Protokoll der Sitzung vom 03.04.2003

Herr Staatssekretär, sehen Sie die von Herrn Prof. Vocke angesprochene Praxis bei manchen Landratsämtern nicht doch dahin gehend überzogen, dass bei Waffenscheinbesitzern, die über Jahrzehnte den Waffenschein besaßen, frühere Straf- oder Bußgeldverfahren nunmehr herangezogen werden und solche Waffenbesitzer als unzuverlässig deklariert werden und ein neuer Waffenschein durch die Landratsämter nicht mehr ausgegeben wird?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Kobler, da ich die Praxis der Landratsämter nicht kenne, kann ich auch nicht beurteilen, ob sie überzogen ist.

Da es keine weitere Zusatzfrage gibt, stellt als nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Boutter seine Frage. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, ich setze als bekannt voraus, dass die Räumlichkeiten in der Augustinerstraße in Würzburg für den modernen Polizeibetrieb ungeeignet sind. Ich frage deshalb die Staatsregierung, wie dringlich sie die Generalsanierung der Räumlichkeiten der Polizeiinspektion und der Polizeidirektion in der Augustinerstraße in Würzburg beurteilt, wann die Planungsarbeiten abgeschlossen sein werden und wann die Generalsanierung beginnen wird.

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege, ich muss zugestehen, dass das von Ihnen genannte Gebäude generalsaniert werden muss, um den Mitarbeitern der dort untergebrachten Polizeiinspektion und Polizeidirektion angemessene und moderne Arbeitsbedingungen bieten zu können.

Die Kosten der Baumaßnahme werden auf rund 9,2 Millionen e geschätzt. Die Maßnahme ist bereits als Planungstitel in den Doppelhaushalt 2003/2004 aufgenommen. Es ist beabsichtigt, Ende 2003 dem Hochbauamt den Planungsauftrag zu erteilen. Für die Planung der Haushaltsunterlage Bau mit dem daran anschließenden Genehmigungsverfahren ist mit etwa einem Jahr zu rechnen; die dann folgende Ausführungsplanung Bau benötigt etwa ein dreiviertel Jahr. Die gesamte Planung wird damit voraussichtlich im Herbst des Jahres 2005 abgeschlossen sein.

Wir können angesichts der angespannten Haushaltslage heute noch nicht abschätzen, ob zu diesem Zeitpunkt die Finanzierung der Maßnahme gesichert sein wird und wann mit dem Bau begonnen werden kann.

Zusatzfrage? – Der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, ich setze voraus, dass Sie geprüft haben, welche Möglichkeiten es gibt, die notwendige Generalsanierung vorzuziehen. Der Wunsch der Bediensteten ist seit vielen Jahren bekannt, und eigentlich sollte in diesem Jahr begonnen werden. Sehen Sie wirklich keine Möglichkeit, etwas schneller zum Ziel zu kommen?

Das hängt ausschließlich vom Zufluss der Haushaltsmittel ab. Wir haben eine beträchtliche Kürzung im Titel für Hochbaumaßnahmen für Polizeigebäude hinnehmen müssen. Das bedeutet, dass wir in diesem Jahr mit gar keiner Neubaumaßnahme beginnen können, weil zunächst die im Bau befindlichen Maßnahmen abfinanziert werden müssen. Es hängt also wirklich davon ab, wie viele Mittel uns im nächsten Doppelhaushalt zur Verfügung stehen werden. Im Doppelhaushalt 2003/2004 ist es vom genannten Planungsvorlauf her nicht möglich, mit der Maßnahme zu beginnen.

Nächste Zusatzfrage? – Der Fragesteller.

Hatten Sie entsprechende Haushaltsmittel angemeldet, bzw. wann werden Sie sie anmelden?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Selbstverständlich. Sie kennen das Procedere. Die einzelnen Ressorts melden ihren Bedarf beim Finanzminister an. Danach gibt es Ressortverhandlungen, dann Kabinettsentscheidungen und letztlich die Landtagsentscheidung. Ich kann, ohne dass ich ein Dienstgeheimnis ausplaudere, feststellen, dass wir nicht so viel erhalten haben wie wir uns erwünscht hätten.

Nächste Fragestellerin: Frau Kollegin Scharfenberg.

Handelt es sich beim Fuchsstein-Areal der Stadt Amberg um

ein Gebiet, das nach den Zielen der Landschaftsplanung als schützenswert in Bezug auf eine nachhaltige Gewährleistung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Entwicklung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und die Sicherung der naturbezogenen Erholung der Menschen gilt, und wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass die Stadt Amberg dort ein Gewerbegebiet ausgewiesen hat, obgleich ein Planungsverband aus 15 Gemeinden in unmittelbarer Nachbarschaft ebenfalls ein gemeinsames, interkommunales Gewerbegebiet ausweisen will?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Kollegin Scharfenberg, die Stadt Amberg führt derzeit ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbe- und Industriegebiet Südwest durch. Gleichzeitig findet ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den betroffenen Bereich statt. Die Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe soll von Mitte April bis Mitte Mai 2003 erfolgen.

