Protokoll der Sitzung vom 28.06.2012

In Frankreich ist die unkonventionelle Gasförderung bereits generell verboten. In der kanadischen Provinz Quebec ist die kommerzielle Anwendung von Fracking verboten. Aus Schwe den haben sich die betreffenden Bohrkonzerne nach massiven Protesten der Bevölkerung zurückgezogen, und in den Nie derlanden ist ein Moratorium in Kraft getreten, nachdem es in Großbritannien ein durch Fracking ausgelöstes Erdbeben gab.

Seit Ende 2008 hat der US-Bundesstaat New York keine Er laubnis für Hydraulic Fracturing mehr erteilt. Im Moment gilt, wie auch in Südafrika, ein Moratorium.

Diese kurze Aufzählung ließe sich weiterführen, wenn ich Zeit genug hätte.

Warum befassen wir uns hier im Landtag wie auch die Abge ordneten in anderen Landtagen und im Bundestag mit dieser Technologie? Weil es sich eben um eine relativ neue Techno logie handelt, die es zwar schon seit Jahren gibt, die aber noch nie so flächendeckend und massiv eingesetzt wurde, um den Energiehunger ganzer Staaten zu stillen. Ich verweise da noch mals auf die USA.

Weil hierzulande zugleich das Bergrecht die wesentliche ge setzliche Grundlage ist – dieses Bergrecht stammt großteils aus dem 19. Jahrhundert –, schlüpft die unkonventionelle Gas förderung quasi durch die riesigen Maschen dieses alten Ge setzesnetzes. So arbeitet sie, um nur ein Beispiel zu nennen, mit zahlreichen einzelnen Bohrungen, die, jede für sich ge nommen, nicht sehr viel Ausbeute bedeuten, jedoch in der Summe lukrativ sind. Damit aber wird sie nicht vom derzei tigen UVP-Gesetz erfasst, das geschrieben wurde, als man diese Technologie noch gar nicht im Blick haben konnte. Auch der Umstand, dass z. B. die Bodensee-Wasserversorgung von dem Ansinnen der Gasfördergesellschaften aus der Zeitung erfuhr, ist wohl diesem antiquierten Gesetz zu verdanken.

In diesem Sinn hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat eine Initiative eingebracht, die das Ziel hat, hier nachzubessern, damit auch die unkonventionelle Gasförderung inklusive der Probebohrungen – denn auch bei diesen wird schon gefrackt, also unter Verwendung von Chemie das Gas aus dem Gestein gelöst – endlich erfasst wird und der UVP-Pflicht unterliegt.

Die UVP-Pflicht gibt es übrigens schon seit geraumer Zeit für die Geothermie, bei der ja auch gefrackt wird. Deshalb muss auch das Bergrecht endlich einmal novelliert und ins 21. Jahr hundert katapultiert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Vielen Dank. – Da aber werden wir wohl warten müssen. Wir werden, fürchte ich, wohl noch ein bisschen warten müs sen, bis das Bundeswirtschaftsministerium anders besetzt wird – ich denke, maximal noch eineinhalb Jahre.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Paul Nemeth CDU: Das habe ich jetzt nicht verstanden! – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Ich erkläre Ihnen das hinterher beim Kaffee, Herr Kollege Nemeth.

Die Initiative aus Nordrhein-Westfalen ist bereits in einigen Ausschüssen behandelt worden. Auch Baden-Württemberg hat sich hierbei hinter den Antrag gestellt. Mit unserem heu te vorgelegten Änderungsantrag möchten wir klarstellen, dass auch das Parlament diese Zielsetzung begrüßt und voll hinter ihr steht. Darüber hinaus sollten wir alle das Gutachten ab warten, das vom Umweltbundesamt erstellt wird, bzw. das Gutachten, das Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben hat. Beide Gutachten sollen noch in diesem Jahr vorliegen. Erst dann kann man sehen, unter welchen Bedingungen und Auf lagen unkonventionelle Erdgasförderung in Deutschland mög lich ist und verantwortbar stattfinden kann. In der Nähe des Bodensees sowie anderer Trinkwasserschutzgebiete beispiels weise kann und will ich mir diese neuartige Gasförderung je denfalls nicht vorstellen.

