Wir wollen das in den nächsten Jahren fortsetzen. Das sehen Sie auch daran, dass wir nicht allein die genannten 3,3 Millionen € für Ulm zur Verfügung gestellt haben, sondern dass wir für die Forschungseinrichtungen noch einmal mit 7 Millionen € unterwegs sind und damit hier einen Schwerpunkt sehen.
Herr Kollege Witzel hat ein paar Alternativen angesprochen. Ich meine aber, es ist schon richtig, dass wir uns, weil das eine Langfriststrategie erfordert, jetzt auf die Brennstoffzelle konzentrieren, ohne die anderen Bereiche außer Acht zu lassen. Wir sind auch sehr froh darüber, dass sich die anfängliche Euphorie bezüglich der Schnelligkeit der Markteinführung doch etwas gelegt hat. Da gab es welche, die dachten, 2002 oder 2003 sei das schon längst durch und am Markt. Das sind abenteuerliche Vorstellungen. Das wird gut bis 2010 und vielleicht auch noch ein bisschen darüber hinaus dauern.
Es gibt einzelne Versuche bei Daimler, wie Sie wissen, auch hier in der Region mit den Omnibussen. Ich glaube, auch Wagen der A-Klasse sind mit Brennstoffzellen unterwegs. Es gibt Maßnahmen in einzelnen Handwerksbetrieben. Es gibt übrigens auch – was uns natürlich freut – Unterstützung von der EnBW bei Wasserboilern; das ist auch im Karlsruher Bereich. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die wir in diesem Zusammenhang durchführen. Wenn dies hier im Haus breite Anerkennung findet und unterstützt wird, halte ich das für richtig.
Ein gewisser Unterschied zu Ihnen, Herr Kollege Rivoir, ist: Ihre Ausführungen erwecken den Eindruck, als ob die Landesregierung oder der Landtag festlegen könnte, wer womit eine Markteinführung machen muss. Das unterscheidet doch etwas Ihren Ansatz von unserem Ansatz.
Wir müssen im Bereich der Forschung und Entwicklung größtmögliche Unterstützung leisten; das geschieht. Wir müssen Wirtschaft und Forschung zusammenbringen; das geschieht. Aber wer davon was umsetzt, sollten wir, meine ich, doch die Firmen und den Markt entscheiden lassen.
Wir sollten nicht meinen, den Firmen sagen zu müssen, wo was wann für wen umgesetzt werden soll. Das kann nicht die Aufgabe der Regierung sein.
Ich möchte aber auch sagen – der Kollege Hofer hat es auch angesprochen –: Herr Kollege Rivoir, Ihr Antrag atmet etwas Aggressivität, die ich nicht ganz nachvollziehen kann. Deswegen ist es mir sehr recht, wie Sie sich hier geäußert haben. Ihre Ausführungen waren eine ganze Ecke näher an der Realität und der Einschätzung dessen, was geschieht. Wenn Auslandsreisen so wirkungsvolle Ergebnisse zeitigen,
(Abg. Hofer FDP/DVP: Dann dürfen wir noch ein- mal fahren! – Gegenruf des Abg. Rivoir SPD: Dann kommen wir gar nicht mehr heim!)
dann ist die Reise nach Amerika geradezu wertvoll und wichtig gewesen. Und wenn Sie den Vorschlag machen sollten, dass der Antrag im Wirtschaftsausschuss weiterbehandelt werden solle, bin ich damit sofort einverstanden.
So machen wir es, und wir machen weiter, damit die Brennstoffzelle in Baden-Württemberg, anerkannt von der Opposition, weltweit an der Spitze ihren Siegeszug fortsetzen kann.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags.
Meine Damen und Herren, ich möchte für den Landtag von Baden-Württemberg eine Erklärung zu den furchtbaren Ereignissen in Spanien verlesen:
Mit großer Betroffenheit hat der Landtag von Baden-Württemberg die Nachricht von den feigen Bombenanschlägen in Madrid vernommen, bei denen heute früh mehr als 120 Menschen getötet wurden. Der Landtag von Baden-Württemberg verurteilt diese Anschläge in aller Schärfe. Gewalt darf kein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele sein.
