Ich habe heute die Stellungnahme des Staatsministeriums – von Ihnen, Herr Minister Müller, unterzeichnet – zum Antrag Drucksache 13/3945 bekommen. Darin steht:
Die Antwort auf die Frage, welche Ruhegehaltsansprüche für ausgeschiedene Regierungsmitglieder angemessen sind, ist im Laufe der Zeit immer wieder verschieden beantwortet worden und unterliegt dem Wandel der öffentlichen Diskussion.
Das, meine Damen und Herren, kann doch nicht die Antwort auf die Fragen der letzten Wochen sein. Wir sind gezwungen, wir sind alle miteinander aufgefordert, eine saubere Regelung der Pensionen für Minister zu schaffen. Da können Sie sich nicht in einer solchen Weise aus der Verantwortung schleichen, wie es in dieser Stellungnahme zum Ausdruck kommt.
zu Ihrem Zwischenruf vorhin. Die FDP/DVP – ich bin ja gespannt, ob Sie das heute wieder aufgreifen – hat auf ihrem Dreikönigsparteitag einen Antrag verabschiedet, nach dem die Minister nach Leistung bezahlt werden sollten.
Das könnte sich im Einzelfall bitter rächen, aber gut. Wenn Sie Abschläge bis zu 30 % vorsehen und das auch auf die Altersversorgung übertragen, dann möchte ich einmal sehen, wie Ihre Stellungnahme heute aussieht. Das würde ja zu erheblichen Einschnitten führen, und die wollen wir von der SPD Ihren Ministern nun auch wieder nicht zumuten.
Ich darf noch zu unseren Anträgen kurz Stellung nehmen. Unser Antrag, die Pensionszahlungen an ehemalige Minister neu zu regeln, entspricht inhaltlich letztlich nur dem, was wir schon vor zwei Jahren vorgeschlagen haben. Der Gesetzentwurf der Grünen geht in die gleiche Richtung. Er weicht bei einer Position um einen Prozentpunkt von unserem Vorschlag ab. Darüber kann man reden, daran wird es nicht scheitern. Die Intention dieses Gesetzentwurfs tragen wir mit, und wir meinen, wir sollten im Ausschuss gründlich beraten, wie wir vorgehen. Ich bin gespannt, Herr Oettinger, welche Vorschläge Sie heute unterbreiten, wie wir diese Problematik regeln.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und Abgeord- neten der Grünen – Abg. Teßmer SPD: So oft kann man das gar nicht wiederholen, bis der das ver- steht!)
Wir haben auch beantragt – Herr Oelmayer hat es kurz gestreift –, die Ruhegehaltszahlungen an die ausgeschiedenen Regierungsmitglieder zu stoppen. Dazu gibt es rechtliche Ausführungen. Wir haben zu dem Antrag Drucksache 13/3769, den wir im November stellten, eine dürftige ZehnZeilen-Stellungnahme von Herrn Minister Müller erhalten. Der Herr Finanzminister hatte dann die Freundlichkeit, auf einen Brief unseres Fraktionsvorsitzenden an den Herrn Ministerpräsidenten ausführlichst die Rechtsauffassung des Finanzministeriums darzulegen, und dieser Auffassung haben Sie sich, Herr Minister Müller, mit Ihrer neuerlichen Stellungnahme mittlerweile offensichtlich angeschlossen. Wir hätten erwartet, dass Sie das gleich tun, dass Sie gleich Ihre Rechtsauffassung darlegen und nicht mit ein paar dürren Sätzen das Problem vom Tisch wischen.
Wir interpretieren die Übergangsregelung, die damals geschaffen wurde, nicht in der Weise wie Sie. Übergangsregelungen sind eng auszulegen. Wenn man Sie ernsthaft fragt: „Wollten Sie damals, bei Verabschiedung des Gesetzes und bei der Schaffung der Übergangsregelung, wirklich, dass ein Minister mit 42 Jahren 4 000 € Pension erhält?“, dann antworten Sie offen und sagen Sie, wie wir weiter verfahren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Lieber Kollege Oelmayer, Respekt. Die Grünen sind in ihrer Linie konsequent. Was Sie heute mit Ihrem Gesetzentwurf beantragen, entspricht weitgehend dem, was der Kollege Jacobi schon vor zehn, zwölf Jahren hier eingebracht hat. Darüber kann man streiten, das ist eine Linie. Ich bin inhaltlich bei den meisten Bausteinen nicht Ihrer Meinung, aber es ist rechtsstaatlich sauber und in der Sache konsequent.
fordere den Ministerpräsidenten auf, ungerechtfertigte Pensionszahlungen umgehend zu stoppen, denn die beiden Minister beziehen ihre üppigen Pensionen ohne Rechtsgrundlage.
Das heißt, es wurde der weitreichende, schwerwiegende Vorwurf des Betrugs, der Untreue, einer strafbaren Handlung erhoben.
Dieser Vorwurf trifft nicht zuallererst die Politik. Er trifft zuallererst Landesbedienstete beim Landesamt für Besoldung und Versorgung und in den Ministerien, und er trifft auch externe Fachleute, die dies bewertet haben. Kurzum: Sie haben hier einen Vorwurf erhoben, der nicht haltbar ist. Meine Bitte am Anfang ist: Nehmen Sie diesen Vorwurf heute zurück.
Weiter schreiben Sie am 10. Januar, es stehe der Vorwurf der Untreue im Raum. Das stimmt und stimmt doch nicht. Er steht nicht im Raum. Sie haben ihn vielmehr hineingestellt und danach den Raum verlassen, und Stickelberger wird heute der Erwartung der SPD mit Sicherheit nicht gerecht.
Drei Tage später rudern Sie etwas zurück, denn auch von Arnim hat gesagt, die Pensionszahlungen seien vielleicht strittig, aber rechtlich unangreifbar.
Dann sagen Sie: „Jenseits aller juristischen Streitigkeiten wollen wir im Parlament eine Änderung durchsetzen.“ Was gilt denn jetzt?
Ihr Kronjurist, der Kollege Birzele, ist dafür verantwortlich. Er hat ein internes Gutachten gemacht, hören wir und lesen wir.
Deswegen bieten wir an: Wir sind im zuständigen Fachausschuss dazu bereit, über Ihre Argumente zu reden, wenn das Gutachten von Ihnen offen gelegt wird.