Vielen Dank. – Lieber Kol lege Blenke, zunächst einmal sind wir in Kooperation mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das die Federführung hat, auch von Landesseite sehr daran interessiert, für Gehörlose entspre chende Notrufmöglichkeiten zu schaffen. Es gab diesbezüg lich auch ein Pilotprojekt zwischen dem FLZ des Polizeiprä sidiums Stuttgart und der Integrierten Leitstelle Stuttgart, die hier erste Versuche gefahren haben. Wir arbeiten weiter dar an, auch auf Bundesebene, dies voranzutreiben. Es ist jetzt auch ein Tagesordnungspunkt des Arbeitskreises IV der In nenministerkonferenz, hier schnellstmöglich eine bundesein heitliche Regelung und Möglichkeit zu schaffen.
Bei der zweiten Frage haben Sie vollkommen recht. Bei den sogenannten Sonderrettungsdiensten – also Bergwacht, Berg
rettung und Wasserrettung – haben wir ganz grob einen För derantragsstau mit einem Volumen von rund 9 Millionen €. Deshalb konnten wir in den letzten Jahren aus den insgesamt dem Rettungsdienst zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Sonderdiensten immer nur einen Bruchteil zur Verfügung stel len. Wir haben das erkannt und sind jetzt – das ist eigentlich kein typisches Anliegen für einen Nachtragshaushalt – schon im Vorfeld dem Haushaltsgesetzgeber, allen Fraktionen, dank bar, wenn sie noch im Dezember bei der Beratung des Nach tragshaushalts dem Anliegen zustimmen.
Wir haben da im Nachtragsentwurf 6,5 Millionen € eingestellt. Einen Großteil davon – ich sage einmal: rund 6 Millionen € – wollen wir genau diesen Sonderrettungsdiensten zur Verfü gung stellen
ja gut, da bleibt immer noch etwas von dem Antragsstau von 9 Millionen € übrig –, um diesen entgegenzukommen, insbe sondere auch was bauliche Maßnahmen angeht.
Es scheint für den Kollegen Blenke eine neue Information zu sein, dass es einen ordentli chen Schluck aus der Pulle für Bergwacht und DLRG gibt. Er erfährt hier Neues. Insbesondere ist es auch gut, wenn man es noch einmal öffentlich sagt.
Herr Staatssekretär Klenk, ich habe noch eine Frage zur Ret tungskette vom Anruf bis zur Übergabe bzw. Übernahme in der richtigen Klinik. Eine Problematik ist – wir bekommen Zeichen aus Mittelbaden, dass es dort öfter vorkommt; ich kenne es aber auch aus dem Klinikverbund in meinem eige nen Wahlkreis –, dass immer wieder Notaufnahmen abgemel det werden – das kommt vor, das passiert; das ist nicht gut –, weil keine Intensivbetten vorhanden sind, weil andere Notfäl le schon abgegeben wurden.
Das Problem, das uns immer wieder zugetragen wird, ist, dass dann der Notarzt vor Ort anrufen und nach einer Klinik su chen muss. Er muss schauen, wo er den Patienten, den mitun ter schwer verletzten Menschen, dann unterbringen kann. Laut Gesetz ist es Aufgabe der Leitstellen, den Betten- und Kapa zitätsnachweis zu erbringen; diese Aufgabe ist den Leitstel len zugeordnet.
Da ist die Frage: Ist Ihnen die Problematik bekannt? Wenn ja: Gibt es Überlegungen, auch im Blick auf die Fortschreibung des Rettungsdienstgesetzes, an dieser Schnittstelle eine Ver besserung zu erreichen, damit die Notärzte, die sich eigent lich um die Patientinnen und Patienten, um die Schwerver letzten kümmern sollen, nicht auch noch mit telefonischen Aufgaben belastet werden?
Lieber Kollege Hinderer, die Probleme sind bekannt. Ich sage Ihnen dazu: Abmeldungen von Notaufnahmestationen oder sonstigen Stationen mögen für niedergelassene Ärzte gelten, aber sie gelten, wenn Sie mich fragen, nicht für den Rettungsdienst. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass der Rettungswagen bzw. Rettungshubschrau ber vor Ort steht – eine halbe Stunde lang, wie manchmal der Presse zu entnehmen ist – und irgendwelche Telefonate führt. Im Zweifelsfall wird die nächstgelegene geeignete Klinik an gefahren, auch wenn es im Ausnahmefall nicht die optimal geeignete Klinik ist. Aber eine Versorgung in der Klinik ist immer besser als im RTW oder im Hubschrauber.
Sie haben natürlich vollkommen recht: Es ist auch nicht Auf gabe der Notärzte oder der Rettungswagenbesatzungen, sol che Telefonate zu führen. Da hat sich etwas eingeschlichen – nicht dass die Leitstellen das nicht machen wollen –, seit je der RTW, jeder Notfallsanitäter, jeder Notarzt ein Handy bei sich hat. Man kennt ja diesen und jenen in der Klinik; auch in der eigenen Klinik fängt man natürlich an zu telefonieren, um dort ein Bett oder einen entsprechenden Platz zu finden. Da haben Sie mich voll an Ihrer Seite, wenn Sie sagen: Das ist Aufgabe der Leitstelle, falls dies notwendig sein sollte, und die hat das durchzuführen.
Aber ich sage noch einmal: Ich habe überhaupt kein Verständ nis dafür, wenn irgendjemand aus dem Rettungsdienst – ob Notarzt oder Notfallsanitäter – erzählt, er habe draußen eine halbe Stunde oder eine Stunde herumtelefonieren müssen. In solchen Fällen ist die nächste Klinik anzufahren, und dann heißt es: Hier sind wir, jetzt wird erst einmal eine Erstversor gung durchgeführt, und dann sehen wir weiter. Im Zweifels fall wird der Patient dann in eine entsprechende Fachklinik weiterverlegt.
Herr Staatssekretär, es war vor einigen Wochen zu lesen, dass der Verband der Er satzkassen den Vertrag mit den privaten Unternehmen, die die Krankentransporte durchführen, gekündigt hat. Es stand auch zu lesen, dass Kliniken sich Sorgen machen, ob man die Kran kenfahrten in dieser Dimension noch durchführen könne und ob dann die Notfalltransporte zahlenmäßig ein Stück weit ein Problem darstellen. Wie beurteilt das die Landesregierung?
Das hat mit dem Rettungs dienst im Grunde genommen gar nichts zu tun. Wenn wir über den Rettungsdienst reden, reden wir über Notfallrettung und qualifizierte Krankentransporte. Bei dem Thema, das Sie zu Recht angesprochen haben, reden wir über Krankenfahrten oder „Krankentransport light“. Das ist eine Erfindung der ge setzlichen Krankenkassen und anderer.
Unabhängig von der Zuständigkeit sage ich Ihnen: Man woll te da im Grunde genommen eine Zwischenform zum qualifi zierten Krankentransport finden, die natürlich auch nur zum halben Preis vergütet wird.
Wenn Sie die Konditionen anschauen, die diesen Organisati onen oder Firmen zur Verfügung gestellt werden, und hoch rechnen, wie lange so ein Transport dauert, für den Sie zwei
Mitarbeiter brauchen und ein Fahrzeug, dessen Anschaffung den Betrag X kostet, erkennen Sie: Da kann irgendetwas nicht stimmen. Das muss irgendwo zulasten der Qualität gehen. Das haben einzelne Kostenträger erkannt und die Reißleine gezo gen.
Ich sage aber klar: Die Transporte, die auf diese Art und Wei se durchgeführt wurden, haben mit dem qualifizierten Kran kentransport nichts zu tun und dürfen deshalb auch nicht zu lasten des qualifizierten Krankentransports gehen. Die sollen – ein Mietwagenunternehmen oder wie auch immer – zu ent sprechenden Konditionen transportieren.
Zum qualifizierten Krankentransport kann ich nur sagen: Nach Jahren haben wir es mit Unterstützung unseres Hauses ge schafft, auskömmliche Tarife mit den Kostenträgern – allen gebührt Respekt und Anerkennung – auszuhandeln, sodass wir davon ausgehen, dass die Organisationen diese qualifizier ten Krankentransporte künftig zeitnah und pünktlich bedie nen können. Ansonsten müssen wir da etwas nachhelfen – um es vorsichtig auszudrücken.
Wir haben inzwischen auch schon einvernehmlich zwischen den Organisationen und den Kostenträgern nach dem Ret tungsdienstgesetz vereinbart, den Krankentransport auf eine breitere Basis zu stellen, sprich großräumigere Dispositionen durchzuführen – ähnlich wie im Speditionsgewerbe –, um noch wirtschaftlicher tätig zu sein.
