Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 7. November 2018 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg“.

Wer stimmt der Überschrift zu? – Wer stimmt dagegen? – Ent haltungen? – Damit ist dieser Überschrift mehrheitlich zuge stimmt.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! Wer stimmt gegen das Gesetz? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.

Wir treten in die Mittagspause ein und setzen die Sitzung um 14:30 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:21 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:34 Uhr)

Meine Damen und Herren! Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Regierungsbefragung

Ich rufe das erste Thema auf:

R e t t u n g s d i e n s t e

Das Thema ist von der Fraktion der FDP/DVP eingereicht worden.

Dazu erteile ich zunächst Herrn Abg. Glück das Wort.

Werte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur als Mediziner, sondern gerade auch als ausgebildeter Rettungssanitäter ist es mir zunächst einmal ein Anliegen, den Rettungsdienstorganisationen im Land von hier aus ganz herzlich Danke schön zu sagen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der AfD)

Deswegen habe ich auch zu diesem wichtigen Thema Ret tungsdienste, Herr Staatsekretär, zwei Fragen. Die erste Fra ge ist: Der Rettungsdienst im Land ist häufig besser, als es die Statistik hergibt. Landauf, landab sind es sehr gut ausgebilde te, ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Dienst als sogenannte Helfer vor Ort – HvOs – leisten.

Kommt es gerade im ländlichen Raum zu Notfällen, sind es oft diese ortsansässigen, gut ausgebildeten und regelmäßig fortgebildeten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter, die die medizinisch relevante Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken können. Statistisch gesehen spielt diese wichtige Vorhaltung jedoch kaum eine Rolle, denn laut Rettungsdienstgesetz ist nur die Einhaltung der Hilfsfrist – also die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungswagens oder eines Notarztwagens – relevant.

Deswegen frage ich die Landesregierung: Ist geplant, diese so wichtige Aufgabe der Helfer vor Ort zukünftig auch statistisch stärker zu erfassen und zu berücksichtigen?

Die zweite Frage, die ich stellen möchte, bezieht sich auf ein Schreiben aus Ihrem Haus, Herr Staatsekretär, vom 7. Sep tember dieses Jahres. Dieses Schreiben soll das Vorgehen der Rettungsdienste festlegen, wenn Notfallsanitäter oder Ret tungsassistenten für eine Schicht auf dem Notarzteinsatzfahr zeug ausfallen.

Es ist zunächst einmal sehr zu begrüßen, dass hier bei drohen den Schichtausfällen von Ihrer Seite aus zwischen vorherseh barem und kurzfristigem und unvorhersehbarem Personalaus fall bei der NEF-Besatzung unterschieden wird. Fällt kurzfris tig ein Notfallsanitäter oder ein Rettungssanitäter aus und droht so der Ausfall einer ganzen Notarztschicht, kann im Ausnahmefall das Notarzteinsatzfahrzeug mit einem erfahre nen Rettungssanitäter besetzt werden. Allerdings ist Ihrem Schreiben zu entnehmen, dass man zuvor erst einmal bei an deren Hilfsorganisationen nachfragen muss, ob diese mögli cherweise einen Rettungsassistenten oder einen Notfallsani täter zur Verfügung haben, bevor man dann den eigenen Ret tungssanitäter einsetzen kann.

Genau dieser Teil ist in der Praxis sehr unpraktikabel. Es ist mit Problemen verbunden, wenn morgens um vier Uhr plötz lich krankheitsbedingt ein Notfallsanitäter oder ein Rettungs assistent ausfällt und ich ihn dann nicht sofort mit einem Ret tungssanitäter aus den eigenen Reihen nachbesetzen kann, sondern erst zum Telefon greifen und möglicherweise in an deren Kreisverbänden nach Ersatz fragen muss.

Zum anderen ist es aber auch wenig zielführend, Mitarbeiter anderer Organisationen kurzfristig in einem Notarzteinsatz fahrzeug einzusetzen. Zunächst einmal ist es natürlich sehr schwer, den Notarzt an den Einsatzort zu bringen, wenn der Mitarbeiter oder der Rettungsassistent nicht aus dem Ort ist

und sich deswegen geografisch nicht auskennt. Zum anderen ist es mit Problemen verbunden, weil die Ausrüstungen in den Fahrzeugen – Herr Staatssekretär, das wissen Sie – unter schiedlich sind. Wenn da jetzt kurzfristig jemand einspringen muss, dann tut er sich eben auch dementsprechend schwer, den Notarzt zu unterstützen.

Können Sie sich also vorstellen – das ist meine zweite Frage –, dass Sie Ihre Position überarbeiten, sodass bei kurzfristi gen Ausfällen auf diesen Zwischenschritt der Personalabfra ge verzichtet und die Schicht sofort mit einem erfahrenen Ret tungssanitäter aus den eigenen Reihen besetzt werden kann?

Vielen Dank.

(Abg. Jürgen Keck FDP/DVP: Bravo!)

Für die Landesregierung er teile ich das Wort Herrn Staatssekretär Klenk.

Frau Präsidentin, lieber Kol lege Glück, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Glück, dem Dank, den Sie an die Rettungskräfte ausgesprochen ha ben, darf ich mich vonseiten der Landesregierung natürlich erst einmal anschließen.

Sie haben zwei Fragen gestellt, eine davon zu den Helfern vor Ort. Diesbezüglich gab es – wenn ich es recht im Kopf habe – auch eine Anfrage Ihrer Fraktion.

