Es gibt für Sie immer noch die Möglichkeit zu sagen: „Wir behalten die Linie der Landesregierung bei.“ Da danke ich Ihnen, Herr Wacker, für die Worte, die Sie eben gesagt haben. Das können wir von unserer Seite unterstützen.
Ich will aber auch sagen, wo sich unsere Ansichten unterscheiden. Das geht in die Richtung, dass wir meinen: Dieser Unterricht kann natürlich nicht mehr auf der Basis der alten EURichtlinie stattfinden. Die EU-Richtlinie hat sich an die Wanderarbeiter gerichtet. Dieses Phänomen haben wir heute nicht mehr.
(Zurufe: Aha! – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Da- rum geht es doch! Genau darum geht es! – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Geschäftsgrundlage!)
Entschuldigung! Haben Sie vielleicht auch einmal den Blick in die Drucksache gerichtet, die unsere Diskussion im Ausschuss dokumentiert? Wir sind der Meinung, dass dieser muttersprachliche Zusatzunterricht in der jetzigen Zeit curricular mit den übrigen Unterrichtsangeboten zu vernetzen ist. Aber er soll in der Schule stattfinden und nicht irgendwo in den Katakomben, in verrauchten Nebenzimmern von Gaststätten. Das ist doch der entscheidende Punkt.
Nach unserer Ansicht ist muttersprachlicher Unterricht ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Migrantenkinder, zu der ihre Sprache zwingend gehört, ein Baustein zur interkulturellen Erziehung, und er fördert die Mehrsprachigkeit. Aber dieser Unterricht gehört in eine staatliche Verantwortung.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Darüber reden wir doch die ganze Zeit, ob die bisherige Verantwortung in Ordnung ist!)
Moment! Das war schon immer unsere Position. Schauen Sie doch einmal, was in unserem Nachbarland RheinlandPfalz gemacht wurde. Dort ist der muttersprachliche Zusatz
Aber Sie, Herr Goll, sind immer noch der Kronzeuge für die Vertreibung, und das müssen Sie richtigstellen.
Das hat nichts mit Integration zu tun. Das wird in Italien als „Zwangsgermanisierung“ bezeichnet. Davon müssen Sie doch wegkommen.
(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das sollten Sie einmal mit Ihrem früheren Parteifreund OB Walker in Rastatt besprechen!)
Es kann doch nicht sein, dass man fragt: Liegt diese oder jene Stadt noch in Europa? Das müssen wir klären, meine Damen und Herren. Darum dürfen Sie sich nicht herummogeln.
(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Besprechen Sie das doch einmal in Rastatt mit Ihrem früheren Partei- freund!)
Herr Kollege Kaufmann, ist Ihnen bekannt, ob es in anderen Einwanderungsländern – in Neuseeland, in Australien, in Kanada oder in Amerika – muttersprachlichen Unterricht für Deutsche, die dort einwandern, gibt?
Die betreffende EU-Richtlinie gilt in ganz Europa. Der deutsche Staat ist jederzeit in der Lage, dieselben Möglichkeiten zu nutzen, die die Italiener, die Serben oder die Kroaten nutzen. Das können wir überall auch machen.
Ich weiß, dass es in den von Ihnen angesprochenen Ländern ebenfalls eine Förderung in der Muttersprache gibt
Herr Kollege Kaufmann, ich habe Sie gefragt, ob es in den von mir genannten Ländern einen muttersprachlichen Unterricht in gleicher Weise wie hier in Deutschland gibt, ob der ebenfalls staatlich gefördert wird.
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Was ist die Intention der Frage? – Abg. Werner Wölfle GRÜNE: Was ist der Sinn der Frage?)
Das frage ich mich auch. – Ich kenne kein Land, das es der Bundesrepublik bisher verwehrt hat, dort, wo es in ausreichender Anzahl deutsche Einwandererkinder gibt, diese mit eigenen Lehrkräften zu unterrichten. Mir ist kein Land bekannt.
Die Botschaft, die wir aber an die Kinder der Zuwanderer richten müssen, lautet ganz einfach: „Es ist wunderbar, dass du mit deiner Sprache zu uns gekommen bist.“ Die Kinder müssen für das Bildungssystem stark gemacht werden. Die Botschaft muss sein: „Wir helfen dir beim Erwerb unserer Sprache, aber du kommst nicht deshalb als gehandicaptes Kind hierher, weil du mit einer anderen Sprache aufgewachsen bist.“ Das ist die Botschaft, die wir brauchen.
Und deshalb: Verantwortung des Staates, prinzipielle Öffnung des Unterrichts für alle Kinder, wie es auch der italienische Staat angeboten hat, nämlich im Rahmen der Ganztagsschule auf freiwilliger Basis für diejenigen, die das gern möchten.
In diese Richtung möchten wir gehen. Das haben wir im Ausschuss gefordert: staatliche Verantwortung, prinzipielle Öffnung für alle Schüler, Vereinbarkeit mit den Gesetzen unseres Landes. Wir müssen einen Blick auf das haben, was in den Schulen passiert, aber fördern wollen wir schon in dem von uns angesprochenen Sinne.
Zuerst habe ich überlegt, ob ich jetzt warten soll, bis das „mea culpa“ vom Justizminister, dem Integrationsbeauftragten, kommt. Aber das kann er jetzt auch als Schlusswort bringen. Dann wird das Ganze abgerundet und hat sich die Diskussion gelohnt.
Ich habe von Herrn Staatssekretär Wacker gehört, dass er unserem Ansatz folgt. Jetzt kann man darüber diskutieren. Ich habe Sie so verstanden, dass es auch Ihr Interesse ist, den muttersprachlichen Unterricht in den Schulalltag zu integrieren. Das ist ein feiner Unterschied zur Erklärung zum Regelunterricht. Auch ich habe die große Befürchtung, dass das Ändern der EU-Richtlinie und das Drehen daran viele Bürokraten beschäftigt und letztlich wenig herauskommt. Diese Gefahr sehe ich, auch die Gefahr, dass man auf die Idee kommt, den einen oder anderen Euro aus diesem Feld herauszuziehen.
Deswegen ist es unsere Pflicht und unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der muttersprachliche Unterricht und die Gespräche mit den Lehrkräften in den Alltag an unseren Schulen integriert werden. Ich bin dankbar, wenn diese Ideen aufgegriffen werden, dass der muttersprachliche Unterricht sehr wohl auch in unsere Ganztagsangebote eingebunden werden könnte, beispielsweise als AG angeboten werden könnte, dass die Teilnahme an diesem Unterricht, das Erlernen einer weiteren Sprache in unseren Zeugnissen registriert wird.