Protokoll der Sitzung vom 28.06.2007

a) Wie beurteilt die Landesregierung die Pläne für eine Skihalle in Todtmoos, die nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Immobilienfonds (DEGI) ca. 5 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen und nach den Erwartungen des Investors jährlich von 500 000 Gästen besucht werden wird, hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen, vor allem nach klimatologischen und emissionsträchtigen Gesichtspunkten, und der ökonomischen Auswirkungen auf die Tourismusgemeinden und die Hochschwarzwaldregion?

b) Hält die Landesregierung die geplante Skihalle nach regionalplanerischen und landesentwicklungspolitischen Zielsetzungen, auch im Hinblick auf die ablehnende Haltung des Landes zur Errichtung einer Skihalle in Sasbachwalden, für genehmigungsfähig?

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Drautz für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Prix, sehr geehrte Abgeordnete!

(Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Pix! Ohne „r“!)

Herr Pix, Entschuldigung.

(Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Ich sage auch nicht „Dautz“!)

Ist okay.

Der Landesregierung ist das Projekt „Skihalle in Todtmoos“ bisher lediglich aus der Presse bekannt. Uns liegen keine prüfungsfähigen Angaben zu dem geplanten Projekt vor. Deshalb können ein solches Projekt und seine Genehmigungsfähigkeit nicht abschließend beurteilt werden.

Für den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums ist erstens zum Aspekt Tourismus zu sagen: Skihallen stehen immer im Wettbewerb zu anderen Freizeitangeboten. Sie sind daher einem hohen Konkurrenzdruck unterworfen. Vor allem brauchen Skihallen ein dauerhaft zahlungskräftiges und zahlungswilliges Publikum, um rentabel zu sein. Die Kundschaft muss außerdem in angemessener Entfernung und in ausreichender Anzahl disponibel sein. Ob eine Skihalle in Todtmoos in der Raumschaft Hochschwarzwald diesen Voraussetzungen insbesondere von ihrer Lage her gerecht wird, begegnet deutlichen Zweifeln.

Zweitens zu regionalplanerischen und landesentwicklungspolitischen Aspekten: Weil gerade Skihallen auf große Besucherzahlen angewiesen sind, verursachen sie ein hohes Verkehrsaufkommen. Das Straßennetz und die Ortsdurchfahrten müssen das verkraften. Ob die Straßen- und Verkehrsverhältnisse dort für derartige Belastungen ausgelegt sind, ist nach vorläufiger Einschätzung überaus fraglich.

Der Landesentwicklungsplan 2002 sowie der Regionalplan Hochrhein-Bodensee zeichnen ein bestimmtes Bild der gewollten fremdenverkehrlichen Entwicklung in den Erholungs- und Tourismusräumen. Ob sich eine Skihalle in Todtmoos mit einem natur- und landschaftsverträglichen Tourismus in Einklang bringen lässt, ist aus heutiger Sicht äußerst kritisch zu bewerten.

Sehr geehrte Abgeordnete, auch das Umweltministerium spricht sich nachdrücklich gegen ein solches Vorhaben aus, und zwar aus mehreren Gründen: Genannt werden als Gründe der ungünstige Standort in einem ökologisch sensiblen Gebiet und fernab der Ballungsräume, der Flächenverbrauch und der Verlust von Bodenfunktion, sowohl durch die Halle selbst als auch durch Parkplätze, der Widerspruch zum Umweltplan und zum Landesentwicklungsplan, der hohe Energiebedarf durch die Anlage selbst sowie alle Begleiterscheinungen. Kurzum: Das Vorhaben ist mit den Zielen der Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg nicht vereinbar.

(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Das ist aber scha- de!)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung verkennt nicht, dass berechtigte Anliegen bestehen, den Wintersport als wichtigen Wirtschaftsfaktor des Schwarzwalds auch künftig fortführen zu können. Dies kann aber nach unserer Auffas

sung nicht durch Projekte geschehen, die dem qualitativ hochwertigen, an Eigenart und Natur des Schwarzwalds ausgerichteten Tourismusangebot und zahlreichen umweltpolitischen Vorgaben völlig widersprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der FDP/DVP)

Damit ist diese Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. H a n s - U l r i c h R ü l k e F D P / D V P – V e r m a r k t u n g e i n e s l a n d e s e i g e n e n E r b b a u r e c h t s g r u n d s t ü c k e s i m E n z k r e i s

Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Thema habe ich zwei Fragen:

a) Trifft es zu, dass das Land landeseigene Grundstücke mit

Erbbaurecht zur Vermarktung privatwirtschaftlichen Unternehmen überlassen hat und gegebenenfalls an welche?

