Heribert Rech

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Ohne Doktortitel.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! In aller Kürze: Es geht um eine vorbild liche Inklusionsschule. Ich will es kurz beschreiben: Die Au ßenstelle der Schule für Körperbehinderte Karlsbad-Langen steinbach hat sich als dezentraler Schulstandort für junge Menschen mit einer Körperbehinderung im nördlichen Teil des Landkreises etabliert und ist anerkannt. In Zusammenar
beit mit der Erich Kästner Schule Kronau haben sich alle Be teiligten in den letzten Jahren in sehr hohem Maß bemüht, qualitativ hochwertige inklusive Bildungsangebote zu reali sieren. Dieser Arbeit wird von allen Seiten ein hoher Reife grad bescheinigt.
In neuester Zeit verwundern Aussagen der Landesregierung, wonach das Kultusministerium keine Bestandsgarantie für diese Einrichtung aussprechen könne und man für das Kro nauer Modell – so wird es genannt – bei der regionalen Schul entwicklung trotz der vorbildhaften Inklusionsarbeit der Schu le keine Ausnahme machen würde.
Dem steht aber eine klare Aussage in einem Schreiben des Kultusministeriums entgegen, das genau diese Bestandsga rantie auch gibt. Deswegen frage ich die Landesregierung: Was denn nun? Steht sie zu der Aussage von Herrn Ministe rialdirektor Dr. Schmidt als Ergebnis eines Gesprächs? Ich zi tiere:
Das derzeitige Kronauer Modell wird fortgeführt. Die Werkrealschule Kronau bleibt bestehen, ebenso die enge und erfolgreiche Kooperation mit der Ludwig Guttmann Schule.
Meine Frage: Was denn jetzt?
Herr Kollege Sakellariou, habe ich es eben akustisch richtig verstanden, dass Sie gesagt oder behauptet haben, die Polizei wäre unter der Vorgängerregie rung nur Vollzug der Politik gewesen?
Das haben Sie nicht gesagt?
Entschuldigung, dann war das vermutlich der Kollege Sckerl, den fragen wir dann extra. Okay, Sie sind exkulpiert.
Herr Staatssekretär, Sie haben von den Instrumenten gesprochen, die Ihnen im Wirtschaftsminis terium zur Verfügung stehen. Sie haben zu Recht darauf hin gewiesen, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen klassischen baden-württembergischen Mittelständler handelt.
Vorausgesetzt – das ist meine Frage –, es kann im Fall des Un ternehmens am Standort Bruchsal doch noch ein tragfähiges Geschäftsmodell oder eine tragfähige Produkterweiterung ent wickelt werden, würden Sie dann auch in diesem Fall zum In strument einer Landesbürgschaft greifen können? Haben Sie darüber schon mit der Geschäftsleitung, mit der Sie in Kon takt stehen, gesprochen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben in der ersten Lesung ausführlich über diesen Gesetzentwurf gesprochen. Wir haben auch im Ständigen Ausschuss darüber debattiert. Es bestand von An fang an Konsens, dass mit diesem Gesetzentwurf der richtige Weg beschritten wird.
Ich habe in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, das Beteiligungsverfahren weiter zu verbessern und auszubauen. Ich habe allerdings kritisiert – das ist der ein zige Punkt –, dass die konkrete Durchführung des Anhörungs verfahrens jetzt eben nicht mehr im Gesetz geregelt werden soll. Das war in dem Eckpunktepapier ursprünglich so vorge sehen.
In der Sitzung des Ständigen Ausschusses hat das Justizmi nisterium allerdings überzeugend dargelegt, dass es die An liegen der CDU-Fraktion umfassend aufgreifen möchte. Dies ist geschehen – es wurden konkrete Aussagen gemacht –, nämlich unterhalb der gesetzlichen Regelungsebene – dies halten wir für einen gangbaren Weg und für machbar –, auf der Ebene der Präsidialräte nach Art einer Geschäftsordnung zum Anhörungsverfahren. So wurde es im Ausschuss ausge führt. Das steht im Protokoll; Sie können es nachlesen.
Wenn dies so geregelt wird, wie es im Ständigen Ausschuss dargestellt wurde, dann sind meine Bedenken, sind unsere Be denken eigentlich ausgeräumt und können wir dem Gesetz entwurf so zustimmen, wie er jetzt vorliegt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Herr Justizminister, Sie haben den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergeset zes ausführlich dargestellt und begründet. Ich will Ihnen vor weg dafür danken, dass Sie zum einen sehr frühzeitig ein Eck punktepapier hierzu vorgelegt haben, das – wie Sie zu Recht gesagt haben – auf breite Resonanz gestoßen ist; das hat vie le Anregungen mit sich gebracht. Zum anderen möchte ich Ih nen dafür danken, dass Sie unserer Fraktion Rede und Ant wort standen, was mit dem Gesetz beabsichtigt ist. Deswegen wird es Sie wenig überraschen, dass ich prognostiziere, dass sich die CDU am Ende auf eine Zustimmung zu Ihrem Ge setzentwurf hinbewegen wird. Ich komme nachher noch dar auf zu sprechen.
Es gibt allerdings beim Thema „Anhörungsrecht der Präsidi alräte und des Hauptstaatsanwaltsrats bei Erprobungsabord nungen“ noch einen gewissen Nachbesserungsbedarf; darü ber werden wir mit Ihnen im Ständigen Ausschuss in der seit her praktizierten Offenheit diskutieren. Ich bin mir sicher, dass wir zu einem Konsens kommen werden. Aber wir müssen da rüber reden.
Worüber wir, die CDU-Fraktion und ich, jedenfalls in dieser Debatte nicht mehr ausführlich reden müssen, sind die Punk te, die Sie angesprochen haben und die auf unsere Zustim mung stoßen.
Der eine Punkt ist, dass die Rechtsstellung des Hauptstaats anwaltsrats weitgehend an diejenige der Präsidialräte ange glichen werden soll. Dazu soll ein neuer Staatsanwaltswahl ausschuss gebildet werden. Diese Regelung erscheint sinn voll. Sie haben sie begründet. Ich will es nicht weiter ausfüh ren. Hierzu haben Sie unsere Zustimmung.
Der zweite Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Regelung der Fortbildung der Richter und Staatsanwälte. Der Gesetz entwurf will eine Fortbildung spezialgesetzlich regeln. Es wird eine Fortbildungspflicht der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwälte und eine Förderungsplicht des Dienst herrn normiert. Auch dies halten wir, Herr Justizminister, für sinnvoll.
Ferner sieht der Gesetzentwurf eine Umstellung des Diszip linarverfahrensrechts auf das Landesdisziplinargesetz vor. Durch diese Umstellung entfällt – um den Hauptpunkt zu nen nen – die bisher in § 72 des Landesrichtergesetzes vorgesehe ne Anwendung der Landesdisziplinarordnung. Das Verfahren nach dem LDG ist gegenüber der Landesdisziplinarordnung vereinfacht und hat sich – so auch die Stellungnahme des Prä sidenten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg – im Wesentlichen bewährt. Auch diese Regelung ist somit sinn voll, und wir können ihr zustimmen.
Jetzt komme ich auf das Beteiligungsverfahren zu sprechen, das verbessert werden soll. Hier melde ich Gesprächsbedarf an. Es soll ein Anhörungsrecht der Präsidialräte und des Hauptstaatsanwaltsrats bei Erprobungsabordnungen – darum geht es – von Richtern und Staatsanwälten eingeführt werden. Grundsätzlich ist dies sinnvoll, keine Frage. Die Erprobungs abordnung bei den Obergerichten und Generalstaatsanwalt schaften des Landes ist ein – so würde ich sagen – wesentli cher Bestandteil der Personalentwicklung in der Justiz. Wir sprechen von dem sogenannten dritten Staatsexamen.
Das Gesetz soll die Transparenz – Sie haben es gesagt – bei dieser Erprobungsabordnung verbessern. Ein neuer Beteili gungstatbestand soll eingeführt werden. Die Präsidialräte sol len vor der Abordnung eines Richters an ein Obergericht an gehört werden. Bis dahin besteht Übereinstimmung.
