(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Da war gerade ein Wechsel! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Die haben gerade gegendert!)
Okay, gut. Ich würde wirklich gern um Ihre Aufmerksam bitten, weil es um ein sehr, sehr wichtiges Thema geht, das uns perspektivisch letztendlich alle betreffen wird, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Es geht bei der Reform der Pflegeversicherung nicht nur um die finanzielle Ausstattung, die reformiert und eigentlich auf neue Füße gestellt werden muss, sondern es geht z. B. auch um die Einstufung.
Was bedeutet die Einstufung, und wann soll Pflege greifen? Ich nenne da einmal ein Beispiel. Die Nichteinstufung der Menschen mit Demenz hat dazu geführt, dass letztendlich die Menschen mit Demenz und vor allem ihre Angehörigen bei
der Betreuung und der Pflege, die überaus intensiv ist, völlig alleingelassen werden. Die Reform der Pflegeversicherung sollte also eine richtige Reform werden, die die Bundesregierung noch einmal richtig nach vorne gebracht hätte. Aber man kann unter dem Strich sagen: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Herausgekommen ist wirklich ein Minireförmchen. Neben der misslungenen Gesundheitsreform, die auch hier in unserem Haus von allen Fraktionen eigentlich regelmäßig beklagt wird, ist die Pflegereform bzw. das, was da jetzt herausgekommen ist, das zweite große misslungene Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, mit dem wir uns jetzt auseinandersetzen müssen.
Ich kann zwei positive Punkte an diesem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz erkennen. Das eine ist die Möglichkeit, dass z. B. Menschen mit Pflegebedarf, die in einem Wohnhaus oder in einer Wohngruppe wohnen, sich gemeinsam eine Pflege organisieren können, die sogenannte Poolpflege. Das wird insgesamt alternative Wohnformen, z. B. Wohngruppen, fördern und ist unter dem Strich auch billiger.
Das Zweite – das ist das wirklich neue Element – ist die Einrichtung bzw. der Vorschlag zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Das ist auf den ersten Blick ein richtig guter Gedanke, der allerdings in den Wirren der Koalitionsvereinbarung reichlich gerupft worden ist. Denn die CDU wollte ursprünglich Pflegegutscheine und Beratungsgutscheine einführen. Davon ist man letztendlich erst abgekommen, nachdem es von allen Seiten Proteste gehagelt hat. Jetzt ist unter dem Strich von diesem großen Konzept der Pflegestützpunkte nur noch ganz wenig übrig geblieben. Es ist die Rede davon, dass in Baden-Württemberg lediglich 160 Pflegestützpunkte eingerichtet werden sollen. Dabei soll die Zuständigkeit hierfür von der Bundes- auf die Landesebene verlagert werden.
Mit anderen Worten: Die CDU musste in diesem ganzen Prozess zum Jagen getragen werden. Das erklärt vielleicht auch, warum Sie hier in Baden-Württemberg insgesamt mit der Umsetzung dieses Konzepts überaus zögerlich umgehen.
Dabei ist Handlungsbedarf dringend angesagt, wie wir meinen. Wir werden eine Zunahme der Zahl von Menschen mit Pflegebedarf bis zum Jahr 2030 um mehr als 50 % haben. Wenn ich Sie hier jetzt anschaue, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, dann sage ich einmal: Einige von uns werden sicherlich mit dazugehören, wenn es darum geht, Pflege im Jahr 2030 zu organisieren.
Ja, vielleicht sind das dann auch die Angehörigen. – Auf jeden Fall wird auch die Anzahl der sozialen Pflegedienste insgesamt um 68 % steigen müssen. Dazu kommt, dass die Menschen, die jetzt ungefähr 65 Jahre alt und noch fit und gesund sind, schon ganz klar sagen – genauso wie Sie –, dass sie spä
ter auf keinen Fall in einem Pflegeheim leben wollen. Das heißt, wir brauchen einen Ausbau der ambulanten Pflege, und wir brauchen neben dem Ausbau der ambulanten Pflege auch die unterstützende Beratung.
