(Abg. Claus Schmiedel SPD: Aber keine Seminarfra gen! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Keine Un tersuchungsausschussfragen!)
Herr Kollege Stoch, Sie haben da von gesprochen, dass wir alle uns dafür einsetzen sollten, dass es zu einer hohen Wahlbeteiligung kommt.
Sie haben das in unsere Richtung gesagt. Bei uns gibt es dar an überhaupt keinen Zweifel. Wir kämpfen an allen Fronten.
Ich respektiere mit großem Ernst und mit großer Zustimmung, dass die meisten Mitglieder Ihrer Fraktion das ebenso tun. Aber ist Ihnen bekannt, dass der SPD-Landesparteitag be
schlossen hat, dass sich der SPD-Landesverband an dieser Ab stimmung weder personell noch finanziell beteiligt?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das stimmt so nicht! Kampagne! – Zu ruf des Abg. Volker Schebesta CDU – Unruhe)
Sehr geehrter Herr Kollege Mül ler, selbstverständlich ist mir das bekannt. Ich kenne die Auf fassung der überwiegenden Zahl der SPD-Kreisverbände. Die überwiegende Zahl der SPD-Kreisverbände ist bereit, eine Po sition zu vertreten.
(Lebhafte Unruhe – Abg. Volker Schebesta CDU: Draußen auf der Straße? Wollen wir einmal durch zählen?)
Es gibt in unserer Partei – das ist allgemein bekannt – auch Kreisverbände, in denen eine andere Meinung vorherrscht. Ich glaube, es gehört zu einer Demokratie, dass man andere Meinungen respektiert.
Aber ich halte es für richtig, dass man Meinungen nicht von oben unterdrückt, dass man Meinungen zulässt. Deswegen, Herr Kollege Müller, halte ich das angesprochene Meinungs bild nicht für eine Tatsache, die dem Erfolg dieser Volksab stimmung abträglich ist, sondern ich halte es für Normalität in einer Demokratie.
Herr Kollege Stoch, halten Sie es für richtig, dass, wenn eine Partei wie die SPD das Thema Volksabstimmung auf die Tagesordnung bringt und dann ei ne Volksabstimmung stattfindet, dann in der Mehrzahl der SPD-Kreisverbände im Land beschlossen wird, dass man bei dieser Frage unterschiedlicher Meinung ist und man sich des halb im Vorfeld dieser Abstimmung an der Bürgeraufklärung beispielsweise an Marktständen und dergleichen mehr nicht beteiligt?
Wir können belegen, dass in mehreren SPD-Kreisverbänden beschlossen worden ist, nicht an Marktständen zu stehen und nicht in Erscheinung zu treten. Halten Sie das für eine gute demokratische Übung? Halten Sie es angesichts dieser Übung für angemessen, Vorwürfe gegenüber anderen zu erheben?
Sehr geehrter Herr Kollege Mack, Sie sind stellvertretender Landesvorsitzender der CDU. Des halb würde es mich sehr wundern, wenn Sie einen Überblick darüber hätten, was die Mehrzahl – Sie behaupten, es sei die Mehrzahl – der SPD-Kreisverbände beschlossen hat. Die Mehrzahl ist es sicherlich nicht. Mir ist aber bekannt, dass ein zelne Kreisverbände das genauso halten, wie es der Landes verband hält. Das ist wahrscheinlich deswegen der Fall, weil in den entsprechenden Kreisverbänden auch die Gegnerposi
tion deutlich vertreten ist. Diese ergreifen zwar nicht als Kreis verband Position. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Mitglieder, dass örtliche Repräsentanten der SPD ein Geheim nis aus ihrer Meinung machen müssten. Genau so wird es ge halten.
Herr Kollege Stoch, ich will auf das Ende Ihrer Rede Bezug nehmen. Sie haben darauf hinge wiesen, dass wir uns jetzt noch nicht darüber unterhalten soll ten, wer was akzeptiert.
Wie gehen Sie damit um, dass Ihr Koalitionspartner Mitglied eines Aktionsbündnisses ist, das erklärt hat, dass es die Ab stimmung und vor allem das Quorum nicht akzeptiere? Hal ten Sie es in einer Demokratie für richtig, wenn jemand sagt, dass die Landesverfassung für ihn nicht gilt? Wie gehen Sie damit um?
