werden den Kreis Lörrach in den besonderen Geltungsbereich mit einbeziehen, weil er ebenfalls zum direkten Grenzbereich zur Schweiz gehört.
Ich denke, dass wir mit der Absenkung der Mindestgröße für eine Anzeigepflicht auf eine Fläche von 10 a die Möglichkeit haben, diese Wettbewerbsverzerrung, die wir doch über einige Jahre in Kauf nehmen mussten und die auch für eine große wirtschaftliche Verzerrung gesorgt hat, in den Griff zu bekommen.
Die Harmonisierung verschiedener Gesetze in dem vorliegenden Gesetzentwurf wird im Titel bereits „Bürokratieabbau“ genannt. „Bürokratieumbau“ wäre vielleicht der wahrheitsgemäßere oder konkretere Titel.
Wie auch immer: Wir werden diesem Gesetz, wie schon angekündigt, zustimmen, weil wir davon überzeugt sind, dass es richtig ist.
Das Gesetz muss aber die erforderliche EU-Konformität in der Zukunft beweisen. Wir hoffen, dass das gelingt. Das wird auch nötig sein. Es darf nicht sein, dass das ganze Gezerre in ein, zwei Jahren wieder von vorn losgeht. Wir hoffen, dass dieses Gesetz hinsichtlich der EU-Konformität wasserdicht ist.
Ohne Zweifel ist es wichtig, dass diese Fehlentwicklungen nicht nur abgestellt werden, sondern zukünftig auch verhindert werden.
Inwiefern das Gesetz große Bürokratie vermeiden wird, ist schwer zu beurteilen. Man sagt ja nicht umsonst: „Bürokratie ist wie Pickel: Egal, was man dagegen macht, man wird sie nicht los. Sie sind einfach nur unbeliebt.“
Ich schätze, dass die Bürokratie, die natürlich noch immer mit diesem Gesetz verbunden ist, ebenso unbeliebt bleibt, aber wenigstens bei denen beliebt wird, die den Vorteil dieses Gesetzes erfahren werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der ersten Lesung und im Ausschuss ist schon viel über diesen Gesetzentwurf diskutiert worden. Deswegen kann ich mich hier relativ kurz fassen; ich möchte nur auf die Punkte eingehen, die ich als wichtig ansehe.
In seiner Gesamtheit geht dieses Gesetz in die richtige Richtung. Es ist vermutlich – da gebe ich meinem Vorredner recht – kein Gesetz, das mit „Bürokratieabbau“ betitelt sein sollte. Da wird sich wenig tun.
Die Wettbewerbsverzerrung, die im deutsch-schweizerischen Grenzbereich tatsächlich vorherrscht, wird durch das Gesetz sicherlich ein Stück weit verhindert oder aufgehoben. Die große Frage bleibt – einer meiner Vorredner hat es gerade angesprochen –: Hält dieses Gesetz der Rechtsprechung stand, und kann es so wasserdicht gemacht werden, dass es auf Dauer Bestand hat?
Der Punkt, der, denke ich, sicherlich noch für Unruhe sorgen wird und der bisher noch gar nicht angesprochen wurde, ist die Aufhebung der Gebühren- und Lernmittelfreiheit an den landwirtschaftlichen Landesanstalten. Das ist in Anbetracht der Diskussion, die wir gerade über Bildung und unsere Anstrengungen im Bildungsbereich führen, natürlich etwas kontraproduktiv und wird bei den Betroffenen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Landwirtschaftssektor bestimmt nicht mit Freude gesehen.
Die Beschlüsse, die wir im Ausschuss getroffen haben, nämlich u. a. eine Reduzierung des Berichtszeitraums von fünf auf drei Jahre, halten auch wir für richtig. Dann besteht die Möglichkeit, zeitnah eventuelle Änderungen vorzunehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass wir in diesem Haus selten so einmütig der gleichen Meinung sind. Wir sind nämlich alle guter Hoffnung, dass wir mit diesem Gesetz auf jeden Fall auf einem guten Weg sind. Mich freut natürlich, dass ich das auch für unsere Fraktion kundtun kann.
Vor vier Wochen, am 7. Oktober 2009, haben wir den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Föderalismusreform und zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum ersten Mal beraten. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat Wert darauf gelegt, dass in den Gesetzentwurf eine Berichtspflicht aufgenommen wird bzw. dass die gesetzliche Regelung zeitlich begrenzt wird. Dies ist auch geschehen.