Es hat jedoch – das ist wirklich bedauerlich – bis zum Anfang dieser Woche, bis kurz vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes gedauert, bis es überhaupt einmal zu der grundsätzlichen Einigung im Ministerrat gekommen ist, dass Baden-Württemberg bereit ist, Pflegestützpunkte einzuführen.
In Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag, Frau Ministerin, schreiben Sie vor allem, was Sie nicht wollen. Sie schreiben z. B., Sie wollten keine Doppelstrukturen. Das ist klar. Wer will schon Doppelstrukturen? Die will niemand. Es ist völlig klar, dass bestehende Beratungsangebote einbezogen werden müssen. Allerdings finden wir es wirklich ziemlich unlauter, dass Sie sich hinstellen und jetzt auf die erfolgreiche Arbeit der IAV-Stellen verweisen, denn es sind gerade diese IAVStellen, die Sie gestrichen haben.
Deren erfolgreiche Arbeit wurde von der Landesregierung gestrichen. Darauf kann man jetzt nur ganz unwesentlich aufbauen, weil die meisten Stellen letztendlich gestrichen worden sind. Das heißt also, darauf aufzubauen funktioniert insgesamt nur noch ganz selten.
Wir sagen ganz klar – das ist für uns ein ganz wesentlicher Punkt –: Wir brauchen eine unabhängige Beratung, wenn sie wirklich sinnvoll sein und auch angenommen werden soll. Da treffen wir uns ja in gewisser Weise mit Ihnen, die Sie sagen: Wir können nicht nur eine Beratung durchführen, die an einer Stelle angedockt ist, sondern das muss ein Zusammenschluss von vielschichtiger Beratung sein. Es kann auf keinen Fall sein, dass die Leistungserbringer und die Kostenträger jeweils diejenigen sind, die auch die Beratung organisieren. Es ist wichtig, dass die Beratung trägerübergreifend ausgestattet ist und damit am ehesten das Kriterium der Neutralität erfüllt, was ja von allen Organisationen auch immer wieder gefordert wird.
Es wird nicht reichen, wenn Sie die Moderatorenrolle übernehmen, die Sie sich vorstellen. Es muss sehr viel mehr sein. Wenn das Konzept der Pflegestützpunkte tatsächlich ein erfolgreiches Konzept werden soll, müssen Sie sehr viel mehr in die Hand nehmen. Sie müssen Verantwortung übernehmen. Sie müssen die Ausgestaltung der Pflegestützpunkte tatsächlich auch mit den Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden insgesamt organisieren. Das heißt aber, dass sie sich z. B. auch an der inhaltlichen Ausgestaltung beteiligen, wenn es darum geht, Qualität, Ausstattung und Ansiedlung zu definieren.
Das wiederum – auch dies ist klar – wird nicht ohne finanzielle Beteiligung gehen. Es ist jetzt eine Anschubfinanzierung in Höhe von 45 000 € pro Pflegestützpunkt für die gesamten drei Jahre vorgeschlagen worden. Dazu kommen noch 5 000 €, wenn bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden kann. Das ist natürlich ein Witz. Damit kann man nicht wirklich etwas bewegen. Das heißt, auch da springt die Große Koalition in Berlin mit ihren Vorschlägen zu kurz.
Wir sagen: Wenn die Pflegestützpunkte keine Eintagsfliege werden sollen, wenn sie wirklich verankert werden sollen und Akzeptanz finden sollen, dann brauchen wir ein Konzept auch für die Finanzierung über 2011 hinaus. Da ist das Land in Verbindung mit den Kassen gefragt. Es muss letztlich darum gehen, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. Denn für uns ist wichtig, dass Pflege und damit auch die Pflegeberatung über den Tag hinaus organisiert werden können.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten zwei Dekaden exorbitant steigen: von heute 225 000 auf 348 000 – das entspricht einem Anstieg um 54 %. Mit diesen Zahlen sind nur Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes gemeint, nicht aber Menschen, die sich schon im Vor- und im Umfeld von Pflegebedürftigkeit befinden und Hilfe und Unterstützung brauchen.