b) Wie beurteilt die Landesregierung den konkreten Fall des

landeseigenen Erbbaugrundstücks Lucas-Moser-Straße 9 in der Gemeinde Tiefenbronn im Enzkreis in Bezug auf die Erledigung kommunaler Aufgaben bzw. darauf, dass möglicherweise mit der Drohung eines Verkaufs an Dritte Druck auf die Gemeinde ausgeübt werden soll?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erhält Herr Staatssekretär Fleischer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung nehme ich zu den Fragen des Abg. Dr. Rülke wie folgt Stellung:

Zu a: Es trifft zu, dass das Land ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit der Vermarktung von landeseigenen Grundstücken, an denen Erbbaurechte Dritter bestehen, beauftragt hat. Dabei handelt es sich um ein Konsortium, bestehend aus der Firma Sireo Real Estate und der Landesbank Baden-Würt temberg, das im Rahmen des Projekts Landesimmobiliengesellschaft Baden-Württemberg den Immobilienbestand des Landes auf Optimierungs- und Verwertungspotenziale untersucht.

Zur Frage b: Es ist nicht zu beanstanden, dass Kaufvertrags angebote mit dem Hinweis verbunden werden, dass auch andere Verwertungs- und Vermarktungswege geprüft werden als der direkte Verkauf an die Erbbauberechtigten. Dies entspricht schon dem Gebot der Transparenz und dem Grundsatz eines fairen Verfahrens gegenüber den Erbbauberechtigten. Durch einen eventuellen Verkauf an Investoren werden die Rechte der Erbbauberechtigten weder im Bestand noch in den Bedingungen beeinträchtigt.

Im angesprochenen Fall in Tiefenbronn handelt es sich um ein landeseigenes Grundstück, zu dem die Gemeinde ein Schul

gebäude im Erbbaurecht hält. Das 1956 begründete Erbbaurecht läuft bis 2026. Der Gemeinde Tiefenbronn wurde mit Schreiben der Firma Sireo vom 1. Juni 2007 das Erbbaugrundstück zum Kauf angeboten mit dem Hinweis, dass, falls der Erbbauberechtigte kein Interesse zeigt, neben einem Verkauf an den Erbbaurechtsnehmer auch die Möglichkeit des Verkaufs an Dritte in Erwägung gezogen wird. Die Gemeinde hat bereits ihr Kaufinteresse bekundet.

Das Kaufangebot an die Gemeinde ist auch mit Blick darauf, dass es sich um ein Schulhausgrundstück handelt, sachgerecht, da gerade die Kommunen die Vermarktungsoffensive des Landes zum Anlass nehmen, ihr Grundvermögen zu arrondieren. Sollte bei der Gemeinde Tiefenbronn ein weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, ist das Land selbstverständlich gern bereit, Gespräche über das Erbbaugrundstück aufzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Rein- hard Löffler CDU: Kurz und bündig!)

Damit ist diese Mündliche Anfrage abgeschlossen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r t i n R i v o i r S P D – S t u d e n t i s c h e s W o h n e n a m B e i s p i e l d e r H o c h s c h u l s t a d t U l m

Bitte, Sie erhalten zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

a) Treffen Informationen zu, dass das Studentenwohnheim

Bischof-Sproll-Haus in Ulm von der Diözese RottenburgStuttgart als Eigentümerin an einen privaten Investor rechtskräftig veräußert wurde?

b) Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen,

um das Zimmerangebot des Bischof-Sproll-Hauses mit akzeptablen Bedingungen für das studentische Wohnen zu erhalten bzw. es auf anderem Wege zu kompensieren?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Birk.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rivoir, im Namen der Landesregierung möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Eine Anfrage bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ergeben, dass das Bischof-Sproll-Haus noch nicht veräußert wurde, die Diözese Rottenburg-Stuttgart aber kurz vor Vertragsabschluss steht.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nach Informationen der Diözese Rottenburg-Stuttgart soll das Bischof-Sproll-Haus mittelfristig als Studentenwohnheim weitergeführt werden. Die Wohnheimplätze werden somit für Studierende erhalten bleiben.

(Beifall des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Ein exzellenter Kenner Ulmer Verhältnisse, der Herr Staatssekretär!)

Damit ist die Anfrage beantwortet. Danke schön.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S i e g f r i e d L e h m a n n G R Ü N E – T r a u e r r e d e d e s M i n i s t e r p r ä s i d e n t e n f ü r H a n s F i l b i n g e r