Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen: Beim Thema Lan desliegenschaften, bei dem wir in der Verantwortung stehen, sind wir sehr offensiv vorangegangen. Wir haben in der letz ten Woche im Finanzausschuss zum Denkschriftbeitrag „Ener gieeffizienz der Landesgebäude“ des Rechnungshofs wieder einen Bericht der Landesregierung beraten. Wir schaffen es jetzt, in Baden-Württemberg endlich in Richtung einer Sanie rungsquote von 2 % für landeseigene Gebäude zu gehen. Wir haben mit unserer Sanierungsrücklage sehr viel angepackt. Der Hochschulfinanzierungsvertrag ist verabschiedet worden, was auch noch einmal Gelder beinhaltet. Gleichzeitig gab es eine Zusage der Universitäten, 100 % Ökostrom bzw. KWKStrom anzustreben. Das heißt, wir packen dieses ganze The ma an. Deswegen sind wir, glaube ich, hier auf dem absolut richtigen und auf einem guten Weg.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz betrifft natürlich das Ord nungsrecht. Auf der einen Seite haben wir die Situation – das zeigt auch die Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes –, dass die einzelnen Sanierungsmaßnahmen in Baden-Würt temberg deutlich klimaschonender, für das Klima besser, ener giesparender sind, weniger CO2-Emissionen verursachen als die in anderen Bundesländern.

Gleichzeitig gibt es natürlich auch Debatten bei Einzelperso nen – ich nehme da jetzt einmal nicht die Verbände –, die uns ansprechen, weil es kompliziert sei, die Vorgaben zu erfüllen, oder es zumindest als kompliziert angesehen wird.

Eines war dabei auch immer ein Problem, nämlich einfach ei ne schlampige Gesetzeserarbeitung. Wir wussten nicht, was in den Heizungskellern in Baden-Württemberg in den letzten Jahren passiert ist. Deswegen ist es auch richtig, dass wir die se handwerklichen Fehler jetzt ausräumen, dass wir die Be zirksschornsteinfegermeister mit einbeziehen und es zu auto matischen Meldungen kommt, damit wir endlich wissen, was in den Heizungskellern in Baden-Württemberg geschieht. Dann können wir auch sauber analysieren: Wo gibt es mögli cherweise Attentismuseffekte und wo nicht? Auch an dieser Stelle arbeiten wir sehr sauber nach.

Herr Untersteller hatte es schon angesprochen: Wir machen das Gesetz deutlich flexibler, und wir hören auf, Solarthermie als Ankertechnologie anzusehen.

(Abg. Paul Nemeth CDU: Komplexer!)

Wir machen es vielfältiger für die Menschen. Ganz einfach wäre es, wenn wir ihnen vorschreiben würden, was sie ver wenden sollen. Genau das ist das, was Sie Grün-Rot immer vorwerfen. Jetzt reden Sie hier vom Ordnungsrecht und sa gen: „Das muss hinein.“ Aber ich glaube, die Menschen in diesem Land sind verantwortlich genug, selbst zu entschei den. Wir bieten eine Vielfalt von Optionen und von Möglich keiten. Deswegen ist dieses Gesetz genau der richtige Weg.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Zum Schluss möchte ich noch auf das Thema „Energetischer Sanierungsfahrplan“ eingehen. Wir machen es genau an dem fest, was wir beim Klimaschutzgesetz gemeinsam beschlos sen haben. Wir haben dort festgelegt, eine CO2-Minderung um 90 % anzustreben, und wir waren uns gemeinsam bewusst, dass der Bereich der Wärme in den Gebäuden sozusagen das Hauptproblem ist und wir dort vor allem durch Energieeffizi enz sehr viel gewinnen können.

Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass die Menschen in unserem Land ein Werkzeug in der Hand haben, damit sie wis sen, wie sie es Schritt für Schritt mit Blick auf 2050 schaffen können, ihr eigenes Gebäude möglichst klimaneutral auszu statten, und wie sie dies auch finanziell am geschicktesten an gehen können. Das ist genau der richtige Weg. Es wird auch so sein, dass für diese Erstellung Unterstützung vom Land ge währt wird. Ein entsprechendes Förderprogramm wird aufge legt.

Wir haben – das muss man auch dazusagen – ein neues Lan deswohnraumförderungsprogramm für die Jahre 2015/2016 verabschiedet. Wir setzen die Instrumente, die wir im Sanie rungsbereich haben, ein. Auch bei Wohnungseigentümerge meinschaften und der Sanierung von Sozialmietwohnungen gibt es in Zukunft einen Zuschuss für die Menschen, die das entweder über KfW-Förderprogramme machen oder den ener getischen Sanierungsfahrplan aufgestellt haben und auch um setzen. Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg.

