Protokoll der Sitzung vom 24.07.2008

Es ist angeklungen, dass diese UVP, die Strategische Umweltprüfung, im Grunde genommen ein unverständliches Monster darstellt, dass sie kaum verständlich und für den Bürger eigentlich gar nicht lesbar ist. Das ist natürlich völlig richtig. Aber viele Gesetze haben es an sich, dass sie kaum verständlich sind. Die Zielgruppe ist sicherlich auch nicht der Bürger, der dieses Werk als Lektüre nehmen soll, um zu verstehen, was sich in der Umweltpolitik tut, sondern das Gesetz ist eine Art Handlungsanleitung, ein Maßstab, eine Leitlinie für Planer und Planungsbüros, damit man strukturiert an Umweltthemen arbeiten kann und Programme und damit auch Vorhaben beurteilen und bewerten kann.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Es soll eine Vereinfachung sein und kein bürokratisches Hindernis.

Es geht um zwei Punkte: erstens um die Erweiterung der UVP-Pflicht und zweitens um die Pflicht für eine Strategische Umweltprüfung für weitere Pläne und Programme. Auf diese beiden Punkte möchte ich ganz kurz eingehen und Ihnen sagen, was wir wollen.

Zum ersten Punkt: Die im Entwurf enthaltenen Untergrenzen für Wasserwirtschaft und für wasserwirtschaftliche Projekte, intensive Fischzuchtanlagen, Rodungen, Erstaufforstungen lehnen wir ab. Zumindest wollen wir auch für kleinere Projekte im Rahmen der UVP-Pflicht die Möglichkeit von Einzelfallprüfungen haben.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Mehr Büro- kratie!)

Die UVP-Pflicht im Straßenbau sollte erweitert werden auf alle Ausbau- und Neubauvorhaben von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen

(Abg. Manfred Groh CDU: Feldwege! Wasserstra- ßen!)

sowie auf befestigte Wege, sofern sie – das betone ich – land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Eine Begrenzung auf die Ausbaulänge oder auf Querschnitte sollte dabei nicht vorkommen, weil jegliche Straßenbaumaßnahmen in diesem Sinn einen Einschnitt darstellen.

Das Thema Flächenverbrauch ist wirklich ein wichtiger Aspekt. Auch er klang gerade an. Das ist wohl ein zentraler Baustein auch für die Landesregierung – Frau Gönner, Sie hatten in den letzten Tagen mehrfach darauf hingewiesen, dass es für Sie ein wichtiges Thema ist. Wenn wir sehen, dass der Flächenverbrauch originär am Thema „Wirtschaftliche Prosperität“ hängt und der Flächenverbrauch nun wieder auf über 10 ha pro Tag angestiegen ist, dann wäre eine solche UVP, eine Strategische Umweltprüfung, eigentlich ein geeignetes Instrument, um an diese Sache heranzugehen, das auszuhebeln und zu sagen:

(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

„Genau für diese Maßnahme verwende ich es nicht. Das wäre eine Konterkarierung der Bemühungen um einen sparsamen Umgang mit Flächen.“

Zum letzten Punkt: Der Torfabbau soll weiterhin möglich sein. Als Bodenkundler blutet mir dabei ein bisschen das Herz. So etwas gehörte längst verboten. Torf gehört in ein Moor und sollte nicht dazu dienen, unsere Gartensubstrate zu verbessern.

Auch bei dem Thema „SUP-Pflicht im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung“ werden wir im weiteren Verfahren noch einige Punkte anbringen und in diesen Prozess einfließen lassen.

Ich habe meine Ausführungen um eine Minute verkürzt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die FDP/DVPFraktion erteile ich Herrn Abg. Ehret das Wort.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Sag einmal etwas zum Flächenverbrauch! – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Sie alle haben gehört und verfolgen können, dass wir uns in der Zielsetzung, wie so oft im Umweltausschuss, sehr einig sind. Natürlich geht es mir wie Ihnen, Herr Scheuermann.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Kein Wunder bei der Ministerin!)

Ich könnte jetzt im Sinn der Sitzungsökonomie sagen: Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Scheuermann oder der Ministerin an. Aber ich habe eine große Besuchergruppe da.

(Heiterkeit – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Da haben wir nichts dagegen, wenn sie sich vernünftig verhalten! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Hof- fentlich sind die Leute dann nicht enttäuscht! Ihr habt immer Besuchergruppen da! – Zurufe – Unruhe)

Die Mitglieder der Besuchergruppe wären sicherlich enttäuscht. Sie bestehen darauf, ihren Abgeordneten zu hören. Aber ich werde mich kurz fassen.

Meine Damen und Herren, das Bemühen um Umweltverträglichkeit und deren Prüfung sind in der heutigen Zeit ein bedeutender und wichtiger Teil von planerischen Tätigkeiten verschiedenster Art. Sie tragen in allen umweltrelevanten Politikbereichen zu einem ganzheitlichen und vor allem nachhaltigen Vorgehen bei. Als Ergänzung: Dieses ganzheitliche und nachhaltige Denken fordern und praktizieren wir auch in allen anderen politischen Bereichen und auf allen politischen Ebenen.

