Übrigens, Frau Kollegin Bauer: Ich habe es gerechnet. Allerdings kann man die künftigen Auswirkungen aufgrund der bisherigen Zahlen eigentlich nicht berechnen. Denn die Wahlkreise werden sich alle verändern, und dann sagen uns die bisherigen Zahlen eigentlich nichts.
Die künftige Berechnung des prozentualen Anteils – und zwar nicht des prozentualen Anteils an den gültigen Stimmen, sondern des prozentualen Anteils bezogen auf die Wahlberechtigten – berücksichtigt genau das, was Sie eingefordert haben, nämlich dass die Wahlbeteiligung sehr wohl eine Rolle spielt, und zwar nicht die Wahlbeteiligung pro Wahlkreis, sondern die Wahlbeteiligung pro Kandidatin und Kandidat. Es profitieren bei denen, die nicht direkt gewählt sind, innerhalb der eigenen Partei die Kandidatin und der Kandidat, die es schaffen, die relativ meisten Wählerinnen und Wähler zu den Wahlurnen zu bringen. Das ist, glaube ich, ein gutes demokratisches Prinzip. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir zu dieser Lösung gekommen sind.
Zum Schluss: Der Zeithorizont ist auch klar dargestellt. Ich glaube, wir sollten unser Bestreben sehr danach richten, dass wir zügig vorankommen, und zwar gut demokratisch gemeinsam. Wir von der FDP/DVP sind froh, dass der Koalitionsvertrag, in dem hierzu einiges drinsteht, was uns besonders wichtig war und ist, hiermit in diesen Punkten im Wesentlichen umgesetzt ist.
Wir alle freuen uns auf eine noch lebendigere, aktuellere Arbeit im Landtag zusammen mit gut motivierten Kollegen aus allen Fraktionen.
Wir kommen jetzt zur Verabschiedung des interfraktionellen Antrags zur Parlamentsreform, Drucksache 14/1550. Wer dieser umfassenden Parlamentsreform zustimmen möchte, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Sechs Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Vier Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Eine umfassende Parlamentsreform“ – so war das in den Reden umschrieben. Es ist tatsächlich so, dass in der beschlossenen Reform viele Punkte berücksichtigt sind, die auch ich für eine umfassende Parlamentsreform für erforderlich halte.
Nicht berücksichtigt worden ist eine möglichst weitgehende Herstellung von Transparenz. Deswegen habe ich gegen diesen Antrag gestimmt. Das hätte die Einführung von Brutto diäten bedeutet. Wir brauchen Bruttodiäten deshalb, weil die se eine Vergleichbarkeit mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, mit allen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land ermöglicht. Wir hätten dann nicht das Konstrukt der steuerfreien Aufwandsentschädigung wählen müssen. Wir hätten nicht das Konstrukt der eigenständigen Altersversorgung mit der Diätenerhöhung um 1 500 € wählen müssen. Wir hätten damit Bruttodiäten gehabt, die steuerpflichtig gewesen wäre, wie das bei den Einkünften aller Menschen im Land der Fall ist.
Dann wäre es auch erforderlich gewesen, unsere Ausgaben – so ist es bei allen Steuerpflichtigen – wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben nachzuweisen, um dann auch unsere Aufwendungen offenlegen zu können.
Da all dies in dem Antrag nicht enthalten ist, habe ich mich nicht dazu durchringen können, für den Antrag zu stimmen.
Ein weiterer Punkt, bei dem ich mich darüber freue, dass er in dem Antrag enthalten ist, betrifft das Thema Funktionszulagen. Daran arbeite ich seit dem 21. Juli 2000. Das war der Tag, als das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt gegeben hat, nach der Funktionszulagen im Parlament, die auf der Grundlage eines Fraktionsgesetzes gezahlt werden, verfassungswidrig sind, vor allem, wenn sie in die Breite gehen. Ich habe mir sehr viel Mühe gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen, und habe meiner Fraktion und auch über meine Fraktion hinaus bereits im Jahr 2002 einen Vorschlag dazu unterbreitet, wie dies verfassungsrechtlich und verfassungsgemäß umzusetzen wäre.
Jetzt steht im Entschließungsantrag immerhin schon drin, dass man eine verfassungskonforme Regelung für diese Funktionszulagen anstreben will. Insofern wäre dieser Punkt allein nicht ausschlaggebend für meine Entscheidung gewesen, gegen den Antrag zu stimmen; der fehlende Gleichbehandlungsgrundsatz aufgrund der nach wie vor intransparenten Diätenregelung hat mich jedoch dazu veranlasst, dagegen zu stimmen. Ich bin gespannt, ob es im nun folgenden parlamentarischen
Verfahren, dessen Beginn Sie ja bereits für den Zeitraum nach der Sommerpause angekündigt haben, dazu kommen wird, dass verfassungskonforme Regelungen, insbesondere für die Funktionszulagen, enthalten sind.