(Beifall des Abg. Daniel Renkonen GRÜNE)

Ich freue mich auf die weitere Diskussion, auch wenn ich bei der Debatte nicht unbedingt den Eindruck hatte, dass von Ih rer Seite, Herr Nemeth, noch konstruktive Vorschläge kom men.

(Abg. Paul Nemeth CDU: Ablehnung ist auch kons truktiv!)

Aber ich lasse mich auch gern positiv überraschen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Abg. Glück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Erneuerbare-Wärme-Ge setz wurde 2007 von Schwarz-Gelb verabschiedet. Ziel war

es, die Quote der energetischen Sanierungen in die Höhe zu schrauben. Leider hat sich dieses Gesetz bzw. der Pflichtan teil in dem Gesetz allzu oft als Sanierungsbremse erwiesen.

Herr Renkonen, das müssen Sie sich jetzt schon sagen lassen: Es ist natürlich legitim, dass die Politik die Gesetze, die sie macht, anschaut und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Das war damals eben genau so ein Gesetz. Wer jetzt sauber ana lysiert und erkennt, dass es in Baden-Württemberg Sanie rungsquoten von weit unter 2 % gab, muss zu dem Schluss gelangen, dass dieses Gesetz einfach nicht gut war. Man kann jetzt sagen: „Gut, es war vielleicht falsch, es in dieser Form zu machen.“

(Zuruf)

Aber Sie könnten eigentlich erkennen, dass dieser Schritt falsch ist. Sie gehen ihn trotzdem. Das ist in meinen Augen grob fährlässig, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von den Grünen: Tätä, tätä, tätä!)

Ich gehe einmal kurz auf die drei Punkte ein. Wir könnten jetzt sagen: „Wenn die bösen Lobbyisten jetzt gegen dieses Gesetz sprechen, muss das noch nichts heißen, da sie“ – wie wir vor hin gelernt haben – „nur ihre eigenen Interessen vertreten.“ Wenn aber doch Experten wie der Fachverband Sanitär-Hei zung-Klima Bedenken gegen dieses Gesetz haben, dann las sen Sie uns doch einmal überlegen, was das bedeutet. Wir wol len ja genau erreichen, dass mehr energetische Sanierungen durchgeführt werden. Die Unternehmen, die davon in erster Linie profitieren würden, sind vor allem auch solche aus dem Bereich des Verbands Sanitär-Heizung-Klima.

Das bedeutet also: Die Interessen dieses Fachverbands und von uns, der Politik, müssten doch parallel sein. Das sind sie aber ganz offensichtlich nicht. Denn der Fachverband befürch tet wiederum, dass das eintritt, was schon einmal eingetreten ist, nämlich dass wir, die Politik, in einer Situation wie der jet zigen, in der es mittlerweile wieder halbwegs normale Sanie rungsquoten gibt, schon wieder mit dem großen Hammer kommen, draufhauen und den nächsten Sanierungsstau aus lösen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind nicht irgendwelche Lobbyisten, die damit Probleme haben, sondern es sind tatsächlich Experten, die ihre Bedenken ausdrücken.

Übrigens möchte ich an dieser Stelle auch noch den Schorn steinfegerverband nennen. Auch ihn halte ich nicht für eine Lobbyistengruppe, sondern das sind einfach Experten. Diese haben verglichen, wie die Austauschquoten in Baden-Würt temberg und in Bayern zwischen den Jahren 2006 und 2012 waren. Das Ergebnis lautete: In Bayern wurden während die ser Zeit 40 % der Anlagen ausgetauscht, in Baden-Württem berg waren es nur 30 %, weil bei uns der Heizungsaustausch durch die Pflicht zum Einsatz von 10 % erneuerbaren Energi en eben deutlich teurer war.

Zum Thema „Erweiterung auf den Nichtwohngebäudebe stand“: Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann natürlich fragen, warum das alte Gesetz die Wohnung umfasst, aber z. B. die Zahnarztpraxis nicht. 65 % sind wohngebäude betroffen. Das heißt, das allermeiste hat dieses Gesetz abge deckt. Vielleicht ist auch bei dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz in der alten Version der eine oder andere durch das Raster ge

fallen; das mag wirklich jemand sein, den wir auch gern da beigehabt hätten. Einen Vorteil hatte diese Regelung: die Un terteilung in Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Das war eine rechtssichere Unterteilung.

