Sowohl die Regionalgruppe IB Schwaben als auch die IB Ba den nutzen intensiv moderne Kommunikationsmedien. Diese Informationskanäle werden intensiv genutzt, um z. B. über Aktionen zu berichten, zu Stammtischen der Ortsgruppen ein zuladen, Beiträge zu teilen und Videos einzustellen. Auch au ßerhalb des Internets treten sowohl die IB Schwaben als auch die IB Baden durch vielfältige Aktionsformen in Erscheinung. Es sind Einzelfälle bekannt, in denen Aktivisten der IB in Ba den-Württemberg einen Vorlauf insbesondere in der NPD bzw. deren Jugendorganisation, den Jungen Nationaldemokraten – JN –, haben.
Zu strukturellen oder institutionellen Verbindungen zwischen IB und AfD liegen dem LfV trotz einzelner personeller Über schneidungen zwischen beiden Gruppierungen keine weite ren belastbaren Erkenntnisse vor.
Vielen Dank, Herr Minis ter. – Die Zeit für die Regierungsbefragung, Herr Abg. Räpp le, ist exakt jetzt abgelaufen. Ich kann keine weiteren Fragen zulassen. – Sehr geehrter Herr Minister, herzlichen Dank.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 16/4075
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württem berg in der Fassung der Beschlussempfehlung lässt zu, dass wir für unsere Krankenhauslandschaft die sinnvollsten Ent
scheidungen treffen können. Mit diesem Ziel haben wir die Änderungsanträge im Ausschuss für Soziales und Integration beschlossen; sie liegen Ihnen vor.
Wir verbauen uns mit dem jetzigen Entwurf nichts; im Ge genteil: Die Qualitätskriterien, die vom G-BA in Zukunft de finiert werden, sind weiterhin vorhanden, und wir haben durch den Passus, der nach § 4 Absatz 1 Satz 3 folgt, uneinge schränkt die Möglichkeit eröffnet, dass diese Empfehlungen zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren im Krankenhaus plan festgelegt werden können.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, im Grunde wollen wir doch alle dasselbe: Wir wollen eine Gesundheitsversorgung, die eine Krankenhaus versorgung bietet, die höchste Qualität erbringt, und davor brauchen wir uns in diesem Land doch überhaupt nicht zu fürchten. Unsere Krankenhäuser bieten schon heute höchste Qualität – in der medizinischen genauso wie in der pflegeri schen Versorgung.
Ja, das ist schon einen Applaus wert. – Erst am vergange nen Freitag war ich gemeinsam mit Minister Lucha zu Gast bei einem 90-Jahr-Jubiläum in der Fachklinik in Wangen in meiner Heimat. Diese Klinik, das Lungenzentrum Süd-West, bietet ihren Patientinnen und Patienten – wohlgemerkt: im ländlichen Raum – Medizin der allerhöchsten Qualität, Ex zellenzmedizin: chirurgisch, pneumologisch und auch pflege risch. Solche Kliniken können ohne Weiteres die Herausfor derungen, die ihnen Qualitätskriterien auferlegen würden, an nehmen. Welche das sein werden, werden wir hier im Land jedoch selbst festlegen.
Wir werden im Rahmen der Überarbeitung der Landeskran kenhausplanung eine Struktur schaffen, die der qualitativ hochwertigen, bestmöglichen Versorgung der Menschen dient: beste medizinische und operative Versorgung in dafür spezi alisierten Einheiten und beste pflegerische Versorgung durch zuverlässige Personalausstattung.
Zum Schluss möchte ich noch einmal verdeutlichen: Wir le gen größten Wert auf Qualität. Herr Ministerpräsident Kretsch mann sagte es heute Morgen ebenfalls. Wir betreiben eine Po litik des sorgfältigen Auswählens und dann der Entscheidung – aber, wie in der ersten Lesung deutlich gemacht, nicht durch automatische und ungeprüfte Übernahme der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses – kurz: G-BA –, sondern die Planungshoheit dafür liegt beim Land. Diese hoheitliche Aufgabe werden wir gerecht übernehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Vor wenigen Tagen fand unter großem Interesse im Staatsministerium die Auftaktver anstaltung des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württem
berg statt. Hier wurde u. a. festgehalten, dass die Gesundheits wirtschaft mit rund einer Million Erwerbstätigen nicht nur der beschäftigungsreichste, sondern zugleich der wachstumsstärks te Wirtschaftssektor unseres Landes ist.
Hierzu leisten unsere ca. 260 Krankenhäuser mit fast 150 000 Beschäftigten sowie mit Behandlungskosten von jährlich rund 10,5 Milliarden € einen zentralen Beitrag. Sie leisten Tag für Tag Großartiges im Interesse der Menschen in unserem Land Baden-Württemberg.
