Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Das gilt auch für die Auswahl der Notare im Landesdienst, die dann in das freie Notariat überwechseln. Wichtig war für uns, auf die Notare zu achten und ihnen auch – sofern sie beim Land bleiben, als staatliche Beamte dann bei den Gerichten Dienstleistungen erbringen – Perspektiven über das Jahr 2018 hinaus zu bieten. Das war ursprünglich so nicht vorgesehen. Natürlich behalten diese Notare ihre Statusämter, auch wenn sie dann nicht mehr die klassische Notartätigkeit ausüben. Aber wir wollen ihnen mit diesem Gesetz weiterhin eine be rufliche Perspektive bilden. Deshalb werden wir die Sonder laufbahn für Bezirksnotare fortführen, damit die berufliche Karriere nicht bei A 12 und A 13 endet, sondern weitere Per spektiven bestehen.

Zweiter wesentlicher Bestandteil unseres Gesetzes, das wir heute vorlegen, sind Nachjustierungen im Notarversorgungs gesetz. Wie Sie wissen, müssen sich die Notare, die in das freie Notariat wechseln, anders versorgen als bisher, weil sie aus der staatlichen Versorgung herausfallen. Das Notarversor

gungsgesetz, das ein entsprechendes Versorgungswerk auf den Weg bringt, bedarf deshalb einer entsprechenden Anpassung im Interesse der Notare, die dann wechseln.

Mit diesem Gesetz – ich habe es gesagt – wird ein weiterer Baustein gelegt. Wir sind im Fahrplan; wir haben die entspre chenden Teilstücke auf den Weg gebracht. Ich darf nur daran erinnern: Wir haben die Dienstposten für die freien Notare ausgeschrieben, insgesamt 246. Das Bewerbungsverfahren läuft, und ich gehe davon aus, dass wir etwa bis Ostern die Auswahlentscheidungen treffen werden. Dabei müssen wir uns streng an den beamtenrechtlichen Vorgaben orientieren, versuchen aber, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf die individuellen Wünsche und Standortpräferenzen der einzelnen Bewerber Rücksicht zu nehmen.

Die Landesregierung hat bereits vor einiger Zeit ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir die Beamten insofern bei Veränderungen unterstützen, als wir ihnen Trennungsgeld möglichkeiten anbieten, die das Gesetz so bisher nicht vor sieht, damit sie einen Dienstortwechsel leichter verkraften können.

Wir haben die Grundsätze zur sozial verträglichen Umsetzung einer solchen Reform erneuert. Das betrifft vor allem auch die Tarifbeschäftigten, denen wir auch in Zukunft Sicherheit bie ten müssen. Ich weiß, viele Tarifkräfte tun sich schwer, zum freien Notariat überzuwechseln. Es sind vielfach Teilzeitstel len, die davon betroffen sind, und da ist es natürlich wichtig, eine sichere Perspektive zu haben. Deshalb arbeiten wir an ei nem entsprechenden Modell.

Die Arbeitnehmerüberlassung im klassischen Sinn ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Wir arbeiten an einer Lösung, die diese Sicherheit einerseits gewährleistet, aber andererseits auch den Anreiz schafft, dass wir die Tarif kräfte, die wir brauchen, auch bei den freien Notaren beschäf tigen können.

Wie sind im Fahrplan; es sind noch viele Dinge zu regeln. Wir stehen im Kontakt mit den Betroffenen. Ich möchte darauf hinweisen: Wir haben schon anlässlich einer umfassenden An frage des Kollegen Hitzler zu den einzelnen kritischen Punk ten Stellung genommen. Ich sage auch heute noch einmal: Wir versuchen, so gut wie möglich allen Beteiligten Rechnung zu tragen, aber alle Wünsche werden wir im Zuge der Notariats reform nicht erfüllen können. Es geht darum, bis zum Stich tag ein funktionsfähiges Notariat zu erhalten und danach in der neuen Struktur ebenfalls ein funktionstüchtiges Notariat zu schaffen.

Das ist der Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Ich würde mich freuen, wenn Sie ihn in der Ausschussberatung konstruktiv begleiten würden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Hitzler das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist mit der Umset zung der Notariatsreform nicht zufrieden. Dies gilt insbeson

dere wegen der hohen Rückstände in den Grundbuchämtern, aber auch wegen der Verweigerung einer Amtszulage für die jenigen Notare, die Beamte bleiben.

Ich habe im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits ausge führt, dass diese Berufsgruppe, die dem Land viel Geld ge bracht hat, nun hängen gelassen wird, wenn die Notaranteile an den Beurkundungen wegfallen.

