M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u n t e r K a u f m a n n S P D – M u t t e r s p r a c h l i c h e r Z u s a t z u n t e r r i c h t d u r c h d i e K o n s u l a t e
Forderung der Stadt Rastatt entscheiden, die Ziffer IV „Muttersprachlicher Zusatzunterricht durch die Konsulate“ in der Verwaltungsvorschrift „Unterricht für ausländische Schüler …“ vom 24. November 2000 ersatzlos zu streichen, und wie bewertet sie dieses Anliegen?
versuchen, eine Korrektur der Haltung der Stadt Rastatt zu erreichen, die sich weigert, für den muttersprachlichen Zusatzunterricht Schulräume in städtischen Schulen zur Verfügung zu stellen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Gunter Kaufmann SPD wie folgt:
Zunächst zum Frageteil a: Das Land fördert seit Langem den muttersprachlichen Zusatzunterricht, der in Baden-Württemberg in Form des sogenannten Konsulatsunterrichts in der alleinigen Verantwortung der Konsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten organisiert und durchgeführt wird.
Das Kultusministerium hat die Rahmenbedingungen für die Förderung des muttersprachlichen Zusatzunterrichts in der Verwaltungsvorschrift „Unterricht für ausländische Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in BadenWürttemberg“ festgelegt. Darin werden die Schulträger gebeten, Schulräume für den muttersprachlichen Zusatzunterricht kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Schulträger können eigenständig entscheiden, ob sie dieser Bitte entsprechen. Sie
sind dazu nicht verpflichtet. Diese Formulierung trägt der Tatsache Rechnung, dass der muttersprachliche Unterricht kein Angebot der Schulen darstellt.
Der Landesregierung liegen keine Hinweise vor, dass in einer anderen Kommune Baden-Württembergs Bestrebungen wie in Rastatt vorhanden sind. Das in Baden-Württemberg gewählte Konsulatsmodell für den muttersprachlichen Zusatzunterricht und seine Umsetzung in der besagten Verwaltungsvorschrift haben sich in langjähriger Praxis grundsätzlich bewährt. Das Kultusministerium hat in einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Rastatt deutlich gemacht, dass es derzeit keine Veranlassung zur Änderung von Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift „Unterricht für ausländische Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in BadenWürttemberg“ sieht.
Ich darf nun Ihre Frage unter b beantworten: Das Kultusministerium hat in zwei Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Rastatt auf seine abweichende Position hinsichtlich des muttersprachlichen Zusatzunterrichts hingewiesen. Im Übrigen ist die rechtliche Handhabe des Kultusministeriums im Hinblick auf die oben erwähnte Verwaltungsvorschrift gegenüber der Stadt Rastatt gering. Die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen, die durch den Verfassungsrang der kommunalen Selbstverwaltung untermauert wird, setzt dem Handlungsspielraum des Kultusministeriums hier Grenzen.
Herr Staatssekretär, Sie haben auf die rechtlichen Einschränkungen Ihrer Möglichkeiten hingewiesen, auf die Stadt Rastatt einzuwirken. Sehen Sie nicht doch eine Möglichkeit, auf der politischen Ebene, über Ihre Parteifreunde, die im Gemeinderat vertreten sind, eine Änderung der Haltung herbeizuführen?
Die Entscheidungen des Rastatter Gemeinderats sind in der originären Zuständigkeit des örtlichen Gremiums gefällt worden. Uns steht es nicht zu, die unabhängige Entscheidung des Gemeinderats der Stadt Rastatt zu bewerten. Wir haben, wie gesagt, sowohl gegenüber dem Oberbürgermeister als auch in den entsprechenden Beantwortungen von parlamentarischen Anfragen darauf hingewiesen, dass wir den muttersprachlichen Unterricht als ergänzendes Element für sinnvoll halten. Wir sehen aber keine Veranlassung, öffentlich einzuwirken oder politisch auf die Stadt Rastatt weitergehend zuzugehen.
Herr Staatssekretär, wie schätzt die Landesregierung die politischen Auswirkungen dieser Entscheidung in Rastatt auf andere Kommunen im Land hinsichtlich der Ausbildungsqualität, des Ausbildungsniveaus und der Anforderungen in Bezug auf ausländische Kinder und Schüler in unserem Land ein?
