Protokoll der Sitzung vom 18.07.2001

Wir sind auch noch offen, was die Federführung angeht. Eigentlich wäre vom Ordnungsrecht her der Innenausschuss zuständig, aber die finanztechnischen Regelungen sind vom Finanzausschuss zu behandeln. Wir haben nichts dagegen, dass der Innenausschuss den Gesetzentwurf federführend berät. Aber die ganzen Finanzdinge müssen selbstverständlich vom Finanzausschuss mitberaten werden. Unser Vorschlag lautet: eigentlich Innenausschuss. Aber wir müssten noch darüber reden, wie die Beratungen zeitlich realisiert werden können. Der Sitzungsplan ist, wie ich mir habe sagen lassen, von der Abfolge her so, dass es besser wäre, wenn die Federführung beim Finanzausschuss läge. Darüber muss man vielleicht noch diskutieren. Ich hielte eine pragmatische Lösung, die uns am zügigsten zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs bringt, für richtig, weil wir unter dem Zeitdruck stehen, das Gesetz bis zum 31. Dezember 2001 zu verabschieden. Das sollten wir nach Möglichkeit auch anstreben.

Ich bitte darum, die Detailfragen bei den Ausschussberatungen zu erörtern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Junginger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Änderung des Spielbankengesetzes spielen verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle, insbesondere der ordnungspolitische Gesichtspunkt. Dieser besagt schlicht und einfach, dass der Betrieb einer Spielbank keine allgemeine dienstleistende wirtschaftliche Beschäftigung ist, sondern etwas, was sich der Staat vorbehält, um auf diese Weise illegalen Spielbankhöllen zu begegnen. Dies bedeutet, dass mit größter Sorgfalt überprüft werden muss, wer solche Geschäfte veranstaltet. Denn es gibt das Wort, dass eine Spielbankkonzession eine Erlaubnis zum Gelddrucken ist. Dafür spricht einiges; denn es werden nicht auf einem freien Markt Leistungen angeboten, sondern es darf jemand sein Geld hinbringen. Nach Wahrscheinlichkeitsmodellen lässt er mehr bei der Spielbank, als er mitnimmt.

(Zuruf des Abg. Moser SPD)

Dies führt dazu, dass es Länder gibt, beispielsweise Bayern, die nur eine staatliche, eine öffentliche Betreiberschaft kennen, während wir im Lande Baden-Württemberg beides – eine öffentliche und eine private – kennen. Wenn wir nicht die Spielbank Stuttgart hätten, fiele es viel leichter, die Dinge zu bewerten, denn dort ist alles in Ordnung. Wer in die Haushaltsansätze schaut, sieht, dass aufgrund dieser öffentlichen Betreiberschaft beispielsweise von der Spielbank in Stuttgart 4 bis 5 Millionen DM Gewinnabführung für das Land vorgesehen sind.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Das liegt auch am Stand- ort!)

Der andere Aspekt, der fiskalpolitische Aspekt lässt diese Einnahmen gar nicht hoch genug erscheinen.

Die Regierung ist stark in Bedrängnis gekommen, weil sie, als sie bereits die Vorbereitungen getroffen hatte, die öffentliche Betreiberschaft auch für die Spielbanken in Konstanz und Baden-Baden in die Wege zu leiten, vom Bundesverfassungsgericht bescheinigt bekommen hat, dass es jedenfalls nicht zulässig ist, grundsätzlich jeden privaten Betreiber von einer Bewerbung auszuschließen.

Besonders hervorzuheben ist, Herr Innenminister, dass nach wie vor öffentliche Betreiberschaft statthaft ist und mit den Gründen, die man auch jetzt noch vortragen könnte, die Hürde des Bundesverfassungsgerichts hätte genommen werden können, beispielsweise wenn man darauf hingewiesen hätte, dass es in den letzten Jahren immer wieder, gerade in Baden-Baden, Anlass zu Beanstandungen gegeben hat.

Die letzte Legislaturperiode ist durch viele Anfragen und viele Antworten gekennzeichnet. Ich könnte jetzt ein halbes Dutzend Namen von Leuten, die Millionen fremdes Geld verspielt haben, und von Strafverfahren mit den Vorwürfen nennen: keine Kontrolle, die Residenzpflicht ist entfallen, Eingangskontrollen beim Automatenspiel finden nicht statt.

Wir werden im Innenausschuss deshalb noch einmal sorgfältig miteinander besprechen müssen, wo denn die priva

ten Betreiber sind, die die Gewähr dafür bieten, dass sie die Leute absolut zuverlässig davor bewahren, wegen ihrer Spielsucht schwerwiegende Delikte zu begehen.