Vor diesem Hintergrund ist besonders darauf zu achten, dass unsere Krankenhäuser verlässliche Rahmenbedingungen vor finden, um ihre Arbeit auch in Zukunft verrichten zu können. Im Lichte dessen haben wir dem vom Sozialministerium vor gelegten Gesetzentwurf bereits in der Ersten Beratung aus drücklich zugestimmt. Daran hat sich nach der Erörterung im Sozialausschuss auch nichts geändert. Ganz im Gegenteil: Die Diskussion im Sozialausschuss hat unsere Haltung bestärkt.
Ausdrücklich bekennen wir uns nach wie vor zu dem Ziel, so wohl im Rahmen der Krankenhausplanung als auch im Rah men der Krankenhausvergütung Qualitätskriterien stärker als bisher zu berücksichtigen. Der insoweit vom Bund vorgese hene Automatismus, dass Krankenhäuser, die die vom Ge meinsamen Bundesausschuss in Berlin definierten Qualitäts vorgaben nicht erreichen, ohne Weiteres von der Versorgung ausgeschlossen werden, erachten wir allerdings als nicht ziel führend und auch als nicht sachgerecht.
Vielmehr erscheint es uns sinnvoll, die Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses vor einer Übernahme hin sichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Krankenhausstrukturen im Land zu überprüfen. Das gewährleistet der durch die Än derungsanträge der Koalitionsfraktionen modifizierte Gesetz entwurf, über den wir heute auch abschließend abstimmen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP/DVP, ich muss es hier noch einmal ganz deutlich sagen: Genau das wä re mit dem Änderungsantrag, den Sie zu den Ausschussbera tungen vorgelegt haben, so nicht möglich gewesen.
Die Koalitionsfraktionen wollen die Qualitätsvorgaben nur dann übernehmen, wenn sie erwiesenermaßen unschädlich für die Versorgungsstrukturen im Land sind. Wir haben Sie so verstanden, dass dies im Ergebnis auch Ihr Ziel ist. Dass wir Sie dabei richtig verstanden haben, zeigt ja auch der entspre chende Änderungsantrag, den Sie zur heutigen Beratung vor legen.
Auch wenn es ein bisschen gedauert hat, freuen wir uns, dass Sie sich nun dem Grunde nach unserer Argumentation an schließen können.
Des Weiteren können wir feststellen – auch bei den Aus schussberatungen –, dass über die Regelungen zum Thema
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind überzeugt davon, hier einen guten und tragfähigen Gesetzentwurf vor liegen zu haben, der den Versorgungsinteressen der Menschen im Land Rechnung trägt. Insoweit werden wir dem Gesetz entwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Im Ziel, mehr Organspenden erfolgreich um setzen zu können, herrscht über alle Fraktionen hinweg Einig keit. Wie der Weg dorthin jedoch aussehen soll, dazu gibt es noch sehr unterschiedliche Auffassungen.
Dass es Transplantationsbeauftragte gibt, die koordinieren, ist gut und richtig. Es garantiert einen reibungslosen und damit sicheren Ablauf der Prozesse. Für uns stellt sich dabei aller dings die Frage, ob mehr Bürokratie um die Beauftragten he rum – z. B. durch zusätzliche Dokumentationspflichten – tat sächlich einen Mehrwert erbringen wird.
Auch sollten wir die finanzielle Entscheidungshoheit über den Einsatz der den Krankenhäusern zur Verfügung stehenden Mittel bei diesen belassen und die Hoheit über die Intensiv stationen bei den betreffenden Chefärzten.
Die Transplantationsbeauftragten können umso erfolgreicher arbeiten, je mehr Unterstützung sie aus den Reihen des Kran kenhauses und seines Personals erhalten. Wir sollten deshalb nicht durch unüberlegte und unnötige Forderungen Zwietracht zwischen diesen Parteien säen.
Wir bleiben deshalb bei den von uns in der ersten Lesung und auch im Ausschuss vorgetragenen Kritikpunkten, dass diese Änderungen in der Praxis unserer Meinung nach mehr nega tive als positive Auswirkungen haben werden. Deshalb wer den wir uns auch erlauben, in naher Zukunft nachzufragen, wie sich die durch das neue Gesetz herbeigeführten Verände rungen in der Praxis ausgewirkt haben.
Für uns ist hingegen ein ganz anderer Punkt viel wesentlicher, der bisher noch gar nicht erwähnt wurde. Schon lange vorher, also nicht erst vor dem Lebensende, sollten die Menschen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und ohne Druck zu ent scheiden, ob und welche Organe sie weitergeben wollen.
Wir halten es deshalb für sinnvoll, hier umfassend und früh zeitig zu informieren und zu dokumentieren und dafür auch entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Damit stellen wir sicher, dass die Menschen sich ihrer Entscheidung tatsächlich bewusst sind und dass sie ihren nahen Verwand ten eine sehr wichtige Entscheidung abnehmen, die diese sonst