Im Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft haben wir diesen Gesetzentwurf am 21. Oktober ausführlich beraten. Sie, sehr geehrter Herr Minister Hauk, haben uns zugesagt, zu gegebener Zeit über die Fallzahlen sowie über die Frage, welche Entlastung für die Landwirtschaftsverwaltung, aber natürlich auch für die Veräußerer letztlich eintritt, zu berichten.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt das Ziel der Landesregierung, Chancengleichheit für Landwirte auf beiden Seiten der Grenze zu schaffen. Ich danke dem Ministerium, dass es mit diesem Gesetz wirklich zum nachhaltigen Bürokratieabbau beiträgt.
Dem Änderungsantrag werden wir insgesamt zustimmen, genauso wie dem Gesetz. Ich hoffe für uns alle, dass wir damit tatsächlich Bürokratie abbauen – obwohl der vorliegende Gesetzentwurf über 70 Seiten hat. Aber nichtsdestotrotz sind wir alle guter Hoffnung.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat ein Gesetz mit einer etwas umständlichen Überschrift eingebracht. Das will ich gar nicht verhehlen. Ein Teil dieser wohlgemerkt auf Bundesebene geschaffenen Rechtslage, Herr Kollege Winkler und Herr Kollege Murschel, geht auf sieben Jahre rot-grüne Bundesregierung zurück. Deshalb war und ist es richtig und notwendig, dass die Länder im Rahmen der Föderalismuskommission I durchgesetzt haben, dass zumindest einige der Kompetenzen neu geordnet werden, und zwar so, dass wir das Ganze auch in eigener Zuständigkeit und eigener Umsetzung durchführen können.
Ich hätte mir damals gewünscht, es wären noch einige weiter gehende Vorschläge gekommen. Ich erinnere an die Frage der Rahmengesetzgebung im Bereich des Bundesnaturschutzgesetzes. Da hat der Bund versucht, weite Zuständigkeiten zurückzubehalten. Das passt eben nicht mit der Frage der Entbürokratisierung zusammen, Herr Kollege Winkler und Herr Kollege Dr. Murschel, die Sie eben in hehrer Weise wie ein Schild vor sich hergetragen haben. Denn auch dort wären klare Zuständigkeiten der Länder in der Frage der Flächenbewirtschaftung – Abwägungsgrundsätze etc. – viel besser gewesen.
Ich hätte mir weitere Zuständigkeiten beispielsweise auch im Bereich der Waldgesetzgebung gewünscht, was die Rahmengesetzgebung des Bundes angeht, die ja in Teilen geblieben ist.
Da gäbe es also schon noch einige Beispiele, bei denen man bei entsprechendem Willen einen deutlich größeren Beitrag zur Entbürokratisierung hätte leisten können, indem Zuständigkeiten neu geordnet worden wären.
Aber, meine Damen und Herren, auch das darf nicht darüber hinwegtäuschen: Den größten Bereich der Bürokratie haben wir im Prinzip in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts erlebt, indem zunächst Funke und dann Künast dem Wust an CrossCompliance-Vorschriften der Europäischen Union zugestimmt haben. Das ist, glaube ich, der ganz entscheidende Punkt.
Man muss, glaube ich, ein paar Dinge wieder zurechtrücken und fragen, wo uns tatsächlich der Schuh drückt. Das ist das Thema „Bürokratiekosten bei der Verwaltung“ genauso wie
Wenn der Rechnungshof in Baden-Württemberg feststellt, dass wir allein bei der Umsetzung der landwirtschaftlichen Programme in Baden-Württemberg Bürokratiekosten, Verwaltungskosten von über 10 % haben, dann ist das mehr, als dieser Sektor bei einem Versicherungsunternehmen, das im Bereich der Beratung etc. intensiv unterwegs ist – diesen Teil haben wir noch gar nicht mitberechnet –, heute im Prinzip kos tet.
An diesen Bürokratiekosten, die die Verwaltung des Landes zu tragen hat – der Rechnungshof hat uns ja attestiert, dass sie nicht durch das Land, sondern durch Vorgaben der Europäischen Union verschuldet sind,
weil von Ihrer Seite ständig das Thema Bürokratieabbau im Mund geführt wird und so getan wird, als ob die Schuldigen in Stuttgart säßen.
Dabei wurden die Hauptlasten in diesem Bereich von Funke initiiert und von Künast dann umgesetzt. Das ist ein Teil der Wahrheit. Die muss man eben auch einmal zur Kenntnis nehmen.