Für eine abschließende Beurteilung der Bauleitplanung ist es angesichts dieses Verfahrensstandes naturgemäß noch zu früh. Die Stadt wird nach Durchführung der Bürgerbeteiligung und Vorliegen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange gerecht abzuwägen haben.

Die Stadt Amberg hat im Übrigen mitgeteilt, dass im geltenden Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Amberg die Flächen des genannten Plangebietes als landwirtschaftliche und fortwirtschaftliche Flächen dargestellt seien. Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan seien für den betroffenen Bereich keine naturschutzfachlich besonders wertvollen Flächen erfasst.

Nach Auskunft der Stadt Amberg und des Landratsamtes Amberg-Sulzbach gibt es derzeit keinen Planungsverband aus 15 Gemeinden. Vielmehr wird zur Zeit ein raumordnerisches Entwicklungskonzept für den Bereich der Gemeinden um Sulzbach-Rosenberg im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung dieses Bereichs nach Schließung der Maxhütte erstellt (ROEK Max- hütte). Zum Untersuchungsraum gehören insgesamt 15 Gemeinden. Im Zuge der Erarbeitung dieses Konzepts wurden von den beteiligten Kommunen mehrere Arbeitskreise gebildet. Ein Arbeitskreis beschäftigt sich dabei mit dem Thema „Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete“. Von allen Beteiligten wird ein Bedarf für weitere Gewerbeflächen im Untersuchungsraum als Alternative zum Standort Maxhütte gesehen. Parallel dazu untersucht ein weiteres Teilraumgutachten die Strukturveränderungen und Chancen, die durch den Lückenschluss der A 6 Bamberg – Waidhaus für die Region Oberpfalz-Nord zu erhalten sind (TRG A 6). Auch hier ist die Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete ein Thema.

Die Einschränkung der Planungshoheit der Stadt Amberg ist aber weder mit der Teilnahme am noch mit den Ergebnissen des Teilraumgutachtens verbunden. Für die konkrete Bauleitplanung der Stadt Amberg ist entscheidend, ob ein entsprechendes Erfordernis besteht und die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.

Zusatzfrage? – Die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär Regensburger, sehen Sie in dem Ausscheiden der Stadt Amberg aus dem interkommunalen Arbeitskreis der Kommunen rund um Amberg einen Zusammenhang mit der Absicht der Stadt Amberg, auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz ein neues Gewerbegebiet zu bauen, obwohl Umweltminister Dr. Schnappauf gegen neue Flächenversiegelungen vorgeht? Wie sehen Sie das in diesem Zusammenhang?

Bei der Abwägung der verschiedenen Interessen sind im Rahmen der Planungshoheit die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms zu beachten. Der Flächennutzungsplan der Stadt Amberg muss von der Regierung der Oberpfalz genehmigt werden. Die Regierung wird deshalb zu prüfen haben, ob die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms eingehalten sind.

Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Kobler.

Herr Staatssekretär, nachdem im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes von der Bundesregierung eine Reihe von Ausbauabschnitten der B 85 vom vordringlichen Bedarf herausgenommen wurden, frage ich die Staatsregierung, ob sie durch diese Dringlichkeitsabstufungen den längst überfälligen Bau der Ortsumgehung der B 85 bei Neukirchen vorm Wald. und Eberhardsreuth noch in absehbarer Zeit für realisierbar ansieht bzw. ob sie das Vorgehen des Bundes als ein weiteres Signal sieht, die ostbayerische Region trotz der weiter zu erwartenden übermäßigen Verkehrszunahme insbesondere durch die EU-Osterweiterung aufs Gröbste zu vernachlässigen?

Herr Kollege Sackmann, Ihre Frage behandelt zwar einen anderen Streckenabschnitt der B 85. Aber es wäre zweckmäßig Ihre Frage anzuschließen.

(Sackmann (CSU): Das ist ein ganz anderer Streckenabschnitt!)

Das ist richtig, aber Herr Staatssekretär Regensburger möchte beide Anfragen gemeinsam beantworten.

Herr Staatssekretär, inwieweit sieht die Staatsregierung im Zusammenhang mit der Fort

schreibung des Bundesverkehrswegeplans Chancen und Möglichkeiten für eine Aufnahme der Ortsumgehung Altenkreith und Neubäu entlang der B 85 in den vordringlichen Bedarf, zumal es in diesem Bereich immer wieder zu sehr gefährlichen Unfällen kommt?

Herr Staatssekretär.

Es sind zwar unterschiedliche Streckenabschnitte, aber es ist durchaus möglich, beide Anfragen gemeinsam wie folgt zu beantworten:

Bayern hat zur Fortschreibung des Bedarfsplans die vier genannten Ortsumgehungen, die im Bedarfsplan von 1992 im vordringlichen Bedarf enthalten sind, erneut angemeldet. Im nun vorgelegten Entwurf des Bundesministers für Verkehr, Bau und Wohnungswesen für den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind die Ortsumgehungen Neubäu, Altenkreith und Eberhardsreuth lediglich noch im weiteren Bedarf eingestuft, das heißt eine Realisierung der Maßnahmen ist erst nach 2015 möglich.

Für die Ortsumgehung Altenkreith ist lediglich die zweite Fahrbahn im vordringlichen Bedarf enthalten, die jedoch ohne die erste Fahrbahn keinen Sinn macht. Die Ortsumgehung Neukirchen vorm Wald ist dagegen weiterhin im vordringlichen Bedarf enthalten. Eine Maßnahme nachträglich noch in den vordringlichen Bedarf zu bekommen, ist nur über eine Ausweitung des vorgegebenen Finanzrahmens durch den Bund möglich.

Die Staatsregierung wird bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung mit Nachdruck erstens die Anhebung der Quote Bayerns von vorgesehenen 13,66% auf 17%, zweitens die volle Ausschöpfung der Planungsreserve von 30% und drittens die stärkere Zweckbindung der Einnahmen aus der LKW-Maut für den Straßenbau fordern. Wir werden dazu morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde und eines Dringlichkeitsantrags der CSU-Fraktion noch nähere Ausführungen machen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Kobler.

Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht doch, dass durch das Vorgehen des Bundes, dass bei der B 85 allein im Abschnitt Passau – Freyung – Grafenau vier Maßnahmen herausfallen, dass – drei Maßnahmen sind zurückgestellt worden – nun Neukirchen vorm Wald offenbar noch drinnen ist, die Strecke in diese Sogwirkung kommt und irgendwie doch in Vergessenheit gerät? Können Sie ein zeitliches Limit sagen, wann die Umgehung B 85 Neukirchen vorm Wald errichtet werden soll?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Kobler, ich teile Ihre Sorge. Das, was nicht im vordringlichen Bedarf enthalten ist, kann erst nach

dem Jahre 2015 angegangen werden. So ist die Vorgabe des Bundes, der hier die alleinige Entscheidung hat.

Zusatzfrage: Herr Kollege Boutter.

Herr Staatssekretär, wie viel Prozent der von Bayern angemeldeten Vorhaben wären abgedeckt, wenn die Quote – wie von Ihnen gewünscht – auf 17% angehoben würde?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Wenn wir die Quote auf 17% angehoben bekämen und die Planungsreserve – die übrigens von allen Verkehrsministern der Länder auf 30% angesetzt ist – vom Bund von 25% auf 30% angehoben würde, könnten wir alle dringlichen Maßnahmen in den vordringlichen Bedarf aufnehmen. Eine prozentuale Zahl kann ich im Augenblick nicht nennen.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Sackmann.

Herr Staatssekretär, sehen Sie gerade bei der Ortsumgehung Neubäu eine Möglichkeit, nachdem dort zwischenzeitlich fast monatlich schwere Unfälle stattfinden, hier beim Bund ein Umdenken herbeizuführen? Bis wann denken Sie, wird, wenn dies nicht erfolgt, diese Maßnahme umgesetzt?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Sackmann, wir werden in den nächsten Wochen und Monaten überall im Land regionale Verkehrskonferenzen abhalten. Es werden sich dann sicherlich die örtlich betroffenen Mandatsträger und kommunalen Gebietskörperschaften zu Wort melden. Wir werden dann all das, was besonders dringlich erscheint, dem Bund erneut vorlegen. Es liegt dann am Parlament, das letztlich den Bedarfsplan beschließen muss, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen bei der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans. Wir hoffen sehr, dass sich dann auch die Kollegen der SPD darum bemühen werden, so wie sie es vor Ort tun, dass diese Wünsche auch im Bundestag umgesetzt werden.

Zusatzfrage: Herr Kollege Kobler.

Herr Staatssekretär, die Prognosen der Bundesregierung als auch der Bayerischen Staatsregierung lagen bezüglich der Verkehrszunahme durch die EU-Osterweiterung für die Bundesstraßen im östlichen Raum Bayerns bei 200%, die Bayerische Staatsregierung spricht sogar von einer Verdrei- bis Vervierfachung in den nächsten zehn bis zwölf Jahren. Finden Sie dieses Vorgehen der radikalen Kürzung nicht skandalös? Wäre es nicht sinnvoll, hier für den sachgerechten Ausbau eine Art „Verkehrsprojekt europäische Wiedervereinigung“ aufzulegen, wie man „Deutsche Einheit“ mehr