(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Er schlägt jetzt vor, dass man das mit künstlicher Intelligenz macht!)
Zu Ihrer ersten Frage: Die Kriminalitätsbelastung der Stadt Schorndorf befindet sich nach Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik mit 5 225 Straftaten je 100 000 Einwohner nur leicht über dem landesweiten Durchschnitt von 5 184 Straftaten je 100 000 Einwohner.
Insgesamt ist die Gesamtzahl der registrierten Straftaten in Schorndorf im Jahr 2019 auf 2 071 Fälle angestiegen. Sie liegt damit im Zehnjahresvergleich jedoch immer noch unter dem Durchschnittswert von 2 106 Fällen. Auf der Basis der PKS ist grundsätzlich also keine Häufung von Straftaten in und am Bahnhof in Schorndorf festzustellen. Das ist ein Teil der Wahr heit.
Dennoch stellt der Bahnhof einen polizeilichen Schwerpunkt in Schorndorf dar: Insbesondere durch sich auffällig verhal tende Jugendliche und Heranwachsende werden von der PKS nicht erfasste Ordnungsstörungen in Form von Pöbeleien, Ru hestörungen oder Vermüllung begangen, die das Sicherheits gefühl der Bevölkerung beeinträchtigen können. Auch dieses Sicherheitsempfinden der Menschen ist ja eine Wirklichkeit; es ist ja da.
Also auf der einen Seite, was die Entwicklung der Zahl der Straftaten angeht: kein Hotspot. Ich nehme aber sehr wohl zur Kenntnis, dass das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger aufgrund bestimmter Umtriebe, die es dort gibt, be einträchtigt ist.
Vor diesem Hintergrund wurde vom zuständigen Polizeiprä sidium Aalen bereits Mitte des Jahres 2018 die Konzeption „Sichere Innenstadt Schorndorf“ umgesetzt, welche zwischen zeitlich zwei Mal fortgeschrieben und an aktuelle Gegeben heiten angepasst wurde. Zu dieser Konzeption „Sichere In nenstadt Schorndorf“ zählen insbesondere die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Verhinde rung und Verfestigung von Kriminalitätsstrukturen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden durch das PP Aalen la georientiert zahlreiche Maßnahmen im Bereich des Bahnhofs getroffen, wie beispielsweise offene Präsenz- und Kontroll maßnahmen, also sichtbare Polizeieinsätze, offene Aufklä rung, insbesondere zur Erlangung von Erkenntnissen über auf fällige Personengruppen, konsequente Strafverfolgung sowie die Erteilung von Platzverweisen bzw. Aufenthaltsverboten einschließlich der Überwachung ihrer Einhaltung. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen wurde das PP Aalen im Rahmen eines Brennpunkteinsatzes in den ersten zwei Wo chen des Jahres 2020 von täglich bis zu acht Polizistinnen und Polizisten des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt.
Um ein größtmögliches Maß an Sicherheit am Schorndorfer Bahnhof zu gewährleisten, arbeitet das PP Aalen selbstver ständlich auch eng mit den zuständigen Behörden – insbeson dere der Staatsanwaltschaft, der Ortspolizeibehörde, der Aus länderbehörde sowie dem Jugendamt – zusammen. So wur den beispielsweise durch die Stadt Schorndorf mehrere Auf enthaltsverbote für den Bahnhof verfügt. In Abstimmung mit dem PP Aalen wurde flankierend zu den Maßnahmen des Po lizeivollzugsdienstes eine engmaschige Bestreifung der rele vanten Bereiche durch den kommunalen Ordnungsdienst si chergestellt.
Auch mit der für den Bahnhof zuständigen Bundespolizei steht das PP Aalen in engem Kontakt. Im ersten Quartal die ses Jahres wurden die Maßnahmen der Landespolizei regel mäßig durch ein bis zwei Streifen auch der Bundespolizei un terstützt.
Grundsätzlich wirken sich entsprechende kriminalpräventive Maßnahmen auch auf die in Rede stehende Örtlichkeit aus. Speziell für Reisende fand im September 2019 der Aktions tag „Sicherheit im ÖPNV“ in der Region Stuttgart statt, wo zu auch die Bahnstrecke Aalen–Stuttgart zählt. Die Themen inhalte bezogen auch speziell Frauen als Zielgruppe ein. Prä ventionstipps, u. a. zum Thema Zivilcourage, wurden an In formationsständen an Bahnhöfen sowie in ausgewählten Ver kehrsmitteln vermittelt.