Beim jetzigen Gesetzentwurf geht es aber um andere Dinge, und deshalb werden wir ihm zustimmen. Wir sind dafür, dass die Sonderlaufbahn des Bezirksnotars über den 31. Dezem ber 2017 hinaus fortgeführt wird. Wir sind auch dafür, dass die Subdelegationsverordnung – ein schlimmes Wort – Justiz geändert wird. Auch gegen die Neufassung des Notarversor gungsgesetzes bestehen keine Bedenken, ebenso wenig gegen die Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Ge richtsbarkeit. Auch die Änderung des Landesjustizkostenge setzes und des Ausführungsgesetzes zum BGB findet unsere Zustimmung.

Der Vorstand des Württembergischen Notarvereins, der aus Protest gegen die Landesregierung im Oktober 2014 zurück getreten ist, hat auch besondere Regelungen für den abschlags freien Vorruhestand der im Landesdienst verbleibenden No tare gefordert. Die CDU-Fraktion hat dafür zwar Sympathie, muss aber feststellen, dass dies in einer Zeit, in der überall später in Rente gegangen wird, nicht so einfach sein dürfte. Herr Minister, Sie sehen, wir sind hier konstruktiv und for dern nichts, was wir selbst wahrscheinlich auch nicht tun könnten. Aber auch dies wird in diesem Gesetz nicht geregelt.

Wir setzen aber darauf, Herr Minister, dass Ihre Zusage, dass die Umsetzung sozial verträglich sein muss, gilt. Das gilt selbstverständlich für Beamte, Angestellte und Notare.

Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat überwiegend – ich glau be, zu 99 % – Zustimmung gebracht. Deshalb fällt es auch meiner Fraktion leicht, zuzustimmen.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Filius das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Zur Erleichterung der Umsetzung der Notariatsreform sind wesentliche Änderungen bei landesrechtlichen Vorschrif ten notwendig. Das ist hier im Hohen Haus auch nicht um stritten.

Es war ursprünglich nicht vorgesehen, die Sonderlaufbahn der Bezirksnotare über 2017 hinaus aufrechtzuerhalten. Da ist ge handelt worden; denn es ist gerade für die Notarinnen und No tare wichtig, dass man dann, wenn man etwas verliert, zumin dest das Statusamt behalten kann, und dass auch bestimmte Befugnisse und Beförderungsämter bestehen bleiben können.

Ein weiterer Schwerpunkt der Regelungen, die wir heute erst malig beraten, sind Einzelheiten des Notarversorgungsgeset zes in der Abänderung, und zwar zur Gründung eines Notar

versorgungswerks. Mit Übergangsregelungen, die im Rahmen der Selbstverwaltung selbstverständlich angepasst werden können, kommt man der Fürsorgepflicht nach, bis die Selbst verwaltung steht.

Insgesamt ist es ein schwerer Weg für die Notarinnen und No tare, für alle, die in diesem Bereich beschäftigt sind. Der Stichtag 1. Januar 2018 rückt immer näher – wir haben das Jahr 2015 –, und ich kann das sehr gut nachvollziehen. Ich glaube, auch das Ministerium kann sehr gut nachvollziehen, dass es für die einzelnen Betroffenen eine schwere Entschei dung war und der Weg auch in Zukunft nicht einfach ist, wenn man später in andere Funktionen kommt. Jeder hat immer auch Sorge, was die Zukunft mit sich bringt. Hier kann ich aber auch sagen, dass wir bei dem, was auch wir immer wie der fordern – Herr Hitzler, da sind wir durchaus einig –, näm lich dass das Ganze sozial verträglich vonstattengehen muss, an einem Strang ziehen müssen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sie ziehen an einem Strang, bloß jeder an einem anderen Ende!)

Es nützt relativ wenig, immer wieder zu sagen: „Der eine hät te“ und: „Der andere müsste“. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind und uns ein Rücktritt eines Vorstands des Württembergischen Notarvereins nichts nützt. Denn wir brau chen ja Ansprechpartner. Ich war jetzt auf der Sprengelver sammlung Ulm/Ravensburg und habe dort nochmals ganz be sonders dafür geworben, dass sich wieder Damen und Herren bereit erklären, für dieses Amt zur Verfügung zu stehen. Denn ohne Ansprechpartner können wir diese Dinge ganz schlecht weiter umsetzen. Ich glaube, es ist dort auch angekommen, dass es nichts nützt, in dieser Sache wegzulaufen, sondern dass man hier konstruktiv arbeiten muss.

Was dieses Gesetz und diesen Gesichtspunkt angeht – das war wie bei meinem Vorredner, Herrn Hitzler, ein Bereich –, kann ich hier bereits jetzt Zustimmung signalisieren und ein posi tives Begleiten im Ausschuss, was unsere Fraktion angeht, in Aussicht stellen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hitzler, mir scheint, heute ist der Tag der Einsicht, was ich sehr begrüße.

(Abg. Bernd Hitzler CDU: Bei mir immer!)

