Protokoll der Sitzung vom 02.02.2000

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1810 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/2618 zugrunde. Der federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/2618. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD

und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Maßnahmen nach Artikel 13 Absätze 3 bis 5 des Grundgesetzes sowie der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (Par- lamentarisches Kontrollgremium-Gesetz-PKGG)“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 51

Mündliche Anfragen

Hierfür sind 90 Minuten vorgesehen. Ich bitte zunächst den Herrn Staatssekretär für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Gesundheit um die Beantwortung der ersten Fragen. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Kobler.

Herr Staatssekretär, wie stellt sich die Staatsregierung die künftige Gliederung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für Bayern im Rahmen der in Gang befindlichen Strukturplanungen durch den Bund vor?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, Herr Kollege Kobler! Die Staatsregierung befürwortet aufgrund des Rückgangs der versicherten Landwirte die Vereinigung der bisher fünf landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Bayern zu nur noch zwei Versicherungsträgern. Dabei werden sich die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger von Oberfranken und Mittelfranken, Unterfranken und Oberbayern zum 01.01.2001 zu einem Versicherungsträger zusammenschließen, die landwirtschaftlichen Versicherungsträger von Niederbayern und Oberpfalz sowie Schwaben im Laufe des Jahres 2003.

Nachdem der Ministerrat mit Beschluss vom 23.11.1999 diesem Konzept des Sozialministeriums und den entsprechenden Beschlüssen der Selbstverwaltungsorgane zugestimmt hat, sind diese dabei, die Vorbereitungen für die beabsichtigten Vereinigungen zu treffen. Der Bundesrechnungshof hat die Errichtung einer Bundesversicherungsanstalt für Landwirtschaft vorgeschlagen, in der die derzeit bestehenden 20 landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger, einschließlich der Gartenbauberufsgenossenschaft, aufgehen sollen. Die Staatsregierung ist jedoch aus Gründen der Versichertennähe und eines föderalen Aufbaus der Verwaltung gegen die Errichtung eines zentralen bundesunmittelbaren Versicherungsträgers.

Die Diskussion innerhalb der Bundesregierung über die Struktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist noch nicht abgeschlossen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hat mit Beschluss vom 01.10.1999 den Bericht des Bundesrechnungshofes zur Kenntnis genommen und das Bundesarbeitsministerium

aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern bis Ende des Jahres 2000 einen Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Organisationsstruktur in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vorzulegen, der auch den Zielsetzungen des Bundesrechnungshofs Rechnung trägt.

Das Bundesarbeitsministerium hat daraufhin mit Schreiben vom 23.12.1999 den Ländern „Diskussionspunkte für denkbare Maßnahmen zur Erreichung der vom Bundesrechnungshof zur Neugestaltung der Organisationsstrukturen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung definierten Ziele“ zugeleitet. Frau Staatsministerin Barbara Stamm hat zusammen mit der Sozialministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Heide Moser, dem Bundesarbeitsminister den Entwurf eines Länderkonzepts zur Organisationsstruktur in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zugesandt.

Die Diskussionspunkte des Bundesarbeitsministeriums und das Länderkonzept stimmen darin überein, dass die gegenwärtige Struktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch eine deutliche Verringerung der Anzahl der Versicherungsträger gestrafft werden muss. Während im Länderkonzept keine Festlegung auf die künftige Zahl der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger enthalten ist, sprechen sich die Diskussionspunkte des Bundesarbeitsministeriums für eine Reduzierung auf sechs bis sieben landwirtschaftliche Versicherungsträger aus. Ferner unterscheiden sich die beiden Konzepte dadurch, dass in den Diskussionspunkten des Bundesarbeitsministeriums den Bundesverbänden der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger weit gehende Weisungsrechte gegenüber den überwiegend landesunmittelbaren landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern zugewiesen werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage, Herr Kollege Kobler.

Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, dass das Rennen um die Umsetzung des föderativen Prinzips bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung noch nicht gewonnen ist und dass der Bundesrechnungshof mit dem Bund in seiner Zentralisierungswut eine Mammutbehörde schaffen möchte, wobei Wohnort- und Beratungsnähe auf der Strecke bleiben?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Der Bundesrechnungshof geht von einer absolut zentralistischen Lösung, von nur einer Einheit, aus, während das Konzept des Bundesarbeitsministers zwischen sechs und sieben Einheiten

Wir halten beide Lösungen für nicht angemessen. Denn es geht um die Versichertennähe.

Deswegen haben wir in Bayern das Konzept entwickelt, diese beiden Einheiten zu schaffen. Ich halte es für richtig und angemessen, zu reduzieren, zu vereinfachen, Synergieeffekte zu nutzen, aber ich glaube, dass die

Konzeption Bayerns auch im Sinne der Versicherten einen richtigen Weg aufzeigt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Kobler, bitte.

Herr Staatssekretär, die Konzeption Bayerns, angesichts des Strukturwandels, den es in der Landwirtschaft gibt, die Kräfte wegen der Synergieeffekte auf zwei landwirtschaftliche Altersversicherungseinrichtungen zu konzentrieren, ist einleuchtend. Inwieweit gibt es für diese Vorstellung auf Bundesebene innerhalb der Bundesländer Verbündete, so dass dem Grundsatz des Föderalismus doch noch Rechnung getragen werden kann?

Zunächst darf ich Ihrer Aussage zustimmen, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den alten und auch in den neuen Bundesländern in den kommenden Jahren weiterhin zurückgehen wird. Diesbezüglich gibt es klare Prognosen. Angesichts der Grundlage für die jetzige Konzeption, nämlich des momentanen Bestandes, müssen wir konstatieren, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zwischen 1980 und 1998 von 800000 auf 485000 zurückgegangen ist. Daraus muss man Rückschlüsse auf die landwirtschaftlichen Versicherungsträger ziehen. Wir können doch angesichts dieser Entwicklung die bisherige Konzeption nicht unverändert fortführen, sondern man muss darauf reagieren. Bayern hat, glaube ich, einen guten Vorschlag erarbeitet. Wie bereits dargestellt, arbeiten wir in dieser Ländergruppe auch mit Schleswig-Holstein zusammen. Sie ersehen daraus, dass wir hier nicht nur parteipolitisch agieren, sondern im Interesse des Landes.

Wir meinen, dass wir in Bayern ein gutes Konzept eingebracht haben. Offensichtlich spürt auch der Bund, dass die Konzeption des Rechnungshofes, nämlich die Reduktion auf einen Versicherungsträger, ein falscher Ansatz ist. Ich hoffe, dass das Bundesarbeitsministerium hier auch zu einem vernünftigen Kompromiss und zu einer vernünftigen Regelung kommt. Wir in Bayern haben hier klare Zielsetzungen vorgegeben.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Güller, bitte.

Nachdem sich hier erfreulicherweise ein Konsens abzeichnet, frage ich hinsichtlich der Struktur in Bayern. Sie haben den Ministerratsbeschluss vom 23. November angesprochen, eine Reduzierung von fünf auf zwei Stellen vorzunehmen. Ich frage, ob dies nach Auffassung des Sozialministeriums dann auch so ablaufen kann, dass die bisherigen fünf Stellen verwaltungstechnisch bestehen bleiben können, dass zwar die Führung konzentriert wird, aber die Arbeitsplätze für die Sachbearbeitung und damit die Nähe für die Versicherten in den einzelnen Regionen verbleiben können. Eine konkrete Frage: Kann die landwirtschaftliche Sozialversicherung in Augsburg bestehen bleiben, ohne dass

damit schon festgelegt ist, wohin die Führungsstrukturen gehen?