Übrigens: Laut einer Studie der Bundesanstalt für Geowissen schaften und Rohstoffe deckt das Schiefergaspotenzial in

Deutschland bestenfalls sieben Jahre den Eigenverbrauch des Landes. Unser Grundwasser und das Trinkwasserreservoir von Millionen Menschen eignen sich nicht für Experimente mit ungewissem Ausgang. Ich möchte sie auch nicht der Gas- und Erdölindustrie anvertrauen. Hier geht es um unser Haupt grundnahrungsmittel und nicht um ein Spielfeld für die Gas- und Ölmultis. Deshalb muss ein eindeutiges Signal von die sem Landtag ausgehen. Ich bitte Sie um Unterstützung des Änderungsantrags.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Reuther das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Sie haben es bei den Ausführungen der Frau Kollegin Grünstein gehört: Worüber reden wir? Wir reden über Fra cking. Damit ist nicht die Anzugsordnung hier im Plenarsaal gemeint, sondern es ist die Förderung von unkonventionellem Schiefergas gemeint, das u. a. auch hier in Baden-Württem berg vorkommt.

Was ist das Interessante an diesem Schiefergas, überhaupt an dieser Gasförderung, die relativ teuer ist? Wir haben – so wird vermutet – eine Fördermenge von etwa 2,3 Billionen m3 von diesem Gas hier in Deutschland. Die Bedeutung des Gases in den nächsten Jahrzehnten als dem zentralen fossilen Energie träger wird uns, denke ich, täglich unmittelbar vor Augen ge führt. Was ist das Spezielle an diesem Gas? Es verursacht un ter allen fossilen Brennstoffen die geringsten CO2-Emissio nen. Es ist außerdem, weil hier in der Heimat gefördert, im gesamten Lebenszyklus betrachtet offensichtlich weniger CO2-schädlich als über weite Strecken importiertes Gas.

Gaskraftwerke bieten genau die erforderliche Flexibilität, um beim Ausbau der erneuerbaren Energien unsere Grundlast si cherzustellen und somit auch die Netzstabilität sicherzustel len. Wir erinnern uns an den letzten Winter, als die Erdgaslie ferungen aus Russland gedrosselt wurden und einige Gaskraft werke im süddeutschen Raum nicht mehr voll ans Netz gehen konnten, weil der Druck in der Leitung nicht ausgereicht hat.

Das ist der Hintergrund – neben den wirtschaftlichen Interes sen natürlich –, diesen Weg zu gehen: auf den ersten Blick die Versorgungssicherheit, die es bringt, der Klimaschutz, den es bringt und der zumindest positiv betroffen wäre, die Wert schöpfung, die es bringt, und die Brückentechnologie des Ga ses hin zum Vollausbau für erneuerbare Energien.

Aber – das haben wir von Frau Grünstein ebenfalls gehört – mit dieser Fördertechnik, meine Damen und Herren, sind zahl reiche Risiken verbunden. In allen Phasen der Aufsuchung und der Gewinnung bestehen durchaus erhebliche Umwelt beeinträchtigungen. Die Wissenschaft kann bislang noch nichts Konkretes sagen.

Sie sprachen von den Bildern, die wir u. a. aus Amerika ken nen, vor allem aus Pennsylvania, wo es auch vergiftete Brun nen gibt. Man geht davon aus, dass das darauf zurückzufüh ren ist; man weiß es nicht genau. Wer den Film „Gasland“ schon einmal gesehen hat, weiß, wovon wir hier reden. Es ist

eben auch eine Begleiterscheinung dieser neuen Technik. Wenn man überlegt, dass die ersten Pioniere früher im Wil den Westen ihr Feuerwasser mit „40 Wagen westwärts“ trans portiert hatten – heute können es die Nachfahren bereits aus dem Wasserhahn beziehen –, sollte uns das natürlich schon nachdenklich stimmen.