Uns liegen keine Informationen darüber vor, dass es andere Kommunen gibt, die einen ähnlichen Weg beschreiten. Wir hoffen, dass dieses Vorgehen bei anderen Kommunen in Baden-Württemberg keine Nachahmer findet.
Herr Staatssekretär, gibt es Kontaktaufnahmen und Gespräche mit den ausländischen Konsulaten über diesen Vorgang, und welchen Inhalt haben diese Gespräche?
Es gab mehrere Gespräche. Zum einen wurde ich bei meinem Besuch in der Türkei vom Staatssekretär im Erziehungsministerium konkret auf diesen Vorgang in Rastatt angesprochen. Der Vizeaußenminister Danieli aus Italien hat diesbezüglich auch mit unserem Kultusminister Helmut Rau über diesen Sachverhalt gesprochen. Gleichermaßen habe ich über diese Frage mit einer türkischen Delegation in unserem Haus gesprochen. Dabei wurde das Verhalten der Stadt Rastatt uns gegenüber moniert. Wir haben gleichzeitig darauf hingewiesen, dass wir keine originäre Zuständigkeit haben, auf die Stadt Rastatt politisch einzuwirken.
Die Landesregierung hat eine Verordnung erlassen, mit der sie die Kommunen auffordert, Schulräume für den muttersprachlichen Unterricht zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung beruft sich auf die verbindliche EU-Richtlinie 77/486, in der sie verpflichtet wird, dieses Angebot zu machen.
Wird die Landesregierung nun, da die Stadt Rastatt keine Schulen, also keine öffentlichen Räume für den muttersprachlichen Unterricht zur Verfügung stellt, dafür sorgen, dass in der Stadt Rastatt weiterhin muttersprachlicher Unterricht im öffentlichen Raum stattfinden kann? Was wird sie dafür tun?
Da die Abwicklung des muttersprachlichen Zusatzunterrichts sich in der originären Zuständigkeit der Konsulate befindet, sehen wir keine Veranlassung, als Land Baden-Württemberg operativ Hilfestellung in der Stadt Rastatt zu leisten. Uns liegen Informationen vor, dass bezüglich der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten örtliche Lösungswege gefunden wurden.
Herr Staatssekretär, der Integrationsbeauftragte der Landesregierung hat heute Morgen in Ihrer Anwesenheit gesagt, Bilingualität sei eigentlich nur ei
Auf die Bedeutung der Mehrsprachigkeit habe ich Sie ausführlich bei der Debatte heute Morgen hingewiesen. Mehrsprachigkeit ist eine Bereicherung für das Erlernen von Sprachen insgesamt. Darauf nehme ich Bezug.
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Reinhold Gall: Da- raus schließe ich, dass Sie die Auffassung des Inte- grationsbeauftragten nicht teilen!)
Herr Staatssekretär, der italienische Generalkonsul hat dem Oberbürgermeister der Stadt Rastatt, Herrn Walker, angeboten, im erweiterten Unterrichtsangebot an den Schulen in Raststatt die Muttersprache als unterrichtsergänzende Maßnahme im Nachmittagsangebot der Schulen anzubieten und diesen Unterricht auch für die deutschen Schüler und Schülerinnen zu öffnen.
Bislang ist noch keine Reaktion des Oberbürgermeisters von Rastatt erfolgt. Ist es einer Schule in Rastatt gestattet, in ihr erweitertes Unterrichtsangebot im Rahmen der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schule dieses muttersprachliche Angebot im Nachmittagsbereich als Bestandteil des schulischen Angebots aufzunehmen?
Uns liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit sich die Stadt Rastatt auf das Angebot bezogen hat und ob eine Antwort vorliegt.
Da der muttersprachliche Unterricht in der Zuständigkeit der Konsulate liegt, kann der muttersprachliche Unterricht lediglich in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule stattfinden, weil wir diesbezüglich auch die Schulträger gebeten haben. Ergänzende Angebote sind möglich, wenn sie nicht Bestandteil des verpflichtenden, verbindlichen Unterrichts sind.
Herr Staatssekretär, könnte es sein, dass die Aktion des Herrn Walker, muttersprachlichen Unterricht aus den Schulen auszuklammern, etwas mit dem OBWahlkampf zu tun hat?