Protokoll der Sitzung vom 11.12.2002

Herr Staatsminister, Bezug nehmend auf die Antworten der Staatsregierung zu meinen Mündlichen Anfragen vom 18. 10. 2000, 31. 05. 2001, 09. 10. 2002 und 24. 10. 2002 hinsichtlich der Errichtung einer Solarzellenfabrik in Wackersdorf bzw. die Einlösung der Verpflichtung der Energiewirtschaft, aus dem „Dritten Topf“ insgesamt 500 Millionen DM in regionalwirtschaftlich bedeutsame Projekte in der Oberpfalz zu investieren, frage ich erneut: Was gedenkt die Staatsregierung konkret zu unternehmen und was soll zum Beispiel der Landkreis Schwandorf tun, damit die restlichen Mittel in Höhe von ca. 140 Millionen e für Investitionen verfügbar gemacht werden können?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Herr Kollege, in den Antworten vom 18. 10. 2000, 31. 05. 2001, 09. 10. 2002 und vom 24. 10. 2002 zu den jeweiligen mündlichen Anfragen haben Herr Kollege Spitzner und ich zum Stand der Umsetzung der WAA-Ausgleichsmaßnahmen ausführlich berichtet. An diesem Sachstand hat sich seit der letzten mündlichen Anfrage nichts geändert. Zur Klarstellung verweise ich nochmals auf folgende Punkte.

Erstens. Die Zusicherung, mit der Errichtung der Wiederaufarbeitungsanlage 1600 Arbeitsplätze zu schaffen, wurde deutlich übertroffen. Wir haben auf dem Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage derzeit rund 3000 Arbeitsplätze. Dies ist, so meine ich, ein gewaltiger Erfolg.

Zweitens. Wir waren uns immer darin einig, dass der „Zweite Topf“, nämlich Investitionen in die Infrastruktur, erledigt und erfüllt ist.

Bei dem „Dritten Topf“ geht es nicht um Investitionszuschüsse in Höhe von 500 Millionen, wie Sie wissen – das scheint aus der Fragestellung heraus so verstanden worden zu sein, – sondern wir sind uns darin einig, dass es sich hier um einen Finanzrahmen handelt, – innerhalb dessen wirtschaftlich sinnvolle Projekte durch Aktivitäten der Energiewirtschaft selbst oder durch Partner gefördert werden sollen. Das Volumen an Projekten macht es also aus. Es handelt sich um das Gesamtvolumen von Erst- und Folgeinvestitionen. Auf diesem Gebiet ist einiges geschehen, wie Sie ja selbst feststellen.

Es geht uns darum – dies muss gemeinsames Ziel der Staatsregierung und der Landkreise sein –, dass weitere Betriebe mit Hilfe von E.on oder anderer, die an dem ganzen Konsortium beteiligt waren, angesiedelt und gefördert werden. An diesem Thema muss weiter gearbeitet werden. Die Aktivitäten laufen dahin, dass mögliche Ansiedlungen, die für diesen Raum interessant sind oder für die sich der Raum interessiert, auf diese Weise durch die Unterstützung von E.on gefördert werden. Die gemeinsamen Bemühungen von E.on und meinem Haus haben dazu geführt, dass auf dem ursprünglich für die Solarzellenfabrik vorgesehenen Gelände nunmehr die Firma Modine GmbH eine Produktionsstätte errichtet, und darüber bin ich eigentlich ganz froh. Wir haben uns mit der örtlichen Kommunalpolitik darüber abgestimmt; sie sieht das genauso.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Schindler, bitte.

Herr Staatsminister, ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie ebenso wie ich der Meinung sind, dass noch etwas fehlt. Ich frage also konkret: Was tut Ihr Haus? Was soll der Landkreis Schwandorf konkret tun, damit weitere Investitionen getätigt werden und die Verpflichtung, die damals die Energiewirtschaft gegenüber der Staatsregierung abgegeben hat, nach mittlerweile mehr als zehn Jahren endlich erfüllt wird?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Sie wissen, Voraussetzung ist immer, dass investitionswillige Betriebe vorhanden sind. Investitionswillige Betriebe, die in diese Region gehen, sind momentan jedoch nicht sehr leicht zu finden, weil erstens zurzeit Investitionen generell sehr zurückhaltend getätigt werden und zweitens Investitionen gerade in den neuen Bundesländern und demnächst in den östlichen Nach

barländern für viele wegen der hohen Förderung dort so attraktiv sind, dass man bei uns Investoren mit dem Lasso einfangen muss. Einige Investoren haben wir auf diese Weise einfangen können. Ich hoffe, dies gelingt uns gemeinsam mit dem Landkreis und der Kommune auch in Zukunft.

Zur Frage, was man tun kann: Wo sich die Gelegenheit ergibt, muss man schlicht und einfach zugreifen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Schindler.

