(Lachen bei der SPD und den Grünen – Abg. Sti- ckelberger SPD: Machen Sie doch gerade! – Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Das machen Sie ge- rade selber! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Eigentor! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Vorsicht, Herr Kolle- ge, Glatteis!)
ich rede von denen mit den ältesten Erfahrungen; ich rede in diesem Fall vom „Erstgeburtsrecht“ –, die Einführung der Zweitstimme.
Herr Kollege Birzele, dann hängen Sie diesem Anliegen der Einführung der Zweitstimme noch das ehrenwerte Mäntelchen der Frauenförderung um. Also das ist das Letzte!
(Abg. Birzele SPD: Überhaupt nicht! – Abg. Fi- scher SPD: Das haben wir nicht auf die Zweitstim- me bezogen! – Abg. Birzele SPD: Das hat doch mit der Zweitstimme nichts zu tun!)
In Wahrheit geht es Ihnen um nichts anderes als um den Durchgriff der Landespartei auf die Zusammensetzung dieses Landtags.
Meine Damen und Herren, wir haben in Baden-Württemberg zu Recht einen bürgerbezogenen Landtag, einen Landtag, der vor Ort gewählt wird.
(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Sie machen den Durchgriff der Landespartei auf den Minister- präsidenten! – Weitere Zurufe von der SPD)
Wir müssen uns im direkten Wettstreit in unseren Wahlkreisen behaupten. Ich halte dieses System für richtig, weil es viel wettbewerbsfreundlicher und vor allem viel bürgerbezogener ist.
Ich appelliere deshalb an alle Fraktionen: Wer Frauen fördern will, sollte daheim in seinem Gäu, in seinem Wahlkreis anfangen, nicht aber solche Vehikel benutzen.
(Abg. Döpper CDU: Vollkommen richtig! – Abg. Marianne Wonnay SPD: Jetzt wird das Glashaus aber groß! Das merkt man in der Fraktion gerade ganz stark, Herr Hauk! – Zuruf des Abg. Fischer SPD – Abg. Oelmayer GRÜNE: Kollege Hauk, Sie bräuchten sich bloß ein Beispiel an uns zu nehmen, was den Frauenanteil anbelangt!)
Ja, das ist doch in Ordnung. Das habe ich ja gar nicht kritisiert. Ich habe nur den Kollegen Birzele kritisiert, weil er sagt, wir brauchten die Landesliste und die Zweitstimme zur Frauenförderung. Das ist doch etwas weit hergeholt.
Ein Letztes noch: Herr Kollege Birzele, Sie schlagen die Berechnung von Überhang- und Ausgleichsmandaten auf Landesebene und dergleichen mehr vor. Ich sage dazu nur eines: Da kommt eben wieder der zentralistische Grundansatz der Sozialdemokratie zum Durchbruch. Wir sind ein zutiefst föderal organisiertes Land, ein subsidiär organisiertes Land. Deshalb führen wir auch zu Recht Bezirksauszählungen durch. Das hat sich bewährt, und das wird sich auch in Zukunft bewähren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Flei- scher CDU: Sehr gut! – Abg. Seimetz CDU: Gut, Peter! Schön!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eines vorab: Auch für die FDP/ DVP-Fraktion ist das Landtagswahlrecht grundsätzlich ein wichtiger Punkt auf der Agenda. Heute steht jedoch zunächst eine rein technische Novelle mit einer Anpassung der Bestimmungen zum Wahlverfahren an Regelungen, die bereits bei Bundestags- und Europawahlen gelten, auf der Tagesordnung. Damit werden anfallende Kosten verringert und wird die Auszählung beschleunigt. Darüber hinaus bleibt künftig auch für Blinde das Wahlgeheimnis gewahrt.
In einem ersten weiteren Schritt werden wir noch in diesem Jahr über eine Umgliederung von Gemeinden bei überdurchschnittlich großen oder kleinen Wahlkreisen zu beschließen haben. Herr Kollege Oelmayer – das wissen sicherlich auch Sie –, eine erste grundlegende Beratung über diese kurzfristige Regelung hat ja Anfang dieser Woche zwischen den Fraktionsvorsitzenden stattgefunden. Es ist also nicht so, dass Sie nichts wüssten.
Das war mir übrigens besonders wichtig, und ich habe deshalb auch in das Gespräch mit unserem Koalitionspartner eingebracht, dass man darüber rechtzeitig redet.
Herr Birzele, Sie behaupten, 30 % der FDP/DVP-Fraktion seien betroffen. Entweder Sie können nicht prozentrechnen, oder Sie haben sich das Ganze nicht richtig angesehen.