Der Landtag gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass diese zerstörerische Aktion die spanische Demokratie nicht beeinträchtigt und den Ablauf der bevorstehenden Parlamentswahlen nicht stört.
Der Landtag von Baden-Württemberg drückt den Familien der Opfer sein Mitgefühl und seine Anteilnahme aus.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr – Umweltschutz durch Fortschritt – Biotechnologie in Baden-Württemberg – Drucksache 13/1848
Das Präsidium hat für die Begründung eine Redezeit von fünf Minuten und für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei keine gestaffelten Redezeiten gelten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bereits heute Morgen haben wir im Landtag von Baden-Württemberg eine grundsätzliche Diskussion zu gentechnisch veränderten Organismen geführt. Dabei waren auch die Auswirkungen des bisherigen Umgangs mit gentechnisch veränderten Organismen auf die Landwirtschaft Gegenstand der Diskussion.
Heute Morgen wurde auch schon der Gesetzentwurf der rotgrünen Bundesregierung zur Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie angesprochen. Genau diese Umsetzung betrifft unser Antrag, der Antrag der CDU-Landtagsfraktion vom Februar 2003. Im Oktober 2002 hätte die Freisetzungsrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Dies war bis Februar 2003 nicht geschehen. Wir haben deshalb im Februar 2003 diesen Antrag gestellt, zügig eine Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie vorzusehen. Seither ist ein Jahr vergangen, und die Richtlinie ist noch immer nicht endgültig umgesetzt. Die Kommission hat deshalb auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Jetzt ist der Gesetzentwurf da. Ich kann für meine Fraktion sagen: Es bleibt dabei, dass die Freisetzungsrichtlinie zügig umgesetzt werden muss sowie das De-facto-Moratorium, das besteht, beendet werden muss und – ich werde darauf zurückkommen – nicht durch ein neues De-facto-Moratorium aus anderen Gründen abgelöst werden darf. Dieser Gesetzentwurf wird im Bundesrat behandelt werden. Deshalb bin ich gespannt auf die Bewertung der Landesregierung. Es gibt dabei sicher einige Einzelheiten – auf eine werde ich, wie gesagt, eingehen – im Weiteren noch zu klären.
Natürlich muss man neben den Chancen auch die Risiken sehen. Die tatsächlichen Gefahren rechtfertigen jedenfalls die bisherige Hängepartie bei der Umsetzung nicht. Das sieht man auch daran, dass jetzt eine Vorlage zur Umsetzung erfolgt ist. Die rot-grüne Bundesregierung und die sie tragenden Parteien haben sich damit ins ideologische Bremserhäuschen gesetzt und sind ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden.
Wir sind hier in einer Diskussion, die auf der Grundlage einer Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und damit auch einer Befassung mit der Umweltpolitik erfolgt, und deshalb will ich mit Blick auf den umweltpolitischen Aspekt sagen: Wir müssen natürlich sehen, dass die Gentechnik auch die Chance für umweltverträgliche Nahrungsmittelproduktion bietet, dass damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln zurückgefahren werden kann und dass dies umweltpolitisch durchaus positive Auswirkungen haben kann.
Herr Walter, ich habe heute Morgen mit Interesse verfolgt, wie Sie zu dem Antrag der Grünen gesprochen haben.
Im Antrag der Grünen war von gentechnisch veränderten Organismen die Rede. Sie mussten sich die ganze Rede über darauf konzentrieren, von gentechnisch manipulierten Pflanzen zu sprechen. Durch diesen Sprachgebrauch tragen Sie mit dazu bei, dass die Unsicherheit der Bevölkerung in einem sensiblen Bereich sicher nicht geringer wird.
Ich bin froh darüber, dass Ihre Fraktion wenigstens in schriftlichen Anträgen diesen Sprachgebrauch, der zu Verunsicherung führt, nicht übernimmt.
Weil Sie sich dieses Sprachgebrauchs bedienen, möchte ich die Aussage des Robert-Koch-Instituts, die die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag zitiert, hervorheben: Im Zusammenhang mit den bisher in Deutschland durchgeführten Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen gibt es keine Hinweise auf ein Risiko für Mensch und Umwelt.