Protokoll der Sitzung vom 04.12.2008

Fragestunde – Drucksache 14/3680

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. B e r n d M u r s c h e l G R Ü N E – S t a a t l i c h e A n e r k e n n u n g v o n s o z i a l p ä d a g o g i s c h e r z i e h e r i s c h e n S t u d i e n g ä n g e n a n d e r H o c h s c h u l e E s s l i n g e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Akkreditierung

der sozialpädagogisch-erzieherischen Studiengänge an der Hochschule Esslingen und eine zusätzliche staatliche Anerkennung?

b) Können den Studienabgängern sozialpädagogisch-erzieherischer Studiengänge an der Hochschule Esslingen wegen der fehlenden staatlichen Anerkennung berufliche Nachteile entstehen?

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Birk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Dr. Bernd Murschel wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Der Einrichtung des Bachelorstudiengangs „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ wurde vom Wissenschaftsministerium zum Wintersemester 2006/2007 zugestimmt. Der Studiengang wurde zunächst nur befristet genehmigt, und eine kurzfristige Akkreditierung wurde zur Auflage gemacht.

Auf der Grundlage der positiven Akkreditierung durch die Agentur ACQUIN wurde im August 2007 die Einrichtungsgenehmigung des Studiengangs durch das Wissenschaftsministerium bis zum Ende des Wintersemesters 2010/2011 verlängert.

Eine staatliche Anerkennung ist gesetzlich nicht gefordert. Es sind vielmehr berufsständische und nicht hochschulrechtliche Überlegungen, aus denen auf die Einführung einer zusätzlichen staatlichen Anerkennung nach dem Muster der fachschulischen Erzieherinnenausbildung gedrängt wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ob die Absolventen dieser Studiengänge von den Kindergartenträgern eingestellt werden und als Leitungskraft tätig sein können, hängt davon ab, ob sie in § 7 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz) als Fachkräfte bzw. Leitungskräfte aufgeführt sind. Bisher sind im Kindertagesbetreuungsgesetz in § 7 Abs. 1 unter Nummer 8 nur die Absolventen des Bachelorstudiengangs „Pädagogik der frühen Kindheit“, der an der Evangelischen Hochschule Freiburg angesiedelt ist, aufgeführt.

Das Kindertagesbetreuungsgesetz soll dahin gehend geändert werden, dass künftig alle Absolventen der Bachelorstudiengänge „Frühkindliche Bildung und Betreuung“ in BadenWürttemberg als Fachkräfte und Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Eine entsprechende Änderung soll noch in der heutigen Plenarsitzung unter Tagesordnungspunkt 6 in erster Lesung behandelt werden.

Die hiervon unabhängige Frage der staatlichen Anerkennung wird derzeit in einer bundesweiten Arbeitsgruppe, die von den obersten Landesjugend- und Familienbehörden eingesetzt wurde, diskutiert. Dabei wird eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Genauere Aussagen zum weiteren Verfahren können daher heute nicht gemacht werden.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – M i l c h f o n d s z u r U n t e r s t ü t z u n g d e r M i l c h p r o d u k t i o n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Ich frage die Landesregierung:

a) In welcher Höhe stehen zur Unterstützung der Milchproduktion für das Land Baden-Württemberg Mittel aus dem Milchfonds, der aufgrund der Beschlüsse des europäischen Agrar- und Fischereirates zur Unterstützung der Milchproduktion in Deutschland eingerichtet wurde, aus der zusätzlichen Modulation, aus den Ausgaberesten und möglicherweise auch aus weiteren Finanzierungsmöglichkeiten von EU oder Bund zur Verfügung?

b) Welche Kriterien haben Milchvieh haltende Betriebe zu er

füllen, um finanzielle Unterstützung aus dem Milchfonds zu erhalten?

Zur Antwort erhält Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Um Missverständnissen vorzubeugen, sei zunächst darauf hingewiesen, dass die EU-Agrarminister keine Einrichtung eines Milchfonds mit „frischem“ Geld beschlossen haben. Man hat sich darauf geeinigt, die Begleitmaßnahmen zum Ausstieg aus der Milchquote in die sogenannten neuen Herausforderungen aufzunehmen. Dies ermöglicht grundsätzlich den Einsatz der zusätzlich modulierten Mittel für Begleitmaßnahmen zum Milchquotenausstieg im Rahmen der zweiten Säule. Außerdem können Restmittel aus der ersten Säule – also nicht aktivierte Zahlungsansprüche – abzüglich einer Sicherheitsmarge in die zweite Säule transferiert werden.

Unter der Bedingung, dass das Land seine Verpflichtung zum Umfang der Maßnahmen für die neuen Herausforderungen mit den bisherigen Maßnahmen voll erfüllt, würden damit Baden-Württemberg erstmalig im Jahr 2010 ca. 9,3 Millionen € in der zweiten Säule für sogenannte Begleitmaßnahmen im Milchsektor zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2013 wächst diese Summe dann auf 17,8 Millionen € an.

Auch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen möchte ich deutlich sagen: Dazu ist eine Kofinanzierung von mindestens 25 % durch das Land erforderlich. Laut den Beschlüssen zum Health Check, also zur Gesundheitsüberprüfung der Agrarpolitik, haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, über die Anwendung des Artikels 68 der Direktzahlungsverordnung bis zu 10 % der Direktzahlungen – das ist die erste Säule – zu nutzen, um z. B. gezielt bestimmte Sektoren in sogenannten definierten Regionen über gekoppelte Maßnahmen zu unterstützen.