Betroffen sind 10 %, und zwar bin das ich persönlich. Zwei andere können indirekt betroffen sein, müssen es aber nicht.
(Abg. Fischer SPD: Dann sind es schon drei von zehn! Dann sind es 30 %! – Weitere Zurufe von der SPD)
Ich selbst wäre schon in der letzten Legislaturperiode damit einverstanden gewesen, dass man Ehningen überleitet. Ich wäre diesmal damit einverstanden gewesen, dass man auch Gärtringen überleitet. Das hat aber, glaube ich, der SPD nicht so sehr gefallen. Ich kann das verstehen, weil die Kollegin Kipfer in Gärtringen wohnt und damit plötzlich nicht mehr in ihrem Wahlkreis wäre. Aber stellen Sie uns jetzt nicht so dar, als wären wir die Blockierer und als ginge wegen uns nichts. Die SPD ist zumindest genauso betroffen wie alle anderen Fraktionen auch.
Eine weitere Frage bezüglich der Größe der Wahlkreise ist, ob man in einem nächsten Schritt die 15 % angeht. Das ist ein Punkt, bei dem ich sage, dass wir darüber nicht so schnell entscheiden sollten. Wenn man sich nämlich die Zahlen einmal genau ansieht, merkt man, dass dann, wenn man von 15 % ausgeht,
sehr oft Kreisgrenzen durchschnitten werden. Auch ist anderes, zum Beispiel was Bundestagswahlkreise angeht, sehr viel schwieriger zu berücksichtigen. Das heißt, man braucht da eine grundlegende Neuregelung. Dazu sagt die FDP/ DVP: Dann müssen wir uns aber überlegen, ob wir nicht versuchen sollten, wieder generell eine Angleichung zu erreichen, damit wir wieder eine Weile Ruhe haben.
Für uns ist das grundsätzliche Ziel möglichst gleich großer Wahlkreise und damit fairer Chancen für alle Bewerberinnen und Bewerber wichtig.
Das wird man aber realistischerweise immer nur frühestens für die übernächste Wahlperiode hinbekommen. Gerade deshalb darf man das Ganze aber nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Im vorliegenden Antrag der Grünen wird zu Recht darauf hingewiesen, dass Konsequenzen aus den Einsprüchen gegenüber der Landtagswahl 2001 zu ziehen sind. Dass dabei das anzuwendende Auszählverfahren eine besonders wichtige Rolle spielen muss, steht für unsere Fraktion außer Frage. Ich bin mir nicht so sicher, ob insbesondere das in vierfacher Weise angewandte Verfahren nach d’Hondt tatsächlich einer rechtlichen Überprüfung standhält. Dass immer nur Hare/Niemeyer und selten Sainte Laguë/Schepers angesprochen wird, geht vermutlich darauf zurück, dass viele nicht wissen, wie man Letzteres ausspricht. Es ist aber schon noch zu klären, was für die Landtagswahl letztlich das bessere Verfahren wäre.
Da sich hier allerdings – das hat die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Grünen deutlich gesagt, und das haben auch Sie, Herr Kollege Oelmayer, schon zitiert – bislang, ich zitiere, „keine allgemeine Rechtsüberzeugung gebildet“ hat, hat in der Tat das Parlament die Aufgabe, zu klären, wann und in welcher Form wir jetzt rechtsprägend tätig werden. Wir müssen durchaus – das ist noch einmal ein Zitat aus der Stellungnahme der Landesregierung – „im politischen Raum grundsätzliche Überlegungen“ zum Landtagswahlrecht voranbringen.
Im Gegensatz zur SPD sind wir allerdings der Meinung, dass wir hierfür keine zusätzliche Kommission bilden müssen. Wie die Gespräche in dieser Woche gezeigt haben, sind die bestehenden Gremien sehr wohl in der Lage, auch diese Fragen zu klären und voranzubringen.
Eine Aufblähung und zusätzlichen Verwaltungsaufwand sollten wir auch im Sinne eines effizienten Vorgehens tunlichst vermeiden.
Für den Inhalt einer solchen Novelle hat die SPD in ihrem Antrag erfreulicherweise bereits konkrete Vorschläge gemacht. Die anderen Fraktionen werden in Zusammenarbeit mit ihren Parteien ihre Vorstellungen ebenfalls konkretisie
Eine umfassende Gesamtneuregelung wird in dieser Wahlperiode mit Sicherheit nicht mehr erreichbar sein – davon bin ich überzeugt –,