Frau Kollegin Gönner, an dieser Stelle lege ich größten Wert auf das Wort des Ministerpräsi denten, der sich dazu in diesem Haus ganz eindeutig erklärt hat.
Ich glaube, dass sich die Grünen von dieser Aussage des Ak tionsbündnisses distanziert haben. Die Verfassung gilt. Das haben alle verantwortlichen Personen in diesem Haus gesagt. Die Verfassung gilt; und dabei bleibt es.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stellungnahme des Justiz ministeriums hebt sich in bestimmter Weise wohltuend gegen über dem ab, was wir bisher zu diesem Thema vom Verkehrs minister und von den Vertretern der Fraktion GRÜNE gehört haben. Deren Äußerungen folgten für meinen Geschmack stark dem Motto „Was beliebt, ist auch erlaubt; was im Ge setz steht, brauchen wir gar nicht so genau zu wissen – Haupt sache, die politische Richtung stimmt“. So geht es natürlich nicht.
Jetzt tritt tatsächlich eine Versachlichung ein. Zudem kommt es zu einer Versachlichung dieser Debatte, was die rechtlichen Hintergründe angeht. Wer diese Stellungnahme des Justizmi nisteriums halbwegs unvoreingenommen liest, der muss zu dem Schluss kommen, dass es im Moment keinen Kündi gungsgrund gibt. Das steht nicht nur zwischen den Zeilen,
Es gibt gute Gründe, die ich gleich vortragen werde, die mich zu der Überzeugung bringen, dass es auch künftig keinen Kündigungsgrund geben wird. Auch dieser Stellungnahme kann man ohne Weiteres entnehmen, dass es zumindest äu ßerst unwahrscheinlich ist, dass jemals ein Kündigungsgrund entsteht.
Deshalb finde ich eines ein bisschen schade. Wir führen jetzt eine Volksabstimmung durch. Wir Liberalen sind für Volks abstimmungen. Ich bin für Volksabstimmungen. Der gute Kol lege Schwarz hat behauptet, wir hätten in der vergangenen Le gislaturperiode etwas blockiert. In Wirklichkeit haben wir aber ein Angebot gemacht. Das haben Sie unterschlagen. Sie ha ben dieses Angebot abgelehnt. Das ist die Wahrheit. Tun Sie also bitte nicht so, als wären wir gegen Volksabstimmungen.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Aber Ihr Gesetz hätte die Fragestellung auch nicht beeinflusst! Ver stehen Sie?)
Aber ich sage noch einmal: Meiner Meinung nach ist es scha de, dass Sie und – ich sage das – auch wir die Menschen jetzt über etwas abstimmen lassen, was es eigentlich gar nicht gibt. Das finde ich traurig.
In der Stellungnahme steht vieles, was auch juristisch inter essant ist, zum Thema „Wegfall der Geschäftsgrundlage“, zu § 60 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. An manchen Stel len wird es ein bisschen komplizierter. Man muss sich seine Meinung darüber bilden, wie so etwas weitergehen könnte. Da sage ich als Erstes: Ganz klar ist – egal, welche Sonder rechte der Staat für sich reklamiert, was im Verwaltungsver fahrensgesetz steht usw., darüber sind wir uns, glaube ich, ei nig –: Der Staat kann sich jedenfalls nicht leichter aus Verträ gen lösen als irgendein Privatmann.
Das wäre ja noch schöner. Bisher haben die Menschen immer gedacht: „Wir haben mit dem Staat einen besonders sicheren Vertragspartner.“ Also kann nicht am Schluss herauskommen, dass der Staat leichter aus einem Vertrag herauskommt als ein Privatmann.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU sowie des Abg. Wolfgang Drexler SPD – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das hat niemand behauptet!)
Wenn aber jemals ein Staat an einer bestimmten Stelle Son derrechte zu einer berechtigten Kündigung in irgendeinem öf fentlichen Interesse beanspruchen sollte, dann – das sage ich Ihnen – ist der Spur nach ganz klar, dass dem Vertragspartner ein möglichst großer Schadensersatz winkt, dass man ihn dann so stellen muss, als wäre er nie vom Staat am Seil herunter gelassen worden.
Dann, meine Damen und Herren, sind wir ganz sicher eher bei einer Schadensersatzsumme von 1,5 Milliarden € als bei einer Summe von 350 Millionen €. Das ist für mich klar.