Die vorgelegten Änderungen des Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, des Wassergesetzes und des Landes

waldgesetzes haben ihren Ursprung im europäischen Recht. Speziell die EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie gilt es, wie schon gehört, in nationales und damit auch in Landesrecht umzusetzen. Bei Vorhaben und Programmen mit Relevanz für die Umwelt soll deren Umweltverträglichkeit überprüft und vor allem auch Transparenz hergestellt werden. Während eine Umweltverträglichkeitsprüfung erst bei der Zulassung stattfindet, setzt die Strategische Umweltprüfung schon bei der Planung von Projekten ein. Die Vorteile dieser Vorgehensweise hat Frau Gönner schon genannt.

Über die Erstellung eines Umweltberichts hinaus wird zudem die Durchführung der erstellten Pläne auch überwacht.

Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung ist außerdem Raum gegeben für die Prüfung von alternativen Konzeptionen. Man hat dort einen Raum dafür geschaffen.

Transparenz wird erzeugt, indem Umweltbehörden und die Betroffenen, die betroffene Öffentlichkeit, voll eingebunden sind und deren Belange bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt werden.

Insgesamt führt dies zu einer höheren Qualität und Akzeptanz bei der Entscheidungsfindung sowie zu einer sinnvollen Berücksichtigung von ökologischen Kriterien. Als spezielle Neuerung – auch das ist angesprochen worden – nenne ich z. B. die Anzeigepflicht für Erdarbeiten und Bohrungen, die keiner behördlichen Zulassung bedürfen und über 10 m tief in den Boden eindringen. Dies ist aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes sehr wichtig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu begrüßen ist natürlich, dass gemäß der Koalitionsvereinbarung die EU-Richtlinien 1 : 1 umgesetzt werden, wie wir es sonst auch immer machen. Herr Scheuermann, es reicht, wenn wir all die Verordnungen des Bundes und alle Gesetze, die in diese Richtung gehen, dabei mit anwenden müssen. Diese 1:1-Umsetzung fügt sich nahtlos in das vorhandene Bundesrecht ein. Denn ganz klar ist: Auf eine übergroße Ausweitung von Bürokratie und von Regelungen – das wissen wir alle – folgt immer eine Einschränkung bei Innovations- und Investitionsvorhaben.

Sicherlich ist in diesem Zusammenhang die Verwendung des Instruments der Strategischen Umweltprüfung bereits bei der Aufstellung von Haushaltsplänen, wie dies von einigen gefordert wurde, nicht praktikabel. Ich bin der Meinung, Umwelt aspekte können doch viel besser mit dem Verweis auf konkrete Projekte und mit der Einbeziehung von Vor-Ort-Situationen berücksichtigt werden. Bei der Erstellung der Haushaltspläne sind diese Überlegungen und die Projekte aber noch nicht konkret genug. Gleichwohl – das ist natürlich klar – haben wir alle bei der Haushaltsberatung selbstverständlich die se ökologischen Perspektiven als Ganzes auch im Blick.

In diesem Sinn sind die vorgelegten Neuerungen als Rahmensetzungen für eine transparente und ausgewogene Prüfung der Umweltverträglichkeit zu begrüßen. Sie verbessern Entscheidungsprozesse, stärken Umweltbelange, führen zu Verfahrensbeschleunigungen und bringen damit Vorteile für die Umwelt und die Unternehmen.

Herr Kollege, ich habe nicht mehr sehr viel Zeit, zum Thema Flächenverbrauch zu sprechen. Das ist ja hier angesprochen

worden. Wir haben dazu auch einen eigenen Antrag eingebracht. Das werden Sie vielleicht wissen. Wir werden uns im Plenum zu gegebener Zeit darüber unterhalten.

(Zuruf des Abg. Gunter Kaufmann SPD)

Selbstverständlich steht auch die Fraktion der FDP/DVP zu Flächeneinsparungen.

(Abg. Winfried Scheuermann CDU: Das merkt man aber nicht!)

Doch, Herr Scheuermann. Das wissen Sie genau. Sie werden überrascht sein, wenn Sie unseren Antrag lesen.

Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung; das ist ganz klar. Man muss das aber auch differenziert sehen: Dort, wo es noch Zuzug und steigenden Wohnbedarf gibt, muss es, auch wenn es schon zu größtmöglichen Verdichtungen gekommen ist, möglich sein, noch neue Baugebiete auszuweisen. Das muss man sehr genau unter die Lupe nehmen. Ich habe mit unserem neuen Regierungspräsidenten, Herrn Julian Würtenberger, ein gutes Gespräch über dieses Thema geführt. Er hat sehr deutlich gesagt, dass er den Behörden die Anweisung gegeben hat, sehr genau hinzuschauen. Ich werde ihn dabei unterstützen. Wir werden mit Sicherheit nach der Sommerpause eine gute Diskussion über dieses Thema Flächenverbrauch führen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Karl-Wolf- gang Jägel CDU)

Für die CDU-Fraktion erhält noch einmal Herr Abg. Scheuermann das Wort.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Sag einmal!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte eine Bemerkung zu der Rede meines Kollegen Kaufmann machen. Herr Kollege Kaufmann, ich kann hier natürlich eine Mehrheitsentscheidung nicht kritisieren, zumal ich in diesem Moment nicht im Saal gewesen bin.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Schade! – Beifall der Abg. Christine Rudolf SPD)

Vielleicht wäre es sonst anders ausgefallen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Aber ich kann Ihnen zusagen, dass wir hier im Hause eine Debatte über den Flächenverbrauch bekommen werden. Auch meine Fraktion ist bereit, hier im Haus über den gemeinsamen Berichtsantrag von CDU, SPD und Grünen zum Flächenverbrauch zu debattieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)