damit Sie sich auch im Ausschuss daran erinnern –, dass Sie durchaus bereit und willens sind, eine grundsätzliche Reform anzugehen, gilt, sodass auch eine gemeinsame Arbeitsgruppe oder Kommission oder wie auch immer man dieses Instrumentarium, das einzurichtende Gremium nennen will – davon machen wir es nicht abhängig –, zustande kommt. Ich hoffe, diese Aussage gilt, damit wir dies in der jetzigen Wahlperiode in den Ausschussberatungen beschließen und der Landtag das dann auch durch entsprechende Beschlüsse manifestiert. Das wäre unser Anliegen, wenn die Reform wirklich vorankommen soll.
Eines sei doch noch gestattet. Wenn es um die Wahlkreisgrößen geht, meine Damen und Herren, geht es natürlich konkret um die Frage, wen es trifft.
Da kann man nur ein paar wenige Zitate aus der Presse entnehmen. Da heißt es dann zum Beispiel in der „Pforzheimer Zeitung“ vom 19. Mai 2004: „Angst um Pfründe: CDU stur“. Logisch, stur. Natürlich stur, weil jeder und jede Angst hat, vielleicht in seinem oder ihrem Wahlkreis – der Kollege Schneider nicht, sehe ich gerade, aber vielleicht manche andere – bei dieser oder jener Reform wirklich persönlich tangiert zu sein.
Lieber Kollege Oettinger, die Bereitschaft, wegen dieser Größe selber auch Nachteile, gegebenenfalls auch den Verlust des Mandats, hinzunehmen, halten wir geradezu für eine Voraussetzung dafür, ein wirklich reformiertes Landtagswahlrecht, das auch die Gleichheit der Stimmen gewährleistet, für diesen Landtag in diesem Land durchzusetzen.
Kollege Oelmayer, ist Ihnen bekannt, dass bei einer Annäherung aller 70 Wahlkreise auf 100 % des Durchschnitts der Wahlberechtigten die CDUFraktion in unveränderter Stärke im Landtag wäre, bei den Grünen aber acht der zehn Kollegen nicht mehr hier säßen?
Wir gehen natürlich davon aus, Kollege Oettinger, dass sich das bei der nächsten Wahl grundsätzlich ändern wird. Dann sind Ihre Rechnungen natürlich Rechnungen von gestern.
(Abg. Birzele SPD: Aber wie hat er das gerechnet? Er soll doch einmal seine Berechnungen hergeben! Wir würden sie gern einmal nachprüfen!)
... dass sich die Abgeordneten dieses Landtags in seiner 13. Wahlperiode darüber einig werden, dass wir Reformen durchführen müssen, auch was die Wahlkreisgrößen anbelangt. Da appelliere ich insbesondere natürlich an die Abgeordneten der CDU, die verständlicherweise ein Problem mit grundsätzlichen Änderungen haben. Das soll aber deswegen nicht scheinheilig sein, weil wir der Auffassung sind, dass es sicherlich auch uns – da hat der Kollege Oettinger Recht – an dieser oder jener Stelle treffen wird, wenn wir Wahlkreisgrößenänderungen herbeiführen. Aber um zu einem gerechten Wahlsystem und Wahlrecht zu kommen, bedarf es dieser Änderungen.
Deswegen würde ich das Gleiche beantragen wie der Kollege Birzele, damit wir dann im Ausschuss die einzelnen Vorschläge
ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin –, die wir in unserem Eckpunkteantrag vom 17. Juli 2001 gemacht haben, beraten und diskutieren können und dann gemeinsam zu einem guten und vielleicht auch für alle Fraktionen tragbaren Vorschlag kommen. Vielen Dank jetzt schon für die Bereitschaft,
Nur noch kurz zur Konkretisierung: Herr Kollege Birzele, auch Sie können offensichtlich nicht zuhören.
Nein, ich habe deutlich gesagt: In unserer Fraktion bin allein ich betroffen. Es können andere betroffen sein, genau wie auch in Ihrer Fraktion, aber es gibt sehr wohl Lösungen, die weder den Kollegen Dr. Noll noch den Kollegen Drautz in irgendeiner Weise betreffen. Das sollten Sie bitte zur Kenntnis nehmen und uns da nicht irgendwo vorführen wollen. Ich weiß, dass es in Ihrer Fraktion weit mehr Kollegen gibt, die sich da ihre Gedanken machen, und vielleicht auch zu Recht.
