Protokoll der Sitzung vom 11.10.2007

Herr Kollege Dr. Murschel, ich sage noch einmal: Die Entkopplung des Wirtschaftswachstums im Bereich der Landwirtschaft vom Treibhausgasausstoß soll uns erst einmal jemand aus einem anderen Land vormachen. Das soll uns erst einmal jemand vormachen und zeigen, ob dies tatsächlich gelingt. Ich empfehle einmal, dort, wo die Grünen lange in der Regierung waren, solche Zahlen zu erfragen.

(Zurufe der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Weitere Zurufe – Un- ruhe)

Aus Nordrhein-Westfalen, wo das lange der Fall war, möchte ich gern einmal Vergleichszahlen sehen.

Deshalb, meine Damen und Herren, hat es auch gar keinen Wert – denn wir bewegen uns auch auf diesem Sektor mittlerweile in einer globalisierten Welt; das gilt nicht nur für die Treibhausgase, sondern auch für die Landbewirtschaftung –, wenn Sie mit den alten Zwangsinstrumenten, mit den ideologischen Instrumenten wie etwa Stickstoffabgaben etc.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Und Steu- ern!)

und Steuern – anfangen. Das bringt eh alles nichts.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landwirtschaft kann einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz auch durch

die Biomasseerzeugung leisten. Dabei ist zweifelsohne eine ganzheitliche Bewertung notwendig. Man kann das nicht cum grano salis alles über einen Kamm scheren; das ist keine Frage.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jetzt kommt’s!)

Aber in der Biomasse steckt ein erhebliches Potenzial, gerade für Baden-Württemberg. Die Landwirtschaft kann mit der Biomasse im Bereich der Energieerzeugung einen deutlichen Entlastungsbeitrag für den Klimaschutz leisten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zurufe von der CDU: Bravo!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir müssen jetzt über den Antrag Drucksache 14/1093 befinden. Ich gehe davon aus, Herr Abg. Winkler, dass Abschnitt I als reiner Berichtsteil durch die Aussprache erledigt ist.

(Abg. Alfred Winkler SPD: Ja!)

Über Abschnitt II ist abzustimmen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Namentlich! – Hei- terkeit)

Wer diesem Abschnitt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II des Antrags ist mehrheitlich abgelehnt.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Aber ganz knapp!)

Damit ist Punkt 13 der Tagesordnung abgeschlossen.

Erklärung zu Protokoll gemäß § 102 Abs. 3 GeschO

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Kein Wirtschaftsbereich kann ohne den Ausstoß klimarelevanter Gase produzieren. Unsere Landwirtschaft ist in besonderem Maße mit natürlichen Umsetzungsprozessen verbunden. Klimarelevante Gase aus der Landbewirtschaftung sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O). Als klima relevant wird zu diesen Verbindungen teilweise auch Ammoniak (NH3) als indirektes Treibhausgas hinzugerechnet.

Die Landwirtschaft spielt im gesamten Emissionsgeschehen des Landes Baden-Württemberg aber nur eine untergeordnete Rolle. Mit den beiden Hauptklimagasen Methan und Lachgas zusammengerechnet sind dem Sektor Landwirtschaft nur etwas mehr als 5 % der Treibhausgasemissionen des Landes zuzuordnen.

Die bedeutendsten Emissionsquellen klimarelevanter Gase aus der Landwirtschaft sind die Tierhaltung, der Einsatz mineralischer Düngemittel und frühere Landnutzungsänderungen.

Zu den positiven klimarelevanten Wirkungen der Landwirtschaft gehört die Produktion erneuerbarer Energieträger: Rest

stoffe wie Stroh, Vergärung von Biomasse und Biogas und Bereitstellung von Energiepflanzen für die Erzeugung von Treibstoffen, Wärme und Strom. Über diese Produktionsleis tung der Landwirtschaft werden fossile Energieträger substituiert, und damit wird Kohlendioxid eingespart. Deutschlandweit werden bereits heute durch den Einsatz von Biomasse in der Wärme-, Strom- und Treibstofferzeugung pro Jahr über 40 Millionen t Kohlendioxid aus fossilen Energieträgern ersetzt.

Baden-Württemberg nimmt die Anforderungen, die sich für den Klimaschutz und aus dem Klimawandel ergeben, sehr ernst. Maßnahmen zum Klimaschutz sind fester Bestandteil unserer landwirtschaftlichen Praxis und werden laufend weiterentwickelt.

In unseren Landesanstalten – insbesondere am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg – werden wichtige Fragestellungen zum Klimaschutz und zum Bereich der Bioenergienutzung intensiv bearbeitet.

In Augustenberg werden z. B. seit mehreren Jahren Untersuchungen zum Anbau von nachwachsenden Rohstoffen und zur Beregnung von Kulturpflanzen durchgeführt. In Sortenversuchen werden u. a. auch die Auswirkungen von Standorteignung und Witterungsempfindlichkeit auf die Ertragsbildung untersucht.

