Die kommunale Seite sieht außerdem den kalkulierten Erstattungsbetrag für die Liegenschaftskosten als zu niedrig an. Wir haben hier die Haushaltsmittel eingerechnet, die das Land in den vergangenen Jahren für die Bauunterhaltung ausgegeben hat. Wir sind auch der Meinung, dass durch gutes Wohnraummanagement typische Belegungsschwankungen aufgefangen werden können. Verwaltungen, die ihre Unterkunftskapazität flexibel anpassen, werden in Zukunft direkt von den hierdurch erzielten Einsparungen in vollem Umfang profitieren. Aufgaben- und Kostenverantwortung liegen künftig in einer Hand. Dies ist ein wesentlicher Gesichtspunkt, der aller Erfahrung nach zu einem stärkeren Kostenbewusstsein führt.
Wahr ist allerdings auch, dass von kommunaler Seite bezüglich der Krankenausgaben Befürchtungen geäußert worden sind, der kalkulierte Pauschalanteil könnte in Extremfällen nicht auskömmlich sein. Dazu ist Folgendes zu sagen:
Der Berechnung der Krankenpauschale werden die konkreten Ausgaben der vergangenen Jahre zugrunde gelegt. Erfahrungsgemäß – allerdings nicht auf ein Jahr bezogen – gleichen sich Mehr- und Minderausgaben im Durchschnitt mehrerer Jahre aus. Wahr ist jedoch auch: Schwankungen sind bei Pauschalierungen immer systemimmanent.
Insgesamt sind die Befürchtungen der kommunalen Seite zur Höhe der Pauschale nach unserer Auffassung nicht begründet. Die Erfahrungen mit den Pauschalen – dabei handelt es sich bisher aber nur um Teilpauschalen – des geltenden Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind positiv. Die Pauschalen waren bisher auch, im Ganzen gesehen, auskömmlich.
Nun kommt ein wesentlicher Gesichtspunkt, der, glaube ich, etwas zur Entspannung der Diskussion beitragen könnte: Wie im bisherigen Erstattungsverfahren werden wir auch in Zukunft nach zwei bis drei Jahren eine Revision der Pauschalen durchführen. Zur Vorbereitung dieser Revision werden wir noch vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Arbeitsgruppe bilden. Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden werden Kriterien für die Revision festgelegt. Wie schon bei der Festlegung der Berechnungsmethode für die Pauschalen, die einvernehmlich erfolgt ist, setzen wir auch bei der Revision auf einen Konsens mit den Stadtund Landkreisen.
Mit der vorgesehenen Verwaltungsvereinfachung, meine Damen und Herren – das ist ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt; denn hieran wird nachher auch Ihre Kritik ansetzen –, erfolgt keine Kostenverlagerung vom Land auf die Stadt- und Landkreise. Die Höhe der jetzt festgelegten Gesamtpauschale schöpft nämlich die vorhandenen Haushaltsmittel voll aus. Nach den Eckwerten des Haushalts 2004 – darüber haben wir ja heute Morgen gesprochen – und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2005 und 2006 stehen allein für den Flüchtlingsbereich jährlich 100 Millionen € zur Verfügung. Die Hälfte hiervon – dies sei den kommunalen Landesverbänden noch einmal ganz deutlich gesagt – sind freiwillige Leistungen des Landes. Die Hälfte hiervon sind freiwillige Leistungen des Landes! Also aufgepasst bei der Geltendmachung der Forderungen!
Auch die Befürchtung, dass bei der Betreuung gespart werde, ist nicht begründet. Die im Rahmen der Revision ermittelten Beträge wurden ja in die Gesamtpauschale eingerechnet.
Meine Damen und Herren, es ist klar: Eine ausreichende Betreuung ist zur Akzeptanz der Einrichtungen zur Flüchtlingsaufnahme unverzichtbar. Ich sage auch ganz klar: Die Arbeit der Wohlfahrtsverbände ist uns dabei eine wertvolle Hilfe, was wir auch, Herr Kollege Heinz, in der Gesetzesbegründung ausdrücklich zum Ausdruck bringen.
Die in die Gesamtpauschale eingerechneten Betreuungsmittel sind daher auch voll für die Betreuung zu verwenden.
Aus verständlichen Gründen werden teilweise von der kommunalen Seite – zum Beispiel hat mich gerade eine Resolution der Stadt Stuttgart erreicht – Beträge im Sinne von zu erwartenden Defiziten in den Raum gestellt,
über die wir, Frau Kollegin Lösch, auch bei der Beratung im Innenausschuss noch einmal sprechen können; denn dazu ist einiges zu sagen. Auch in Ihrem Interesse will ich Sie jetzt bei der Ersten Beratung mit umfassendem Zahlenmaterial verschonen.
Aber das ist ein Thema, das im Innenausschuss noch einmal genau abgeklärt werden muss. Dazu ist, wie gesagt, aus unserer Sicht einiges anzumerken.
In Wirklichkeit muss man sich darüber im Klaren sein: Alles Geld, das uns im kommenden Haushalt 2004 und auch – nach der mittelfristigen Finanzplanung – 2005 und 2006 zur Verfügung steht, geben wir im Rahmen der Gesamtpauschale an die kommunale Seite weiter.
das reiche nicht aus, muss es mehr Geld zur Verfügung stellen, als wir im Haushalt hierfür eingeplant haben. Das wäre auch mehr, als wir in der Vergangenheit dafür zur Verfügung gestellt haben. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen Sie sich über diese Kernfrage natürlich durchaus im Klaren sein.
Am Schluss bleibt, glaube ich, als wesentlicher Beitrag für eine Verbesserung im Sinne des Rechnungshofs und auch im Sinne der Aufforderung dieses hohen Hauses festzuhalten: Wir werden alle sparen. Denn die Verwaltungsvereinfachung kommt der kommunalen Seite wie auch den Landesbehörden zugute. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat die Ausgangslage und die Motivation für den Gesetzentwurf eingehend dargestellt. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Rechnungshof auch in diesem Fall klare Forderungen aufgestellt hat, denen wir sicherlich nachkommen sollten.
Nicht nur die Forderung des Rechnungshofs ist ein Grund. Auch die heutige Zeit der knappen Kassen lässt uns, denke ich, gar keine Alternative. Wir müssen uns darum bemühen, die Kosteneinsparpotenziale zu heben, die wir heben können.
Ich möchte es genauso handhaben wie der Herr Minister. Ich denke, in der heutigen Debatte würde eine Diskussion über Zahlen in die Irre führen. Wir müssen sicherlich im Ausschuss im Detail über einzelne Zahlen reden. Auch ich werde heute die Zahlen weglassen.
Ich möchte noch einmal an die Neugestaltung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes im Jahr 1998 erinnern. Die Ziele damals waren: gleichmäßige Verteilung auf die Stadt- und Landkreise, Unterbringung ausschließlich in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften, Sachleistungsprinzip und Vereinfachung der Ausgabenerstattung. An diesem letzten Hebel setzen wir jetzt gezielt an und vertiefen und verstärken diesen Effekt.
Die kommunale Seite – das klang bei den Ausführungen des Ministers ebenfalls an – hegt gewisse Bedenken. Diese kamen auch in den Schlagzeilen der letzten Tage zur Geltung. Andererseits ist klar festzuhalten: Die kommunale Seite trägt diese Pauschalierung im Grundsatz mit.
Sie wissen, dass das Gesetz zwei Bereiche regelt: zum einen den Bereich des Asyls und zum anderen den der Eingliederung von Spätaussiedlern. Neu ist nun die Gesamtpauschale, die alles abdeckt: liegenschaftsbezogene Ausgaben, Verwaltungsausgaben, Betreuungsausgaben, Leistungsausgaben und den wahrscheinlich umstrittensten Bereich – wie es gerade anklang –, den Bereich der Krankenausgaben.
Ich glaube aber, dass durch diese Pauschale Synergieeffekte auf beiden Seiten entstehen. Man darf nicht verheimlichen, dass auch das Land profitiert. Wir müssen dafür sorgen, dass die Potenziale auch umgesetzt werden, das heißt, dass an den Stellen auch abgebaut wird, an denen eingespart wird. Sonst nutzt uns das Ganze nichts. Gleichzeitig entstehen bei den Stadt- und Landkreisen entsprechende Einspareffekte, die wir im Gesetzentwurf in Prozent bewertet haben.
Ich finde es gut und halte es im Kontext der Verwaltungsreform für sinnvoll, den unteren Verwaltungsbehörden die Entscheidung über Widersprüche zu übertragen. Das halte ich für eine in sich schlüssige Maßnahme.
Was ich gerade geschildert habe, gilt analog, mit geringfügigen Veränderungen, für den Bereich des Eingliederungsgesetzes. Dabei gibt es nur einen wesentlichen Unterschied. Die bisherige einmalige Betreuungspauschale haben wir in zwei Elemente aufgesplittet: zum einen in ein pro Kopf bezogenes Element und zum anderen in eine Pauschale, die wir belassen, die pro Stadt- und Landkreis verteilt wird.
