das soll ja nicht in Berlin oder in Stuttgart oder sonst wo gemacht werden; das ist ja auch der Sinn der Sache –, und dass wir dann zusammen eine Lösung hinbekommen, die den Interessen des Naturschutzes und den Interessen des Tourismus und der Landwirtschaft gerecht wird. Alles andere ist Unsinn.
Ich appelliere an Sie: Wählen Sie eine neue Kategorie, damit es ein Hit wird, damit es etwas Besonderes, etwas Herausragendes wird!
Dafür brauchen wir die neuen Kategorien „Entwicklungsnationalpark“ oder „Biosphärenreservat“. Die detaillierten Nutzungen können wir alle miteinander besprechen, aber wichtig ist für die Region: Dieses neue Label bringt Attraktivität und nachher auch den Zulauf der Menschen. Dies wird auch ökonomisch von Vorteil sein, auch und insbesondere, wenn ich dem Naturschutz Rechnung trage.
An Sie den Appell, Herr Minister: Bleiben Sie gegenüber den neuen Schutzkategorien offen, zeigen Sie sich flexibel!
Nur noch einen Satz zum Kollegen Walter: Bei Ihrer zweiten Wortmeldung hatte ich doch die Sorge, dass genau das eintreffen könnte, was im Gegensatz zu dem steht, was wir wollen. Wir wollen eine integrierte Nutzung, und Sie müssen höllisch aufpassen, dass Sie nicht von vornherein eine einseitige, schmalspurige Nutzung propagieren. Es ist mir ganz wichtig, dass die Verantwortlichen vor Ort beim Konzept mitreden können und dass das Konzept auch vor Ort entsteht, jenseits irgendwelcher Überschriften.
Das Zweite: Es ist einfach nicht richtig, wenn Sie sagen, in Baden-Württemberg gäbe es keinen flächendeckenden Naturschutz. Sie können Baden-Württemberg nicht mit Mecklenburg-Vorpommern vergleichen. Das sind ganz andere Situationen und andere Gegebenheiten. Wir haben – und das wird auch von unserer Bevölkerung so gesehen – den bestmöglichen Naturschutz, den wir anbieten können. Wir haben eine flächendeckende umweltgerechte Landbewirtschaftung. So wird unsere Kulturlandschaft erhalten, und das halte ich immer noch für das Allerbeste.
Schließlich sind wir im Moment dabei, für FFH-Gebiete 11 % der Landesfläche auszuweisen. Was Naturschutz anbelangt, brauchen wir uns also in keiner Weise vor anderen Bundesländern zu verstecken.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung. In den Abschnitten I beider Anträge wird jeweils ein Bericht
Überweisung an den Ausschuss? – Dann stimmen Sie der Überweisung der Abschnitte II beider Anträge an den Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft zu.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. B o r i s P a l m e r G R Ü N E – R e g i o n a l i s i e r u n g s m i t t e l e i n s a t z f ü r S t u t t g a r t 2 1
a) Trifft es zu, dass zur Finanzierung des Projekts Stuttgart 21 in erheblichem Maße Regionalisierungsmittel des Bundes eingesetzt werden sollen?
b) Trifft es zu, dass aus diesem Grund Einsparungen bei anderen Leistungen, die bislang mit Regionalisierungsmitteln finanziert wurden, notwendig werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Boris Palmer wie folgt:
Herr Staatssekretär, haben Sie namens der Landesregierung gesprochen, als Sie am 9. Juni 2004 im SWR-Fernsehen die folgenden Ausführungen machten? Sie sagten: