Protokoll der Sitzung vom 28.06.2007

Jetzt geht es um den Weg.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: So ist es!)

Ich habe auch kein Problem damit, dass Deutschland hinsichtlich der Inlandsflüge sagt: „Wir sind Vorreiter.“ Es gab schon viele andere Punkte – z. B. beim Thema Klimaschutz –, bei denen andere Länder in der EU Vorschläge von uns übernom

men haben, die in der Zwischenzeit eher zu Standards geworden sind.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Warum hat Rot- Grün das nicht vorangebracht? Das ist doch die Fra- ge!)

Warum fragen Sie in die Vergangenheit?

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Weil es schon längst erledigt sein könnte!)

Wir diskutieren jetzt die Frage, ob der Landtag von BadenWürttemberg das jetzt unterstützt.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Das haben wir schon!)

Sie sagen doch selbst, Sie seien gegen eine Insellösung. Wir sprechen davon – so lautet der Antrag –, dass die Insellösung, auch für die Inlandsflüge die Mineralölsteuer zu erheben, eine vernünftige und konkret wirksame Maßnahme wäre.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Völlig unver- nünftig!)

Der Tanktourismus, der sonst gepflegt wird – indem man z. B. in die Schweiz oder sonst wohin fährt, wo das Benzin billiger ist –, funktioniert beim Flieger bekanntermaßen nicht.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Natürlich funk- tioniert das! Sie sind schnell in Straßburg!)

Das funktioniert dort nicht. Das wissen Sie selbst.

Wir haben den Antrag gestellt. Stimmen Sie ihm heute zu. Wir stimmen darüber ab. Es täte unserem Flughafen auch gut,

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Im Gegenteil!)

wenn er von manchen sinnlosen Flügen entlastet würde. Man braucht nicht nach Frankfurt zu fliegen. Man muss auch vom Stuttgarter Flughafen aus nicht nach Hamburg fliegen.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Wir tun das ja auch nicht! Sie vielleicht!)

Also, dann ist es doch wunderbar. – Das wäre auch eine Maßnahme, um dem Luftverkehr, der oben wartet – das haben Sie angesprochen –, zu entgehen. Wir bräuchten die zweite Startbahn dann definitiv noch weniger.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Antrags. Wir stimmen über den Antrag Drucksache 14/963 ab. Wer für diesen Antrag ist, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 14/963 mehrheitlich abgelehnt.

Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:07 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:16 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 14/1405

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a n s M a r t i n H a l l e r S P D – G e n e r e l l e s Ü b e r h o l v e r b o t f ü r L k w s a u f z w e i s p u r i g e n B u n d e s a u t o b a h n e n

Bitte sehr, Herr Abg. Haller, verlesen Sie Ihre Anfrage.

Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär Köberle, das Thema Sicherheit hatten wir ja in den letzten beiden Tagen. Sie sind in der misslichen Lage, die Ankündigungsinflation der Regierung in die Tat umsetzen zu müssen.

(Abg. Rudolf Köberle CDU: Die Frage!)

Die Frage heißt – angesichts der Inflation –:

Wann wird das von der Landesregierung in Aussicht gestellte Überholverbot für Lkws auf zweispurigen Bundesautobahnen in Baden-Württemberg eingeführt?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Köberle.

Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage, lieber Kollege Haller, wie folgt:

Sie müssten eigentlich den Bund fragen. Der Bund entscheidet, ob dieses generelle Überholverbot eingeführt werden kann. Wir haben zusammen mit Nordrhein-Westfalen und Bay ern eine Initiative ergriffen, die auf langjährigen Erfahrungen auf unseren Autobahnen ganz konkret vor allem bei schwierigen Witterungsverhältnissen beruht. Wenn dann Lkws überholen – das wissen Sie; wir können uns an die kurzfristigen Wintereinbrüche erinnern –, bricht das große Chaos aus. Deshalb war unsere Meinung: Wir brauchen ein generelles Überholverbot für Lkws, aber nicht überall, sondern nur auf zweispurigen Autobahnen. Wir haben im Bundesvergleich ein relativ altes Autobahnnetz und deshalb weite Strecken, auf denen wir nur eine Zweispurigkeit haben.

Wir haben diese Initiative in die Verkehrsministerkonferenz hineingetragen und bereits im Vorfeld Verbündete gesucht.

Dabei haben wir festgestellt, dass die Meinungen doch sehr weit auseinandergehen. Unsere beiden Hauptverbündeten waren von Anfang an – und sind es auch heute noch – NordrheinWestfalen und Bayern. Das sind zusammen mit Baden-Würt temberg drei große Länder, die zusammen aber keine Mehrheit in der Verkehrsministerkonferenz haben.

Wenn man das Optimum nicht erreicht, dann bemüht man sich wenigstens, Zwischenstufen zu erreichen. Der Bundesverkehrsminister ist jetzt am Zug, und zwar vor allem in zwei wesentlichen Punkten:

Zum einen geht es darum, das Verkehrsschild „Überholverbot“ – das Zeichen mit der Nummer 277; die Verkehrsschilder haben ja alle Nummern – über eine Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung so zu gestalten, dass dieses Überholverbot abhängig vom Verkehrsaufkommen wenigstens zeitweise – so, wie wir es auf einigen Strecken im Land ja schon haben – weniger kompliziert als bisher ausgesprochen werden kann.

Uns kam es zum anderen darauf an, wenn es schon nicht generell geht, das Überholverbot dann für die Fahrzeuge ab 7,5 t bei Witterungsverhältnissen wie Regen, Schnee oder Hagel einzuführen. Es ist eben auch eine Erfahrung, dass vor allem Fahrzeuge, die bei solchen Verhältnissen überholen, liegen bleiben und den Verkehr aufstauen. Das führt dann zu diesen großen, manchmal stundenlangen Blockaden auf den Autobahnen.

Damit ist die Anfrage unter Ziffer 1 beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d P i x G R Ü N E – G e p l a n t e S k i h a l l e i n T o d t m o o s

Herr Abg. Pix, bitte verlesen Sie Ihre Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung die Pläne für eine Skihalle in Todtmoos, die nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Immobilienfonds (DEGI) ca. 5 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen und nach den Erwartungen des Investors jährlich von 500 000 Gästen besucht werden wird, hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen, vor allem nach klimatologischen und emissionsträchtigen Gesichtspunkten, und der ökonomischen Auswirkungen auf die Tourismusgemeinden und die Hochschwarzwaldregion?