Protokoll der Sitzung vom 26.07.2007

Konkret geht es um die Erneuerung der Spielplätze im Unteren und im Mittleren Schlossgarten. Nach den vorliegenden Planungen und Kostenschätzungen belaufen sich die Kosten auf zusammen 345 000 €; der städtische Anteil beträgt also 115 000 €. Diese Planungen können umgesetzt werden, sobald die Stadt ihren Kostenanteil zur Verfügung gestellt hat.

Nachdem Frau Abg. Krueger mich vor vier Wochen auf den äußerst schlechten Zustand der Spielplätze hingewiesen hat, habe ich mich auch persönlich dafür eingesetzt, eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt Stuttgart herbeizuführen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Ist die Frage beantwortet? – Bitte, Herr Abg. Schmiedel.

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade gesagt, dass die Mittel seit Jahren nicht ausreichten. Insofern war doch eigentlich erkennbar, dass sich der Zustand dieser beiden Spielplätze, für die das Land die Hauptverantwortung trägt, immer weiter verschlechtern muss und dass sie irgendwann einmal gesperrt werden müssen. Meinen Sie nicht, dass man, wenn man das Etikett „Kinderland“ so hoch vor sich herträgt, die zwei Spielplätze, für die man originäre Verantwortung trägt, schon längst hätte besser behandeln sollen, damit es nicht dazu kommen muss, dass man sie im „Kinderland Baden-Württemberg“ den Kindern vorenthält?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich kann nur noch einmal sagen, dass wir seit Jahren der Auffassung sind, dass bei den Spielplätzen etwas gemacht werden muss, und dass wir signalisiert haben: Wir tragen zwei Drittel der Aufwendungen. Pacta sunt servanda: Das dritte Drittel ist von der Stadt Stuttgart bisher noch nicht zur Verfügung gestellt worden. Deswegen ist ganz klar, dass wir darauf dringen müssen, dass auch dieses Drittel gewährt wird, um die Maßnahmen durchführen zu können.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Ist Herr Föll ent- schuldigt?)

Zweite Zusatzfrage des Herrn Abg. Schmiedel.

Herr Staatssekretär, können Sie abschätzen und sagen, wie lange die Verhandlungen noch andauern? Und sagen Sie zu, dass wir über das Ergebnis unterrichtet werden?

Wie lange sie dauern, kann ich jetzt seriöserweise nicht sagen. Ich kann aber zweierlei zusagen:

Erstens kann ich zusagen, dass ich darauf drängen werde, dass diese Angelegenheit so bald wie möglich einer endgültigen Klärung zugeführt wird.

Und selbstverständlich kann ich Ihnen zusagen, dass Sie über das Ergebnis informiert werden, auch damit gegebenenfalls weitere Initiativen erfolgen können.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Vielen Dank!)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur zweiten Mündlichen Anfrage:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A l f r e d W i n k l e r S P D – F l u g l ä r m ü b e r S ü d b a d e n v e r h i n d e r n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

Schließt die Landesregierung Nordabflüge vom Flughafen Zürich definitiv aus, oder akzeptiert sie diese als Teil der Verhandlungsmasse?

Bitte, Herr Staatsminis ter Stächele.

Herr Präsident, ich beantworte die Anfrage des Kollegen Winkler im Auftrag der Landesregierung wie folgt:

Die Region Südbaden hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie aus Gründen des gut nachbarschaftlichen Verhältnisses mit der Schweiz grundsätzlich bereit ist, vom Flughafen Zürich ausgehende Lasten – so sie gerecht verteilt werden – zu akzeptieren. Das schließt natürlich – wenn ich das als Obersatz sage – den Abflug zunächst einmal nicht aus. Dabei muss man sehen, dass die Flugzeuge, wenn sie in Richtung Grenze abfliegen, in der Regel vorher schon abdrehen und andere Höhen erreichen.

Zunächst einmal: Die Abflüge von Zürich aus Richtung Norden sind lediglich Flüge zu Zielen in Deutschland. Die Flüge direkt in Richtung Grenze und darüber hinaus sind die Flüge nach Deutschland und Nordeuropa. Legt man die vom Flughafen Zürich ausgewerteten Flugspurenaufzeichnungen zugrunde, gehen jährlich 23 000 Abflüge, also 18 % aller Abflüge, in diese Richtung, also nach Deutschland und Nordeuropa.