Sie machen jetzt ein Gesetz, in das Sie Vorschriften aufneh men, und dann brauchen Sie eineinhalb Seiten, um Ausnah men zu formulieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn Sie wirklich dafür sorgen wollen, dass es noch mehr unlesbare Bestimmungen in Gesetzen gibt, dann machen Sie es genau so, wie Sie es jetzt gemacht haben. Aber das kann nicht im Sinne einer transparenten Politik sein.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Zum Schluss noch ein positives Wort, Herr Minister, auch wenn Sie das mittlerweile vielleicht schon gar nicht mehr er warten würden: Dem Sanierungsfahrplan als solchem stehen wir sehr, sehr positiv gegenüber. Ich darf Ihnen berichten: Ich habe im vergangenen Jahr mein eigenes Haus von Grund auf energetisch saniert. Da war es extrem wichtig, dass man sich mit Energieberatern auseinandergesetzt hat. Die Beratung war ganz toll und hervorragend.

Mich stört allein – das richtet sich jetzt nicht gegen den Sa nierungsfahrplan –, dass Sie die Voraussetzungen für den Sa nierungsfahrplan nicht im Gesetz festlegen, sondern das wie der hintenherum über eine Verordnung machen wollen. Die Erfahrung lehrt – schauen wir uns die Verordnungen im Rah men des IEKK an oder die jetzt drohende Durchführungsver ordnung zum Landesjagdgesetz –, dass es eben nicht gut ist, wenn wir uns auf Ihre Verordnungen verlassen, die Sie hier am Parlament vorbei machen.

Zum Abschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir gehen konform mit dem gemeinsamen Ziel, die Quote der energetischen Sanierungen zu erhöhen. Wir glauben aber, dass man dafür Anreize setzten müsste. Auch müssen sich die Grü nen immer wieder den Vorwurf gefallen lassen: Sie haben da mals die steuerliche Abschreibung von energetischen Gebäu desanierungen blockiert.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Wenn das jetzt kommen soll, wie es die Bundesregierung vor hat, geschieht das ein bisschen nach dem Prinzip „Rechte Ta sche, linke Tasche“, weil nämlich der Handwerkerbonus ver ringert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, letzter Satz.

(Glocke des Präsidenten)

Sie müssen zum Schluss kommen.

Wenn Sie etwas erreichen wollen und das schlecht anstellen, dann erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, was Sie ursprünglich erreichen wollten. Wenn Sie den CO2-Ausstoß vermindern wollen und das Er neuerbare-Wärme-Gesetz so verabschieden,

(Glocke des Präsidenten)

wie es jetzt im Entwurf vorliegt, werden Sie genau das Ge genteil von dem erreichen, was Sie erreichen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Da mit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 15/6236 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Notariatsreform und zur An passung grundbuchrechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/6235

Das Wort zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Rainer Stickelberger.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzent wurf zur Umsetzung der Notariatsreform und zur Anpassung grundbuchrechtlicher Vorschriften setzen wir einen weiteren Baustein zur Umsetzung der Notariatsreform. Wie Sie wissen, sind Grundbuch- und Notariatsreform Bestandteile der größ ten Umwälzung, die wir im Bereich der Justiz erleben. Erfasst werden von ihr ca. ein Sechstel der Beschäftigten in der Jus tiz; das sind über 3 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Reform erfolgt nun in einem weiteren Schritt etwa drei Jahre vor dem Reformstichtag, an dem wir den Übergang zum freiberuflichen Notariat haben werden. Deshalb nehmen die Umsetzungsmaßnahmen auch immer stärkere Konturen an. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Errichtung der grund buchführenden Amtsgerichte, die jetzt im württembergischen Landesteil ansteht, wo wir sieben Amtsgerichte zu grundbuch führenden Amtsgerichten umwandeln.

Das gilt auch für die Auswahl der Notare im Landesdienst, die dann in das freie Notariat überwechseln. Wichtig war für uns, auf die Notare zu achten und ihnen auch – sofern sie beim Land bleiben, als staatliche Beamte dann bei den Gerichten Dienstleistungen erbringen – Perspektiven über das Jahr 2018 hinaus zu bieten. Das war ursprünglich so nicht vorgesehen. Natürlich behalten diese Notare ihre Statusämter, auch wenn sie dann nicht mehr die klassische Notartätigkeit ausüben. Aber wir wollen ihnen mit diesem Gesetz weiterhin eine be rufliche Perspektive bilden. Deshalb werden wir die Sonder laufbahn für Bezirksnotare fortführen, damit die berufliche Karriere nicht bei A 12 und A 13 endet, sondern weitere Per spektiven bestehen.