Unter den gegebenen agrarpolitischen Rahmenbedingungen und aufgrund der Verhandlungsergebnisse zum Health Check sehen die Bundesländer und der Bund derzeit kein Erfordernis für die Anwendung des Artikels 68. Für uns ist dies keine Option.

Im Übrigen – das möchte ich in diesem Zusammenhang auch sagen – würde die Einführung neuer gekoppelter produktionsbezogener Beihilfen dem Ziel der Agrarreform von 2005, nämlich der vollständigen Entkopplung der Direktzahlungen, regelrecht zuwiderlaufen. Denn mit der Agrarreform von 2003 wurde von der Europäischen Union ein grundsätzlicher Sys temwechsel in der Agrarförderung eingeleitet. Der Leitgedanke bei dem von Deutschland gewählten Kombimodell zur Entkopplung der Direktzahlungen war die Intention, bestehende regionale und sektorale Ungleichgewichte insbesondere zwischen den Ackerlandstandorten und den Grünlandstandorten auszugleichen und gleichzeitig die gesellschaftliche Akzeptanz von Direktzahlungen an die Landwirtschaft für deren Leistungen im Hinblick auf die Erhaltung der Kulturlandschaft nachhaltig zu verbessern.

Die Inanspruchnahme weiterer zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten von EU und Bund für Begleitmaßnahmen ist – das möchte ich an dieser Stelle sagen – von unserer Seite nicht vorgesehen.

Nun möchte ich den zweiten Teil der Anfrage beantworten, der die Kriterien für die Förderung von Milchvieh haltenden

Betrieben abfragt. Auch hier gilt es, vorweg festzustellen: Konkret können die Kriterien erst dann benannt werden, wenn die Maßnahmen in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg endgültig definiert sind. Dazu brauchen wir die endgültigen Rechtstexte von dieser EU-Agrarministerkonferenz. Es ist festzustellen, dass diese noch nicht in deutscher Übersetzung vorliegen. Wir brauchen auch noch einen Abstimmungsprozess innerhalb des Bundes sowie auch hier in Baden-Würt temberg.

Baden-Württemberg geht nach dem derzeitigen Stand davon aus, dass die Begleitmaßnahmen, die aus dem sogenannten Milchfonds – es ist ja kein wirklicher Fonds – finanziert werden, in erster Linie über vorhandene Maßnahmen aus der zweiten Säule zielorientiert umgesetzt werden. Dazu gehört vor allem die Investitionsförderung zur Modernisierung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Milchviehbetrieben. Dazu gehört aber auch die Marktstrukturförderung für die Molkereien sowie die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, um Bewirtschaftungsnachteile, bedingt durch Höhenlage, Klima, Bodenqualität, auszugleichen.

Als Beispiel sei die Investitionsförderung herausgegriffen. Wenn diese Maßnahme über den sogenannten Milchfonds mit Mitteln gespeist wird, dann werden die begünstigten Betriebe die geltenden Beihilfevoraussetzungen für den Erhalt der Investitionsförderung aber auch erfüllen müssen. Das bedeutet, dass man eben auch, so möchte ich sagen, eine erfolgreiche Buchführung hat, die eine weitere Investition überhaupt lohnend erscheinen lässt.

Es soll sich bei den Begleitmaßnahmen jedoch auf jeden Fall um gezielte Anpassungsmaßnahmen zur Begleitung des sogenannten Milchquotenausstiegs handeln und nicht um Maßnahmen, die alle Milchviehhalter in der Breite erreichen sollen. Letzteres wäre ja wirklich eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, und das will ja keiner von uns.

Die Agrarminister haben sich u. a. darauf verständigt, die bisher erforderliche Quotenbindung bei der Investitionsförderung im Milchbereich abzuschaffen. Das wird, denke ich, von jedem begrüßt. Der Zeitpunkt für die Neuregelung ist allerdings in Brüssel noch festzulegen.

Mit dem Verzicht auf den Quotennachweis bei der Investi tionsförderung wird einer langjährigen Forderung BadenWürttembergs, insbesondere auch der Forderung der Bauernverbände Rechnung getragen. Dies bringt, so denken wir, Vereinfachungen auch im Förderverfahren, bedingt jedoch eine stärkere unternehmerische Verantwortung des Antragstellers. Das MLR wird sich für eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Beschlusses einsetzen, Herr Abg. Locherer.

(Abg. Paul Locherer CDU: Vielen Dank!)

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Frau Staatssekretärin erklärt hat, dass die Kriterien noch nicht festgelegt sind. Es sollten also keine Fragen zu nicht festgelegten Kriterien gestellt werden.

(Heiterkeit)

Bitte, Herr Abg. Winkler, Sie erhalten das Wort für eine Zusatzfrage.

Es dreht sich ja nicht um Jagdpolitik.

Ich wusste nicht, dass der Herr Präsident die Fragestunde inhaltlich reglementiert.

Doch, doch, das macht er genau, und das ist auch seine Aufgabe. – Jetzt, bitte.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Thomas Blenke CDU: Das ist ein guter Präsident!)

Frau Staatssekretärin, die zusätzliche Stützung der Milchproduktion neben dem Milchfonds wird durch die Kriterien der De-minimis-Regelung begrenzt.

(Zurufe: Was? – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP: Das ist bestimmt ein Insekt!)

Das ist ein Fachbegriff. – Ich bitte Sie, zwei Fragen hierzu zu beantworten oder die Antwort schriftlich nachzureichen; denn ich weiß, dass es sicher schwierig wird, das ad hoc zu beantworten.