Es ist nicht so, dass die Einsätze der Helfer vor Ort nicht er fasst werden. Diese Daten werden sehr wohl erfasst, auch in unseren Leitstellen. Wir werden auf diesen Punkt in der An frage entsprechend eingehen. Wir haben im März dieses Jah res eine Verordnung auf den Weg gebracht, in der die Aufga be und die Stellung der Helfer vor Ort beschrieben werden.

Ich gebe Ihnen in dem anderen Punkt vollkommen recht. Ich sage immer: Wir können die Hilfsfristen noch so toll einhal ten und noch mehr verkürzen – wenn das therapiefreie Inter vall im Vorfeld nicht durch Ersthelfer genutzt wird – jeder mann von uns, aber auch qualifizierte Ersthelfer wie die Hel fer vor Ort –, kann es möglicherweise zu spät sein. Deswegen unterstützen wir diese Tätigkeiten nach wie vor.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!)

Ich weiß, was Sie damit sagen wollen. Sie sagen natürlich, diese Helfer vor Ort stellen die im Moment im Gesetz genann ten Hilfsorganisationen, und deshalb sollte man diese bei ih ren Tätigkeiten, bei ihrer Aufgabenerfüllung entsprechend un terstützen. Das tun wir gern.

Was die Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge angeht – das kann ja immer wieder mal vorkommen –, haben Sie selbst zu Recht darauf hingewiesen – so steht es auch in unserem Ant wortschreiben –: Es gibt unvorhersehbare Ausfälle. Sie haben ein Beispiel genannt: Morgens um vier Uhr fällt jemand krank heitsbedingt aus, und man muss ad hoc nachbesetzen.

Da ist unsere Vorgabe nicht dahin gehend gemeint, dass man dann fünf Bereiche um sich herum abfragen muss – das kann man nicht aus dem Stand heraus entsprechend ergänzen –, sondern uns ist zunächst einmal wichtig, dass die Qualität auch bei Ausfällen erhalten bleibt. Das ist die erste Ansage.

Zweitens setze ich einfach auf Flexibilität, Praxis und prag matische Umsetzung durch die Organisationen. Es könnte ja auch sein, dass man einen RTW entsprechend umbesetzt, der mit zwei Assistenten oder mit Notfallsanitäter und Assistent besetzt ist, dass man hier einen Fahrzeugtausch vornimmt. Wenn man eine andere Organisation im Kreis befragt, gehen wir davon aus, dass sie dann ihr NEF zum Einsatz bringt. Al les andere würde auch keinen Sinn machen.

Doch ich sage schon einmal im Blick auf die Veränderung der Strukturen in der Leitstellenlandschaft: Das zeigt wieder, je besser diese miteinander vernetzt sind, umso schneller kann man auch in solchen Situationen ohne großen Zeitaufwand einfach eine Abfrage starten, die binnen weniger Minuten ge gebenenfalls beantwortet ist.

Vielen Dank. – Es gibt weite re Fragen, zunächst von Herrn Abg. Blenke.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Kompetenter kann man gar nicht antworten! – Zuruf des Abg. Anton Ba ron AfD)

Vielen Dank. – Frau Präsiden tin, Herr Staatssekretär! Zunächst einmal finde ich es sehr gut vom Kollegen Glück, dass er hier das Licht auf das Rettungs wesen, auf die wichtige Arbeit der Rettungsdienste lenkt. Da schließen wir uns, Herr Kollege Glück, auch dem Dank na türlich vollumfänglich an.

Ich möchte Sie an zwei Stellen noch etwas ergänzend fragen, Herr Staatssekretär, zum einen etwas anderes als das, was der Kollege Glück angesprochen hatte, nämlich in Bezug auf die Verbesserung der Notrufmöglichkeiten für sprach- oder hör behinderte Menschen, beispielsweise durch eine Notruf-App. Könnten Sie uns dazu zum Stand Ihrer Überlegungen etwas sagen, was in diesem Bereich aus Ihrer Sicht getan werden könnte, um die Notrufmöglichkeiten für diese gehandicapten Menschen zu verbessern?

Das andere: Wir reden von den klassischen Rettungsdiensten. Es gibt aber auch nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit stehende Rettungsdienste wie beispielsweise die Berg- oder die Wasserrettung. In diesen Bereichen bestehen, wie wir wis sen, erhebliche Investitionsstauproblematiken. Könnten Sie uns erläutern, wie insbesondere diese Investitionsstaus aufge löst werden können und sich eine Verbesserung erzielen lässt?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Vielen Dank. – Lieber Kol lege Blenke, zunächst einmal sind wir in Kooperation mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das die Federführung hat, auch von Landesseite sehr daran interessiert, für Gehörlose entspre chende Notrufmöglichkeiten zu schaffen. Es gab diesbezüg lich auch ein Pilotprojekt zwischen dem FLZ des Polizeiprä sidiums Stuttgart und der Integrierten Leitstelle Stuttgart, die hier erste Versuche gefahren haben. Wir arbeiten weiter dar an, auch auf Bundesebene, dies voranzutreiben. Es ist jetzt auch ein Tagesordnungspunkt des Arbeitskreises IV der In nenministerkonferenz, hier schnellstmöglich eine bundesein heitliche Regelung und Möglichkeit zu schaffen.