Protokoll der Sitzung vom 10.04.2013

Berichterstatter: Abg. Sascha Binder

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Rech das Wort.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Nein!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben in der ersten Lesung ausführlich über diesen Gesetzentwurf gesprochen. Wir haben auch im Ständigen Ausschuss darüber debattiert. Es bestand von An fang an Konsens, dass mit diesem Gesetzentwurf der richtige Weg beschritten wird.

Ich habe in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, das Beteiligungsverfahren weiter zu verbessern und auszubauen. Ich habe allerdings kritisiert – das ist der ein zige Punkt –, dass die konkrete Durchführung des Anhörungs verfahrens jetzt eben nicht mehr im Gesetz geregelt werden soll. Das war in dem Eckpunktepapier ursprünglich so vorge sehen.

In der Sitzung des Ständigen Ausschusses hat das Justizmi nisterium allerdings überzeugend dargelegt, dass es die An liegen der CDU-Fraktion umfassend aufgreifen möchte. Dies ist geschehen – es wurden konkrete Aussagen gemacht –, nämlich unterhalb der gesetzlichen Regelungsebene – dies halten wir für einen gangbaren Weg und für machbar –, auf der Ebene der Präsidialräte nach Art einer Geschäftsordnung zum Anhörungsverfahren. So wurde es im Ausschuss ausge führt. Das steht im Protokoll; Sie können es nachlesen.

Wenn dies so geregelt wird, wie es im Ständigen Ausschuss dargestellt wurde, dann sind meine Bedenken, sind unsere Be denken eigentlich ausgeräumt und können wir dem Gesetz entwurf so zustimmen, wie er jetzt vorliegt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der SPD)

Für die Fraktion GRÜNE spricht Kol lege Filius.

Herr Präsident, sehr geehrte Da men und Herren! Mit der heutigen zweiten Lesung des Ge setzentwurfs zur Änderung des Landesrichtergesetzes wird ein Gesetz beschlossen – nach der Einstimmigkeit in der Ers ten Beratung kann ich dies ja wohl vorwegnehmen –, welches die Mitbestimmungsrechte von Richterinnen und Richtern so wie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten stärkt und einen Schritt hin zur Selbstverwaltung der Justiz darstellt.

Die Fortentwicklung der Stellung der Präsidialräte auch bei der Erprobungsabordnung stärkt die Mitbestimmung der Prä sidialräte bei den Beförderungen. Dies war in der ersten Le sung noch ein Kritikpunkt der CDU. Herr Kollege Rech hat ja gerade darauf hingewiesen, dass wir im Ständigen Aus schuss breit darüber diskutiert haben und ein Konsens gefun den werden konnte, nämlich dass hier eine untergesetzliche Regelung durchaus Sinn ergibt und das Ganze im Anhörungs verfahren bei den Präsidialräten praktikabel angesiedelt wer den kann.

Die Präsidialverfassung des Landes Baden-Württemberg – ich möchte es nochmals betonen – ist im Bundesvergleich einzig

artig und sichert die Unabhängigkeit gerade der dritten Ge walt. Dieses Institut wird nun mit dem Staatsanwaltswahlaus schuss auch im Bereich der Staatsanwaltschaften weiterent wickelt. Auch dies bewirkt eine Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte gegenüber der Exekutive.

Insgesamt wird die Autonomie von Richtern und Staatsanwäl ten gestärkt. Ich weiß, dass im Anhörungsverfahren – ich ha be auch schon in der ersten Lesung darauf hingewiesen – ge rade auch von der Neuen Richtervereinigung Kritik dahin ge hend geäußert worden ist, dass die Schritte nicht weiter gin gen – Stichwort Stufenvertretung. Es wurde aber auch im Ver fahren deutlich gemacht, dass die Stufenvertretung der nächs te Schritt ist, der angegangen wird, der auch mit den Beteilig ten breit diskutiert wird, damit eine richtige Positionierung in Bezug darauf vorgenommen werden kann, was in den Präsi dialräten verankert werden kann und was noch zusätzlich bei der Stufenvertretung angesiedelt werden soll. Außerdem wer den die Mitwirkungsrechte und die Autonomie der Justiz ge stärkt. Diesem ersten Schritt folgen weitere Schritte.

Ich kann nur noch einmal sagen, dass durch breite Diskussi onen mit der Richterschaft eine hervorragende Vorarbeit ge leistet wurde. Dabei ist die Politik des Gehörtwerdens umge setzt worden. Die Fraktion GRÜNE wird diesem Gesetzent wurf zustimmen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion spricht Kolle ge Binder.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der zweiten Lesung müssen wir nicht wie derholen, welche Vorteile der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes mit sich bringt. Ich bin dankbar für die Diskussion im Ständigen Ausschuss und danke der CDUFraktion für den vorgelegten Änderungsantrag, auf dessen Grundlage wir das Problem des Anhörungsrechts noch einmal besprochen haben. Außerdem bin ich dankbar für die eindeu tige Ansage des Justizministeriums, dass man individuell mit den Präsidialräten das Verfahren der Anhörung bespricht und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt.

Außerdem möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kolle gen des Ständigen Ausschusses bedanken, in dem wir das weitgehend – wie wir das üblicherweise machen – sehr an der Sache orientiert diskutiert haben.

Herr Kollege Filius hat bereits angesprochen, dass das heute nur ein erster Schritt sein kann. Es müssen weitere Schritte folgen.

