Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass Grün-Rot sehr ernsthaft daran arbeitet, gelingen de Prozesse auf den Weg zu bringen, und dass es die Opposi
tion bis heute nicht geschafft hat, sich von ihrer Problemtran ce zu befreien. Daher haben wir noch einen langen Weg vor uns.
Meine Damen und Herren, mir lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags.
Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/4662, vor, der die Einfügung eines neuen Ab schnitts II mit dem Ziel der Einsetzung einer interfraktionel len Arbeitsgruppe durch den Landtag zur Erarbeitung eines Vorschlags für ein Konzept zur Umsetzung der Inklusion in Baden-Württemberg begehrt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstim men? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum ursprünglichen Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3472 (Geänderte Fassung), der für er ledigt erklärt werden kann. – Sie stimmen dem zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes – Drucksache 15/4384
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Die Bewahrung der Schöpfung und der Klimaschutz sind für die CDU-Fraktion natürlich sehr wichtige Anliegen. Die eingeleitete Energie wende legt ein beredtes Zeugnis davon ab. Vor diesem Hin tergrund unterstützen wir das Anliegen, auch bestehende Ge setze daraufhin zu überprüfen, ob ein Mehr an Klimaschutz möglich ist.
Das Nachbarrechtsgesetz ist eine Hauptquelle für nachbar rechtliche Regelungen. Dabei geht es um Licht und Luftzu fuhr sowie Brandgefahren, die es zu vermeiden gilt. Insge samt zielt das Nachbarrechtsgesetz darauf ab, das gute nach barschaftliche Verhältnis zu festigen und Regeln hierfür vor zugeben.
Wir wissen, dass es viele Auseinandersetzungen unter Nach barn gibt, sodass dieses Gesetz sehr sorgfältig formuliert wer den muss. Wir sind der Meinung, dass wir mit den vorgeleg ten Änderungen beim Klimaschutz ein Stück weit vorankom men. Gleichwohl ist der vorliegende Gesetzentwurf sicherlich kein großer Wurf.
Wichtig für den Klimaschutz ist sicherlich die Dämmung von Altbauten. Bisher hat derjenige, der ein unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehendes Gebäude nachträglich dämmen wollte, dies nicht machen können. Mit der angestrebten Ge setzesänderung wird dies möglich. Der Nachbar darf aber nur geringfügig beeinträchtigt werden.
Wir unterstützen es, dass als ein Ergebnis der Anhörung die Obergrenzen von 30 cm auf 25 cm abgesenkt wurden. Damit ist eine effiziente Dämmung möglich; zugleich wird die Be einträchtigung des Nachbarn begrenzt.
Auch die Regelung zu den Mindestabständen für die Anpflan zung großer Bäume wird von uns unterstützt. Damit wird die Verschattung von Nachbargrundstücken reduziert. Somit kön nen Photovoltaik- und Solaranlagen wesentlich effektiver ge nutzt werden. Trotzdem können kleine Grundstücke in den Städten begrünt werden.
Der nachbarrechtliche Anspruch auf die Beseitigung höher wachsender Bäume ist bisher auf fünf Jahre befristet. Danach tritt Verjährung ein. Aus der Erfahrung weiß man, dass gera de hohe Bäume zu gewaltigen Störungen führen können, doch oftmals ist dann die Verjährungsfrist schon abgelaufen. Die Verdopplung dieser Frist ist daher geboten. Auch insoweit stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Kritisch sehen wir bei der Gesetzesänderung, dass versäumt wurde – es wäre möglich gewesen –, die gesamte Regelungs dichte hinsichtlich der Grenzabstände wesentlich zu kompri mieren und zu vereinheitlichen. Das wurde auch in der Anhö rung so angeregt. Wir meinen, dass hier ein Mehr an Leistung durch die Regierung möglich gewesen wäre. Insgesamt aber wird der Klimaschutz durch die Gesetzesänderung sicherlich verbessert.
