Meine Frage betrifft den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Herr Minister, wie ich sehe, sind Sie – ich habe Ihnen ja auch ein mal einen Brief geschrieben – für Infrastrukturmaßnahmen und für den Ausbau der Infrastruktur im ländlichen Raum, speziell Breitband und Glasfaser, sehr aktiv. Das finde ich sehr lobenswert, und das ist auch wichtig. Wir haben derzeit in der Tat eine Urbanisierung. Ich will Ihnen deshalb eine Frage stel len und gleichzeitig auch eine Bitte mit auf den Weg geben.
Der Bund fördert, wie Sie zu Recht ausgeführt haben, die Di gitalisierung und den Breitbandausbau im ländlichen Raum neben der Glasfaser- auch mit der Vectoringtechnik. Diese ist Ihnen sicherlich geläufig. Mehrere Landkreise gerade im länd lichen Raum, z. B. der Neckar-Odenwald-Kreis und der MainTauber-Kreis, haben in den Kreistagen Beschlüsse gefasst, durch diese Vectoringtechnik – sprich Glasfaser bis zu den Verteilerkästen und dann Kupferkabel – mit 20 Millionen € in drei Jahren statt mit 150 Millionen € in zehn Jahren eine Über tragungsgeschwindigkeit von 30 bis 50 Mbit/s zu erreichen.
Deshalb meine Frage: Warum fördert, anders als der Bund, nicht auch das Land die Vectoringtechnik für diese Zwischen schritte in den nächsten zehn Jahren zum Breitbandausbau im ländlichen Raum? Der ist lebenswichtig. Das Ergebnis Ihrer Förderpolitik wäre ansonsten, dass viele Landkreise in den Ballungszentren, in denen sowieso Wirtschaftlichkeit besteht, gefördert werden, während die ländlichen Räume bei der Lan desförderung leer ausgehen.
Sehr geehrter Herr Abg. Reinhart, das Vectoring ist ein Thema, das alle Ebenen sehr intensiv be schäftigt. Wir haben in Baden-Württemberg schon in der Ver antwortungszeit der Vorgängerregierung das Vectoring be wusst nicht in die Landesförderung aufgenommen. Das ist so wohl eine rechtliche als auch eine strategische Frage.
Übrigens fördert auch der Bund zum jetzigen Zeitpunkt Vec toring im Ausbau nicht. Allerdings lässt die Richtlinie, die Bundesminister Dobrindt gerade notifiziert bekommen hat, eine erste Öffnung beim Vectoring zu. Die Europäische Kom mission ist beim Vectoring sehr skeptisch.
Ich muss kurz in die Technik einsteigen. Vectoring ist eine Technologie, die bedeutet, dass es ab dem Verteilerkasten nur noch einen Anbieter geben kann. Das ist in der Regel der, der das Kupferkabel besitzt, nämlich ein großer Anbieter mit ma gentafarbenem Schriftzug. Insofern ist Vectoring unter Wett bewerbsgesichtspunkten hoch umstritten.
Die Frage, ob es richtig ist, mit Staatsgeld eine Technologie zu fördern, die dann wiederum den Wettbewerb dramatisch einschränkt, nämlich auf einen Anbieter konzentriert, ist der Grund, dass die Europäische Kommission solche Anläufe im mer aus Wettbewerbsgründen unterbunden hat.
Der Bundesminister hat jetzt eine Notifizierung bekommen. Er darf Vectoring ab dem Moment fördern, ab dem eine Vec toringtechnik erfunden ist, die auch hinter dem Verteilerkas ten wettbewerbsneutral den Zugang für andere Unternehmen gewährleistet. So eine Technologie ist bisher nicht auf dem Markt. Insofern sind wir in hohem Maß gespannt, wie die Um setzung in Dobrindts Programm funktionieren soll. Es gab ers te Gespräche – auch mit den Ländern –, bei denen wir in die ser Frage wie auch in anderen Fragen noch keine Informatio nen bekommen haben. Gleichwohl hätte der Bund, wenn die Technologie vorliegt, eine Rechtsgrundlage, eine Förderung über das angepasste Vectoring vorzunehmen. So eine Rechts grundlage haben wir in Baden-Württemberg bisher nicht. Der Bund hat sie derzeit als Einziger.