Wir beteiligen uns zusammen mit anderen Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder intensiv am bundesweiten Energiepflanzen-Verbundprojekt „Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für die landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands“ mit Teilprojekten zur Optimierung von Fruchtfolgen und zur Bewässerung sowie Wassereffizienz verschiedener Arten. Die Forschung beschäftigt sich außerdem im Rahmen der Biogaserzeugung mit dem Einfluss von Arten, Sorten und Fruchtfolgen auf repräsentativen Standorten in Baden-Württemberg sowie mit der Optimierung des Einsatzes von Gärrückständen aus Biogasanlagen. Ein besonders interessantes Gebiet sind z. B. die Effekte von Fruchtfolge und Beregnung auf die Leistung von Energiepflanzen, wenn man die aktuellen Preissteigerungen beim Mais bedenkt.

Mit der Informationsoffensive „Biokraftstoffe“ wollen wir den Einsatz von Biokraftstoffen, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich, intensivieren. Weitere – aber nicht abschließende – Forschungsschwerpunkte sind die Reduzierung der Klimagasemissionen beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern aus der Tierhaltung und der Biogasproduktion in Baden-Würt temberg, die Ammoniak-Minderung bei der Ausbringung von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen und die emissionsarme Gülleausbringung. Auf diesen Themenfeldern wird sehr viel getan.

Auch in der Tierhaltung wird die Produktionstechnik weiterentwickelt und in die landwirtschaftliche Praxis transportiert. Insbesondere durch nährstoffangepasste Fütterungsstrategien werden die Möglichkeiten genutzt, die Ammoniak- und Methanausscheidungen zu vermindern. Durch bauliche Maßnahmen bei der Gestaltung von Haltungsformen werden Möglichkeiten der Emissionssenkung genutzt.

Im Rahmen des MEKA wurden und werden zahlreiche Maßnahmen mit mehrfach positiven Umweltwirkungen gefördert, die sich auch günstig auf die Verminderung der Emission klimarelevanter Gase auswirken, wie z. B. die Brachebegrünung. Wir werden diese Förderung konsequent fortsetzen.

Hinweisen will ich auch auf folgende klimawirksame Maßnahmen:

Förderung von Holzhackschnitzelheizwerken und Heizkraftwerken: Insgesamt wurden von 1995 bis 2006 mit rund 13 Mil lionen € 206 Anlagen mit einer Leistung von über 100 Megawatt gefördert. Dadurch konnte die Etablierung und Markteinführung dieser Technik erreicht werden.

Nachhaltige Nutzung von Holz und damit Bindung von Kohlendioxid in Holzprodukten: Baden-Württemberg hat im Ländervergleich den höchsten Anteil von Holzmobilisierung im Kleinprivatwald durch flächendeckende Betreuung und Beratung durch die Landesforstverwaltung.

Ab dem kommenden Jahr wird auch die ökologische Komponente in der Richtlinie zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gestärkt. Bei allen geförderten Maßnahmen ist auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu achten. Dies bedeutet rationellen Energieeinsatz, die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Landwirtschaft, die selbst massiv vom Klimawandel betroffen ist, verantwortungsbewusst daran arbeitet, die von ihr verursachten Emissionen klimarelevanter Gase weiter zu verringern. Auch in Verbindung mit der Produktion von Biomasse und Bioenergiepflanzen leistet die Landwirtschaft einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Die Anstrengungen für den Klimaschutz und die Minderung der Folgen des Klimawandels insgesamt müssen aber sicher noch weiter verstärkt werden.

Wir sind und bleiben „am Ball“, insbesondere beim MEKA und bei der Entwicklung von Strategien zur Minimierung der Emission klimaschädlicher Gase. Eine Zustimmung zum Beschlussteil Ihres Antrags erübrigt sich deshalb.

Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD – Landeszuschuss für die Rad-WM in Stuttgart streichen – Drucksache 14/1823

dringlich gemäß § 57 Abs. 3 GeschO

Ich rufe gleichzeitig den hierzu vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/1850, auf.

Der Landtag hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Wem darf ich für die SPD das Wort erteilen? – Frau Abg. Queitsch, bitte.

(Unruhe)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung zu unserem Antrag machen, der ja heute Morgen mit Ihrer Zustimmung für dringlich erklärt worden ist. Ich habe gewisse Probleme damit, wie Sie mit diesem Antrag umgehen. Sie erklären ihn für dringlich, setzen ihn jedoch gleichzeitig als Punkt 14 ganz nach hinten auf die Tagesordnung.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Ihr Geschäftsfüh- rer war einverstanden! Das ist in voller Harmonie verabschiedet worden!)

Ich habe mir daher schon überlegt, ob Sie eventuell für die Formulierung Ihres Zusatzantrags einige Stunden gebraucht haben.

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Der liegt doch schon seit heute Vormittag vor!)