In einem muss ich Ihnen ganz deutlich widersprechen: Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften dem familienrechtlichen Institut der Ehe gleichgestellt werden, und das wollen wir auf jeden Fall nicht.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Das ist doch nach dem Verfassungsgerichtsurteil schon heute so geboten!)
Die auf Familiengründung angelegte Ehe unterscheidet sich grundlegend von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Ehe und Familie sind die Keimzelle der staatlichen Gemeinschaft. Ich meine, daran gibt es gar keinen Zweifel. Sie sind aber nicht nur die Keimzelle, sondern wirklich das Rückgrat und der Stabilisator innerhalb unserer gesellschaftlichen Ordnung.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Marianne Wonnay SPD: Was meint das Verfassungsgericht? – Abg. Carla Bregenzer SPD: Das hat ja nun nichts mit dem Standesamt zu tun!)
der diskreditiert unser gesellschaftliches Leben insgesamt. Die auf Dauer angelegte Ehe ist die allerbeste Grundlage dafür, dass Frau und Mann für ihre Familie und für ihre Kinder, aber auch für die Gesellschaft Verantwortung übernehmen können.
dass die Landeshauptstadt Stuttgart in Zukunft gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften wie auch Partnerschaften zwischen heterosexuellen Partnern am gleichen Ort abschließen lassen will?
Wir haben durch das Gesetz klargestellt, dass die Zuständigkeiten bei den Städten, bei den Landkreisen und bei den Gemeinden liegen. Wir haben es in die Obhut der kommunalen Verwaltung und der kommunal Verantwortlichen gelegt, wie sie mit dem Problem fertig werden.
Es ist wirklich ein Unterschied, ob man sich mit einem Gesetz auf das Standesamt festlegt oder ob man es den Kommunen überlässt, wie dies vor Ort geregelt wird.
Damit wird deutlich dokumentiert, dass es keine Angleichung der Ehe an gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften geben kann.
Herr Palmer, wir haben doch auch mit diesem Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz bereits eine Besserstellung der gleichgeschlechtlichen Beziehungen erreicht, zum Beispiel in den Bereichen des Mietrechts, des Zeugnisverweigerungsrechts, des Besuchsrechts in Strafanstalten, des Auskunftsrechts in Krankenhäusern und, und, und.
Es ist wirklich ein ganz großer Irrtum, anzunehmen, Artikel 6 des Grundgesetzes privilegiere keine bestimmte Form der partnerschaftlichen Beziehung und diskriminiere andere. Tatsache ist, dass die Verfassungsmütter und -väter allein die Familie als den eigentlichen Adressaten der Schutzgarantie beschrieben.
Einem säkularen Staat kann es nicht zustehen, gesellschaftlich akzeptierte Lebensformen ab- oder aufzuwerten oder diese gar dem Institut der Ehe gleichzustellen.
So tolerant sind wir. Wir akzeptieren das alles. Aber es geht nicht so, dass wir hier eine völlige Gleichstellung erreichen.
Den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern steht es ja offen, Unterhaltsansprüche, Eigentumsfragen, letztwillige Verfügungen und all diese Dinge in privaten Verträgen zu regeln.
Überlegen Sie das doch einmal weiter. Beziehen wir einmal Geschwister und Verwandte, die ohne sexuellen Bezug füreinander einstehen wollen, in diese Betrachtung mit ein, so wäre exakt diese Form der Partnerschaft diskriminiert. Da käme es doch zu einer rechtlichen Ausgrenzung. Dort spielt das Thema Sexualität überhaupt keine Rolle. Aber es spielt anscheinend eine ausschlaggebende Rolle bei der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, eine Privilegierung zu erreichen. Insofern würden wir gerade diese Verantwortlichkeiten innerhalb der Familie schlechter stellen als gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Dies ist mit dem Familienbild der CDU-Fraktion nicht in Einklang zu bringen.
Ich hoffe, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht das erreichen, was Sie eigentlich wollen. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Stickelberger hat ja schon angedeutet, dass die FDP/DVP grundsätzlich kein Problem damit hätte, die Standesämter mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Nun hat die Landesregierung allerdings schon vor zwei Jahren in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Grünen, Drucksache 13/2307, deutlich gemacht hat, dass sie keine Notwendigkeit sieht, das bisherige Gesetz zu ändern.
Ich muss sagen: Ich habe mich einmal kundig gemacht, um wie viele Fälle es sich eigentlich überhaupt dreht. Es wurde ja auch schon gesagt, dass für die Stadtkreise durchaus die Möglichkeit besteht, die Standesämter mit dieser Aufgabe zu betrauen. Dies haben inzwischen zwei weitere Städte ge
tan. Die angesprochene Möglichkeit besteht mittlerweile also in Freiburg, Heidelberg, Ulm, Stuttgart und Mannheim.
Was wiederum die Landkreise betrifft: Ich habe im Landkreis Böblingen, meinem eigenen Landkreis, nachgefragt: Dort sind es seit dem 1. August 2001 insgesamt 41 Fälle gewesen. Dieses Jahr waren es bis heute sieben, also pro Monat ein Fall. Bei dem betreffenden Amt im Kreis Böblingen handelt es sich auch nicht um die Zulassungsstelle, Herr Kollege Palmer, sondern um die Stelle, die auch die Aufsicht über die Standesämter hat. Das heißt, es ist ein absolut vergleichbares Amt.
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Regina Schmidt- Kühner SPD: Das haben wir heute schon einmal gehört! – Abg. Zeller SPD: Das heißt, alles, was wir jetzt machen, ist Wahlkampf, und das, was Sie sagen, ist nicht Wahlkampf, oder? – Weitere Zuru- fe von der SPD)
Eines stimmt nämlich nicht, was Sie in dem Gesetzentwurf schreiben. Sie schreiben unter „D. Kosten“ ganz locker: Keine. Machen Sie sich keine Gedanken darüber, was eine Gesetzesänderung wirklich an Bürokratie nach sich zieht,