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Zunächst, Herr Kollege Güller, darf ich festhalten, dass es richtig ist, hier im Konsens zu verfahren. Es wäre völlig falsch, die Versicherungsträger gleichsam in eine Zwangsjacke zu stecken, sondern wir müssen vernünftige Lösungen finden. Auch wenn das räumlich nach dem ersten Bild nicht zusammenpasst, dass nämlich die Oberpfalz und Niederbayern mit Schwaben zusammengehen, wurde hier ein Konsens gefunden. Diesem Konsens wollen wir Rechnung tragen.

Zu der Frage des Sitzes der Verwaltungseinheit und dazu, wie das konstruiert werden soll: In der Kabinettssitzung kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres haben wir uns mit diesem Thema befasst. Ihr Anliegen ist natürlich auch immer unser Anliegen gewesen. Die Bayerische Staatsregierung wollte die Nähe zu den Versicherten. Das war immer die Prämisse, die wir uns gleichsam vorgegeben haben. Sitze der beiden neuen Versicherungsträger werden also Bayreuth und Landshut sein. Die weiteren Verwaltungsstandorte, nämlich Würzburg, München und Augsburg, bleiben im Interesse einer wohnortnahen Betreuung der Versicherten erhalten. Das ist bei dieser gesamten Reform unser Ziel gewesen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit rufe ich die nächste Frage auf. Das wäre die Frage der Frau Kollegin Hirschmann. – Ich kann sie nicht sehen. Damit verfällt diese Frage.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Werner.

Herr Staatssekretär, sieht die Staatsregierung nach der Entscheidung, die Opfer verseuchter Blutkonserven in Ostdeutschland zu entschädigen, einen Anlass, auch den bayerischen sowie den Opfern in den anderen westdeutschen Ländern, die durch den Blutskandal der achtziger Jahre mit HIV bzw. HCV infiziert wurden, eine die bisherige Regelung verbessernde angemessene Entschädigung zukommen zu lassen, und welche Möglichkeiten hierfür gibt es nach Ihrer Auffassung?

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Herr Kollege Werner, die geplanten Entschädigungen für die ostdeutschen Frauen, die Sie in Ihrer Frage angesprochen haben, die durch eine Anti-D-Prophylaxe mit dem HCV-Erreger infiziert worden sind, sind für die Staatsregierung kein Anlass, jetzt auch finanzielle Hilfen für in den achtziger Jahren durch Blutprodukte HCV-infizierte Personen vorzusehen.

Der Entschluss, den durch eine Anti-D-Prophylaxe infizierten Frauen in Ostdeutschland finanzielle Hilfen zukommen zu lassen, wurde gefasst, weil die verwendeten Blutprodukte von der zuständigen Stelle in der damaligen DDR freigegeben worden waren, obwohl den Verantwortlichen bekannt war, dass die Präparate HCV-verseucht waren. Ich darf diese Passage wiederholen, weil

es darum auch essenziell geht: obwohl den Verantwortlichen bekannt war, dass die Präparate HCV-verseucht waren.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich im November 1996 im Übrigen einstimmig gegen finanzielle Hilfen bei durch Blutprodukte verursachten Hepatitis-C-Infektionen ausgesprochen. Nach dem Arzneimittelrecht hat grundsätzlich der pharmazeutische Unternehmer für die Schäden einzustehen, die durch ein von ihm in Verkehr gebrachtes Arzneimittel verursacht werden. Im Falle der in den achtziger Jahren durch Blutprodukte verursachten HIV-Infektionen wurde allerdings eine Ausnahme gemacht. Darauf möchte ich hinweisen. In Anbetracht des Ausmaßes dieser Arzneimittelkatastrophe sahen sich Bund und Länder veranlasst, aus humanitären Gründen den Betroffenen finanzielle Hilfen zukommen zu lassen.

