Meine Damen und Herren, es geht nicht nur um die Frage der Quantität; ausschlaggebend ist letztendlich die Qualität. Wir sind bürgernah und stehen mit beiden Beinen fest im Leben, aber wir haben unsere Verantwortung einerseits als Kontrolleure der Regierung und andererseits als aktive Gestalter der Landespolitik.
Leider, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Föderalismusreform gescheitert. Unseren Vertretern, unserem Ministerpräsidenten Erwin Teufel und den Fraktionsvorsitzenden Drexler und Kretschmann, danke ich herzlich für ihre engagierte Mitarbeit im Landesinteresse und auch im Interesse dieses Landtags, denn der Landtag wäre der originäre Profiteur der Föderalismusreform gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unabhängig davon, was sich bundesstaatlich verändert hat, haben sich Strukturen auch im Land verändert. Ich glaube, auch darauf muss die Legislative reagieren. Strukturen haben sich in der Exekutive verändert, beispielsweise durch die Verwaltungsreform. Das hat Auswirkungen auf das Parlament. Ich meine, dass wir unser Kontrollrecht, dass wir die Kontrolle der Regierung in der Zukunft verstärken und intensivieren müssen. Die großen Gesetzeswerke sind in den letzten 50 Jahren auf den Weg gebracht worden. Jetzt gilt es, diesen Stand an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Das ist das eine.
Das Zweite, was wir auch feststellen, ist, dass wir in unseren Gesetzen in Teilen in großer Zahl auch den Erlass von Rechtsverordnungen vorgesehen haben, bei denen wir
schon im Einzelfall hinterfragen müssen, ob wir alles der Regierung, sprich der Exekutive, überantworten dürfen oder ob wir nicht zumindest dort, wo es wesentlich ist, auch Rechtsverordnungen wieder an den Gesetzgeber zurückziehen müssen. Ich meine nicht die Rechtsverordnung über die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Dasselfliege, sondern zum Beispiel die Frage der Eigenkontrollverordnung im Abwasserbereich, die unsere Kommunen ganz wesentlich betrifft. Das halte ich auch für ein elementares Gestaltungsrecht und eine Gestaltungspflicht des Landtags. Daraufhin müssen wir, denke ich, auch die vorhandenen Gesetze überprüfen.
Ein Weiteres: Im Bereich des Haushalts und des Haushaltsvollzugs, des Controllings machen wir nur unvollständig Haushalts- und Vollzugsanalysen. Wir beschließen hier in diesen Tagen die Haushaltsansätze. Ich meine allerdings, dass es dabei nicht ganz sein Bewenden haben kann. Vielmehr müssen wir auch verstärkt schauen, dass wir – die Regierungsfraktionen tun es bereits – noch mehr Einfluss auch auf die Mittelverteilung nehmen. Dabei meine ich nicht die konkrete Mittelverteilung auf Projekte. Das ist Sache der Fachleute in der Exekutive. Aber bei großen Mittelansätzen wie beispielsweise Krankenhausförderung, Schulhausbauförderung und dergleichen geht es schon darum, wie die Kriterien für die Verteilung aufgestellt werden. Auch dabei kann ich mir eine verstärkte Mitwirkung des Landtags gut vorstellen. Sie ist auch angesichts der Einsparungen, die wir erbringen müssen, bitter notwendig.
Meine Damen und Herren, wir sind ein gutes Parlament. Wenn wir noch einige Verbesserungen vornehmen, wird das Ergebnis unserer Arbeit noch besser.
Lassen Sie mich aber aufgrund der aktuellen Diskussion auch auf das Thema Diäten, Pensionen etc. eingehen.
Ich bin überzeugt, der Wert der Arbeit dieses Landtags, der Wert der Abgeordneten ist nicht beliebig. Wir sind kein billiger Jakob,
und wir brauchen uns auch nicht ständig in die Selbstverteidigung zurückzuziehen, sondern wir müssen das, was wir an Entschädigungen und Pauschalen erhalten, offensiv nach draußen tragen.
Wir haben überhaupt nichts zu verbergen. Wenn man sich die Statistik anschaut, wird das unzweifelhaft.
Eines ist klar: Wir müssen uns auch im gesellschaftlichen Wandel den aktuellen Fragen stellen. Dass wir das tun, ist keine Frage. Wir müssen uns überlegen, wie wir die Altersversorgung der Abgeordneten stufenweise in die Bruttobezüge im aktiven Dienst mit einbauen können – ob jetzt auf
einen Schlag wie in Nordrhein-Westfalen oder stufenweise. Ich halte eine stufenweise vorgehende Lösung für deutlich besser.
Aber es muss schon so sein, dass eine Lösung für die Abgeordneten nicht de facto einkommensmindernd zu Buche schlägt, sondern dass wir unser Einkommen zumindest halten.