Inwiefern er sie jetzt in dem von ihm angekündigten Scoring verfahren umsetzt, muss man verfolgen. Um zu beurteilen, ob daraus eine zusätzliche Fördermöglichkeit für Landkreise und Gemeinden in Baden-Württemberg entsteht, dafür ist die In formationslage über das Bundesprogramm noch zu dünn. Aber das werden wir gemeinsam mit großem Interesse verfolgen. Insgesamt bemühen wir uns sehr, beim Bund an Informatio
nen zu kommen, und zwar alle Bundesländer, jenseits der kon kreten Parteikonstellationen in den Landtagen. Wir haben na türlich ein großes Interesse, das neue Bundesprogramm in die Förderlandschaft einzupassen, damit wir keinen Förderwett bewerb im negativen Sinn, sondern eine positive Ergänzung bekommen. Da wird sicher die Frage eine gewisse Herausfor derung, wie der Bund mit den erstmaligen Möglichkeiten bei Vectoring umgeht.
Man muss beim Vectoring im ländlichen Raum auch berück sichtigen: Die Telekom nutzt diese Technologie dort, wo sie privatwirtschaftlich ausbaut. Diese Technik hat bei der Ver sorgung in der Fläche folgende Nachteile: Zum einen bleibt das Kupferkabel der limitierende Faktor. Weitere Ertüchtigun gen über eine erste Ertüchtigung hinaus sind technologisch schwierig. Das heißt, die Frage Breitband/Glasfaser stellt sich irgendwann bei der Entwicklung der Datenraten, die wir ha ben. Man investiert also in eine Zwischentechnologie.
Gleichzeitig besteht die Problematik, dass nach den wenigen Hundert Metern, innerhalb derer sich über die neue Technik die Bandbreite erhöhen lässt, die Bandbreite dann rapide ab bricht. Damit werden gerade im ländlichen Raum bei einer Struktur, wie wir sie in Baden-Württemberg haben, mit lan gen Strecken hinter dem Verteiler – die längste Strecke zwi schen Verteiler und Anschluss ist in Baden-Württemberg über 9 km lang – sehr viele Gegenden erst recht komplett abge hängt. Denn die Erhöhung der Bandbreite kurz hinter dem Verteiler nutzt zwar einigen, macht aber dann auf der Strecke die Internetverbindungen sogar noch schwächer.
Wegen dieser Schwierigkeiten gibt es bisher eine große Zu rückhaltung sowohl auf europäischer Ebene als auch bei uns im Land bei der staatlichen Förderung für Vectoringtechnolo gie.
(Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Aber wenn Eu ropa die Bundesförderung akzeptiert, sind Sie dann bereit, noch mal darüber nachzudenken?)
Ich verstehe jeden Satz. Der Punkt ist aber: Wenn Europa die Bundesförderung akzep tiert und notifiziert, sind Sie, das Land, dann bereit, zumin dest über diese Förderung nachzudenken, um diese ländlichen Räume in Ihrem Aufgabenbereich auch gleichmäßig zu för dern? Denn im Grunde genommen würden wir sonst diese ländlichen Räume, in denen gerade kein Wettbewerb möglich ist, weil ein Deckungsmodell nicht funktioniert und die Wirt schaftlichkeit nicht gegeben ist, wirklich benachteiligen.
Wie gesagt, wir begleiten im Moment die Diskussion mit dem Bund. Die spannende Frage ist: Bekommt der Bund eine rechtskräftige Umsetzung hin? Wenn daraus ei ne Fördermöglichkeit in Bundesprogrammen erwächst, wer den wir selbstverständlich nicht unterbinden, dass auch ba den-württembergische Kommunen davon profitieren. Wir ha ben ein großes Interesse, dass die sowohl im Land als auch im
Bund vorhandenen Fördermöglichkeiten in Baden-Württem berg zum Einsatz kommen. Wir liegen unter den Flächenlän dern vorn und wollen vorn bleiben. Jedes weiße Loch, das ge schlossen wird, ist in unserem gemeinsamen Interesse.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Energiewende soll von den Dächern der Häuser auch in die Heizungskeller kommen. Das ist eine der zentralen Forderungen bei der Energiewende, für die im Grunde parteiübergreifend Konsens besteht. Wir haben jetzt im Zusammenhang mit dem Eckpunktepapierbe schluss der Bundesregierung erlebt, dass auf Bundesebene die Bereitschaft besteht, mehr Geld in diese Technologie zu ge ben. Aber natürlich sind im Rahmen der Novellierung des KWK-Gesetzes, des entsprechenden Bundesgesetzes, noch viele Fragen zu klären. Was geht in den Bestand, was geht in den Neubau? Darauf will ich aber nicht eingehen.