Staatliche Entschädigungszahlungen für durch Blutprodukte HCV-infizierte Personen wurden wegen großer Abgrenzungsprobleme zu sonstigen Infektionsquellen schon in der damaligen Diskussion abgelehnt. Die Übertragungswege der Hepatitis C sind nicht genau geklärt. Außerdem ist der Anteil der HCV-Infizierten in der Bevölkerung relativ hoch, so dass nicht mit der gleichen Wahrscheinlichkeit wie bei HIV-Infektionen davon ausgegangen werden kann, dass ein Blutprodukt die HCV-Infektion verursacht hat und dafür kausal war. Eine Aufstokkung der Entschädigungsleistungen nach dem HIV-Hilfegesetz, das den in den achtziger Jahren durch Blutprodukte mit HIV-infizierten Personen finanzielle Leistungen gewährt, hält deshalb die Staatsregierung auch aus finanziellen Gründen für nicht realisierbar, Herr Kollege Werner.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die erste Zusatzfrage: Herr Werner.

Herr Staatssekretär, die Mittel, die in diesem Entschädigungsfonds, den Sie angesprochen haben, zur Verfügung stehen, gehen allmählich zur Neige. Wahrscheinlich wird der Topf im Jahr 2004 leer sein. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, Menschen, die diesen Zeitraum hoffentlich in großer Zahl überleben werden, auch dann noch zu helfen?

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Herr Kollege Werner, wir müssen drei Bereiche unterscheiden, um nicht in der rechtlichen Argumentation Verwirrung zu stiften. Wir haben zum einen das Problem der Frauen aus Ostdeutschland mit dieser besonderen Problematik. Wir haben zum zweiten die HIV-Problematik. Und wir haben den eigentlich von Ihnen angesprochenen Punkt der Hepatitis-C-Infektionen.

(Werner (SPD): HIV und HCV!)

Richtig, wobei rechtliche Grundlage dieses HIV-Hilfegesetz aus dem Jahre 1995 ist. Dieses HIV-Hilfegesetz hat eine klare Regelung. Wir wollen nur diese Ausdehnung aus den von mir erwähnten Gründen nicht vornehmen. Die Gründe sind, glaube ich, Herr Kollege, insofern

auch nachvollziehbar, weil zum einen die Übertragungswege unterschiedlich und wesentlich umfangreicher sind und weil zum anderen der betroffene Bevölkerungsanteil sehr hoch ist.

Wenn die Mittel zur Hilfe für HIV-Infizierte ausgehen, muss man darüber sprechen, wobei das keine unmittelbare Regelung des Freistaates Bayern ist. Dieses Thema ist bisher auch noch nicht aufgetreten. Wenn es auftritt, muss man darüber reden, dass diese Hilfe einer Fortsetzung bedarf.

Aber ich darf noch einmal darum bitten, dass hier zwischen diesen drei Bereichen unterschieden wird; sie sind auch rechtlich unterschiedlich zu beurteilen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Werner.

Herr Staatssekretär, Sie haben darauf hingewiesen, dass sich die Ansprüche der Betroffenen eigentlich gegen die Erzeuger dieser pharmazeutischen Produkte richten. Sehen Sie da Möglichkeiten, und sei es nur durch moralische Unterstützung in der Öffentlichkeit, die Betroffenen zu unterstützen bei ihren Bemühungen, eine Entschädigung vom pharmazeutischen Hersteller zu erstreiten?

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Aus juristischer Sicht darf ich Ihnen sagen: Immer wieder wurde versucht, solche Ansprüche durchzusetzen. Das ist ein rechtlich überaus kompliziertes Verfahren, und auch die Erfolgsaussichten – wenn ich das bemerken darf – sind überaus unterschiedlich zu beurteilen. Da hilft auch keine große moralische Unterstützung, weil die Entscheidung letztlich auch nicht nur durch eine Instanz – davon gehe ich aus –, sondern durch mehrere Instanzen getroffen wird. Die Verfahren sind rechtlich sehr kompliziert, und letztlich wird es um juristische Beurteilungen gehen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Werner.