Diese Gefährdung besteht natürlich nicht nur für das Grund wasser, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern auch an der Oberfläche durch die Lagerung dieser rückgeführ ten Flüssigkeiten, u. a. auch durch die Lagerung von Chemi kalien usw.

Solange uns also keine präzisen, wissenschaftlich belastbaren Erkenntnisse zur fundierten Risikoabwägung vorliegen, so lange sollte man aus fachlichen Gründen keine wirtschaftli che Nutzung von Fracking vor allem für diese unkonventio nelle Gasförderung fordern.

Es gibt derzeit vier verschiedene Gutachten; sie wurden schon angesprochen. Nun geht es eben darum, diese Erkenntnisse abzuwarten. Ab Sommer können wir wahrscheinlich damit rechnen; dann können wir weiter vorgehen. Unabhängig da von ist für uns klar: Der absolute Schutz des Grundwassers muss gewährleistet sein. Deshalb müssen folgende Forderun gen der CDU Berücksichtigung finden:

Wir fordern, dass Wasserschutzgebiete und Trinkwasser schutzgebiete ausgeschlossen werden, dass die Wasserbehör den vor Ort ein Vetorecht erhalten, wenn Beeinträchtigungen für das Grundwasser zu befürchten sind, dass das im Bundes berggesetz und anderen Gesetzen entsprechend verankert wird und dass die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprü fung bergbaulicher Vorhaben dahin gehend abgeändert wird, wie bereits von der Kollegin Grünstein angeführt. Wir fordern darüber hinaus noch einen bundeseinheitlichen Vollzug die ser gesetzlichen Anforderungen in Verbindung mit einem tech nischen Regelwerk und fordern schließlich, dass dieses Clean Fracking entsprechend gefördert wird.

Sie haben es angesprochen: Im niederösterreichischen Wein viertel beginnen jetzt zwei Bohrungen. Ich hoffe, dass wir die Resultate nicht schon mit dem nächsten Jahrgang verkosten können. Das müssen wir jedenfalls abwarten. Deshalb habe ich – ich komme aus Konstanz, aus diesem Kreis – zusammen mit Andi Jung, dem dortigen Bundestagsabgeordneten, gefor dert, dass wir einen sensiblen Trinkwasserbereich wie den Bo densee generell von diesem Fracking ausnehmen. Im Antwort schreiben hat uns unser neuer Bundesumweltminister Altmai er ebenfalls bescheinigt, dass er die Bedingungen momentan für ausreichend hält, um die UVP-Verordnung Bergbau dahin gehend abzuändern. Er hat auch einen generellen Verzicht auf dieses Fracking in sensiblen Gebieten in Aussicht gestellt. Warten wir die Erkenntnisse dieser Studien ab. Wir wollen diese vorhin skizzierten Unfälle hier nicht riskieren, dürfen sie nicht riskieren. Der Schutz unseres Wassers hat absoluten Vorrang. Deshalb hier und heute Nein zu Bohrungen mit was sergefährdendem Chemikalieneinsatz in sensiblen Gebieten und Ja zu einer obligatorischen UVP.

Den Entschließungsantrag der FDP/DVP tragen wir in allen drei Punkten mit. Bei dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD tragen wir Ziffer 1 und Ziffer 2 mit. Bei Ziffer 2 – das gebe ich zu Protokoll – gehen

wir davon aus, dass sie sich auf die unkonventionelle Gasför derung bezieht und nicht auf die Gasförderung generell, denn sonst könnten wir eventuell ein Problem mit anderen Vorha ben hier in Deutschland bekommen.

(Abg. Rosa Grünstein SPD: Genau!)