(Beifall bei der SPD)

Wir werden auch das einbringen, was der Fachverband Glücksspielsucht dargestellt hat. Das sind wichtige Hinweise, weil es eindeutig darum geht, dass etwas staatlich konzessioniert wird, um die wirtschaftliche Ausbeutung der Spielleidenschaft des Publikums unter staatliche Kontrolle und Zügelung zu nehmen; so der Bundesgerichtshof bereits vor vielen Jahren.

Wir werden dann auch zu fragen haben: Wo bleiben denn die 5 Millionen DM für das Festspielhaus Baden-Baden? Man hatte ja gesagt: Ab dem Jahr 2000 soll durch eine höhere Abschöpfung aus dem Spielbankenbereich die Ausgabe von 125 Millionen DM mit jährlichen Belastungen von 5 Millionen DM aufgefangen werden. Jetzt wird davon gesprochen: Wir holen Mehreinnahmen herein. Aber von den 5 Millionen DM, die damals in der großen Koalition der unmittelbare Ausgangspunkt für die gemeinsame Entschließung waren, ab 2001 einen öffentlichen Betreiber vorzusehen, lesen wir nichts.

Herr Innenminister, wir stimmen dem Ansatz zu, dass aus dem Länderfinanzausgleich erhebliche Beträge herausgenommen werden. Das ist kein neuer Gedanke; andere Bundesländer haben das schon vor geraumer Zeit gemacht. Da darf man die Frage aufwerfen: Warum haben wir eigentlich so spät mitbekommen, dass nur ein kleinerer Teil in den Länderfinanzausgleich zu geben ist und die so genannten weiteren Abführungen beim Länderfinanzausgleich unberücksichtigt bleiben?

Wir sind bereit, über den Ansatz zu diskutieren, dass mit dem Wegfall der Troncabgabe auf die sich beim Automatenspiel ergebenden Veränderungen reagiert werden muss. Aber die wesentliche Frage wird sein: Soll nicht ein öffentlicher Betreiber, der in Stuttgart wirklich eine gute Bilanz vorzulegen hat, auch in Baden-Baden und Konstanz die Verantwortung übertragen bekommen, wie das ursprünglich vorgesehen war? Das wird von der Ausschreibung und von der Bewertung der Auswahlkriterien abhängen.

Wir bieten eine konstruktive Diskussion an und möchten auch noch darauf hinweisen, dass man vielleicht den Gedanken der Spielsucht einmal in einer Anhörung erörtern sollte. Andere Bundesländer haben erst kürzlich in ihren Spielbankengesetzen einen Teil der Einnahmen konkret für die Aufklärung und die Offensive gegen Spielsucht vorgesehen. Ich halte diesen Aspekt für immerhin bedenkenswert.

Wir werden uns unsere endgültige Meinung, ob mit dem Gesetzentwurf die notwendigen gemeinsamen Zielvorgaben sowohl ordnungspolitisch als auch fiskalisch erreicht werden können, in der Ausschussberatung bilden. Wir sind jedenfalls bereit, uns mit dem Spielbankengesetzentwurf der Landesregierung in allen Richtungen und auf allen Ebenen auseinander zu setzen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Glück.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Juli 2000 einzelne Bestimmungen unseres Spielbankengesetzes für nichtig erklärt. Das Land muss deshalb neue Regelungen treffen. Daneben sollen gleichzeitig Vorschriften bezüglich der Troncabgabe und der Spielbankabgabe sowie für so genannte andere Leistungen an neue Gegebenheiten angepasst werden.

Nun ein paar maßgebliche Änderungen: Zunächst einmal muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen, und die Bewerber sind nicht mehr auf solche Betriebe beschränkt, die sich in öffentlicher Hand befinden. Es soll also einen echten freien Wettbewerb zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Bewerbern geben.

Vielleicht noch ein paar Worte zu den Kriterien: Es muss ein geeigneter Betreiber gefunden werden, das Wirtschaftlichkeitskonzept wird geprüft, und es wird gewährleistet, dass das Land bezüglich Kontrolle und Entwicklung einen großen Einfluss hat.

Herr Kollege Junginger, ich habe sehr viel Verständnis für die von Ihnen zitierte Aussage des Fachverbands Glücksspielsucht. Er hat ja angekündigt, eine Klage in Karlsruhe führen zu wollen. Ich verstehe die prinzipiellen Bedenken dieses Verbandes. Aber mit der geplanten Änderung dieses Gesetzes kommt es nach meiner Überzeugung zu keiner Verschärfung bezüglich dessen Sorgen.

Nun zu einigen weiteren Regelungen.