Eine Illusion machen wir uns nicht. Aber die getroffenen Re gelungen sind für die Privaten tragbar und bringen dem Land sowie den Bürgerinnen und Bürgern ein Stück weit mehr Kli maschutz. In diesem Sinn werden wir dem Gesetzentwurf zu stimmen.
Dieser erste Satz des Vorblatts des vorliegenden Gesetzent wurfs wird, wie sich bei den bisherigen Gesetzesberatungen zeigte, sicherlich bei allen Fraktionen Zustimmung finden.
Aktuell haben die Regierungen des Landes Baden-Württem berg und des Freistaats Bayern in ihrer gemeinsamen Stel lungnahme zur Energiewende darauf hingewiesen, dass es im Bereich Windkraft und bei hocheffizienten Gaskraftwerken im Süden einen großen Nachholbedarf gibt. Dies ist wohl
Vorausschauend waren die Architekten und Baumeister bis zum 19. Jahrhundert, was Wärmedämmung betraf. Denn der Dämmbedarf bei wirklich alten Gebäuden hält sich in Gren zen. Damals war Energie noch ein knappes Gut und entspre chend teuer.
Ganz anders verhält es sich bei Bauten, die im 20. Jahrhun dert – insbesondere in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg – entstanden sind. Zunächst herrschte ein Mangel an Baustoffen und im Zeitalter des billigen Öls leider ein gro ßer Mangel an Einsicht, was den Energieverbrauch und seine negativen Folgen betrifft. Beides zusammen hat bewirkt, dass eine Vielzahl von Gebäuden immer noch echte – so möchte ich sagen – Energieverschleuderer sind. Dies gilt es zu ändern; das wird mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz mit be wirkt.
Eine nachträgliche Dämmung berührt vielerorts die Rechte der jeweiligen Nachbarn. Insoweit muss die Frage, welcher Eingriff zu dulden ist, adäquat geregelt werden. Mit dem vor liegenden Gesetzentwurf ist dies unserer Ansicht nach über zeugend gelungen. So wird nicht nur die Umwelt davon pro fitieren, sondern auch dafür gesorgt, dass Wohnen besser be zahlbar wird.
Der vom Justizministerium erarbeitete Gesetzentwurf, für den ich mich ganz herzlich bedanke, ist bei den sich zwangsläu fig ergebenden widerstrebenden Interessen der Nachbarn aus gewogen und wird Klagen vermeiden. So hat unser ehemali ger Kollege Winkler in seiner letzten Rede im Plenum auf die Eigenschaft der Deutschen hingewiesen:
Durch diese Regelung soll auch Letzteres letztlich vermieden werden und sollen die Gerichte nicht weiter belastet werden.
Die beiden Hauptansatzpunkte – Duldung des Überbaus bei einer nachträglichen Dämmung sowie Höhenbeschränkung bei Bäumen, damit keine Solaranlagen auf dem Nachbar grundstück verschattet werden – werden als richtig und sinn voll erachtet. Auch aus der Sicht des Naturschutzes ist es durchaus sinnvoll, einmal einen kleineren, dafür aber langsa mer wachsenden und länger lebenden Baum zu setzen.
Zuletzt möchte ich nochmals, wie auch im Dezember, den Bürgerinnen und Bürgern danken, die das Beteiligungsportal mit genutzt haben. Es sind erfreulicherweise qualitativ hoch wertige Stellungnahmen eingegangen, die sich differenziert mit den Abstandsregelungen in den einzelnen Bundesländern auseinandergesetzt haben.
Ich bedanke mich für das fast einstimmige Votum im Ständi gen Ausschuss und erhoffe mir hier ebenfalls ein solches.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor Weihnachten hat Kollege Alfred Winkler an dieser Stelle seine Abschiedsrede gehalten. Heute darf ich zum gleichen Thema meine erste Rede in diesem Plenum halten. Ich den ke, einen nahtloseren Übergang kann es kaum geben. Ich kann mir vorstellen, dass viele von Ihnen gespannt darauf warten, was der Neue zu diesem Tagesordnungspunkt sagen kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, heute beraten wir in zweiter Lesung die Änderung des Nachbarrechtsgesetzes.