Wir sind sogar so weit gegangen, dass wir im Vorfeld, bevor im Dezember die endgültige Entscheidung gefallen ist, Bündnispartner in Europa gesucht haben. 18 Staaten waren dann bei uns mit im Boot. Ich denke, es ist eine Erfahrung allgemeinpolitischer Art, dass man die EU ganz einfach frühzeitig als Seismograf wahrnehmen und sich dann auch einschalten muss.
Unser Ziel war es immer, die EU-Haushaltsmittel für Wein für eine regionale Qualitäts- und Strukturpolitik einzusetzen. Das ist jetzt mit dieser Weinmarktorganisation gelungen.
Unser Ziel war es auch, die Fördermaßnahmen subsidiär, also auf Länderebene, gestalten zu können. Diese Herausforderung werden wir jetzt auch richtig annehmen.
Weiterhin wollen wir – das hat der Kollege hier auch deutlich gemacht – unsere traditionellen önologischen Verfahren, die die europäische Weinkultur ausmachen, verteidigen.
Das alles ist jetzt gelungen. Jetzt könnte man sich gewissermaßen zufrieden zurücklehnen. Doch nein: Wir müssen jetzt aufpassen, dass diese Eckpunkte auch in eine EU-Durchführungsverordnung einfließen. Da heißt es so schön: Trau, schau, wem! Insofern ist das Thema schon noch aktuell.
Wir haben also einen klaren Etappensieg für unsere Anliegen errungen. Uns kam dabei zugute, dass sich in Deutschland bis zu den entscheidenden Sitzungen Ende 2007 in Brüssel, wie gesagt, eine gemeinsame Position abgezeichnet hat. Die Inhalte der Reform sind mittlerweile hinreichend bekannt. Meine Vorredner haben sie aufgezählt.
Insgesamt bringt die Reform, so kann man sagen, mehr Subsidiarität, und sie stärkt die aktiven Weinbauregionen – und damit auch den Weinbau in Baden-Württemberg mit seinen 26 000 ha Anbaufläche.
Sehr geehrte Damen und Herren, die befürchteten Einschränkungen der Entwicklungsmöglichkeiten unseres Weinbaus sind momentan vom Tisch. Eine gezielte Förderpolitik in Weinbau und Kellerwirtschaft, der Erhalt guter Rahmenbedingungen für den Weinbau, aber auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualität unser Produkte sind die wesentlichen Ziele der baden-württembergischen Weinbaupolitik. Darin sind wir uns einig. Das war auch die Erfolgspolitik der letzten Jahre. Wir dürfen vermelden, dass wir einen Zuwachs beim Absatz deutscher Weine haben, speziell deutscher Weißweine.
Insgesamt werden die Finanzmittel für Destillationsmaßnah men und auch für die sogenannten rektifizierten Traubenmost konzentrate – das ist das, was der Kollege mit RTK bezeichnet hat, also eingedampfter Traubensaft, der ziemlich viel Zucker enthält, um das einmal ganz einfach auszudrücken – in einer Übergangszeit von maximal vier Jahren zurückgeführt und für die nationalen Budgets bereitgestellt.
Auch unser Ziel ist es, davon wegzukommen, weil das wertvolle Mittel sind, die wir nicht verschleudern dürfen. Allerdings ist natürlich – wie sagt man so schön? – in den letzten Jahren eine Anfütterung passiert.
Wenn RTK günstiger war, dann frage ich, wer, bitte schön, so viel Charakter hat, sich dem zu entziehen. Verbandspolitisch wie auch landespolitisch sollte man, denke ich, davon aber wegkommen.
Das Gesamtbudget der gemeinsamen Weinmarktorganisation in Höhe von 1,4 Milliarden € bleibt, lieber Kollege.
Es ist nicht so, dass das einem fremden Feld zufließen würde. Von diesen 1,4 Milliarden € werden im Jahr 2015 allerdings 150 Millionen € in die sogenannte „Zweite Säule“ umgewidmet. Diese „Zweite Säule“ – das muss man ganz klar sehen – ist ein wichtiges Anliegen der strukturschwachen südländischen Räume gewesen. Wir sind eine europäische Gemeinschaft, eine europäische Familie. Es kann nicht sein, dass nur die Nordländer ihre Anliegen durchsetzen. Das war gewissermaßen ein Zubrot für diese strukturschwachen Gebiete. Es war ein Kompromiss, genauso wie auch das Rodungsprogramm ein Kompromiss war.
Wir müssen das Rodungsprogramm anbieten, aber es muss ja keiner annehmen. Wie gesagt – Herr Kollege Kübler sagte es –: Die Steillagen können ausgenommen werden.