Die konkrete Durchführung des Anhörungsverfahrens wird aber im Gesetzentwurf nicht näher geregelt. Die Gesetzesbe gründung begnügt sich mit dem Hinweis darauf, dass die Grundsätze für die Durchführung einer Anhörung im Verwal tungsrecht allgemein anerkannt seien. Diese würden auch die Befugnis enthalten, genau die Daten an den Präsidialrat zu übermitteln, die er zur Ausübung seiner Kontrollaufgabe be nötigt, also z. B. das Dienstalter oder den Zeitpunkt der bis herigen Ernennungen der betroffenen Richter.
Im Diskussionsentwurf, Herr Justizminister, war das Anhö rungsverfahren noch konkretisiert. Schon damals hatte aber beispielsweise der Landesarbeitskreis Christlich Demokrati scher Juristen angemerkt, dass die vorgesehenen Verfahren nicht geeignet seien, den Präsidialräten die Kontrolle über die Anwendung der Kriterien zu ermöglichen. Erforderlich sei vielmehr die Übermittlung einer Gesamtliste aller Abord nungsinteressierten, also einschließlich derjenigen, die nicht zum Zuge gekommen waren, also derjenigen Bewerber, die nicht auf dieser Liste standen.
Dieser Einwand ist weiterhin berechtigt, zumal die Begrün dung des Gesetzentwurfs keinen Hinweis auf die Gestaltung des Anhörungsverfahrens enthält. Der Hinweis, dass Abord nungsentscheidung und Beförderungsentscheidung verschie den strukturiert seien, hilft nicht darüber hinweg, dass mit der Entscheidung über die Erprobungsabordnung Beförderungs
chancen vermittelt werden oder auch nicht. Die Gesetzesbe gründung deutet darauf hin, dass sich das Justizministerium hier nicht auf ein bestimmtes Verfahren festlegen will. Darü ber, Herr Justizminister, müssen wir reden.
Vielen Dank.
Herr Kollege Schmiedel, Sie ha ben vorhin behauptet, wenn das Gesetz zustande komme, zie he die Bahn die Bagger ab, und wir sähen uns vor Gericht wie der. Woher wissen Sie eigentlich, dass die Bahn die Bagger abzieht, wenn das Volk entsprechend entscheidet?
Das wollte ich von Ihnen hören. Sie sagen also, dass die Bahn dann die Bagger abzieht.
Vielen Dank.
Sie brauchen es mir nicht zu er klären. Sie müssen nur der Bevölkerung sagen, dass die An nahme des Ausstiegsgesetzes nicht gleichbedeutend mit dem Stopp des Bauvorhabens ist. Das ist die Wahrheit.
Bei dem Gesetz geht es um die Mitfinanzierung, den Finan zierungsanteil des Landes. Es geht nicht um die Frage, ob die Bahn baut oder nicht baut.
Herr Kollege Schwarz, ich habe eine einfache Frage. Diese kann man sehr schnell mit Ja oder Nein beantworten. Sie haben von den Vertragspflichten und von den Pflichten des Verkehrsministers gesprochen. Würden Sie auch die sich aus den Verträgen ergebenden Projektförde rungspflichten darunter subsumieren? Falls dies zutrifft, kommt der Verkehrsminister Ihrer Meinung nach diesen ele mentaren Pflichten nach?
Herr Minister Hermann, Sie ha ben über das Vorgehen, den Einsatz der Polizei gesprochen, haben sich hinter die Polizei gestellt.
Am 30. September 2010 wurde bedauerlicherweise – wie wir alle wissen – der Demonstrant Dietrich Wagner schwer ver letzt. Ich habe ihn mit seinem Einverständnis wenige Tage später im Krankenhaus besucht.
Meine Frage an Sie: Haben Sie den schwer verletzten Polizis ten besucht, haben Sie mit ihm telefoniert, oder haben Sie ihm geschrieben?