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Spielbankabgabe gesenkt werden solle. Der Länderfinanzausgleich wurde bereits erwähnt. Die so genannten weiteren Leistungen sollen angehoben werden; also originär in der Landeskasse verbleibendes Geld.

Ich will auf die Sätze nicht im Einzelnen eingehen, sondern lediglich noch eine Bemerkung machen – auch das ist mir im Sinne von Flexibilität wichtig –: Die Abgabe kann in den ersten Betreiberjahren abgesenkt werden, wenn nachgewiesenermaßen Investitionen in hohem Maße getätigt wurden.

Bei den weiteren Leistungen ist ebenfalls eine Staffelung da, allerdings jetzt auf bedeutend höherem Level, mit der Möglichkeit, zusätzlich 12 % aufzusatteln, sodass wir in der Tat auf bis zu 92 % Abgabe – also Spielbankabgabe und so genannte sonstige Leistungen – kommen. Das entspricht letztlich auch der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Gesetzgeber hier maximal abschöpfen soll.

Noch ein letztes Wort zur Troncabgabe. Früher wurden die Personalausgaben ausschließlich aus dem Tronc bezahlt. Das ist heute nur noch sehr bedingt und bei wenigen Spielbanken möglich. Die Tendenz des Tronc ist ohnehin fallend. Deshalb ist es für uns logisch, dass diese Abgabe schrittweise abgebaut wird. Ab dem Jahr 2005 soll diese ja entfallen.

Meine Damen und Herren, wir halten den Gesetzentwurf für ausgewogen und werden ihn im laufenden Verfahren positiv begleiten.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Minister Dr. Döring: Lang anhaltender Beifall bei der FDP!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Thema Spielbankengesetz steht, wenn man so will, wenn man das einmal übersetzt formuliert, wenn man sich die gesetzlichen Grundlagen des Glücksspiels anschaut, im Prinzip die staatliche Legalisierung von Glücksspiel auf der Tagesordnung.

(Abg. Dr. Salomon GRÜNE: Deshalb spricht von der FDP/DVP-Fraktion auch Herr Glück!)

Wir haben ansonsten in unserer Gesellschaft das Glücksspiel unter Strafe gestellt. Dabei sei einmal die Frage gestattet, warum wir dies tun. Die Strafvorschriften befinden sich deswegen im Strafgesetzbuch, weil Glücksspiel für den einzelnen Menschen natürlich nicht nur Glück, sondern auch großes Unglück bedeuten kann.

(Abg. Heinz CDU: Toto-Lotto!)

Wir hatten zum Beispiel auch in Baden-Württemberg – ich will jetzt keine Namen nennen – in jüngster Vergangenheit Fälle, in denen Menschen aus Sparkassen und anderen Institutionen zum Teil zweistellige Millionenbeträge verspielt haben.

(Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

Herr Kollege Scheuermann, Abgeordnete, die beim Glücksspiel solche Beträge verloren hätten, sind mir noch nicht bekannt geworden.

(Abg. Dr. Glück FDP/DVP: Die verdienen zu we- nig! – Zuruf des Abg. Drautz FDP/DVP)

Aber bei alledem, was wir jetzt hier im Landtag diskutieren, das Bundesverfassungsgericht hat der Landesregierung im 102. Band seiner Entscheidungen auf 23 Seiten ins Stammbuch geschrieben, dass das Spielbankengesetz so, wie es vom Landtag im Jahr 1995 beschlossen und 1996 geändert wurde, als verfassungswidrig anzusehen ist – nicht aus den hehren Gründen, die ich eingangs erwähnt habe, aus grundsätzlichen Bedenken gegen das Glücksspiel, sondern im Hinblick auf die Frage, wer Glücksspieleinrichtungen betreiben darf. Hier ist das Land mit seinen Regelungen einfach falsch gelegen, das ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Träger zu übertragen und keine privaten Träger zuzulassen. Insbesondere die in den Gesetzestext aufgenommenen Übergangsvorschriften sind vom Bundesverfassungsgericht mit Artikel 12 des Grundgesetzes für nicht vereinbar erklärt worden.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Das ist gut so!)

Die Landesregierung legt jetzt einen Gesetzentwurf vor, und, Herr Innenminister und Ihre Verwaltung, ich habe mir mal die Mühe gemacht, die 23 Seiten der Verfassungsgerichtsentscheidung mit dem abzuchecken, was Sie jetzt als Gesetzestext vorlegen.

(Abg. Scheuermann CDU: Und, was kam raus?)

Herr Kollege Scheuermann, sehr lesenswert. Das haben Sie wahrscheinlich noch nicht getan. Sonst würden Sie jetzt einen qualifizierten Zwischenruf machen und kein Blabla.