Ich will darauf eingehen, was das Land an dieser Stelle tun kann. Im Rahmen des IEKK wurde – auch mit Unterstützung des Landtags – beschlossen, die jährliche Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahr 2020 von 7,3 TWh auf 13 TWh auszubauen. Das ist eine Erweiterung von 12 % auf 20 % der Bruttostromerzeugung. Meine drei Fragen in diesem Kontext lauten:
Erstens: In welchem Umfang ist die Kraft-Wärme-Kopplung schon bisher gerade in den Landesliegenschaften ausgebaut worden? In Baden-Württemberg sind wir, das Land, im Un terschied zu den Kommunen in der Situation, dass wir mit Universitäten, mit Universitätsklinika sehr große Liegenschaf ten haben, bei denen man in diesem Bereich etwas tun kann.
Zweitens interessiert mich vor allem: Wie sieht es mit dem neuen Landeskonzept KWK aus? Wir haben die Situation, dass wir bei immer mehr fluktuierenden erneuerbaren Ener gien – Wind, Fotovoltaik – möglicherweise die Dunkelflau ten mit stromgeführter KWK ausgleichen müssen. In welcher Art und Weise kann das Land hier vorangehen?
Drittens: Wie können die verschiedenen Akteure in BadenWürttemberg unterstützt werden, um zu wissen, wo die Ab wärme vorhanden ist? Ich erinnere an das Beispielprojekt MiRO, bei dem ein großes Industrieunternehmen seine Wär me abgibt, damit Karlsruhe davon profitieren kann und be heizt werden kann. Wo sind die Wärmesenken? Wo wird die se Wärme letzten Endes gebraucht? Was gibt es an dieser Stel le, bei dem man die Akteure in Baden-Württemberg mitneh men kann?
Das sind meine Fragen. Ich bin gespannt auf die Antworten und freue mich auf eine spannende Diskussion.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Stober, herzlichen Dank für Ihre Fragen. Sie haben es erwähnt: Das eine bei der Energiewende ist das Thema „Ausbau der erneuerbaren Ener gien“, und das andere ist das Thema „Effizienter mit der ein gesetzten Energie umgehen“. Ein Schlüsselthema bei Letzte rem ist natürlich die Kraft-Wärme-Kopplung, nämlich die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.
Weil das eine so hohe Bedeutung hat, wie Sie es auch ange sprochen haben, haben wir bereits im letzten Jahr ein Gutach ten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, über das hinaus, was wir bisher schon gemacht haben, weitere Ideen zu liefern. Es geht um die Frage: Wie können wir die KWK noch besser voran treiben? Dieses Fachgutachten wurde uns dann im Februar zur Verfügung gestellt.
Aufbauend auf den Ideen dieses Fachgutachtens haben wir dann mit einem Begleitkreis, bestehend aus Fachleuten der Energiewirtschaft, aber auch aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung, in den letzten Monaten ein Landeskonzept Kraft-Wärme-Kopplung entwickelt, das wir am vergangenen Dienstag im Kabinett verabschiedet haben.
Wenn Sie in dieses Landeskonzept schauen, sehen Sie, dass wir insgesamt 17 Maßnahmen entwickelt haben, die sich auf vier übergeordnete Handlungsfelder verteilen.
Das erste und mit das zentralste Handlungsfeld – Sie haben es gerade auch schon erwähnt – besteht auf Bundesebene. Da geht es um die Frage: Wie sieht zukünftig der Förderrahmen des Bundes aus? Bisher standen plus/minus 500 Millionen € – im letzten Jahr waren es, glaube ich, 600 Millionen € – zur Verfügung. Es ist natürlich klar, dass wir vor dem Hintergrund der Entwicklung der Strompreise – an der Börse wohlgemerkt –, wenn wir die Kraft-Wärme-Kopplung ausbauen wollen, nicht nur mehr Geld für den Erhalt des Bestands brauchen, sondern auch mehr Mittel für den weiteren Ausbau der KWK brauchen.
Nach allem, was man bislang weiß – insbesondere nach der Zusammenkunft der Koalitionsspitzen in Berlin am Mittwoch der vorletzten Woche –, wird die Bundesregierung bereit sein, diesen Förderrahmen auszuweiten, nämlich auf plus/minus 1,5 Milliarden €. In den nächsten Wochen wird es nun darum gehen, zu sehen, wie sich das dann im Einzelnen verteilt, et wa auf den Bereich Bestandsanlagen, auf den Ausbau neuer Anlagen, auf die öffentliche Versorgung und die industrielle KWK, um nur einige Felder zu nennen.