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, den Grünen und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Schoch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bei meiner gestrigen Rede die Rede zeit um zwei Minuten überzogen. Deswegen mache ich es heute etwas kürzer.

(Zurufe)

Sie wollen alle das Fußballspiel sehen. Daher nur so viel: Die Argumente sind ausgetauscht worden. Ich habe von den ein zelnen Fraktionen auch das Signal bekommen, dass dem vor liegenden Änderungsantrag und auch dem Entschließungsan trag der FDP/DVP zugestimmt werden kann.

Ich denke, diese Fracking-Methode hat – das wurde auch schon gesagt – in den USA wirklich viele Probleme verur sacht. Verschiedene US-Bundesstaaten haben entsprechend deutlich gemacht, dass sie dieses Fracking auch verbieten. Auch Frankreich hat den Beschluss gefasst, das Fracking zu verbieten. Bei uns hat sich eine bundesweite Bürgerinitiative gegen das Fracking gebildet. Ich denke, das allein ist schon Grund genug, diese kritischen Töne aufzunehmen, um hier ein Moratorium zu verabschieden und entsprechend natürlich die Umweltverträglichkeitsprüfung ins Berggesetz aufzunehmen.

Daher bitte ich um Unterstützung des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Sie haben Ihre Redezeit nicht nur um die angekündigten zwei Minuten, sondern sogar noch um eine halbe Minute mehr unterschritten; sehr gut.

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Glück das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sinne einer guten Vorberei tung auf das Fußballspiel heute Abend werde ich darauf ver zichten, Ihnen auch noch einmal die Methode des Frackings zu erklären. Sie dürfen davon ausgehen, dass ich darüber Be scheid weiß.

Wir haben uns bereits im Ausschuss über die unkonventionel le Gasförderung und das Fracking unterhalten. In Zeiten der Energiewende, die wir, die FDP/DVP-Fraktion, sehr ernst nehmen, dürfen wir bei keiner Energiegewinnungsart von vornherein die Tür zuschlagen. Wir anerkennen ausdrücklich

die potenziellen Möglichkeiten der unkonventionellen Gas förderung. Aber neben den Risiken des hydraulischen Fra ckings werden eben insbesondere beim chemischen Fracking Risiken befürchtet. Zwar sind die Konzentrationen an Chemi kalien in den Bohrflüssigkeiten sehr gering, aber die Bohrflüs sigkeiten werden in so großer Menge eingebracht und eben auch in großer Menge im Erdreich verloren, dass man – die absolute Menge an Chemikalien betrachtet – eben doch Risi ken befürchtet.

Aus diesem Grund wurden auch vom Umweltbundesamt und vom Wirtschaftsministerium Gutachten in Auftrag gegeben. Die Fertigstellung der Gutachten wird zeitnah erwartet.

Bereits heute können wir, die FDP/DVP-Fraktion, jedoch schon einige Punkte nennen, die wir ablehnen, und einige Punkte, die wir für sinnvoll erachten. Insbesondere in Gebie ten, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden, aber auch in Wasserschutzgebieten sollte man Fracking unserer Meinung nach ausschließen. Die Beteiligung der und das Ein vernehmen mit der für das Wasserrecht zuständigen Behörde muss hergestellt werden, und in jedem Fall muss eine Um weltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Aus diesem Grund haben wir den Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt, eingereicht. Darüber hinaus haben wir den Än derungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD vorliegen. In diesem wird ein Moratorium gefordert, wonach in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der unkon ventionellen Fracking-Methode zum Einsatz kommen sollen, wenn wassergefährdende Stoffe verwendet werden, und zwar bis wissenschaftliche Erkenntnisse und die Auswertung hin sichtlich der Risiken dieser Technologie vorliegen.

An dieser Stelle möchte ich zu der Ziffer 2, die von Ihnen ge nannt wurde, sagen: Die genannten wissenschaftlichen Er kenntnisse beziehen sich auf die ausstehenden Gutachten, die ich vorhin angesprochen habe.