Wie gesagt: Ich habe ein gewisses Verständnis für die Sorgen der Stadt- und Landkreise, dass die Pauschalen nicht in allen Bereichen ausreichen. Der Minister hat es gerade betont, und ich möchte es wiederholen: Die Mittel, die im Moment im Haushaltsplan stehen, werden zu 100 % für das neue System ausgeschüttet. Das heißt, in diesem Bereich wird nichts weggenommen.
Jetzt kann man eine Risikobeurteilung vornehmen. Man kann fragen, wo der Gewinn und die Chance für das Land liegen. Sie liegen klar auf der Hand. Wenn wir wie in den letzten zwei Jahren enorme Verminderungen bei den Zugangsraten haben und jetzt ein System entwickeln, das sich an den Ausgaben pro Kopf orientiert, liegt es auf der Hand, dass wir hiermit einen Einspareffekt realisieren können. Andererseits liegt umgekehrt das Risiko aufseiten des Landes.
Der Minister hat vorhin angedeutet, wie breit das Spektrum der Verwaltungsausgaben bei den einzelnen Landkreisen ist. Natürlich ist klar: Wenn wir jetzt eine große Linie, einen Mittelwert darüber legen, wird es Gewinner und Verlierer bei den Landkreisen geben. Das lässt sich nicht vermeiden.
Auf der anderen Seite ist es, denke ich, notwendig und ein Anreiz für den einen oder anderen Landkreis, der jetzt unter die Schnittlinie fällt, dass er sich im Sinne einer echten Benchmark an den anderen Landkreisen orientiert, die etwas besser dastehen, die diese Aufgabe etwas besser erledigen.
Ich will noch einmal kurz auf die Eingliederungs- und Zugangszahlen zurückkommen. Ich habe mir einmal die Zahlen für den November geben lassen. Gegenüber dem Stand Ende November 2002 haben wir im November 2003 1 875 Asylbewerber weniger; in absoluten Zahlen sind das 6 007. Bei den Spätaussiedlern haben wir in etwa die gleiche Zahl, 1 876 weniger. Deren absolute Zahl lag im November bei 8 107. Wir haben also eine Entwicklung, die an sich für uns nicht schlecht ist.
Sie wird nach meiner persönlichen Einschätzung im Spätaussiedlerbereich eher so bleiben. Die Zahlen werden sich auch in der Zukunft nicht sehr verändern. Die Tendenz wird eher leicht nach unten gerichtet sein, aber nicht nach oben.
Wie sich die Zahlen im Asylbereich entwickeln, wissen wir alle nicht. Wir können nur hoffen, dass es so bleibt wie in den letzten zwei bis drei Jahren, in denen wir ständig sinkende Zahlen hatten und dadurch auch in der Lage sind, die Altverfahren im juristischen Teil besser abhandeln zu können.
Lassen Sie mich zum Schluss eines feststellen: Ich denke, dass wir hier eine Lösung gefunden haben, die insgesamt eine Vereinfachung mit sich bringt. Ich hoffe, dass, wie gesagt, beide Seiten – sowohl das Land als auch die Stadtund Landkreise – dieses Potenzial nutzen.
Zum Zweiten möchte ich – weil man jetzt in den Zeitungen lesen kann, die Stadt- und Landkreise seien unzufrieden – darauf hinweisen, dass wir zum einen im Anhörungsverfahren noch das eine oder andere hören werden. Zum anderen denke ich, dass uns diese Revisionsklausel eine zusätzliche Sicherheit bringt. Die Revision wird uns zeigen, wie wir liegen, und ich bin eigentlich optimistisch, dass wir nach zwei Jahren nicht sehr viel korrigieren müssen. Wenn ich jetzt vom Minister höre, dass er sofort eine Arbeitsgruppe einberufen will – jetzt schon –, um die kommunalen Landesverbände mit ins Boot zu holen, finde ich das begrüßenswert. Denn dies zeigt, dass wir hier mit offenem Visier kämpfen und bereit sind, diese für beide Seiten schwierige Aufgabe im Dialog mit den kommunalen Landesverbänden zu lösen. Vor diesem Hintergrund werden wir, denke ich, im Ausschuss im Detail in die Thematik einsteigen. Insgesamt handelt es sich um einen Entwurf, den wir mittragen können und der uns im Prinzip auch weiterbringt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung hat es tatsächlich geschafft, dass CDU-Oberbürgermeister und -Bürgermeister mit uns in einer Reihe stehen. Wie hat sie das geschafft? Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts. Wie die Kommunen stehen auch wir einer Pauschalierung bei der Kostenerstattung durchaus positiv gegenüber, wenn das zur Verwaltungsvereinfachung und damit zu einer Kostenreduzierung führt.
Ich halte diese Diskussion aber angesichts zurückgehender Flüchtlingszahlen im Augenblick für nicht unbedingt angemessen.