Wir haben in diesem Haus im Dezember 2005 den Schlussbericht der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ in Baden-Württemberg miteinander besprochen, nachdem wir in dieser Enquetekommission sehr lange miteinander gearbeitet haben. Ich möchte ausdrücklich sagen: Wir waren uns in der Enquetekommission trotz vieler Expertenanhörungen an wenigen Stellen einig. Unsere Vorschläge sind meistens an der Mehrheit in der Kommission gescheitert.
Wir waren uns aber in einem Punkt einig und haben hierzu auch einen Beschluss gefasst. Das war der Punkt, dass wir in Baden-Württemberg weitere Beratungsangebote für Menschen brauchen, die pflegebedürftig sind oder sich im Vor- und im Umfeld von Pflege befinden. Dank der Stimme der FDP/ DVP haben wir damals in der Enquetekommission beschlossen, die Landesregierung möge ein Konzept für die flächendeckende Ausweitung eines Beratungsangebots für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entwickeln.
Nun, zweieinhalb Jahre später, müssen wir feststellen, dass sehr wenig passiert ist, noch viel weniger, als wir erwarten konnten. Offensichtlich hat die Landesregierung keine Informationen darüber, ob ein flächendeckendes Beratungsangebot im Land überhaupt vorliegt. Sie behauptet aber – ich zitiere aus der Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 14/2476 –:
Nachdem das Land die Förderung der IAV-Stellen 1999 eingestellt hat und das Aufgabengebiet der IAV-Stellen somit nunmehr vollständig dem originären kommunalen Zuständigkeitsbereich im Rahmen der Daseinsfürsorge zugeordnet wird, wurde seither vom Land von einer regelmäßigen Erhebung bei den Stadt- und Landkreisen über noch bestehende IAV-Stellen auf kommunaler Ebene abgesehen.
Das heißt, es liegen keine Informationen darüber vor, wie das Beratungsangebot für Pflegebedürftige in diesem Land ausgestaltet ist. Daneben behauptet die Sozialministerin im Bun
desrat: „Wir in Baden-Württemberg haben ein gut ausgebautes Beratungsnetz mit Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen.“ Da muss ich doch nun fragen: Was denn eigentlich?
Sind wir nun flächendeckend gut versorgt, oder können wir keine Angaben machen? Tatsache ist jedenfalls: Im Jahr 1997 gab es 215 vom Land geförderte Beratungsstellen. Kurz nach der Einstellung der Landesförderung 1998 hatten bereits 42 Stellen ihre Arbeit eingestellt. Da kann fast zehn Jahre später von einem flächendeckenden Beratungsangebot nicht die Rede sein.
Gleichzeitig ist im Landespflegegesetz festgeschrieben, dass das Land eine Verantwortung für das Vor- und Umfeld der Pflege hat. Ich muss heute feststellen, dass diese Verantwortung heute bei Weitem nicht wahrgenommen wird. Man versucht, alles den Kommunen aufzubürden, oder beschuldigt, wenn es einem zupasskommt, vielleicht noch den Bund, dass er zu wenig tue. Aber die Verantwortung, die das Land selbst übernehmen muss, wird bei Weitem nicht wahrgenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die ältere Generation rückt immer stärker in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen, aber auch des wirtschaftlichen Interesses. Die höhere Lebenserwartung ist ein großer Gewinn für den Einzelnen, für die Familien, aber auch für die gesamte Gesellschaft. Noch nie war die Generation der über 60-Jährigen so gesund und aktiv wie heute.
Unsere Senioren haben eine enorme Lebenserfahrung und Kompetenz. Dank ihres Einsatzes, dank der Arbeit und des Fleißes der älteren Generation steht Baden-Württemberg hervorragend da. Für diese Lebensleistung sind wir Jüngeren zu Dank verpflichtet.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Erst recht ein Grund, anständige Rahmenbedingungen im Vorfeld und Um- feld der Pflege zu schaffen!)
Unsere Aufgabe ist es, dieses Erbe zu erhalten und weiterzuentwickeln. Alle Menschen wollen ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich gestalten,