Das war die Begründung für meine Ablehnung dieser parlamentarischen Initiative. Ich hoffe nun auf die parlamentarischen Verfahren, damit die Verfassungskonformität dann in diesem Gesetzgebungsverfahren auch hergestellt wird.
(Abg. Stefan Mappus CDU: Das, was Sie sagen, stimmt aber nicht! Das mit dem Verfassungsgericht! Die haben das nicht so gesagt!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Erklärung zur Abstimmung ist Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen.
Ich gebe zunächst das Ergebnis der Wahl von Vertretern des Landtags für die Entsendung in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks bekannt:
Es wurden insgesamt 107 Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Abg. Döpper entfielen 100, auf Frau Abg. Lazarus 98, auf Herrn Abg. Pauli 95, auf Herrn Abg. Pfisterer 97, auf Frau Abg. Kipfer 87, auf Herrn Abg. Stickelberger 97, auf Herrn Abg. Walter 78 und auf Herrn Abg. Theurer ebenfalls 78 Stimmen. Damit sind diese Damen und Herren Abgeordneten zu Mitgliedern des nächsten Rundfunkrats des Südwestrundfunks gewählt.
Nun gebe ich das Ergebnis der Wahl der Vertreter des Landtags für die Entsendung in den Verwaltungsrat des Südwest rundfunks bekannt:
Es wurden insgesamt 105 Stimmzettel abgegeben. Für die Entsendung als ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats entfielen auf Herrn Abg. Scheuermann 98, auf Herrn Abg. Dr. Schüle 93 und auf Herrn Abg. Drexler 90 Stimmen. Bei der Wahl für die Entsendung als stellvertretende Mitglieder entfielen auf Herrn Abg. Dr. Stefan Scheffold 99, auf Herrn Abg. Karl-Wolfgang Jägel 98 und auf Herrn Abg. Norbert Zeller 73 Stimmen. Damit sind diese Herren zu ordentlichen Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des nächsten Verwaltungsrats des Südwestrundfunks gewählt. Recht herzlichen Glückwunsch!
Ich möchte noch eine Änderung der Tagesordnung bekannt geben: Der heute Morgen neu als Punkt 10 der Tagesordnung aufgenommene Beratungsgegenstand, der in der gestrigen Sitzung als Punkt 14 auf der Tagesordnung stand und abgesetzt wurde, wird heute doch nicht aufgerufen, weil es hierzu offensichtlich gestern keine entsprechende Übereinstimmung gab. Nachdem zwei Fraktionen erklärt haben, es habe keine
Übereinkunft gegeben, kann dieser Tagesordnungspunkt nun heute nicht aufgerufen werden – es sei denn, die Fraktionen kommen in der Mittagspause noch zu einer Einigung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Nachmittagssitzung und rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. C l a u s S c h m i e d e l S P D – „ K i n d e r l a n d B a d e n - W ü r t t e m b e r g “ u n d d i e Z u s t ä n d e v o n S p i e l p l ä t z e n i m L a n d
Wann werden der aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrte Spielplatz im Unteren Schlossgarten in der Landeshauptstadt Stuttgart und die Kletteranlage in den Mittleren Anlagen des Schlossgartens ordnungsgemäß saniert, sodass Spielen ohne Gesundheitsgefahren möglich ist?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Schmiedel wie folgt:
Nach dem Pflegevertrag aus dem Jahre 1981/82 trägt das Land die Pflege- und Unterhaltsaufwendungen für die Schlossgärten zu zwei Dritteln und die Stadt Stuttgart zu einem Drittel. Die von Stadt und Land etatisierten Mittel in Höhe von 1,716 Millionen € pro Jahr reichen schon seit mehreren Jahren nicht mehr aus, um alle eigentlich erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die vorhandenen Mittel wurden deshalb vorrangig für die Pflege der ca. 800 Altbäume eingesetzt, um Gefahren für Leib und Leben von den dort Verkehrenden abzuwenden.
Das Land hat der Stadt Stuttgart bereits seit geraumer Zeit in mehreren Schreiben und vielen Verhandlungen signalisiert, dass es bereit wäre, seinen Anteil angemessen zu erhöhen, wenn die Stadt hierzu ebenfalls bereit wäre. Leider sah sich unsere Partnerin Stadt bisher nicht in der Lage, ihren Finanzierungsbeitrag zu erhöhen.
Konkret geht es um die Erneuerung der Spielplätze im Unteren und im Mittleren Schlossgarten. Nach den vorliegenden Planungen und Kostenschätzungen belaufen sich die Kosten auf zusammen 345 000 €; der städtische Anteil beträgt also 115 000 €. Diese Planungen können umgesetzt werden, sobald die Stadt ihren Kostenanteil zur Verfügung gestellt hat.