Herr Staatsminister, mit welcher Förderung kann ein Unternehmen, das wir – hoffentlich – mit dem Lasso einfangen, rechnen, wenn es sich dort ansiedelt?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Ohne aus der Schule plaudern zu wollen, Sie kennen die Regularien: Großbetriebe können dort vom Staat nicht gefördert werden, weil es sich um kein Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe handelt. Klein- und Mittelbetriebe können sehr wohl gefördert werden. Die Hilfe durch E.on erstreckt sich darauf, dass man entweder in einzelnen Fällen Kooperationen anbietet, dass E.on selbst Betriebe akquiriert oder bei Grundstücksverhandlungen eine gewisse Großzügigkeit zeigt, wenn E.on selbst Grundstücksbesitzer ist etc. Insofern hat E.on einen größeren Spielraum als wir.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage, der Fragesteller.

Herr Staatsminister, sollen wir nun Firmen, die Interesse bekunden, an Sie weiterleiten, oder sollen wir ihnen raten, sich direkt mit E.on in Verbindung zu setzen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Dies kann man so und so machen. In der Regel sind Sie gut beraten, wenn Sie sie an uns weiterleiten, weil wir mit E.on immer regelmäßig und sehr schnell verhandeln. Wir führen über mehrere Themen Gespräche; sie wissen es in Arzberg und Aschaffenburg genauso wie in Schwandorf. Da gibt es einen regelmäßigen Gesprächskontakt, sodass es sinnvoll ist, wenn Sie sie zu uns schicken.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller: Herr Dr. Scholz. Bitte.

Herr Staatsminister, sieht die Staatsregierung die Gefahr, dass durch die Ausschreibung von

Schienenverkehrsleistungen speziell in Nordbayern und die Erfüllung der Privatisierungsquote der EU vorwiegend in Nordbayern die Einrichtung des Unterhaltungswerkes in Nürnberg-Gostenhof und die Verlagerung des Containerbahnhofs in den Nürnberger Hafen gefährdet ist?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Entscheidungen über die Errichtung, Veränderung oder Verlagerung von Werken trifft die DB Regio AG in eigener Verantwortung, z. B. auch zum Ausbesserungswerk in Nürnberg für den Fernverkehr.

Weiterhin ist es nicht richtig zu unterstellen, dass die Ausschreibungen primär in Nordbayern stattfinden sollen. Wir sind deswegen mit der DB AB im Gespräch. Es kommt darauf an, die Ausschreibungen vernünftig zu streuen. Im Verkehrsdurchführungsvertrag mit der DB Regio AG, mit der zurzeit verhandelt wird, sollen einzelne Ausschreibungsprojekte definiert werden, wie dies die neue Vergabeverordnung zwingend vorschreibt. Es geht weniger um die Erfüllung der „Privatisierungsquote“ der EU. Die deutsche Vergabeverordnung schreibt vor, dass ein wesentlicher Teil ausgeschrieben werden muss. Das sind auf alle Fälle über 25%. Alles, was darunter liegt, ist nach dieser Interpretation eher unwesentlich. Die entsprechenden Leistungen sollen zu bestimmten Zeitpunkten während der Laufzeit dieses Vertrags im Wettbewerb vergeben werden. Das Ausmaß und der Zuschnitt dieser Projekte, die im Laufe der nächsten zehn Jahre ausgeschrieben werden sollen, sind zurzeit noch offen.

Die Ausschreibung bedeutet aber nicht, dass die Streckenbedienung für die DB AG verloren wäre. Die DB AG versteht es sehr wohl, sich mit guten Angeboten im Wettbewerb durchzusetzen. Wir haben das mehrfach erlebt. Das ist in Ordnung. Wegen der Übergangsregelung zur Interregiostrecke 25 z. B. wurde eine Preisumfrage gemacht. Die DB AG hatte das beste Angebot. Zu den Strecken München – Rosenheim –Salzburg und München – Garmisch-Partenkirchen haben wir zusätzliche Angebote aufgelegt, und das Angebot der DB AG war halt so gut, dass wir nicht weiter ausgeschrieben haben. Ausschreibung heißt also nicht Verlust von Strecken für die DB AG.

Die Verlagerung des Containerbahnhofs in den Nürnberger Hafen ist eine Entscheidung der DB Cargo AG und der DB Netz AG. Die Entscheidungen werden die unmittelbar betroffenen und verantwortlichen Konzernunternehmen, insbesondere DB Cargo AG und DB Netz AG aufgrund eigener unternehmerischer Bewertungen treffen. Ich füge hinzu: Wir sind sehr dafür, dass der Containerbahnhof in den Nürnberger Hafen kommt. Früher wollte das die DB, dann eine Zeitlang nicht und jetzt Gott sei Dank wieder. Wir unterstützen diese sinnvolle Konzentration der Frachtumschlagsanlagen für die Schiene, die Straße und die Wasserwege im Nürnberger Hafen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage? – Herr Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, sind die Laufzeiten, die verhandelt werden, der Investitionsentscheidung der DB AG adäquat?

Meiner Meinung nach ja. Wir haben als erstes von den Zehn-Jahres-Verträgen gesprochen und in diese Richtung verhandelt. Ich halte sie für richtig. Die DB hätte wahrscheinlich gerne längere Laufzeiten. Damit hätten wir aber wahrscheinlich sogar Probleme im Landtag. Ich halte es für richtig, auf zehn Jahre zu gehen mit der Option, dass verlängert wird. Dies ist für die Beschaffungspolitik der DB AG und für die Abschreibungszeiträume, die für die Investitionen relevant sind, wichtig. Wir machen keinen Bestellvertrag auf zehn Jahre, sondern wir machen ein Vertragswerk, in dem die Investitionsentscheidungen der DB AG für das rollende Material, für die Investitionen, in die Infrastruktur und, soweit dies möglich, ist auch für bestimmte Bestandssicherungen bei den Werken festgeschrieben werden.

Ich verstehe, dass die DB AG Sicherheiten haben will. Wir unsererseits wollen für die Sicherheiten Investitionszusagen haben. Wegen der langen Lebenszeit der eingesetzten Materialien, der Langfristigkeit der Investitionen und der Abschreibungszeiträume sowie der langen Laufzeiten von Förderzusagen und den damit einhergehenden Rückforderungsansprüchen muss man der DB AG zugestehen, dass keine Zwei-Jahres-Verträge gemacht werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Der nächste Fragesteller ist Herr Odenbach. Bitte.

Herr Staatsminister! In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren von den einzelnen Landeshäfen Gewinne erwirtschaftet und Gewerbesteuern entrichtet?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Die Bayerische Landeshafenverwaltung – LV – ist ein nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteter Staatsbetrieb nach Artikel 26 der Bayerischen Haushaltsordnung und daher nicht gewerbesteuerpflichtig. Für die einzelnen Betriebsteile in Aschaffenburg, Bamberg und Regensburg sowie in Passau erfolgt deswegen keine steuerliche Rechnungslegung.

Die 1995 gegründete Hafen Nürnberg–Roth GmbH, an der der Freistaat mit 80% beteiligt ist, ist kraft Gesetzes aufgrund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. In den letzten fünf Jahren sind die folgenden Gewinne erzielt und Gewerbesteuern entrichtet worden: 1997 betrug der Gewinn 1 395000 DM und die Gewerbesteuer 474000 DM; 1998 1 703000 DM Gewinn und

570000 DM Gewerbesteuer; 1999 1.572000 DM Gewinn und 569000 DM Gewerbesteuer; 2000905000 DM Gewinn und 347000 DM Gewerbesteuer und 2001591000 DM Gewinn und 250000 DM Gewerbesteuer.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Odenbach, bitte.

Herr Staatsminister, Sie haben dargestellt, dass die übrigen Landeshäfen offiziell keine Gewinne machen dürfen, trotzdem werden Gelder erwirtschaftet. In der Bekanntmachung über die Bayerische Landeshafenverwaltung gibt es den Passus zur Verwendung der Mehrerträge mit dem Ziel der Senkung der Entgelte. Ist das in den letzten Jahren in einem der Häfen geschehen, oder war das bisher nicht möglich?

Wir arbeiten zurzeit gemeinsam mit dem Finanzministerium einen Bericht aus. Sie haben vor einiger Zeit einen Antrag gestellt, der die einzelnen Fragen auflistet. Im Bericht werden alle Themen behandelt. Ich will deshalb nicht vorab und pauschal eine Antwort geben; denn die Situation ist von Hafen zu Hafen etwas unterschiedlich. Wir werden anlässlich des Berichts ausführlich darüber reden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Odenbach.

In letzter Zeit ist offenbar keine Senkung der Benutzergebühren vorgenommen worden, ist das richtig?

Das ist mir momentan nicht gegenwärtig. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Steuerzahlung habe ich mich auch nicht auf diese Frage präpariert.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Damit sind die Fragen aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Wiesheu. Ich bitte nun den Staatsminister der Justiz zur Beantwortung der nächsten Fragenrunde. Nächste Fragestellerin ist Frau Stahl, bitte.

Herr Staatsminister! Ist es zutreffend, dass das Staatsministerium der Justiz plant, Computer, die im Straf- und Maßregelvollzug auch zu Fortbildungszwecken, zum Beispiel in der Informationstechnik genutzt werden, generell einzuziehen, und wie beurteilt die Staatsregierung die damit zusammenhängende erschwerte Wiedereingliederung von einzelnen resozialisierungswilligen Gefangenen mit günstiger Sozialprognose in das Berufsleben?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Frage der Frau Kollegin Stahl beantworte ich folgendermaßen: Nein, diese Vermutung ist nicht zutreffend.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine Zusatzfrage? – Frau Stahl.

Herr Staatsminister, wie erklären Sie sich den Fall, der uns bekannt geworden ist und zu dem nachgefragt werden muss, wie die JVA dazu steht, dass tatsächlich allen die Computer zu Fortbildungszwecken weggenommen worden sind, obwohl in einem speziellen Fall die JVALeitung gesagt hat, der Gefangene sei resozialisierungswillig, sich dann aber auf Ihr Haus berufen hat?