Die SPD-Landtagsfraktion bemüht sich auch um das Thema Stufenvertretung. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzent wurfs werden wir in eine intensive Diskussion über die Stu fenvertretung eintreten. Das wird keine einfache Diskussion werden, weil wir uns einerseits am Landespersonalvertre tungsgesetz orientieren müssen und weil andererseits ein Ver gleich mit anderen Bundesländern nicht immer funktioniert, da diese bei der Präsidialverfassung andere Regelungen ge troffen haben.

Insofern wird das ein spannender Prozess werden, den wir zü gig beginnen und auch zügig abschließen wollen, um auch den zweiten Schritt der Mitbestimmung der Richterinnen und Richter in Baden-Württemberg zu ermöglichen.

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Für die Fraktion der FDP/DVP spricht Kollege Professor Dr. Goll.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der große Justizkonsens dauert heute weiter an, auch wenn es bei diesem Gesetzentwurf natürlich ein bisschen politischer wird als beim letzten. Wenn man sich diesen Gesetzentwurf aber einmal genau anschaut, dann stellt man fest, dass dieser Gesetzentwurf sinnvolle Abrundungen eines bestehenden Systems vorsieht, das sich im Großen und Ganzen bewährt hat.

Es ist nicht einfach, ein System zu gestalten, das bei der Per sonalauswahl stets zum besten Ergebnis führt. Das zeigt aber auch die Qualität der Justiz, wie sie derzeit dasteht. Dieses System hat in der Vergangenheit zu wirklich guten Ergebnis sen geführt.

Wenn man jetzt eine vernünftige Form der Beteiligung gefun den hat, auch bei der Erprobungsabordnung, und wenn man den Hauptstaatsanwaltsrat ein Stück weit aufwertet, dann han delt es sich um Neuregelungen, die man eigentlich nicht ab lehnen kann. Wir werden deswegen diesen Gesetzentwurf mit tragen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU sowie der Abg. Jürgen Filius GRÜNE und Sascha Binder SPD)

Für die Landesregierung spricht Herr Justizminister Rainer Stickelberger.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir stehen jetzt am Ende der Beratungen in der zwei ten Lesung dieses Gesetzentwurfs, der im Hinblick auf die Be teiligungsrechte von Richterinnen und Richtern sowie Staatsan wältinnen und Staatsanwälten in der Tat einen großen Schritt macht.

Wir ermöglichen mehr Mitbestimmung für Richterinnen und Richter. Wir stellen sie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ihren Mitwirkungsrechten, insbesondere was die Erpro bungsabordnungen angeht, weitgehend gleich. Wir werden, Herr Kollege Rech, im Weiteren natürlich an unserer Zusage festhalten, dass wir das Verfahren entsprechend der Diskussi on im Ständigen Ausschuss praktikabel umsetzen und ausge stalten. Ich bin froh, dass wir in diesem Gesetz auch andere Regelungen getroffen haben, nämlich auch zum Disziplinar recht und insbesondere auch zur Fortbildung der Richterin nen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, was im Richtergesetz bisher nicht geregelt war.

Ein epochaler Schritt war dies auch deshalb, weil wir die Pra xis breit einbezogen haben. Es gab in der Justiz keinen Vor

gang – schon gar nicht bei einer Gesetzesänderung –, der so viele betroffene Richterinnen und Richter sowie Staatsanwäl tinnen und Staatsanwälte einbezogen hätte. Wir haben viele Stellungnahmen erhalten. Die Praxis hat sich aktiv mit Vor schlägen beteiligt, die dann auch gewürdigt wurden und in un seren Gesetzentwurf eingeflossen sind. Ich bin überzeugt, dass wir damit einen guten Weg beschritten haben, die Justiz in dieser Weise selbst zu beteiligen, und damit auch die Politik des Gehörtwerdens nach innen realisieren konnten.

Wir werden jetzt das Thema Stufenvertretung auf die Agenda setzen. In diesem Beteiligungsprozess ist auch deutlich ge worden, dass diese verlangt wird, dass der Wunsch danach be steht. Die Regierungsfraktionen haben das bereits aufgegrif fen. Da sind wir, wie die Kollegen schon zutreffend erörtert haben, natürlich vor dem Problem, zu vergleichen: Was ma chen andere Bundesländer – da gibt es ganz unterschiedliche Regelungen –, wie verhält sich unsere Präsidialverfassung zu einer künftigen Stufenvertretung, wie verhält sich diese Stu fenvertretung dann zum Landespersonalvertretungsgesetz, das ja derzeit ebenfalls novelliert wird? Es gibt also eine Fülle von Fragen, die wir gemeinsam angehen und bei denen wir in glei cher Weise wie jetzt bei diesem Gesetzentwurf die Praxis ein beziehen wollen. Wir wollen dieses Thema in einem offenen Dialog mit Ihnen, mit den Fraktionen hier im Landtag, ange hen. Ich glaube, dass wir dann auch dort zu brauchbaren Lö sungen kommen.

Ich danke Ihnen für die sehr förderliche Mitwirkung bei den Beratungen hier im Haus und im Ausschuss. Ich danke an die ser Stelle auch der zuständigen Abteilung in meinem Minis terium für die glänzenden Vorarbeiten. Ich glaube, mit diesem Gesetz können wir uns sehen lassen, nach außen und auch nach innen für unsere gerichtliche Praxis.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord neten der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/3161. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 15/3261. Der Ständige Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zu zustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesrichtergesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2