Die umfangreichen Maßnahmen aller beteiligten Stellen zei gen nach Auskunft des PP Aalen bereits Wirkung. So ist seit Jahresbeginn eine insgesamt positive Entwicklung am Schorn dorfer Bahnhof festzustellen; dies berichtet mir jedenfalls das zuständige Polizeipräsidium Aalen.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abg. Dürr: Die Sicherheit in Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen obliegt originär der DB Station&Service AG sowie der Bundespolizei und liegt damit im Verantwortungsbereich des Bundes. Sie ist nicht Bestand teil des Verkehrsleistungsvertrags des Landes mit den Ver
kehrsunternehmen. Die Einbindung der DB AG und der GoAhead Baden-Württemberg GmbH in lokale Sicherheitskon zepte in Schorndorf wurde seitens des PP Aalen bei der origi när zuständigen Bundespolizei angeregt.
Darüber hinaus hat das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, in seinen Verkehrsverträ gen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen für die verein barten Verkehrsleistungen eine bestimmte Quote von Fahrten bzw. Einsatzstunden definiert, die mit ausgebildetem Sicher heitspersonal zusätzlich zu begleiten sind. Das gilt auch für die Verkehrsverträge mit der DB Regio AG und mit der GoAhead Baden-Württemberg GmbH. Hierbei werden in Ab stimmung mit den genannten Aufgabenträgern je nach Bedarf und je nach bekannt gewordenen Vorkommnissen Schwer punkte bei den zu begleitenden Fahrten gebildet. Damit ist ein flexibler Einsatz des Sicherheitspersonals im Rahmen der ver einbarten Kontingente gewährleistet. Solche Schwerpunkte bilden dabei insbesondere der Einsatz von Sicherheitsperso nal bei Großveranstaltungen wie z. B. dem Cannstatter Wa sen, dem Stuttgarter Frühlingsfest oder entsprechenden Fuß ballspielen und anderem mehr.
Damit, lieber Herr Abgeordneter, habe ich Ihnen in aller Ru he die Sicherheitslage in Schorndorf, insbesondere am Bahn hof, dargelegt und habe auch erläutert, inwieweit die Deut sche Bahn und Go-Ahead in unser Sicherheitskonzept einge bunden sind. Ich glaube, damit sind Ihre Fragen beantwortet.
Danke. Das war sehr ausführlich. Die Antworten habe ich auch erwartet; es entspricht auch den Rückmeldungen, die ich aus der Bevölkerung erhalte, dass sich die Situation verbessert hat.
Das ist selbstverständlich unser Bemühen; es geht bei der polizeilichen Arbeit immer um Nachhaltigkeit. Ich würde einmal sagen – das weiß aber die baden-württem bergische Landespolizei selbst und muss es nicht vom Minis ter hören; das erkläre ich jetzt nur hier –: Es gehört zur poli zeilichen Praxis, dass wir, wenn eine Verbesserung einsetzt, die Maßnahmen natürlich nicht sofort zurückfahren.
Allerdings, Herr Abgeordneter, sind die Ressourcen knapp; auch die Zahl der Polizistinnen und Polizisten ist knapp. Wie wohl ich anerkenne, dass der Landtag von Baden-Württem berg dem Innenminister in den vergangenen Jahren bei den Haushaltsberatungen durchaus entsprechend Stellen gegeben hat, müssen wir die Polizei natürlich immer dort einsetzen, wo es am stärksten brennt.
Das heißt, wenn wir ein Problem gelöst haben, fahren wir nicht alle Maßnahmen sofort herunter – wohl aber sukzessi ve. Das bedeutet natürlich, dass wir insbesondere Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz verstärkt wieder dort im Land ein setzen, wo die Kriminalität vielleicht noch etwas stärker aus geprägt ist als am Bahnhof in Schorndorf, wobei ich dieses
Problem gar nicht kleinreden möchte. Deswegen haben wir es auch zu einem Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit ge macht, die erfolgreich ist. Wir werden gemeinsam mit der Stadt Schorndorf wie auch mit der Bundespolizei alles dafür tun, dass die Entwicklung nachhaltig ist.
