altenpflegegesetzes und zur Änderung des Landespflegegesetzes. Im Sozialausschuss haben wir dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt, und das ist auch gut so.
Nach langer Zeit des Stillstands ist es der rot-grünen Bundesregierung gelungen, bundeseinheitliche Regelungen für die Altenpflegeausbildung vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsklage von Bayern zurückgewiesen und vertritt ebenfalls die Ansicht, dass eine einheitliche Regelung die Ausbildung attraktiver macht.
Dass die Ausbildung attraktiver gemacht wird, ist dringend notwendig. Wir haben ja jetzt schon gehört, dass das Image der Altenpflege ein recht schlechtes ist. Schlechte Arbeitsbedingungen, geringe Bezahlung, fehlende Aufstiegschancen, das waren und sind noch immer die Merkmale dieses Berufsfelds, in dem zu 90 % Frauen tätig sind. Bislang gab es bundesweit 17 verschiedene Ausbildungen in diesem Berufsfeld. Seit dem 1. August 2003 gibt es eine bundeseinheitlich durchgeführte Altenpflegeausbildung. Damit verfügt die Altenpflege nach langem Kampf endlich über eine bundesweit gültige Gesetzgebung.
Dank der rot-grünen Bundesregierung, genau. – Damit wird die Ausbildung auf hohem Niveau gesichert und ein moderneres Berufsbild der Altenpflege beschrieben.
Wir waren uns im Sozialausschuss auch einig, dass die Ausbildungsgänge in den Pflegeberufen ebenso wie die fachlichen Fort- und Weiterbildungsangebote den wachsenden Anforderungen an dieses Berufsbild angepasst werden müssen und vor allem auch auf eine solide und zukunftweisende rechtliche Grundlage gestellt werden müssen.
Der Gesetzentwurf – und das ist wichtig – ermöglicht Modellprojekte zur gemeinsamen Grundausbildung in den Pflegeberufen, die einer Weiterentwicklung der Ausbildungsstruktur dienen. Bisher gibt es Zuordnungen in den Sparten Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege. Mit dieser neuen Ausbildungsverordnung wird eine einheitliche Pflegeausbildung geschaffen. Damit wird auch eine größere Durchlässigkeit innerhalb der verschiedenen Bereiche geschaffen. Das macht das Berufsbild attraktiver, denn nicht jede oder jeder möchte ein Leben lang im gleichen Bereich arbeiten.
Jetzt möchte ich die kritischeren Punkte aufgreifen, die Herr Kollege Noll angesprochen hat, und zwar die Zugangsvoraussetzungen. Zugangsvoraussetzung für die Altenpflegeausbildung ist die mittlere Reife. Jedoch wird durch die Einführung der Altenpflegehilfeausbildung auch für Hauptschulabsolventinnen und Hauptschulabsolventen der Einstieg in dieses Berufsbild gesichert. Das finde ich wichtig. Ich finde es wichtig, dass wir Module für eine attraktive Ausbildung haben, sodass vor allem auch junge Männer zukünftig in diesem Bereich tätig sein werden.
Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Berufe aus dem sozialen Bereich eine gesellschaftlich bessere Anerkennung bekommen, seien es Berufe im Altenpflegebereich, überhaupt im Pflegebereich, oder seien es Berufe, in denen mit Kindern gearbeitet wird, also die Erzieherinnen. Ich finde, in unserer Gesellschaft müssen die Berufe, die sich mit Menschen beschäftigen, eine höhere gesellschaftliche Anerkennung erfahren.
Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf sehr gut geeignet ist, um das Image der Altenpflege zu steigern. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf auch sehr gerne zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fischer, vielleicht ist es ganz gut, dass Sie noch einmal im Zusammenhang erfahren, worüber Sie heute abstimmen dürfen und sollen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung für ein Ausführungsgesetz zum Altenpflegegesetz des Bundes und zur Änderung des Landespflegegesetzes schließt die letzte Lücke des neuen Altenpflegegesetzes. Er soll jedoch nicht nur Lücken schließen, sondern auch die Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepte für Pflegeberufe und Berufe im Umfeld der Pflege verbessern.
Erstens: Das Kultusministerium und das Sozialministerium werden ermächtigt, Zuständigkeiten für die Anrechnung von anderen Ausbildungen, Prüfungen und die staatliche Anerkennung der Altenpflege zu bestimmen.