Sie haben die Zusammenarbeit angesprochen, die bisher von sehr unterschiedlichen Auffassungen getragen war. Was die Altersgrenze anlangt, haben Sie heute ein deutliches Wort ge funden. Wir sehen dies in ähnlicher Weise. Wir müssen diese Reform hinbekommen, und zwar in einer Abwägung zwischen der Funktionsfähigkeit ab dem Stichtag 1. Januar 2018 auf der einen Seite und der Sozialverträglichkeit für die Notarinnen und Notare, die nicht vernachlässigt werden darf, auf der an deren Seite. Das ist die Aufgabe, der wir im Übrigen alle ge recht werden müssen. Denn wir alle haben ein Interesse, dass

die Notariate ab dem 1. Januar 2018 ihrer wichtigen Aufgabe am Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachkommen. Insofern spreche ich von einem Tag der Einsicht.

Herr Kollege Hitzler, Sie haben nach dem Warum gefragt. Wir führen etwas ein, was Sie abgeschafft haben, nämlich die er wähnte Sonderlaufbahn. Insofern freut es uns, dass die CDUFraktion dem jetzt zustimmt. Auch deshalb spreche ich von einem Tag der Einsicht.

Sie haben die Sonderlaufbahn damals abgeschafft. Sie haben es nicht weiter ermöglichen wollen, dass vor allem junge Notarvertreter in ihrer Ausgangsbesoldungsgruppe A 12 und A 13 die Chance bekommen, nach A 13 und A 14 befördert zu werden. Wir wollen den jungen Notarinnen und Notaren eine Perspektive geben, und das wollen wir mit diesem Gesetz um setzen. Auch das ist ein Teil dessen, was die sozial verträgli che Umsetzung der Notariats- und Grundbuchamtsreform an belangt. Denn wir brauchen auch in Zukunft motivierte und gut ausgebildete Notarinnen und Notare im Staatsdienst. Die se Möglichkeit wollen wir offenhalten. Deshalb herzlichen Dank dafür, dass Sie Zustimmung signalisiert haben.

Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE)

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Professor Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Das können auch wir kurz machen. Auch wir werden dem Gesetz zustimmen.

Der Gesetzentwurf enthält über weite Strecken bestimmte handwerkliche Bestandteile, die man braucht, um einen sau beren Übergang hinzubekommen. Das Vorhaben ist eigentlich nur an einem Punkt politisch interessant, nämlich hinsichtlich der Weiterführung der Sonderlaufbahn. In diesem Zusammen hang denke ich automatisch an den Zeitpunkt – ich glaube, es war das Jahr 2000 –, als in diesem Haus zum ersten Mal das Datum 1. Januar 2018 genannt wurde; da haben alle gelacht. Dafür habe ich auch Verständnis. Damals hat jeder gedacht: Die gehen aber auf Nummer sicher. Der Übergang war aber bewusst so angelegt, dass jede und jeder sich möglichst lan ge auf das, was passiert, einstellen kann. Das war uns wich tig.

Ich habe an anderer Stelle schon gesagt: Diese Reform hat viele Gewinner, aber jede Reform hat auch Betroffene. Von Verlierern möchte ich, wenn man den ganzen Verlauf biogra fisch betrachtet, nicht sprechen, aber es gibt durchaus Men schen, die Nachteile haben. Das sind natürlich diejenigen, für die es sich altersmäßig nicht mehr lohnt, zu springen. Die ha ben dann auch nachvollziehbare Forderungen gestellt – z. B. auf Zulage, auf sofortiges Ausscheiden ohne Abschläge bei den Pensionen.

Aber ich muss auch gestehen – das ist ein Gebot der Fair ness –: Ich sehe die Spielräume hier als denkbar gering an. Kann das Land hoch qualifizierte Leute, die eigentlich noch ein paar Jahre arbeiten sollten, wirklich wegschicken, ohne dieses Potenzial zu nutzen? Das ist schon schwierig.

Auch mit den Einkünften ist es nicht so einfach. Die Notare haben sehr, sehr unterschiedlich verdient – je nachdem, ob sie beurkundet haben oder nicht. Da gibt es gewaltige Unterschie de. Diejenigen, die viel beurkundet haben, haben glänzend verdient. Das muss man auch sagen. Es ist auch immer eine Frage der Vermittelbarkeit, wenn man über eine Zulage redet.

Wir sind, ehrlich gesagt, zunächst auch davon ausgegangen, dass die Sonderlaufbahn endet. Jetzt steht die Idee im Raum, die Sonderlaufbahn fortzuführen, auch um einem Personen kreis die Abwicklung von Altfällen zu ermöglichen. Zwar sa gen potenzielle freie Notare, das hätten sie auch gekonnt – das mag auch sein –, aber es ist noch einmal ein Entgegenkom men an die Gruppe der Betroffenen. Ich meine, man sollte den Plan mit unterschreiben, damit niemand das Gefühl hat, von dieser Reform über die Maßen negativ betroffen zu sein.

Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.