Meine Damen und Herren, dabei darf man nicht zuerst auf die aktuelle Diskussion starren, sondern der Ansatz und die richtige Frage müssen lauten: Wie halten wir diesen Landtag, dieses Haus für jede Berufsgruppe und für jede Bevölkerungsgruppe offen, für parlamentsfähig? Man kann feststellen, dass die Zugehörigkeit zum Landtag für Beamte zwischenzeitlich – egal, mit welchen Änderungen; das wird auch in der Zukunft so sein – einigermaßen kompatibel mit der Berufstätigkeit ist. Für einen Mittelständler wird es hingegen schon schwieriger, denn ein Handwerksmeister oder ein selbstständiger Unternehmer – also die Menschen, auf die wir aufgrund ihrer Leistung in unserem Land immer so stolz sind – hat es schon schwerer, sich in den Politikbetrieb, wie wir ihn haben, einzugliedern. Für diese Menschen brauchen wir Lösungen. Lösungen können eben auch in der Regelung der Frage der Diäten und der Versorgung mit enthalten sein.
Das Gleiche gilt auch für den qualifizierten Facharbeiter. Wenn heute alle Berufsgruppen im Landtag vertreten sind – der Feinmechanikermeister genauso wie der Arzt, der Beamte und der Hochschullehrer –, dann muss es doch unser Ziel sein, auch in der Zukunft den Zugang zu diesem Parlament für möglichst alle Bevölkerungsgruppen offen zu halten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr richtig!)
Dabei meine ich, meine Damen und Herren, dass der Weg, den man in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen hat, populistisch und unter dem Strich nicht zielführend ist, denn dort sollen ja auch die Aufwandspauschalen sofort abgeschafft werden. Jeder Monteur, jeder Außendienstmitarbeiter einer Versicherung, jeder Beamte, der auf Reisen geht und übernachtet, der eigene Arbeitsmittel einsetzt, erhält Erstattungen für einen effektiv und tatsächlich vorhandenen Aufwand, sei es nun pauschal – auch das ist ja möglich – oder auf Nachweis. Was für den Monteur, für den Versicherungsvertreter, den Berufskraftfahrer oder wen auch immer gilt, das muss, denke ich, auch für die Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg gelten. Mandatsbedingter Aufwand muss als solcher erstattet werden, wie auch immer man das regelt.
Meine Damen und Herren, diese Diskussion sollte meines Erachtens sine ira et studio geführt werden, und zwar nicht mit dem Ziel, in der Bevölkerung billige Effekthascherei betreiben. Bei diesem Prozess sollten wir die Diskussion
auch aktiv in die Bevölkerung hineintragen und die Bevölkerung in dieser Frage mitnehmen. Man merkt es immer wieder: Wenn man die Verhältnisse in Baden-Württemberg darstellt, wenn man die Diätenversorgung der Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg mit Besuchergruppen bespricht, dann erntet man meistens sehr großes Verständnis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns diese Fragen, auch die Fragen der Diäten und der Versorgung, inhaltlich und offensiv angehen. Dann werden unsere Arbeit und die unserer Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung nach außen und nach innen noch besser und noch effizienter.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Antwort auf Ihre Ausführungen, Herr Kollege Hauk. Sie haben wieder von einem „Teilzeitparlament“ gesprochen. Haben Sie eigentlich schon irgendwo im Abgeordnetengesetz gelesen, dass wir ein Teilzeitparlament sind? Ist das irgendwo niedergeschrieben?
Herr Kollege Birzele hat in diesem hohen Hause wiederholt versucht, das zu erklären, aber es ist irgendwie nie angekommen.
Sehen Sie! Deshalb sollte man hier auch nicht wiederholt behaupten, dass es so sei. Es wird dadurch nicht besser.
Ich möchte für meine Fraktion zu ein paar Grundzahlen dieses Haushalts Stellung nehmen. Sie haben korrekt gesagt, Kollege Hauk – ich will nicht alles wiederholen –, dass wir für 2005 Gesamtausgaben von rund 40,5 Millionen € und für 2006 Gesamtausgaben von 42,8 Millionen €, also fast 43 Millionen €, angesetzt haben.
Der Ansatz für 2005 liegt sogar knapp unter dem für 2004. Ich darf auch betonen, dass in diesem Haushalt für die Ab
geordnetenentschädigungen für die kommenden Jahre momentan keine Reserven enthalten sind, weil wir diese immer wieder neu veranschlagen müssen. Ich will auch sagen, dass wir uns bei den Sachausgaben für den Landtag vorbildlich verhalten und auch diese Ansätze unter denen des Jahres 2004 liegen. Auch damit hat der Landtag einen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushalts geleistet. Ich kann auch das unterstützen, was Sie wiederholt ausgeführt haben.
(Abg. Wieser CDU: Das ist eine berechtigte Frage, Herr Kollege Fischer! Das ärgert mich noch mehr als Sie!)
Ich möchte auch betonen, dass unser Parlament wirklich sehr preisgünstig ist, und das sollten wir überall nach außen hin vertreten. Leider wird heute der Landtagshaushalt vor leeren Rängen beraten, nicht nur was die Öffentlichkeit angeht, sondern speziell auch was die Presse angeht, die ja immer dazu beiträgt, den Abgeordneten in der Öffentlichkeit zu diskriminieren.