Zum Zweiten: Es wird immer von direkter Demokratie gesprochen. Ich muss für mich ganz persönlich sagen: Weder ein Zweistimmenwahlrecht noch eine Landesliste gehen in Richtung direkte Demokratie. Darüber sollten wir uns einig sein.
Das ist genau der Punkt, weshalb wir noch Zeit brauchen und nicht von heute auf morgen jetzt plötzlich im Hauruckverfahren etwas beschließen können.
Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, es sei schon eine gewisse Zeit vergangen. Nehmen Sie aber bitte jetzt auch
zur Kenntnis, dass sich in unserer Fraktion Veränderungen ergeben haben und sich in der CDU-Fraktion vermutlich demnächst Veränderungen ergeben. Auf dieser Basis muss man wieder miteinander reden, und es gibt ja durchaus auch Zusagen des Kollegen Hauk, die in eine bestimmte Richtung zielen.
Jetzt noch einmal zur direkten Demokratie: Das Einzige, was wirklich zu Chancengleichheit führt, sind gleich große Wahlkreise. Dann haben Sie bei unserem bestehenden Landtagswahlrecht, ohne sonst irgendetwas zu ändern, Chancengleichheit. Das ist wichtig. Wenn wir dann auch noch das richtige Auszählverfahren haben, könnten wir eigentlich schon auf dem richtigen Weg sein. Aber Sie wissen auch: Um das hinzubekommen, sind ausführliche Rechnereien notwendig, und auch das wird seine Zeit brauchen.
Es gibt auch einige Vorschläge, um die Regelsitzzahl zu halten, die dann dazu führen, dass es zwar nicht mehr so viele Überhangmandate gibt, aber wenn man die Zahl der Überhangmandate begrenzt, gibt es Kappungen. Ich weiß nicht, welche Parteien das benachteiligen würde – vermutlich nicht die CDU, aber alle anderen.
Ferner haben Sie von Gesprächskreisen gesprochen. Das ist genau dieses Vorgehen, das mich veranlasst, doch noch einmal auf Berlin zu sprechen zu kommen. Dort werden laufend Kommissionen, Arbeitskreise und neue Beratungsgruppen gegründet. Nein, dieser Landtag hat die Strukturen, bei denen man ein solches Thema behandeln kann – zuerst klären es die Fraktionen untereinander, dann reden die Fraktionen miteinander – und zu einem vernünftigen Beschluss kommen kann.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur kurz noch einmal auf den Beitrag des Kollegen Birzele zum Thema „Reduzierung der Sitzzahl auf die Regelsitzzahl“ eingehen. Herr Kollege Birzele, wir haben, wie Sie vorhin zu Recht erwähnt haben, im Schnitt 104 000 Wahlberechtigte pro Wahlkreis. Eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 50 würde ein Anwachsen um durchschnittlich 30 % – sprich auf rund 130 000 Wahlberechtigte – bedeuten. Ich kann darin nicht mehr Bürgernähe erkennen.
Ich sage das noch einmal ganz klar für meine Fraktion: Baden-Württemberg wächst jedes Jahr um 40 000 Einwohner – das entspricht einer mittelgroßen Stadt – und hat prognostisch wohl auch in den nächsten Jahren noch Zuwachs,
und zwar in erster Linie durch Binnenzuwanderung innerhalb Deutschlands, Herr Kollege Oelmayer, nicht durch Zuwanderung von außen. Ich halte es nicht für gerechtfertigt, wenn wir und auch jeder für sich als Person, als Abgeord
neter, den Bürgerbezug auch nur einigermaßen halten wollen, die Wahlkreise in eine immer noch größere Dimension zu bringen.
Das Zweite: Sie tun meine Überlegungen ab und sagen, Zweitstimmen hätten mit Parteien usw. überhaupt nichts zu tun, sagen aber trotzdem, Sie wollten eine kleine Landesliste, für die immerhin 20 Bewerber vorgesehen werden sollen. Ich sage noch einmal: Wir bleiben dabei: Dieses personenbezogene Einstimmenwahlrecht ist das bürgernächste Wahlrecht, das es überhaupt gibt,