Ich füge hinzu, ich habe gesagt, zu bestimmten Konditionen können sie keine entsprechende Leistung bringen. Dabei den ke ich in erster Linie auch an hygienische Zustände. Es ist nicht so toll, wenn die Krankentransporteure – ich bezeichne sie mal so – die Keime von A nach B transportieren. Auch das gehört zur Wahrheit.
Herr Staatssekretär, ich möchte bei der Frage nachhaken, die Herr Hinderer gestellt hat. Ich denke, das ist eine sehr gute Frage. Mit Ihrer Antwort – das muss ich ehrlich zugeben – bin ich nicht ganz zufrieden.
Sind Sie nicht der Ansicht, dass die sogenannte Golden Hour das Maß aller Dinge ist und die Zeit, bis die Patientin oder der Patient nach dem Vorfall beim richtigen Arzt angelangt ist, für das Outcome der Patientin oder des Patienten letztendlich das Wichtige und Entscheidende ist? Es nutzt meiner Meinung nach niemandem viel, wenn jemand mit einer Hirnblutung in einem kleinen Kreiskrankenhaus ist, in dem er nicht entspre chend versorgt werden kann.
(Abg. Anton Baron AfD: Da gibt es gute Kreiskran kenhäuser! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Herr Baron hat keine Ahnung!)
Da bin ich voll bei Ihnen. Das ist überhaupt kein Thema. Nur noch mal: Wenn ich aktu ell keine entsprechende Klinikzusage bekomme, ist die Ver sorgung in einer Klinik, auch wenn sie für diesen speziellen Fall nicht in erster Linie qualifiziert ist, immer besser – auch zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen eines Patienten – als auf der Straße oder im Hubschrauber.
Herr Staatssekretär, ich will noch mal an die gezielte Frage nach der Förderung im sogenann ten Sonderrettungswesen – Stichwort Bergwacht, DLRG und andere – anknüpfen. Ich will ausdrücklich sagen: Es ist nur zu befürworten, wenn das Land jetzt wieder Möglichkeiten hat, da zu unterstützen und zu helfen. Aber wir wissen auch – auch das gehört zur Wahrheit und sollte gelegentlich wieder ausgesprochen werden –, Auslöser dieser Einsätze der Son derrettungsdiensteinheiten sind häufig Aktivitäten der Kom munen, von Privatbetreibern, Kunstschneepisten, Erlebnis events in der Natur. Inwiefern sehen Sie diejenigen mit in der Pflicht, die letztendlich Auslöser dieser Rettungseinsätze sind?
Ich sage es mal so: Ich hat te im letzten halben Jahr diverse Gespräche, insbesondere im Bereich der Bergrettung. Es ging um die Vergütung der Hel ferinnen und Helfer bei Einsätzen analog zu unseren Feuer wehren. Da muss man immer wieder sagen: Die Feuerwehr hat eine andere Aufgabe auf gesetzlicher Grundlage, nicht ver gleichbar. Aber auch in diesen Fällen, wenn der Einsatzleiter der Feuerwehr bzw. der örtliche Bürgermeister diese Kräfte zum Einsatz bringt, sollen diese genau dieselbe Aufwandsent schädigung erhalten – was aber häufig so nicht praktiziert wird.
Ich sage also: Wenn man schon vor Ort das eine oder andere touristisch vermarktet und dazu dann diese ehrenamtlichen Kräfte braucht, dann würde ich es – das sage ich jetzt einmal ganz vorsichtig – nicht nur als eine Geste empfinden, wenn die zuständige Kommune sagen würde: Dann werden wir die se Kräfte entsprechend der Praxis bei den Kameradinnen und Kameraden bei unserer Feuerwehr vergüten.
Was die Rettungsdienstförderung angeht – das wissen Sie aus Ihrer ehemaligen Tätigkeit als Minister –: Wir sagen ja immer so schön, 90 % Förderung. Sie wissen ja, was dann in Bezug auf die förderfähigen Kosten unter dem Strich tatsächlich üb rig bleibt. Da sehe ich auch die Kommunen in gewisser Wei se in der Pflicht, den Organisationen vor Ort entsprechend be hilflich zu sein. Das tun diese auch oft, indem entsprechende Räumlichkeiten im Feuerwehrgerätehaus oder wo auch im mer oder auch Grundstücke zur Verfügung gestellt werden. Auch das ist ein Beitrag.
... nein, Herr Staatssekretär; das kommt sicher noch. – Entschuldigung, das war eine freud sche Fehlleistung. Das war nicht beabsichtigt.