Manchmal – nicht immer – ist es auch so: Wenn die betreffen den Personen erst einmal weg sind – man hat sie sozusagen vertrieben –, dann bleiben sie auch weg. Das muss nicht im mer so sein. Ich möchte Ihnen aber versichern, dass das Poli zeipräsidium Aalen dies lage- und situationsorientiert im Au ge hat und die entsprechenden Maßnahmen ganz sicher so treffen wird, dass der Schorndorfer Bahnhof weiterhin einer der friedlichsten Bahnhöfe auf der ganzen Welt sein wird.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Be handlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R a i n e r H i n d e r e r S P D – G e p l a n t e w e i t e r e M a ß n a h m e n d e r L a n d e s r e g i e r u n g i m U m g a n g m i t S A R S - C o V - 2 - I n f e k t i o n e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g
fenkonzepts zur Versorgung und für die Vorhaltung der Ka pazitäten in den baden-württembergischen Krankenhäusern (Faktenpapier des Bundesgesundheitsministeriums vom 27. April 2020 „Ein neuer Alltag auch für den Klinikbe trieb in Deutschland“, Schritt 6) ?
In Schritt 6 geht es auch darum, ein Stufenkonzept in den Län dern, auch in Baden-Württemberg, zu entwickeln.
gehen und die Kostenübernahme im Rahmen der erweiter ten SARS-CoV-2-Teststrategie der Landesregierung vor gesehen?
Sie haben das Papier des Bundesministers angesprochen. Dem ist das Konzept aus Baden-Württemberg zur schrittweisen Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Krankenhäusern vor angegangen, das wir in die Gesundheitsministerkonferenz ein gebracht und in der gemeinsamen Erklärung des Ministeri ums für Soziales und Integration Baden-Württemberg, der Ba den-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, der Uni versitätskliniken, der Landesverbände der Krankenkassen, des Verbands der Ersatzkassen und der Landesärztekammer Ba den-Württemberg verabschiedet haben, und es wurde dann auch der Presse zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren, Sie wissen: Zur Vorbereitung auf eine große Anzahl von schwer kranken Covid-19-Patientin nen und -Patienten haben die Krankenhäuser im Land die planbaren Eingriffe – soweit medizinisch vertretbar – ab dem 16. März 2020 abgesagt und verschoben. Da die Fallzahl von schwer kranken Patientinnen und Patienten bislang Gott sei Dank nicht, wie befürchtet, stark angestiegen ist, haben sich die an der stationären Krankenhausversorgung in Baden-Würt temberg Beteiligten auf folgende Eckpunkte zur schrittwei sen Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Krankenhäusern verständigt, um wieder mehr planbare Behandlungen durch führen zu können und gleichzeitig auf einen möglichen An stieg der Zahl der Fälle von schwer kranken Covid-19-Pati entinnen und -Patienten vorbereitet zu sein. Sie wissen: Wir haben, Stand heute, 1 097 behandelte Covid-19-Patienten, da von 472 auf Intensivstationen.
Die stationäre Regelversorgung in baden-württembergischen Krankenhäusern kann stufenweise wieder erhöht werden. Da durch werden auch wieder Behandlungen ermöglicht, die me dizinisch geboten sind, aber keine Notfälle darstellen und auf grund der von Bund und Land vorgegebenen Maßgaben ver schoben werden mussten. Wir, die Partner, appellieren an al le Patientinnen und Patienten, bei chronischen Erkrankungen und in Notfällen unbedingt medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und dies nicht aus Sorge vor einer Infektion zu un terlassen und dadurch schwere Gesundheitsschäden zu riskie ren.
Im Rahmen eines hausindividuellen infektiologischen Ma nagements etablieren die Krankenhäuser u. a. ein Screening- und Testkonzept für Personal sowie für die Patientinnen und Patienten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den gefähr deten Patientinnen und Patienten.
Die neu geschaffenen zusätzlichen Intensivbehandlungskapa zitäten sollen auch in den kommenden Monaten bis zum 30. Sep tember 2020 zur Verfügung stehen. Der begonnene Ausbau der Beatmungskapazitäten wird fortgesetzt. Wir sind, Stand heute, bei insgesamt 4 300 bis 4 400 – Low Care und High Care zusammen. Das von uns gemeinsam entwickelte Ziel von 5 000 wird mit den Geräten, die wir noch in Bestellung haben, dann auch erfüllt. Wir werden unter Umständen auch darüber hinauskommen.