Die weiteren Vorschläge, die wir in unser Landeskonzept übernommen haben, verteilen sich auf drei Felder, nämlich zum Ersten auf das Thema „Information, Beratung und Qua lifizierung“, zum Zweiten auf das Feld der Förderung und zum Dritten auf das Feld „Vorbildfunktion des Landes“. Alle drei Punkte haben Sie angesprochen. Ich will einmal ein paar Bei spiele nennen, um die es uns dabei geht.
Zunächst zum Bereich „Information, Beratung und Qualifi zierung“: Dabei geht es uns vor allem darum, die Datenbasis
für Wärmenetze und KWK-Anlagen zu verbessern, aber z. B. auch darum, die Abwärmepotenziale, die wir in Baden-Würt temberg in vielen Kommunen haben – insbesondere in vielen Industriegebieten –, zu erheben, dann aber auch in unserem Energieatlas sichtbar zu machen, sodass potenzielle Investo ren und Interessenten sehen, wo es welche Potenziale gibt. Das Gleiche gilt für die Frage, wo es im Land Wärmesenken gibt. Auch das wollen wir systematisch erheben und zukünf tig im Energieatlas darstellen.
Im Bereich der Förderung sind wir derzeit bereits dabei, ein neues Landesförderprogramm zu entwickeln, das wir im Herbst dieses Jahres vorstellen werden, in dem es darum geht, die Nahwärmenetze voranzubringen, und zwar unabhängig von der Frage, die bisher eine Rolle gespielt hat. Wir haben ja bisher die Bioenergiedorfförderung gehabt, die speziell mit dem Thema Bioenergie verbunden war. Zukünftig wollen wir das von der Erzeugung her unabhängiger gestalten. Es soll al so vor allem auch darum gehen, Nahwärmenetze zu fördern, die auch industrielle Abwärme sowie auch andere Abwärme potenziale, aber natürlich auch erneuerbare Energiequellen nutzen.
Wir wollen darüber hinaus einen Wettbewerb „KWK-Modell kommune“ durchführen. Wir wollen auch Energienutzungs pläne in den Kommunen anreizen. Ich betone das Wort „an reizen“; wir wollen sie nicht vorschreiben, wie es in Däne mark der Fall ist. Wir können uns beispielsweise vorstellen, dass wir den Kommunen, die sich dafür entscheiden, solche Energienutzungspläne zu machen, also darin auch das Thema Wärmenetze darzustellen und aufzunehmen, in unseren För derprogrammen – ich nenne einmal das Beispiel „Klima schutz-Plus“ – eine gegenüber anderen Kommunen erhöhte Förderung zur Verfügung stellen. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, auf diesem Weg Energienutzungspläne auch in BadenWürttemberg zum Tragen zu bringen. Wohlgemerkt, es gibt Länder wie Dänemark, wo die Kommunen hierzu verpflich tet sind.
Im Bereich der von Ihnen angesprochenen Landesliegenschaf ten spielt bereits seit den letzten Jahren das Thema KWK ei ne verstärkte Rolle. Ich glaube, dass heute so ziemlich jedes Projekt bei der Hochbauverwaltung des Landes, das sich in der Sanierung befindet, auch im Hinblick auf das Thema KWK untersucht wird und dass da, wo es wirtschaftlich sinn voll ist, KWK auch in der Umsetzung zum Tragen kommt.
Herr Minister, Herr Kollege Sto ber hat ja ausgeführt, dass wir ambitionierte Ziele haben, dass wir den KWK-Anteil bis zum Jahr 2020 quasi verdoppeln wollen. Die Bundesregierung hat jetzt vorgelegt – das muss man klar festhalten –, und zwar durch eine Erhöhung der För derung von 0,5 Milliarden € auf 1,5 Milliarden € pro Jahr. Das ist eine Verdreifachung. Was ist denn bei den ambitionierten Zielen des Landes der finanzielle Beitrag des Landes? Es geht also nicht nur um den Beitrag des Bundes, sondern um den des Landes für diese Ziele.
Entschuldigung! Jetzt muss ich einmal grundsätzlich etwas zur Regierungsbefragung sagen. Normalerweise gibt es eine Frage, und dann folgt die Antwort des Ministers. Dann folgt die nächste Frage.