Protokoll der Sitzung vom 14.03.2007

Vor allem ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz nach dem Elterngeld nicht eine Sache für die Mottenkiste, sondern das Tagesbetreuungsausbaugesetz hat zum Ziel, für Kinder unter drei Jahren Plätze in der Kindertagespflege vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das Elterngeld ändert an dieser Zielsetzung überhaupt nichts.

Es kann den Bedarf erhöhen; davon gehen wir aus.

(Abg. Marianne Wonnay SPD: Um dieses Problem geht es!)

Aber auch dazu sieht das Tagesbetreuungsausbaugesetz eine Regelung vor. Sie haben wirklich wenig Vertrauen in Ihr Gesetzespaket. Es mag ja das eine oder andere Mal richtig sein, dass man gesetzliche Regelungen kritisch hinterfragt, aber bei diesem Gesetz ist die Sache klar: Die Kommunen müssen jährlich – das wird jetzt im Frühjahr wieder der Fall sein – den

Ausbaustand und den Bedarf ermitteln und dann auch den weiteren Ausbau tätigen mit dem Ziel, für Eltern eine Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, wenn diese einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen diesen Bedarf ermitteln. Dann bekommen sie auch – ich sage: ohne Finanzdeckel; das hat der Ministerpräsident auch betont – diese 10 %. Das ist eine Vereinbarung, die mit den Kommunen zum Thema Kinderbetreuung getroffen wurde. Ich denke, wenn man Vereinbarungen trifft, dann sollte man sie auch einhalten. Das tun wir auch.

Jetzt möchte ich eigentlich der Kollegin Lösch zu ein bisschen mehr Selbstvertrauen verhelfen. Frau Lösch, Sie haben Nordrhein-Westfalen als Beispiel für die Förderung der Kinderbetreuung genannt. Nordrhein-Westfalen liegt bei der Betreuungsquote an der vorletzten Stelle aller Länder in der Bundesrepublik, und wir liegen mit einer Betreuungsquote von fast 9 % mittlerweile doch im Mittelfeld der westdeutschen Länder. In Nordrhein-Westfalen ist ja sicher einiges nachzuholen, und die neue Regierung wird jetzt die Aufgabe auch in Angriff nehmen, diesem Nachholbedarf zu entsprechen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Baden-Württemberg hat auch einiges nachzuholen!)

Aber wir in Baden-Württemberg haben doch gezeigt –

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: 9 %!)

da dürfen Sie ruhig selbstbewusst sein –, dass wir mit unseren Fördermöglichkeiten und unseren Vereinbarungen mit den Kommunen in den letzten zwei, drei Jahren einen großen Schritt getan haben.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: 9 %! Das ist ja lächer- lich!)

Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unserer Vereinbarung mit den Kommunen und auf der Grundlage des TAG unsere Angebote wirklich bedarfsgerecht ausbauen, wie wir das auch bisher schon getan haben. Also mehr Selbstvertrauen! Nord rhein-Westfalen ist kein gutes Beispiel.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der

SPD – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 14/28

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport – Drucksache 14/974

Berichterstatter: Abg. Dieter Kleinmann

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Nichtraucherschutz in Gaststätten, öffentlichen Räumen und Schulen verbessern – Drucksache 14/585

c) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Wirksamer Schutz vor Passivrauchen im öffentlichen Raum – Drucksache 14/719 Abschnitt II

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Ich erteile Herrn Abg. Teufel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Regierungsentwurf zum Landesnichtraucherschutzgesetz befindet sich gerade in der Anhörung. Die CDU-Fraktion begrüßt diesen Entwurf. Des Weiteren hat Ministerpräsident Oettinger die ausdrückliche Rückendeckung der CDU-Fraktion im Landtag für die abschließende Verhandlung der Ministerpräsidenten am 22. März auf der Basis der Vereinbarung der Gesundheitsminister. Die se Vereinbarung sieht vor, dass in Gaststätten und Diskotheken ein vollständiges Rauchverbot in geschlossenen Räumen, unabhängig von Größe und Betriebsgröße, zu verwirklichen ist.

(Beifall bei der CDU)

Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten sind demnach nur in komplett getrennten Nebenräumen möglich.

In den Räumlichkeiten der CDU-Landtagsfraktion ist das Rauchverbot bereits umgesetzt. Zukünftig rauchen in unseren Büros im Gegensatz zu denen der SPD-Abgeordneten nur noch die Köpfe.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Carla Bregenzer SPD: Mehr hat er dazu nicht zu sagen!)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abg. Haußmann das Wort.

Herr Teufel, man braucht wohl eine besondere Art von Humor, um Ihren letzten Satz zu begreifen. Ich habe ihn nicht begriffen,

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das hat man gemerkt! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sind Sie inzwi- schen Nichtraucherin? Rauchen Sie nicht mehr, Frau Haußmann?)

aber vielleicht erklären Sie ihn mir nachher einmal.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD ist für ein generelles und ausnahmsloses Rauchverbot in den Gaststätten. Wir sind dafür, das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, für die das Land die Regelungskompetenz hat, grundsätzlich zu untersagen.

(Beifall bei der SPD)

Seit Dezember des letzten Jahres drückt sich diese Landesregierung unter Verweis auf eine bundeseinheitliche Lösung vor klaren Entscheidungen beim Nichtraucherschutz in Gaststätten. Eigentlich ist es ein Treppenwitz, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, dass dieselbe Landesre

gierung, die sich bei der Föderalismusreform für mehr Gesetzgebungskompetenzen der Länder ausgesprochen hat, nun wahrhaftig Angst davor hat, diese Kompetenzen zu nutzen und sie in Regelungen im Bereich des Gaststättenrechts umzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Was momentan auf dem Tisch liegt, ist zu wenig. Das Land will Rauchen überall dort verbieten, wo es schon jetzt praktisch verboten ist. So toll finden wir das nicht. Da müssen Sie schon ein bisschen mehr „Butter bei die Fische“ tun, Herr Teufel. Vielleicht kämpfen Sie noch einmal dafür, dass wir endlich eine ordentliche Lösung bekommen.

Dort, wo es wirklich spannend wird, wo wir wirklich einen besseren, effektiveren Nichtraucherschutz umsetzen können, wo das Land die Regelungskompetenz hat, im Bereich der Gaststätten, da kneift die Landesregierung.

(Beifall bei der SPD)

Offenkundig ist diese Landesregierung beim Thema Nichtraucherschutz heillos zerstritten.

(Zuruf von der CDU: Was?)

Ich kann es mir nicht anders erklären. Die für den Gesundheitsschutz zuständige Ministerin hat offensichtlich nicht die Kraft, sich gegenüber den Tabaklobbyisten, Minister Pfister und der FDP/DVP-Fraktion, durchzusetzen.

(Oh-Rufe von der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Ach, Ulla!)

Dabei hat doch alles so verheißungsvoll angefangen, hat doch CDU-Fraktionschef Mappus wieder ganz dicke Backen gemacht und schon im Herbst des letzten Jahres erklärt – ich zitiere –:

Was in Italien, Holland, der Tschechischen Republik geht, in Großbritannien und Portugal ab 2007 kommt, muss auch bei uns möglich sein.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

Vorfahrt für den Gesundheitsschutz – im „Kinderland“ Baden-Württemberg müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen.