die Hiobsbotschaften für alle Beamten und insbesondere für die Lehrer nicht mehr ab.“ Das ist kein Zitat von mir, sondern vom Bayerischen Philologenverband, der bestimmt nicht im Verdacht der SPD-Hörigkeit steht. Diesen Satz schrieb er in der Januarausgabe seiner Zeitschrift. Das ist heute die Realität. CSU-Abgeordnete haben bei einschlägigen Veranstaltungen der Besamtenorganisationen auf schwierige Fragen immer nur eine Antwort, nämlich das hohe Lied, die Litanei vom Freistaat Bayern als Hort des Berufsbeamtentums. Herr Kollege Prof. Eykmann, ich sage das nur deswegen, um auf Ihr Bibelzitat zurückzukommen. Sie haben gesagt, man solle nicht nur reden, um den Funktionären zu gefallen.
Für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer stellt sich die Lage inzwischen nämlich ganz anders dar. Sie fragen sich, was von den Sprüchen der Staatsregierung und der Mehrheitspartei noch übrig bleiben wird, wenn es so weitergeht. Wie sieht es denn in Wirklichkeit draußen an den Schulen aus? An den beruflichen Schulen Bayerns – wir haben es schon neulich dargestellt – verschärft sich die Personalsituation immer mehr, was aber schon seit Jahren absehbar war. Jetzt ist ein Notprogramm aufgelegt worden, um wenigstens die größten Mängel zu beseitigen. Jetzt wird nach dem Motto „training on the job“ gehandelt, und das für unsere Schülerinnen und Schüler. Dieses Handeln ist ein Beispiel für die konzeptlose, kurzsichtig angelegte Bildungspolitik in Bayern.
An den Realschulen gibt es zu wenig Lehrer und Schulräume. Man hat fast den Eindruck, dass das Kultusministerium von der Einführung der R 6 überrascht worden wäre. Darüber, dass sich immer weniger Abiturientinnen und Abiturienten für ein Lehramtsstudium interessieren, braucht man sich auch nicht mehr zu wundern. Die Arbeitssituation an den bayerischen Schulen wird für die Lehrerinnen und Lehrer zunehmend schwieriger. Unzufriedenheit, Stundenausfall und Auslesedruck kennzeichnen diese Situation. Die Verlängerung der Beförderungswartezeiten tut ein übriges, und die unstete Schulpolitik der Staatsregierung passt noch oben drauf. Die Einführung der R 6 gefährdet inzwischen vor allem im ländlichen Raum viele Hauptschulen. Klassen müssen zusammengelegt werden, das Angebot an Wahl- und Wahlpflichtfächern wird zusammengestrichen, und die Schulleiter und die Bürgermeister kämpfen gemeinsam um das Überleben ihrer Schulen. Deshalb braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Interesse und die Motivation für den Lehrerberuf zurückgehen.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sieht aufgrund des Mangels an Fachlehrern und Hauptschullehrern sich gezwungen, neben der Aufhebung der arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung auch die Antragsteilzeit einzuschränken. Es hat davon Abstand genommen, die Bewilligung von Antragsteilzeit generell auszuschließen.
Oh wie gnädig! So kann ich dazu nur sagen. Den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern, die statt bisher 14 oder 15 Unterrichtsstunden jetzt plötzlich 22 Unterrichtsstunden halten müssen, hilft das wenig. Das ist eine massive Verschlechterung. Soviel nur als Beispiel zum Thema Vertrauensbruch.
Zu einer verlässlichen Bedarfsplanung und zum Einsatz der richtigen personalrechtlichen Instrumentarien an den Schulen hat es die Staatsregierung noch nie gebracht. Sie lebt immer nur von der Hand in den Mund, von einem Tag auf den anderen. Dass sie sich nach dem 12. Dezember noch einige kleine Veränderungen und Verbesserungen hat abringen lassen, gehört zur altbewährten Strategie der hin- und hergerissenen CSU-Abgeordneten, in deren Brust zwei Seelen wohnen: Die eine muss in München gehorchen, die andere darf zuhause das Lied vom braven Mann singen, der sich mit aller Macht gegen solche Verschlechterungen gestemmt hat und doch noch retten konnte, was zu retten war.
Es hat einige Übergangsregelungen gegeben, die ich gar nicht schlecht machen will. Sie helfen den Menschen, die sie noch in Anspruch nehmen können. Den meisten helfen sie aber nicht mehr, weil sie zu spät kommen. Alle die Menschen, die davon betroffen sind, haben aber in ihrer bisherigen Lebensplanung auf die Staatsregierung und deren Vorgaben vertraut. Sie alle haben nach dem Willen der CSU eine kalte Dusche bekommen. Das war ein krasser Vertrauensbruch.
Die bayerischen Beamtinnen und Beamten können künftig erst mit 64 Jahren in den Ruhestand treten. Das trifft auch viele ältere Lehrerinnen und Lehrer sehr hart. Auch die Altersermäßigung haben Sie gestrichen bzw. eingeschränkt. Am meisten ergrimmt die Beamtenschaft dabei die Tatsache, dass der Freistaat Bayern in vielen Fällen jetzt durch diese Streichungen Gehaltsbestandteile einspart, die er den Beamtinnen und Beamten vorher gar nicht gegeben hat. Es handelt sich nämlich um Gehaltsanteile, die von den arbeitenden Menschen im öffentlichen Dienst selbst finanziert werden mussten. Trotzdem werden diese Gehaltsbestandteile jetzt auch noch gestrichen. Allein an den Gymnasien entspricht die eingesparte Summe 500 Beförderungsstellen.
Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes haben wir uns darum bemüht, das Burn-Out-Syndrom zu bekämpfen. Sie schicken diese Menschen gezielt in den Burn-Out.
Der Freistaat stellt sich immer als die Insel der Seeligen im öffentlichen Dienst dar. Jetzt hat die Verschlechterung ein Ausmaß erreicht, bei dem wir vor allem befürchten müssen, dass das hohe Engagement und die Motivation der Menschen im öffentlichen Dienst vor die Hunde gehen werden. Das wäre das Schlimmste. Sie aber nehmen das bewusst in Kauf.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat eine bürgerorientierte und effiziente Verwaltung. Verwaltungsreform und Verwaltungsvereinfachung stehen dazu nicht im Widerspruch, sondern für eine Stärkung der bürgernahen Verwaltung. Verwaltungsreform und Entbürokratisierung sind für uns, die CSU-Fraktion, eine zentrale politische Daueraufgabe. Mit einer Reihe von Landtagsanträgen haben wir die Staatsregierung in den letzten Jahren gebeten, ihre vielfältigen Initiativen zur Verwaltungsvereinfachung fortzuführen und unsere Initiativen für einen weiteren Bürokratieabbau umzusetzen. Damit handeln wir im Sinne der Stärkung des öffentlichen Dienstes und somit auch im Sinne unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach dem Motto „so viel Staat wie nötig, so wenig Staat, wie möglich“ muss sich die öffentliche Verwaltung auf den Kernbereich ihrer Aufgaben konzentrieren. Aufgabe sowohl des Bundesgesetzgebers als auch des Landesgesetzgebers ist es, überflüssige Normen und Bürokratiehemmnisse mithilfe eines „Bürokratie-TÜV“ abzubauen, um dadurch neue Freiräume für Kreativität und Innovation zu schaffen. Wettbewerb, Innovation und Reformen sind in Zukunft nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung noch mehr gefordert. Nur so kann die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes für die Zukunft gewährleistet werden.
Verwaltungsreform erfordert aber auch ein Umdenken in unserer Gesellschaft. Wir müssen Abschied nehmen von einer Vollkaskomentalität und bereit sein, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Mehr Freiraum zu schaffen, bedeutet auch, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Der Generalklausel soll grundsätzlich der Vorrang vor Detailregelungen eingeräumt werden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einengende Verordnungen und behördliche Durchführungserlasse auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Soweit Ermessensspielräume bestehen, darf die Entscheidungsfreiheit der zuständigen Beamten nicht durch eine zu große Regelungsdichte eingeengt werden. Das erwarten auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei einer Vielzahl von Gesprächen vor Ort habe ich das auch gespürt.
Wichtig für uns ist es, diese Ideen und praxisbezogenen Vorschläge und Anregungen in unsere Arbeit mit einfließen zu lassen und parlamentarisch umzusetzen. Wir setzen auf den Dialog mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst.
Ebenso wichtig ist auch die Steigerung der Bürgerorientierung der Verwaltung. Der Staat muss sich vor allem als Dienstleister für Bürger und Wirtschaft verstehen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei auch der Einsatz der modernen Technik. Die Verwaltung wird die vielfältigen Möglichkeiten des Internets in immer stärkerem Maße nutzen.
Eine moderne, leistungsfähige und vor allem auch bürgernahe öffentliche Verwaltung ist ein wichtiger positiver Standortfaktor, insbesondere im Genehmigungsverfahren und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in den Regionen Bayerns.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden den eingeschlagenen Weg der Verwaltungsvereinfachung fortführen und weitere Vereinfachungen und Bürokratieabbau zusammen mit der Verwaltung und dem öffentlichen Dienst umsetzen. „Den öffentlichen Dienst fit machen für die Zukunft“ ist für uns eine große Herausforderung, die wir auch meistern werden. Ihr negatives Gerede vom „Kahlschlag im öffentlichen Dienst“ entbehrt jeglicher Grundlage und ist kontraproduktiv für unser Land. Sie von der SPD stehen für mehr Staat, wir stehen für mehr Eigenverantwortung des Bürgers.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Kollege Strasser, hat etwas sehr Richtiges gesagt.
Er hat seine Rede vorgetragen und dann die Flucht ergriffen. Ich will ihm gar nicht böse nachreden, sondern ich will nur sagen, dass er Recht hat.
Der Freistaat Bayern hat im Jahr 1998, dann aber vor allem in den Jahren 1999 und 2000 sehr gute Steuereinnahmen gehabt. Wir haben mit diesen guten Steuereinnahmen ein Doppeltes gemacht: Erstens. Wir haben Rücklagen gebildet, die wir in den schwierigen Haushaltsjahren 2001/2002 und den Restbetrag auch in den Jahren 2003 und 2004 dringend und gut gebrauchen konnten. Andere Länder der Bundesrepublik Deutschland haben keine derartige Rücklagenpolitik betrieben und waren im letzten Jahr und sind jetzt gezwungen, Nachtragshaushalte vorzulegen und zusätzliche Nettoneuverschuldungen zu tätigen. Dies ist der Unterschied zwischen anderen Ländern – insbesondere den sozialdemokratisch regierten Ländern – und dem Freistaat Bayern.
Zweitens. Wir haben in den beiden Jahren 1999 und 2000 insgesamt eine Milliarde DM bestehender Schulden zurückgezahlt. Das gab es in der Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegsgeschichte noch nicht. Das ist solide Finanzpolitik, die ermöglicht, mit zusätzlichen Steuereinnahmen etwas zu machen. Ich glaube, das ist ein besseres Rezept als das Geld zu verkonsumieren, wie es an anderer Stelle geschehen ist. Dankeschön, Herr Kollege Strasser, dass Sie noch einmal auf diese Situation hingewiesen haben.
Lassen Sie mich nun etwas zu dem sagen, was Frau Naaß vorgetragen hat. Frau Kollegin, Sie haben darauf hingewiesen, wir würden seit langer Zeit Personalabbaumaßnahmen betreiben, und Sie haben das bis zum Jahr 2007 zu einer Gesamtsumme von mehr als 12000 Stellen aufaddiert. Es ist richtig, wenn Sie die verschiedenen Maßnahmen der Artikel 6 a und 6 b des Haushaltsgesetzes und das Zwanzig-Punkte-Programm zusammenrechnen, kommt diese Zahl heraus. Beobachten Sie aber gleichzeitig die Gesamtzahl der Angestellten und Beamten im Freistaat Bayern. Diese Zahl ist nicht zurückgegangen; denn wir haben überall dort, wo dies möglich war, Reformen durchgeführt und Personal ausgedünnt, um an den wichtigen Stellen personalpolitische Akzente zu setzen.
Wir haben die Planstellen für Lehrkräfte in einem Maße aufgestockt, wie das in keinem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland auch nur annähernd möglich war.
Wir haben die Personalstärke der Polizei erhöht. Wir haben die Personalstärke des Verfassungsschutzes und anderer Bereiche, wo dies dringend notwendig war, aufgrund der Schwerpunktbildung verbessert. Frau Kollegin Kellner mahnt mich stets, im Haushalt Schwerpunkte zu bilden. Meine Damen und Herren, dies ist das klassische Beispiel dafür, wie man Schwerpunkte bilden kann – generell einsparen, ein enges Korsett bilden und mit dem, was gewonnen wird, personalpolitische Schwerpunkte bilden.
Nun eine klare Feststellung, Herr Kollege Wörner – wenn ich Ihr Gespräch unterbrechen darf. Sie haben hier die Behauptung aufgestellt, der Finanzminister und seine Beamten hätten die Beträge, die die Beamten in Höhe von 0,2% für die zusätzliche Altersvorsorge bezahlten, am neuen Markt angelegt und dieses Geld „verzockt“. Ich fordere Sie, Herr Wörner, auf, dies innerhalb von acht Tagen konkret zu belegen.
Für den Fall, dass Sie das nicht belegen können, behalte ich mir weitere Schritte vor. Ich sage das hier mit aller Deutlichkeit.
Wir haben keinen Pfennig und keinen Cent am neuen Markt angelegt. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, diese unqualifizierte Behauptung hier im Plenum vorzubringen. Ich sage noch einmal: Sie haben acht Tage Zeit.
Meine Damen und Herren, wir haben im Haushalt einen Personalanteil von rund 42%, mittlerweile sogar leicht darüber, Kollege Ach.
Wenn alle sparen müssen – gegenwärtig gibt es keine Ebene, die nicht sparen muss –, muss auch der Personalkörper in die Sparmaßnahmen einbezogen werden. Anders geht es nicht. Es gibt kein Land, auch nicht den Bund und auch keine Kommune, die an dieser Stelle nicht ansetzen würde.
Im Rahmen dieser Sparmaßnahmen kann man die Beihilfe nicht außer Acht lassen. Das geht insbesondere dann nicht, weil die Steigerungsraten sehr hoch sind. Im Jahr 1999 betrug die Steigerungsrate 4,4%. Im Jahr 2000 betrug die Steigerungsrate wiederum 4,2%, im Jahr 2001 7,3% und im Jahr 2002 wiederum 3,4%. Diese Dynamik, meine Damen und Herren, müssen wir brechen. Dem kann nicht offenen Auges zugesehen werden. Das wissen auch andere Länder. Das gehört zu einer verantwortlichen Haushaltspolitik. Deshalb haben wir nach Möglichkeiten gesucht.
Wollen wir eine willkürliche Auswahl für die ärztliche Leistung treffen? – Nein. Wollen wir die Wahlleistungen bei der Beihilfe völlig streichen, wie es andere Länder getan haben? – Vier oder fünf Länder haben in letzter Zeit ohne Alternative die Wahlleistungen völlig gestrichen. Wir haben es nicht so gemacht.
Die Wahlleistungen – Zweibettzimmer und Chefarztprivileg – wurden im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. 11. 2002 ausdrücklich als eine Leistung beschrieben, die nicht zur medizinisch notwendigen Versorgung gehört. Für die Kritiker würde es sich rentieren, dieses Urteil zu lesen. Es ist von unübertrefflicher Klarheit und weist darauf hin, dass der Arbeitnehmer, der Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, diese Wahlleistungen nicht hat – Zweibettzimmer und Chefarztprivileg.