Die verbleibenden Finanzmittel werden im Wesentlichen für die nationalen Budgets zur Verfügung stehen. Das war unser Wunsch, damit wir gestalten können. Für Deutschland wird es bereits im Jahr 2009 eine Summe von 22,9 Millionen € sein. Bis zum Jahr 2015 wächst sie auf 38,5 Millionen € an. Rund ein Viertel von diesen Summen geht nach Baden-Würt temberg. Das bedeutet, ab nächstem Jahr werden rund 6 Millionen € zur Verfügung stehen, und im Jahr 2015 ist es dann ein Finanzrahmen von 10 Millionen €.
Ich denke, wir müssen ganz deutlich sagen, dass es im Sinne der Subsidiarität gelingen muss, dass jedes Anbaugebiet seine spezifischen Antworten mit diesem Programm geben kann. Es ist uns, sehr geehrte Damen und Herren, im Übrigen gelungen, neben den Maßnahmen zur Umstrukturierung von Rebflächen einen zusätzlichen Rahmen für Fördermaßnahmen innerhalb der nationalen Budgets für Qualität, für Struktur und für Werbemaßnahmen zu schaffen. Insofern haben sich die harte Diskussion und der permanente politische Druck für den Weinbau in Baden-Württemberg gelohnt. Insofern kann man heute durchaus zufriedene Gesichter zeigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, was können wir mit den ca. 6 Millionen € machen, die ab nächstem Jahr zur Verfügung stehen? Wir können vor allem die Struktur – ich will es an dieser Stelle deutlich sagen – in Richtung Praxis, in Richtung Wengerter und Winzer verbessern. Wir stehen tatsächlich in einem harten, weltweiten Wettbewerb. Die Strukturen müssen überprüft werden, sowohl was die Produktion angeht als auch was die Verarbeitung angeht, und erst recht, was die Vermarktung angeht.
Obwohl in Baden-Württemberg weitgehend eine genossenschaftliche Organisation vorhanden ist und schon eine starke Bündelung besteht, wird so mancher Betrieb schauen müssen, ob man den eigenen Kellermeister oder zwei Kellermeister alleine halten kann, ob man einen eigenen Marketingmanager braucht usw. Also, es wird sich in nächster Zeit einiges tun
Weiter könnte man die sogenannten Grünlesen machen. Das ist für uns kein Thema. Ich würde auch davon abraten, weil all das, was wir an Maßnahmen anbieten, hinterher von der EU auch kontrolliert werden muss. Und wie wollen Sie so etwas kontrollieren?
Es geht weiterhin auch darum, dass entkoppelte Direktzahlungen für diejenigen geleistet werden, die sich tatsächlich entscheiden sollten, Rebflächen aufzugeben. Aber ich glaube, das wird nur marginal der Fall sein. Dann könnten Winzer mit den 310 €, wie bei der Ackerfläche, auch dabei sein.
Weiter wäre ein Fonds auf Gegenseitigkeit, eine Art Versicherung für Betriebe innerhalb von Branchenverbänden möglich. Das ist aber für Deutschland ebenso wenig relevant, wie es sicherlich die Ernteversicherung, die Destillation und die bereits erwähnten Rektifizierte-Traubenmostkonzentrate-Beihilfen sind.
Minister Hauk hat diese Fördermöglichkeiten in den letzten Wochen mit den Verbänden diskutiert und eine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet, damit hier ein enger Schulterschluss mit der Praxis vorhanden ist. Die Details des Reformpakets, das wir auf den Weg bringen wollen, werden in diesem Arbeitskreis erarbeitet. Zur Reform müssen noch viele technische Details formuliert werden, und diese werden in den nächsten Wochen auch noch in Brüssel abgeglichen. Es muss hier also eine entsprechende Durchführungsverordnung aufgestellt werden.
Wir streben also einen sehr schnellen Ausstieg aus dem RTKBeihilfesystem an. Ich glaube, dass der Weinbau in BadenWürttemberg die Zeichen der Zeit erkannt hat und dass er auf dem Weg zur Wettbewerbsfähigkeit ist. Er muss vor allem darauf setzen, dass wir eine Spezialität haben, dass wir autochthone Rebsorten, also Rebsorten, die man nur mit diesem Land in Verbindung bringt, am Markt anbieten, sodass wir ein unverwechselbares Profil haben, das dann verbunden mit einer wunderschön gepflegten Kulturlandschaft am Markt einen Wert an sich hat. Das passt zu unserer Konzeption des Genießerlandes.
Wir hoffen, dass wir nicht nur allein von Erzeugerseite aus diesen Qualitätsanspruch formulieren, sondern dass der Verbraucher diesen Qualitätsanspruch auch nachfragt und bereit ist, dafür zu bezahlen. Wir haben mit dieser Reform eine gute Ausgangssituation auf den Märkten und vernünftige Eckpunkte. Ich glaube, jetzt geht es beim Weinbau selbst darum, die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen.