Aber jetzt ist wichtig: Wie hoch fliegen sie denn, wenn sie die Grenze überschreiten? Da gibt es eine Durchführungsverordnung. Solche Flüge müssen grundsätzlich oberhalb der Flugfläche 150 erfolgen. Nun wissen Sie natürlich alle, was die Flugfläche 150 bedeutet. Nicht? Gut. Das entspricht einer Höhe von 15 000 Fuß; das wiederum sind rund 5 000 m. Das heißt, im Mittel erfolgen die über dem Bodensee ausgeführten Flüge in einer Höhe von 17 000 Fuß; das entspricht dann 5 700 m. Deswegen ist das Problem dort nie ein Abflugproblem gewesen. Ich bin während der gesamten Diskussionen nie auf Abflüge angesprochen worden, weil die Flugzeuge offensichtlich – das kann ich jetzt als Laie nachvollziehen – schon um einiges höher sind, bevor sie die Grenze erreichen. Das betrifft auch die, die in Richtung Deutschland und Nordeuropa weiterfliegen.

Zum Vergleich: Anflüge erfolgen oberhalb der Flugfläche 120, also um einiges tiefer: Das sind nur noch 12 000 Fuß. Sie müssen aus flugbetrieblichen Gründen in einer viel geringeren Höhe durchgeführt werden. Damit beginnt dort natürlich

die lärmkritische Masse. Das ist das, was uns zu schaffen macht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Winkler.

Herr Minister, Sie schließen also aus, dass die Abflüge – nur um die geht es – in den niedrigen Höhen wie die Anflüge erfolgen, und dieses Abflugregime könnte man so auch legen? Sie schließen aus, dass die niedrigen Abflughöhen, die bisher nicht existieren, Teil der Verhandlungsmasse werden?

Ist die Frage angekommen?

Wir haben jetzt die hohen Abflughöhen: Sie schließen die niedrigen Abflughöhen – die problematischen, die bisher nicht existieren – aus?

Ich schließe aus, dass man nach dem Abflug niedrig weiterfliegen kann.

(Heiterkeit bei der SPD und den Grünen)

Sie können ja nur an einem Punkt starten. Dann gehe ich davon aus, dass irgendwann einmal die Startbahn zu Ende ist und das Flugzeug dann bis zur Grenze eine gewisse Höhe erreicht hat. Insofern gehe ich davon aus, dass es nie dazu kommen kann, dass ein Flugzeug nach dem Abflug über den Rhein „hinwegschleicht“. Denn dann käme es „hinten nicht mehr hoch“.

Ich bin nach Ihrer Antwort nicht sicher, ob Sie meine Frage verstanden haben.

(Heiterkeit bei der SPD und den Grünen)

Da bin ich mir auch nicht ganz sicher.

(Heiterkeit bei der SPD und den Grünen)

Herr Staatsminister, vielleicht kann der Herr Abgeordnete die Frage noch einmal sehr einfach vortragen.

Herr Winkler, ich kann Ihnen eines sagen: Sollte die Schweiz plötzlich sagen: „Wir bringen die Abflüge in die Verhandlungsmasse ein“, könnte ich nach meinem jetzigen Kenntnisstand sagen: „Willkommen! Tausche Anflüge gegen Abflüge.“ Bei dem, was ich jetzt alles weiß, könnte ich also sagen: „Bitte schön, gebt uns 30 000 Abflüge, und nehmt uns dafür 30 000 Anflüge ab.“ Ist es nicht so?

Also Sie meinen, die Abflüge, die in den großen Höhen durch die Schleife stattfinden und die nicht mehr hörbar sind, könne man leicht übernehmen? Aber es geht hier eigentlich um Abflüge auch in den niedrigen Höhen – in andere Richtungen –, die viel lauter als Anflüge sind. Es geht um Abflüge in einem anderen Flugkonzept, die lauter sind. Die Frage lautet: Schließen Sie diese zukünftig denkbaren lauten Abflüge aus?

Der niedrige und laute Abflugweg

(Abg. Alfred Winkler SPD: Genau! Jetzt sind wir bei- einander!)

ist doch sehr streng mit der Landebahn verbunden. Deshalb ist dieser Abflugweg von vornherein viel näher an der Siedlung und auch an der Züricher Siedlung als jener nach Norden hinaus.

Darf ich berichtigen: Die Abflüge sind nicht mit der Landebahn, sondern mit der Startbahn verbunden.

Das ist richtig; da hat er absolut recht. Ich wollte nur wissen, ob er genau mitverfolgt hat, was ich sage.

Keine weiteren Fragen mehr? – Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die umfangreiche Aufklärung in Sachen Ab- und Anflüge.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. G i s e l a S p l e t t G R Ü N E – E x p o r t k r e d i t d e r L B B W f ü r d e n I l i s u - S t a u d a m m i n d e r T ü r k e i

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Landesbank LBBW, an der das Land mit einem Stammkapital in Höhe von 35,61 % beteiligt ist, beabsichtigt, den Bau des ökologisch, sozial-, kultur- und energiepolitisch höchst umstrittenen Ilisu-Staudamms im Südosten der Türkei durch Exportkredite mitzufinanzieren und, falls ja, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen?