Protokoll der Sitzung vom 14.02.2007

Während seiner aktiven Zeit: Ja, natürlich.

Es gibt keine weitere Zusatzfrage.

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 beantwortet.

Vielen Dank, Herr Innenminister.

Wir kommen jetzt zur dritten Mündlichen Anfrage:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – M u t t e r s p r a c h l i c h e r Z u s a t z u n t e r r i c h t d u r c h d i e K o n s u l a t e

(Abg. Norbert Zeller SPD: Nein! Wurde verschoben auf die nächste Sitzung! – Minister Heribert Rech: Herr Präsident!)

Wie bitte? Herr Innenminister, Sie wollten noch etwas sagen?

(Minister Heribert Rech: Ich hätte diese Frage gerne beantwortet!)

Nein, wir verschieben sie.

(Minister Heribert Rech: Sie wurde verschoben?)

Ich verschiebe sie jetzt, indem ich das sage.

(Minister Heribert Rech: Gut! – Heiterkeit – Verein- zelt Beifall)

Ich wollte es gerade sagen: Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 wird im Einvernehmen mit dem Fragesteller verschoben, weil sowohl der Herr Kultusminister als auch der zuständige Staatssekretär Wacker erkrankt sind und die Mündliche Anfrage deshalb nicht beantworten können. Wir vertagen diese Mündliche Anfrage deshalb.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung abgeschlossen.

(Unruhe)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land BadenWürttemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb des gemeinsamen Registerportals der Länder – Drucksache 14/781

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich darf dem Herrn Justizminister das Wort erteilen.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Online!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das können wir kurz machen,

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das stimmt!)

obwohl das natürlich ein Punkt ist, der für die Praxis von Bedeutung ist.

Die Bundesländer sind verpflichtet, ab Januar 2007 das Handelsregister elektronisch zu führen. Dieses Ziel haben wir erreicht, obwohl es nicht leicht zu erreichen war. Wir sind aber trotz einiger Übergangsschwierigkeiten so weit, das Ganze aufs Gleis zu bringen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie es hinterher genutzt werden soll. Es ist ja nicht ernsthaft vorstellbar, dass jedes Bundesland ein eigenes Portal hat, über das man dann mit Anfragen nach Auskünften ans Handelsregister herantritt. Richtiger ist natürlich, wenn sich alle 16 Bundesländer zusammentun. Dazu gibt es

die gesetzliche Möglichkeit, ein gemeinsames Registerportal zu schaffen. Darum geht es heute.

Für dieses Registerportal brauchen wir einen Staatsvertrag. Ein Bundesland wird für alle handeln; in diesem Fall ist das Nordrhein-Westfalen. Technisch betrieben wird das Portal durch das gemeinsame Gebietsrechenzentrum in Hagen. Zuständig ist dann auch das Amtsgericht Hagen. Das Portal ist im Internet unter den Adressen „www.handelsregister.de“ oder „www.justiz.de“ erreichbar. Wenn Sie nachher Zeit haben, empfehle ich Ihnen, diese beiden Internetadressen einmal aufzusuchen. Dann können Sie sehen, wie das funktioniert.

Den Staatsvertrag brauchen wir für die zentrale Anmeldung zum Registerportal. So kann jemand, der aus Baden-Würt temberg anfragt, auch in alle anderen Systeme hineinkommen. Wir brauchen das auch für die zentrale Erhebung von Gebühren bzw. die zentrale Vollstreckung von Gebühren. Dafür schaffen wir die Grundlagen.

Natürlich ist das billiger – ganz klar –, als wenn das jedes Bundesland allein versucht hätte. Das wäre ein wesentlich höherer Aufwand gewesen. So fallen für die Errichtung und den Betrieb des Registerportals jährlich Kosten in Höhe von gut 40 000 € an.

Ich bitte schon jetzt darum, diesen vernünftigen Vorschlag wohlwollend zu behandeln. Wir sehen uns bei den Ausschussberatungen wieder.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben mit einer Redezeit von zwei Minuten auch zeitlich eine durchaus akzeptable Vorgabe für das Parlament gesetzt.

Das Wort erhält Herr Abg. Hitzler von der CDU-Fraktion.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Der schlägt es jetzt! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Jetzt machen wir es einmal umgekehrt!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden Auskünfte und Abschriften aus dem Handelsregister zukünftig elektronisch erstellt, und es wird die Möglichkeit eröffnet, eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Internetabrufverfahrens zu schaffen. Alle 16 Bundesländer wollen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dies ist aus folgenden Gründen sicherlich auch richtig:

Erstens: Der Verwaltungsaufwand und die Kosten werden verringert.

Zweitens: Die Privatwirtschaft profitiert. Es sind keine 16 verschiedenen Kennungen erforderlich, die man beantragen und verwalten müsste.

Hinzukommen würden noch Rechnungen von 16 Stellen.

Die Zusammenfassung der Register der Länder ermöglicht es, dass man eine Stelle hat, an die man sich auch aus dem Ausland wenden kann, um Informationen zu erhalten.

Aus all diesen Gründen wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen, natürlich auch deshalb, weil die Richtlinie SLIM IV der EU umgesetzt werden muss und weil die gestiegene Attraktivität wohl auch zu einer Erhöhung des Abrufgebührenaufkommens führen soll.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP sowie des Abg. Reinhold Gall SPD – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Bravo!)

Das Wort für die SPDFraktion erhält Herr Abg. Stickelberger.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser zeitlichen Vorgabe werde ich mich ebenfalls kurz fassen und eine wohlwollende Prüfung zusagen.

Herr Minister, Sie haben den Inhalt des Gesetzes dargelegt. Es bietet den Bürgern bundesweit die Möglichkeit eines schnellen informativen Zugriffs und erleichtert den Rechtsverkehr insbesondere mit dem Ausland. Ich glaube, für die Zusammenarbeit zwischen den Ländern haben wir mit dem Sitz des Registerportals beim Amtsgericht Hagen im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands und der Schnelligkeit des Zugriffs sicher eine effektive Lösung gefunden. Das ist keine Frage.

Im Ausschuss werden wir vielleicht noch die Frage ansprechen: Wie sieht es mit den Gebühren für den Bürger, der Einträge abfragt, aus? Das Handelsregister wird gerade dadurch auch als Plattform für Bekanntmachungen aufrechterhalten. Was kosten Abfragen den Bürger, der auf die Auskünfte angewiesen ist?

Einen weiteren Gesichtspunkt möchte ich auch noch anführen: Bisher wurden Handelsregistereintragungen und -veränderungen in der regionalen Presse veröffentlicht. Das hat es dem Leser unabhängig von der konkreten Eintragung ermöglicht, sich auch einen gewissen Überblick über das Geschehen in den Betrieben, in der Wirtschaft seines engeren regionalen Umfelds zu verschaffen. Diese Möglichkeit wird zukünftig wahrscheinlich nicht mehr gegeben sein. Das heißt, man wendet sich zielgerichtet an das Portal und kann dann eine konkrete Auskunft erhalten. Was fehlt, ist sozusagen der Gesamtüberblick über die Entwicklung in der betreffenden Region. Das sehen wir als einen gewissen Nachteil an, das ist aber wahrscheinlich nicht zu vermeiden – ganz unabhängig vom Protest der Zeitungsverleger, den wir auch alle kennen.

Insgesamt handelt es sich um eine sinnvolle gesetzliche Regelung, die auch vor dem Hintergrund des EU-Rechts kommen musste. Wir begrüßen die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern. Im Ausschuss werden wir uns näher mit den Einzelheiten beschäftigen. Für die SPD-Fraktion kann ich grünes Licht geben, was die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf angeht.