Ich hoffe, dass wir irgendwann einmal sagen können, der Philosoph Ortega y Gasset hat nicht mehr länger recht, der nämlich gesagt hat:
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Meine Damen und Herren, da es sich um einen reinen Berichtsantrag handelt, gehe ich davon aus, dass er durch die Aussprache erledigt ist. – Es ist so beschlossen.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Der Solidarpakt Hochschulmedizin und seine Auswirkungen auf Lehre, Forschung und Krankenversorgung an den Universitätskliniken – Drucksache 14/1548
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist nun schon fast ein Dreivierteljahr alt, und deshalb möchte ich gern noch einmal daran erinnern, in welcher Situation wir diesen Antrag eingebracht haben. Sie wissen, dass die Universitätsklinika bereits seit Langem über eine massive Unterfinanzierung klagen, die verschiedene Ursachen hat: gestiegene Energiekos ten, Mehrwertsteuererhöhung und vor allem gestiegene Personalkosten, für die es eben keinen entsprechenden Ausgleich gibt.
Ich erinnere an den Ärztestreik, der bei den Unikliniken zu Verlusten in zweistelliger Millionenhöhe geführt hat, was die Universitätsklinika selbst wieder erwirtschaften mussten. Hinzu kam die Einführung der Fallkostenpauschalen, die trotz einiger Nachbesserungen längst nicht alle Kosten in der Hochleistungsmedizin abdecken.
In dieser Situation haben die Klinikleitungen Alarm geschlagen. In deren Papier „Reformagenda Hochschulmedizin“ wird als ein Problem genannt, dass die Landesmittel für Forschung und Lehre seit Jahren nicht mehr entsprechend fortgeschrieben werden. Ich zitiere aus Seite 3 dieses Papiers:
Inzwischen rangiert die in den Leistungen top-gerankte Hochschulmedizin in Baden-Württemberg nur noch im oberen Mittelfeld bei den Landeszuschüssen. Verschärft wird diese Situation durch den Aufbau zentral vom Minis terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst disponierter Fonds. Eine forschungsstrategische Wirtschaftsplanung wird so weitgehend unmöglich gemacht.
In dieser Situation sah auch die Landesregierung Handlungsbedarf und ergänzte den Solidarpakt für die Hochschulen um den Solidarpakt für Medizin. Ich zitiere hierzu eine Aussage des Ministerpräsidenten vom Juni letzten Jahres:
Der Solidarpakt Hochschulmedizin will Planungssicherheit herstellen und auf diese Weise Exzellenz in Forschung und Lehre und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Spitzenmedizin gewährleisten.
Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau dieses Versprechen erfüllt der Solidarpakt nicht. Er gibt nur vordergründig Planungssicherheit, und wegen dieser vagen Hoffnung haben die medizinischen Fakultäten den Solidarpakt letzen Endes auch unterschrieben. Aber eine bessere finanzielle Ausstattung bringt er nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Er basiert auf festgeschriebenen, aber gekürzten Zuschüssen, und insgesamt werden den Fakultäten 75 Millionen € aus ihren Etats abgezogen. Meine Überschrift über diesem Solidarpakt lautet: Viel zu wenig, aber das garantiert.
Ich weiß, jetzt kommt von Ihrer Seite das Argument, unsere Kliniken seien ja alle gut aufgestellt. Für die Vergangenheit trifft das auch zu. Es wird auch immer wieder gesagt, die Unikliniken seien vom Solidarpakt gar nicht betroffen. Der Herr Minister hat im Ausschuss gesagt, sie seien höchstens marginal betroffen. Streng genommen stimmt das, aber im Klinik alltag sieht das natürlich ganz anders aus. Da lässt sich nämlich die universitäre Tätigkeit der Forschung und Lehre von der Krankenversorgung überhaupt nicht trennen. Das erkennt man im Übrigen auch daran, dass es zwischen beiden Bereichen ein sehr aufwendiges Abrechnungssystem gibt. Es ist ja auch noch zu befürchten, dass diese Verrechnungen künftig umsatzsteuerpflichtig werden. In Rheinland-Pfalz müssen bereits Rücklagen hierfür gebildet werden. Sollte es dann so kommen, dann haben wir tatsächlich ein richtig dickes Problem.
Was muss also passieren, um die bisherige Spitzenstellung der baden-württembergischen Hochschulmedizin zu erhalten? Da ist die Landesregierung offensichtlich mit ihrem Latein am Ende. Das kommt dann auch in der Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag zum Ausdruck. Ich möchte nur einen einzigen Satz hieraus zitieren:
Bisher ist es den Universitätsklinika gelungen, positive Ergebnisse zu erzielen und sich damit entsprechende Handlungsspielräume zu erschließen.